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Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes verabschiedet

[Pressemitteilung der LJN vom 17.05.2022]

Am 17.05.2022 hat der Niedersächsische Landtag mit großer Mehrheit die Novelle des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes verabschiedet. Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) zeigt sich zufrieden.

„Mit der nun verabschiedeten Novellierung haben wir ein in die Zukunft gerichtetes, modernes Jagdgesetz bekommen, dass auch weiterhin allen Ansprüchen an eine nachhaltige und tierschutzgerechte Jagdausübung gerecht wird“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.  Auch die breite Zustimmung im Parlament – neben den beiden regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU, stimmte auch die FDP für die Novelle des Landesjagdgesetztes – sei erfreulich: „Das zeigt, dass wir mit dem Jagdgesetz einen überparteilichen und gesellschaftlich breit aufgestellten Konsens erreicht haben“, so Dammann-Tamke weiter.

Die meist beachteste Änderung ist die Überführung des Wolfes ins Jagdrecht. An dem strengen Schutzstatus des Wolfes ändert dies indes nichts. Trotzdem ist dieser Schritt im Sinne einer perspektivischen Betrachtung und vorausschauenden Handelns, richtig und wichtig. Auch der Goldschakal wurde ins Jagdrecht aufgenommen – beiden Arten haben ganzjährige Schonzeit.

Weitere Änderungen gibt es unter anderem beim Einsatz von Nachtsicht- und Nachtzieltechnik, deren Einsatzmöglichkeiten auf bestimmte Wildarten, unter anderem Neozoen wie den Waschbär ausgeweitet werden, der Verwendung von Bleimunition, deren Nutzung mit einer Übergangsfrist ab dem 01.04.2025 für Büchsenmunition und Flintenlaufgeschosse verboten wird, sowie der Einführung eines jährlichen Schießübungsnachweises, der für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden verpflichtend wird. Daneben gibt es auch weitere Änderungen, deren Ausgestaltung über den Verordnungswege nun folgen werden.
Die Landesjägerschaft hatte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens umfängliche Stellungnahmen eingebracht, die zu großen Teilen Berücksichtigung gefunden haben. Auch wenn nicht alle Positionen umgesetzt wurden, berücksichtigt die nun verabschiedete Novelle grundsätzlich die Interessen des Wildes deutlich stärker, als es in vorherigen Entwurfsfassungen der Fall war. Auch die Rolle des Ehrenamtes, hier insbesondere des Jagdbeirates und der Kreisjägermeister, wurde im Vergleich zu ursprünglichen Fassungen wieder rechtlich gestärkt.
Inkrafttreten wird das novellierte Landesjagdgesetz mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt.
Mit der Novelle hat Niedersachsen bereits viele Punkte der gestrigen Bundesratsinitiative im Rahmen der Sonder-AMK gesetzlich verankert. Auch dies ein deutlicher Beleg, dass das Niedersächsische Jagdgesetz ein modernes und zeitgemäßes ist, welches auch dem Tierschutz Rechnung trägt.