Verdacht auf ASP im Emsland bestätigt

ASP in Niedersachsen

Lt. Land und Forst soll in einem schweinehaltenden Betrieb in der Nähe von Emsbüren im Landkreis Emsland ASP nachgewiesen worden sein.  Der Befund hat auch durch das FLI  eine Bestätigung erhalten; es wird  zu einer Keulung des gesamten betroffenen Schweinebestandes kommen.

Im Umkreis von Emsbüren liegen noch etliche weitere Schweinezucht- und Mastbetriebe, so dass eine mögliche vKeulung auch dort zu befürchten ist.

Luftlinie Uelzen – Emsbüren 222 km

Ak bei Wildschwein im Landkreis Lüneburg

Positiver Befund der Aujeszkysche Krankheit (AK) im Landkreis Lüneburg

Im Raum Rehlingen wurde ein Wildschwein mit dem positiven Befund AK beprobt . Weitere Befunde lagen auch schon im Raum Bleckede und Rullstorf vor.

Hundehalter sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Hunde nicht in Kontakt mit Schweiß, Aufbruch und Wildbret vom Wildschwein gelangen. Hunde infizieren sich durch das Fressen von rohem Wildschweinfleisch. Die AK verläuft bei Hunden immer tödlich!

Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes verabschiedet

[Pressemitteilung der LJN vom 17.05.2022]

Am 17.05.2022 hat der Niedersächsische Landtag mit großer Mehrheit die Novelle des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes verabschiedet. Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) zeigt sich zufrieden.

„Mit der nun verabschiedeten Novellierung haben wir ein in die Zukunft gerichtetes, modernes Jagdgesetz bekommen, dass auch weiterhin allen Ansprüchen an eine nachhaltige und tierschutzgerechte Jagdausübung gerecht wird“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.  Auch die breite Zustimmung im Parlament – neben den beiden regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU, stimmte auch die FDP für die Novelle des Landesjagdgesetztes – sei erfreulich: „Das zeigt, dass wir mit dem Jagdgesetz einen überparteilichen und gesellschaftlich breit aufgestellten Konsens erreicht haben“, so Dammann-Tamke weiter.

Die meist beachteste Änderung ist die Überführung des Wolfes ins Jagdrecht. An dem strengen Schutzstatus des Wolfes ändert dies indes nichts. Trotzdem ist dieser Schritt im Sinne einer perspektivischen Betrachtung und vorausschauenden Handelns, richtig und wichtig. Auch der Goldschakal wurde ins Jagdrecht aufgenommen – beiden Arten haben ganzjährige Schonzeit.

Weitere Änderungen gibt es unter anderem beim Einsatz von Nachtsicht- und Nachtzieltechnik, deren Einsatzmöglichkeiten auf bestimmte Wildarten, unter anderem Neozoen wie den Waschbär ausgeweitet werden, der Verwendung von Bleimunition, deren Nutzung mit einer Übergangsfrist ab dem 01.04.2025 für Büchsenmunition und Flintenlaufgeschosse verboten wird, sowie der Einführung eines jährlichen Schießübungsnachweises, der für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden verpflichtend wird. Daneben gibt es auch weitere Änderungen, deren Ausgestaltung über den Verordnungswege nun folgen werden.
Die Landesjägerschaft hatte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens umfängliche Stellungnahmen eingebracht, die zu großen Teilen Berücksichtigung gefunden haben. Auch wenn nicht alle Positionen umgesetzt wurden, berücksichtigt die nun verabschiedete Novelle grundsätzlich die Interessen des Wildes deutlich stärker, als es in vorherigen Entwurfsfassungen der Fall war. Auch die Rolle des Ehrenamtes, hier insbesondere des Jagdbeirates und der Kreisjägermeister, wurde im Vergleich zu ursprünglichen Fassungen wieder rechtlich gestärkt.
Inkrafttreten wird das novellierte Landesjagdgesetz mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt.
Mit der Novelle hat Niedersachsen bereits viele Punkte der gestrigen Bundesratsinitiative im Rahmen der Sonder-AMK gesetzlich verankert. Auch dies ein deutlicher Beleg, dass das Niedersächsische Jagdgesetz ein modernes und zeitgemäßes ist, welches auch dem Tierschutz Rechnung trägt.

Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in Niedersachsen

Neuen Agrarförderperiode (2023 – 2027)

Es liegt hier ein  Informationstext der Landesjägerschaft zu der neuen Agrarförderperiode (2023 – 2027) und dem damit seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutzes veröffentlichten Maßnahmenkatalog für freiwillige Leistungen für den Umwelt- und Klimaschutz vor.
Besonders freuen wir uns über die Aufnahme der Fördermaßnahme „AN1 Anbau mehrjähriger Wildpflanzen“, die wir – die LJN – bereits seit 2013 über Forschungsprojekte entwickelt und schließlich nun als AUKM-Maßnahme etablieren konnten. Auch viele weitere Maßnahmen im AUKM-Katalog können dem Artenschutz und der Artenvielfalt in unserer Agrarkulturlandschaft dienen. Eine Übersicht über alle freiwilligen Programme finden Sie nachfolgend:

Maßnahmenkatalog

>>>Zum Download  Maßnahmenkatalog

Weitere Infos

Neue Förderprogramme für Landwirte im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat im Frühjahr dieses Jahres die neu überarbeiteten EU-Agrarförderprogramme für den Zeitraum von 2023 bis 2027 veröffentlicht und ermöglicht den landwirtschaftlichen Betrieben damit neue Möglichkeiten zur Förderung der Artenvielfalt in der niedersächsischen Agrarlandschaft. Neben den Verpflichtungen, welche jedem landwirtschaftlichen Betrieb per se im Rahmen der Beantragung der Agrarfördermittel auferlegt sind, wird zusätzlich wieder ein Förderkatalog von freiwilligen Leistungen angeboten.

Der Katalog der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) umfasst Förderungen von Leistungen auf landwirtschaftlichen Flächen zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der natürlichen Ressourcen sowie zum Wasser- und Naturschutz. Viele der angebotenen Fördermaßnahmen auf Acker- oder Grünland können unter anderem auch dem Schutz und der Hege von heimischen Wildarten, wie dem Rebhuhn oder dem Feldhasen dienen.

Die erste Antragsperiode für den Förderbeginn ab dem 01.01.2023 endet in diesem Jahr am 30.06.2022.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und das 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e.V. haben in Kooperation bereits seit dem Jahr 2013 daran gearbeitet, den mehrjährigen Wildpflanzenanbau zur Gewinnung von Bioenergie zu etablieren und förderfähig werden zu lassen. Mit der Aufnahme der Maßnahme in den AUKM-Katalog zeigt sich der stellv. LJN-Präsident Josef Schröer sehr zufrieden: „Die Etablierung der Wildpflanzen als AUKM-Maßnahme auf Ackerland ist ein großer Erfolg. Die langjährigen Forschungsprojekte und die vielen Informationsveranstaltungen, sowie die stetige Beratung und Überzeugung der Pilotbetriebe haben sich ausgezahlt.“

Für die Durchführung der AUKM „AN 1 Anbau mehrjähriger Wildpflanzen“ erhält der Landwirt jährlich 685 €/ha für den Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren. . Für die Ansaat muss zertifiziertes Saatgut aus der entsprechenden Ursprungsregion verwendet werden. Es muss 15 unterschiedliche Wildpflanzenarten umfassen, die grundsätzlich zur Nutzung in Biogasanlagen geeignet sein müssen. Die Flächen dürfen in der fünfjährigen Laufzeit nicht gewechselt werden, eine Nachsaat ist aber erlaubt. Die Ernte hat nach dem 1.8. auf mindestens 90% der Fläche zu erfolgen, eine Verwendung der Ernte ist nicht vorgeschrieben. Eine Besonderheit der Maßnahme ist die erlaubte Düngung. Der Stickstoffbedarf für die Düngeermittlung ist auf 150 kg/ha anzusetzen.

Auch das AUKM „AN 8 Feldvogelinsel auf Acker“ ist auf Initiative einer Arbeitsgruppe der Landesjägerschaft um den Agrarwissenschaftler Dr. Gunnar Breustedt zurückzuführen. Entgegen ursprünglichen Planungen wird nun auch auf Intensivgetreideflächen das Anlegen einer Feldvogelinsel gefördert, die zwischen 0,25 und 1,5 ha groß sein darf. An der kürzesten Seite muss sie mindestens 40 m lang sein. Zur Verminderung des Prädationsrisikos muss die Feldvogelinsel mindestens 25 m von der Schlaggrenze und 2 m von der nächsten Fahrgasse entfernt sein. Es besteht die Möglichkeit winterharte Leguminosen, z.B. Rotklee, Luzerne, winterharte Lupinen, Ackerbohnen, bis zum 1.10. des Vorjahres auszudrillen. Dann erhält der Landwirt jährlich 1107 €/ha, bei Stoppelbrache ohne Bodenbearbeitung und ohne Unkrautbekämpfung sind es 931 €/ha. Es gilt in beiden Fällen eine Bewirtschaftungsruhe bis zum 16.8. Danach sind Befahren, eine Nutzung des Aufwuchses, Umbruch und Flächenwechsel möglich. Stoppelbrache und Aussaat können nicht auf demselben Schlag kombiniert werden.

Blühstreifen Foto: B.Heukamp

Eine weitere empfehlenswerte Maßnahme die unseren Niederwildarten, insbesondere dem Rebhuhn, zugutekommt ist das AUKM „BF 1 Strukturreiche Blüh- und Schutzstreifen mit jährlicher Aussaat“. Der Landwirt erhält jährlich 1088 €/ha. Dafür ist eine vorgegebene Wildkräutermischung jährlich auf 50-70% jeder Einzelfläche auszudrillen – entweder zwischen 15.9. und 1.10. oder 31.3. und 15.4. Mulchen und Bodenbearbeitung sind nur auf der neu anzusäenden Fläche und auch nur in den genannten Zeiträumen erlaubt. Die Flächen dürfen aber im fünfjährigen Verpflichtungs-zeitraum wechseln. Eine Nutzung des Aufwuchses ist untersagt.
Vor allem eine Kombination verschiedener Maßnahmen auf kleinem Raum, die zu unterschiedlichen Jahreszeiten Deckung, Strukturreichtum und Nahrungsgrundlage bieten, können die Feldflur für unser Wild bereichern und steigern insgesamt die Artenvielfalt.

Rebhuhn in Deckung
Weitere Informationen und alle weiteren Fördermaßnahmen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Neuer Vorstand gewählt

Die Jägerschaft hat in ihrer letzten Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt.

In der Mitgliederversammlung vom 18.03.2022 wurde ein neuer Vorstand gewählt; der bisherige Vorsitzende Nikolaus Walther stand nicht mehr für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Unser Dank geht an ihn für seinen unermüdlichen Einsatz!

Nun musste das Amt des Vorsitzenden neu besetzt werden. Die Wahlgänge verliefen harmonisch; einstimmig wurden jeweils die Kandidaten gewählt, so dass sich nunmehr folgender Vorstand für die nächsten vier Jahre für seine Mitglieder einsetzen wird:

Vorsitzender:     Karsten Meyer
Stellv. Vorsitz:    Bettina Heukamp
Schatzmeister:  Dr. Matthias Freistedt
Schriftführer:    Thomas Jahnke

Da wir ein neues Mitgliederverwaltungssystem aufbauen wollen, wird Bettina Heukamp anfangs die Mitglieder noch weiter betreuen.

Wir werden Sie über die neue Aufgabenverteilung informieren.

Nachtjagdverbot Rotwild

Es gilt wieder das Nachtjagdverbot

Mit Allgemeinverfügung vom 04.04.2019 wurde die Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) für die Hegeringe 2 bis 14 und die Hochwildhegegemeinschaften Süsing, Suderburg, Oberer Drawehn und Göhrde bekannt gegeben.

Die Aufhebung des Nachtjagdverbotes war befristet und endet am 31.03.2022.
Ab dem 01.04.2022 ist es demzufolge gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesjagdgesetzes verboten, Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, zur Nachtzeit zu erlegen.

Als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
[Quelle: Bekanntmachung Landkreis Uelzen vom 16.03.2022]

Hochwildring Göhrde – Keine Nachtjagd auf Rotwild im Jagdjahr 2022

Sehr konträr ist im letzten Jahr die fast schon traditionelle Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rotwild diskutiert worden.

Der erweiterte Vorstand des Hochwildringes hat sich mit deutlicher Mehrheit dazu entschieden, keinen Antrag auf Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild mehr zu stellen.
Die drei Jagdbehörden der Landkreise Lüchow- Dannenberg, Lüneburg und Uelzen sind diesem Votum gefolgt und haben für den Hochwildring Göhrde keine anderslautende Regelung getroffen.
Damit bleibt es bei der gesetzlichen Regelung, dass Rot- (und auch Damwild) nur bei Tageslicht (in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang) bejagt werden darf.
In Fällen starker Wildschäden oder deutlicher Mängel bei der Erfüllung der Abschusspläne (im Hochwildring) können Ausnahmeregelungen beantragt werden.
[Quelle: Bekanntmachung Hochwildring Göhrde vom 01.04.2022]

Landkreis hebt Stallpflicht für Geflügel auf

Pressemitteilungen des LK Uelzen

Landkreis Uelzen hebt Stallpflicht für Geflügel auf (11.03.2022)

Der Landkreis Uelzen hebt die Stallpflicht für Geflügel mit Wirkung zum 14. März 2022 auf. „Nachdem sich die Lage in Nord-Ostniedersachsen weiterhin entspannt hat und auch in den Nachbarlandkreisen keine geflügelpestpositiven Wildvögel mehr gefunden wurden, können wir die Stallpflicht für den Landkreis Uelzen zum 14. März 2022 endlich aufheben“, so Dr. Jörg Pfeiffer, Kreisveterinär des Landkreises Uelzen. Er freue sich für alle Geflügelhalter, dass sie ab Montag ihr Geflügel wieder in die Freiheit entlassen können, so Pfeiffer weiter. Unabhängig davon werde das Veterinäramt des Landkreises Uelzen auch weiterhin die Lage intensiv beobachten. „Wir bitten die Bürger deshalb auch weiterhin, verendet oder erkrankt aufgefundene Wildvögel zu melden, sodass diese zur Diagnostik eingesandt werden können“, so Pfeiffer abschließend.
[Quelle: https://www.landkreis-uelzen.de  Pressemitteilungen]

Feldhuhnprojekt

Förderung der Bodenbrüter, insbesondere Rebhuhn und Fasan

Rebhuhn, Wachtel und Fasan sind unsere heimischen Feldhühner. Das Rebhuhn ist eine Leitart der Agrarlandschaft.

Ihr Lebensraum ist jedoch immer bedrohter, die Populationen sinken:
In den letzten rund 50 Jahren ging es steil bergab. Der Bestand an Rebhühnern hat seit 1980 in West- und  Zentraleuropa um mehr als 90 Prozent abgenommen.

Die Jägerschaft des Landkreises Uelzen praktiziert zwar schon seit Jahrzehnten einen freiwilligen Verzicht auf die Bejagung des Rebhuhns und des Fasans, doch die Bestände haben sich noch immer nicht erholt.

Die Landwirtschaft hat sich verändert und Prädatoren wie Fuchs und Marder greifen sich  brütende Hennen und Gelege.

Paarhühner
Paarhühner im Abflug                                        Foto: B.Heukamp

Deshalb haben sich ausgehend vom Hegering Bienenbüttel engagierte Jäger bereits vor einigen Jahren der Problematik angenommen. Das »Projekt zur Förderung der heimischen Feldhühnern mit Schwerpunkt Rebhuhn« fördert die Biotope dieser rarer werdenden Arten; es beinhaltet intensives Prädatorenmanagement und auch die Auswilderung von Jungvögeln aus autochtonen Beständen.
Diese Maßnahmen (Biotopverbesserung und Prädatorenmanagement) zielen jedoch nicht nur auf die Feldhühner, sondern sie kommen allen Niederwildarten und Bodenbrütern zu Gute.

Henne im Morgentau
Fasanenhenne im Morgentau             Foto: B.Heukamp

Das Ziel ist die Schaffung von Populationen,
– die sich selbst erhalten (genügend große Populationsdichte) und
– die in geeigneten Biotopen genügend Nahrung, Deckung, … finden (Biotopverbesserung).

Die Maßnahmen dieses Projekts laufen 3-gleisig ab:

Biotopverbesserung

vor Aussetzung müssen gegebenenfalls umfangreiche Lebensraumverbesserungen stattfinden

Erhalt und  Schaffung von Rückzugsräumen in der Agrarlandschaft

Schaffung von Anreizen für die Landwirtschaft zur artenverträglichen Bewirtschaftung

Prädatorenmanagement

Eine Bejagung der wichtigsten Prädatoren, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, dient ebenfalls dem Erhalt der Feldhühner und anderer Niederwildarten und Bodenbrüter (wie z.B. Kiebitz)

Auswilderung

Bestandsstützungen oder Wiederansiedlung durch Auswilderung.

Aus autochtonen Beständen.

Unterstützende Maßnahmen (Fütterung Winter/Frühjahr), bis die Biotope genügend Blühstreifen und Zwischenfrüchte bieten

Biotopverbesserung sollte in allen Revieren ein angestrebtes Ziel sein.

Fasanenhahn                                                   Foto: B.Heukamp

Was kann der Landwirt (zusammen mit dem Revierinhaber) tun:

▷ Lerchenfenster anlegen (»Skylark plots« – Idee aus England)
▷ ungedrillte Flächenstücke bestehen lassen
▷ Anlegen von Brachflächen
▷ Der Landwirt könnte z.B. mehrjährige Blühflächen anlegen
• mind. 20 m breit; die Flächen sollten nicht zu schmal sein, denn der Fuchs sucht diese gerne linear ab – optimal wäre 1 ha
• Man sollte jeweils im Wechsel die Hälfte der Fläche umbrechen und neu ansäen, so dass
– immer eine Hälfte als zweijährig Bestand bereit steht
–>   frühe Insekten für Kükenaufzucht
– immer  eine Hälfte einjährig ist
–>  Rückzugsfläche, Deckung
▷ Zwischenfrüchte nach der Ernte wären ebenfalls hilfreich.
▷ Getreidestoppeln in Streifen höher stehen lassen; hier findet ein Feldhuhn Deckung.
▷ Wegeseitenräume respektieren und nicht abmähen, mulchen oder umpflügen

==> Schaffung von Diversität der Landschaft und Vernetzung der Landschaft

Blühfläche
Blühfläche als Insektenreservoir               Foto: B.Heukamp

Blühstreifen - Deckung und Nahrung
Blühstreifen – Deckung und Nahrung Foto: B.Heukamp

Mittlerweile machen zahlreiche Reviere im Nord-Landkreis mit, so dass ein Netz von Biotopen und Populationen entstehen kann.

Im Frühjahr findet ein Rebhuhnmonitoring mit Klangattrappen statt; dabei werden auf festgelegten Transekten Rebhuhnrufe  „verhört“.
Dies Datenmaterial kann über mehrere Jahre erhoben zu einer Auswertung der Bestände genutzt werden.

Gerne werden zur Unterstützung des Projektes Spenden entgegengenommen.

Bankverbindung:
Sparkasse Uelzen
Kontonummer: 73007
Bankleitzahl: 2585 0110
BIC: NOLADE21UEL
IBAN: DE11258501100000073007

B.Heukamp

in der LJN/ im DJV

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