Online–Informationsveranstaltung zum Thema »Einstieg in die Wildtierrettung mittels Drohnentechnik«
DieLandesjägerschaft Niedersachsene.V.und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen laden zu einerOnline–Informationsveranstaltung zum Thema „Einstieg in die Wildtierrettung mittels Drohnentechnik“ein.
Online–Veranstaltungam21.04.2023
Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis zum19.04.2023überwww.lwk–niedersachsen.de mit demWebcode:33008859 Der Einladungslink geht Ihnen nach erfolgter Anmeldung zu.
die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Einladung – siehe Download
Zur Info: es gibt eine Abstimmungsmöglichkeit des Europäischen Jagdverbandes FACE:
Seit Jahren werden wir von europäischer Seite mit Entscheidungen konfrontiert, denen jeglicher Bezug zur jagdlichen Praxis fehlt.
Damit die Stimmen der Jägerinnen und Jäger auch dort gehört werden, wo über jagdliche Belange aus ganz Europa entschieden wird, brauchen wir Ihre Hilfe. Die Kampagne #signforhunting des europäischen Jagdverbandes FACE zielt auf Mitbestimmung bei politischen Entscheidungen ab. Aktuell wurden bereits mehr als 77.000 Unterschriften gesammelt. Sorgen Sie mit dafür, dass Rechte von Jägerinnen und Jägern gewahrt und nicht beschnitten werden. Geben Sie Ihre Stimme der Zukunft der Jagd und damit auch dem Natur- und Artenschutz: http://www.signforhunting.com/de.
Bitte teilen Sie diesen Link in Ihrem Netzwerk und in Ihrem Jagdverband vor Ort.
Daher möchte ich euch bitten an der Aktion des Europäischen Jagdverbandes FACE teilzunehmen, vielleicht können zukünftige Entscheidungen gegen eine sinnvolle und praxisorientierte Jagdausübung abgewendet werden.
Es liegt hier ein Informationstext der Landesjägerschaft zu der neuen Agrarförderperiode (2023 – 2027) und dem damit seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutzes veröffentlichten Maßnahmenkatalog für freiwillige Leistungen für den Umwelt- und Klimaschutz vor.
Besonders freuen wir uns über die Aufnahme der Fördermaßnahme „AN1 Anbau mehrjähriger Wildpflanzen“, die wir – die LJN – bereits seit 2013 über Forschungsprojekte entwickelt und schließlich nun als AUKM-Maßnahme etablieren konnten. Auch viele weitere Maßnahmen im AUKM-Katalog können dem Artenschutz und der Artenvielfalt in unserer Agrarkulturlandschaft dienen. Eine Übersicht über alle freiwilligen Programme finden Sie nachfolgend:
Neue Förderprogramme für Landwirte im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat im Frühjahr dieses Jahres die neu überarbeiteten EU-Agrarförderprogramme für den Zeitraum von 2023 bis 2027 veröffentlicht und ermöglicht den landwirtschaftlichen Betrieben damit neue Möglichkeiten zur Förderung der Artenvielfalt in der niedersächsischen Agrarlandschaft. Neben den Verpflichtungen, welche jedem landwirtschaftlichen Betrieb per se im Rahmen der Beantragung der Agrarfördermittel auferlegt sind, wird zusätzlich wieder ein Förderkatalog von freiwilligen Leistungen angeboten.
Der Katalog der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) umfasst Förderungen von Leistungen auf landwirtschaftlichen Flächen zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der natürlichen Ressourcen sowie zum Wasser- und Naturschutz. Viele der angebotenen Fördermaßnahmen auf Acker- oder Grünland können unter anderem auch dem Schutz und der Hege von heimischen Wildarten, wie dem Rebhuhn oder dem Feldhasen dienen.
Die erste Antragsperiode für den Förderbeginn ab dem 01.01.2023 endet in diesem Jahr am 30.06.2022.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und das 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e.V. haben in Kooperation bereits seit dem Jahr 2013 daran gearbeitet, den mehrjährigen Wildpflanzenanbau zur Gewinnung von Bioenergie zu etablieren und förderfähig werden zu lassen. Mit der Aufnahme der Maßnahme in den AUKM-Katalog zeigt sich der stellv. LJN-Präsident Josef Schröer sehr zufrieden: „Die Etablierung der Wildpflanzen als AUKM-Maßnahme auf Ackerland ist ein großer Erfolg. Die langjährigen Forschungsprojekte und die vielen Informationsveranstaltungen, sowie die stetige Beratung und Überzeugung der Pilotbetriebe haben sich ausgezahlt.“
Für die Durchführung der AUKM „AN 1 Anbau mehrjähriger Wildpflanzen“ erhält der Landwirt jährlich 685 €/ha für den Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren. . Für die Ansaat muss zertifiziertes Saatgut aus der entsprechenden Ursprungsregion verwendet werden. Es muss 15 unterschiedliche Wildpflanzenarten umfassen, die grundsätzlich zur Nutzung in Biogasanlagen geeignet sein müssen. Die Flächen dürfen in der fünfjährigen Laufzeit nicht gewechselt werden, eine Nachsaat ist aber erlaubt. Die Ernte hat nach dem 1.8. auf mindestens 90% der Fläche zu erfolgen, eine Verwendung der Ernte ist nicht vorgeschrieben. Eine Besonderheit der Maßnahme ist die erlaubte Düngung. Der Stickstoffbedarf für die Düngeermittlung ist auf 150 kg/ha anzusetzen.
Auch das AUKM „AN 8 Feldvogelinsel auf Acker“ ist auf Initiative einer Arbeitsgruppe der Landesjägerschaft um den Agrarwissenschaftler Dr. Gunnar Breustedt zurückzuführen. Entgegen ursprünglichen Planungen wird nun auch auf Intensivgetreideflächen das Anlegen einer Feldvogelinsel gefördert, die zwischen 0,25 und 1,5 ha groß sein darf. An der kürzesten Seite muss sie mindestens 40 m lang sein. Zur Verminderung des Prädationsrisikos muss die Feldvogelinsel mindestens 25 m von der Schlaggrenze und 2 m von der nächsten Fahrgasse entfernt sein. Es besteht die Möglichkeit winterharte Leguminosen, z.B. Rotklee, Luzerne, winterharte Lupinen, Ackerbohnen, bis zum 1.10. des Vorjahres auszudrillen. Dann erhält der Landwirt jährlich 1107 €/ha, bei Stoppelbrache ohne Bodenbearbeitung und ohne Unkrautbekämpfung sind es 931 €/ha. Es gilt in beiden Fällen eine Bewirtschaftungsruhe bis zum 16.8. Danach sind Befahren, eine Nutzung des Aufwuchses, Umbruch und Flächenwechsel möglich. Stoppelbrache und Aussaat können nicht auf demselben Schlag kombiniert werden.
Blühstreifen Foto: B.Heukamp
Eine weitere empfehlenswerte Maßnahme die unseren Niederwildarten, insbesondere dem Rebhuhn, zugutekommt ist das AUKM „BF 1 Strukturreiche Blüh- und Schutzstreifen mit jährlicher Aussaat“. Der Landwirt erhält jährlich 1088 €/ha. Dafür ist eine vorgegebene Wildkräutermischung jährlich auf 50-70% jeder Einzelfläche auszudrillen – entweder zwischen 15.9. und 1.10. oder 31.3. und 15.4. Mulchen und Bodenbearbeitung sind nur auf der neu anzusäenden Fläche und auch nur in den genannten Zeiträumen erlaubt. Die Flächen dürfen aber im fünfjährigen Verpflichtungs-zeitraum wechseln. Eine Nutzung des Aufwuchses ist untersagt.
Vor allem eine Kombination verschiedener Maßnahmen auf kleinem Raum, die zu unterschiedlichen Jahreszeiten Deckung, Strukturreichtum und Nahrungsgrundlage bieten, können die Feldflur für unser Wild bereichern und steigern insgesamt die Artenvielfalt.
Weitere Informationen und alle weiteren Fördermaßnahmen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Förderung der Bodenbrüter, insbesondere Rebhuhn und Fasan
Rebhuhn, Wachtel und Fasan sind unsere heimischen Feldhühner. Das Rebhuhn ist eine Leitart der Agrarlandschaft.
Ihr Lebensraum ist jedoch immer bedrohter, die Populationen sinken:
In den letzten rund 50 Jahren ging es steil bergab. Der Bestand an Rebhühnern hat seit 1980 in West- und Zentraleuropa um mehr als 90 Prozent abgenommen.
Die Jägerschaft des Landkreises Uelzen praktiziert zwar schon seit Jahrzehnten einen freiwilligen Verzicht auf die Bejagung des Rebhuhns und des Fasans, doch die Bestände haben sich noch immer nicht erholt.
Die Landwirtschaft hat sich verändert und Prädatoren wie Fuchs und Marder greifen sich brütende Hennen und Gelege.
Paarhühner im Abflug Foto: B.Heukamp
Deshalb haben sich ausgehend vom Hegering Bienenbüttel engagierte Jäger bereits vor einigen Jahren der Problematik angenommen. Das »Projekt zur Förderung der heimischen Feldhühnern mit Schwerpunkt Rebhuhn« fördert die Biotope dieser rarer werdenden Arten; es beinhaltet intensives Prädatorenmanagement und auch die Auswilderung von Jungvögeln aus autochtonen Beständen.
Diese Maßnahmen (Biotopverbesserung und Prädatorenmanagement) zielen jedoch nicht nur auf die Feldhühner, sondern sie kommen allen Niederwildarten und Bodenbrütern zu Gute.
Fasanenhenne im Morgentau Foto: B.Heukamp
Das Ziel ist die Schaffung von Populationen, – die sich selbst erhalten (genügend große Populationsdichte) und
– die in geeigneten Biotopen genügend Nahrung, Deckung, … finden (Biotopverbesserung).
Die Maßnahmen dieses Projekts laufen 3-gleisig ab:
Biotopverbesserung
vor Aussetzung müssen gegebenenfalls umfangreiche Lebensraumverbesserungen stattfinden
Erhalt und Schaffung von Rückzugsräumen in der Agrarlandschaft
Schaffung von Anreizen für die Landwirtschaft zur artenverträglichen Bewirtschaftung
Prädatorenmanagement
Eine Bejagung der wichtigsten Prädatoren, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, dient ebenfalls dem Erhalt der Feldhühner und anderer Niederwildarten und Bodenbrüter (wie z.B. Kiebitz)
Auswilderung
Bestandsstützungen oder Wiederansiedlung durch Auswilderung.
Aus autochtonen Beständen.
Unterstützende Maßnahmen (Fütterung Winter/Frühjahr), bis die Biotope genügend Blühstreifen und Zwischenfrüchte bieten
Biotopverbesserung sollte in allen Revieren ein angestrebtes Ziel sein.
Fasanenhahn Foto: B.Heukamp
Was kann der Landwirt (zusammen mit dem Revierinhaber) tun:
▷ Lerchenfenster anlegen (»Skylark plots« – Idee aus England)
▷ ungedrillte Flächenstücke bestehen lassen
▷ Anlegen von Brachflächen
▷ Der Landwirt könnte z.B. mehrjährige Blühflächen anlegen
• mind. 20 m breit; die Flächen sollten nicht zu schmal sein, denn der Fuchs sucht diese gerne linear ab – optimal wäre 1 ha
• Man sollte jeweils im Wechsel die Hälfte der Fläche umbrechen und neu ansäen, so dass
– immer eine Hälfte als zweijährig Bestand bereit steht
–> frühe Insekten für Kükenaufzucht
– immer eine Hälfte einjährig ist
–> Rückzugsfläche, Deckung
▷ Zwischenfrüchte nach der Ernte wären ebenfalls hilfreich.
▷ Getreidestoppeln in Streifen höher stehen lassen; hier findet ein Feldhuhn Deckung.
▷ Wegeseitenräume respektieren und nicht abmähen, mulchen oder umpflügen
==> Schaffung von Diversität der Landschaft und Vernetzung der Landschaft
Blühfläche als Insektenreservoir Foto: B.HeukampBlühstreifen – Deckung und Nahrung Foto: B.Heukamp
Mittlerweile machen zahlreiche Reviere im Nord-Landkreis mit, so dass ein Netz von Biotopen und Populationen entstehen kann.
Im Frühjahr findet ein Rebhuhnmonitoring mit Klangattrappen statt; dabei werden auf festgelegten Transekten Rebhuhnrufe „verhört“.
Dies Datenmaterial kann über mehrere Jahre erhoben zu einer Auswertung der Bestände genutzt werden.
Gerne werden zur Unterstützung des Projektes Spenden entgegengenommen.
Streuobstwiesen – große Pflanzaktionen im Landkreis Uelzen im Herbst 2012
Bingo-Umweltstiftung fördert Streuobstwiesen im Landkreis Uelzen. Mitglieder der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. pflanzen 255 Obstbäume.
Vom 27. Oktober bis 08. November 2012 waren viele Jägerinnen und Jäger der Jägerschaft Uelzen bei der Anlage von Streuobstwiesen aktiv. Auch Streuobstwiesen-Interessierte aus den Dörfern Bornsen, Natendorf, Varendorf, Velgen, Vinstedt und Bahnsen haben diese Aktion durch Mithilfe erheblich unterstützt. Eine Hecke als Trittstein in einer ausgeräumten Feldflur sowie Heckeninseln wurden als Bestandteil dieser Aktion gepflanzt.
Die Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. als anerkannter Naturschutzverband hat Grundeigentümer aus dem Bereichen der Hegeringe Bienenbüttel, Ebstorf und Dreilingen für die Anfangsmaßnahme gefunden, die geeignete Flächen für die Anlage von Streuobstwiesen bereitstellten.
Mit dieser Voraussetzung hat die Jägerschaft Uelzen e.V. einen Förderungsantrag an die Niedersächsische BINGO-Umweltstiftung gestellt.
Die Landwirtschaftskammer Uelzen und die Naturschutzbehörde unseres Landkreises haben diesen Antrag unterstützt. Da der Antrag der Jägerschaft Uelzen bei der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung auf ungeteilte Zustimmung stieß, wurde dieses Projekt mit 11000 EUR gefördert.
Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung fördert Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Projekte zugunsten der Entwicklungszusammenarbeit und der Denkmals-pflege. Die Stiftung finanziert sich aus der Glücksspielabgabe und vor allem aus Einnahmen der Bingo-Umweltlotterie. Weitere Informationen unter www.bingo-umweltstiftung.de.
Der Zustimmung der Bingo-Umweltstiftung zur Förderung unseres Projektes lagen folgende Punkte zugrunde:
– Alte Kulturobstsorten werden hierdurch erhalten
– Besondere Lebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten
– Neben vielen Insekten, Reptilien und Vogelarten kann nach Auffassung der Stiftung auch der Wiedehopf von der ökologischen Aufwertung nebst 60 Nisthilfen profitieren.
Damit das Verständnis für Natur und Umwelt verstärkt wird, sind Obstbaumseminare und öffentliches Ernten und Verwerten in Kooperation mit den Landfrauen des Kreises Uelzen geplant.
Zudem sollen naturkundliche Führungen über die Streuobstwiesen für Kindergärten und Schulen angeboten werden.
Nun galt es zügig die Materialbestellung aufzugeben. 255 Obstbäume (alte Sorten) und 1400 Heckenpflanzen, Baumpfähle, Baummanschetten, Wurzelschutzgeflecht und Bindeband wurden geliefert, Baum-und Wurzelschnitt durchgeführt und in sieben Parzellen eingeschlagen.
So konnte bei gutem Wetter diese Aktion mit vielen Helfern fachgerecht und erfolgreich durchgeführt werden.
Jeweils nach Fertigstellung einer Streuobstwiese konnten sich alle Helfer an einer kräftigen Suppe wieder stärken.
Fachkundige Einweisung durch Gärtnermeister Christian Friedrichs Foto: C.Sürie
Zum Schluss möchte sich die Jägerschaft Uelzen bei allen Grundstückseigentümern, Streuobstwiesen-Beauftragten, Hegeringleitern und Jägerinnen und Jäger sowie Streuobstwiesen-Interessierten für diese bisher in der Jägerschaft Uelzen beispielslose Aktion bedanken.
49 emsige Helfer auf der neuen Streuobstwiese in Varendorf Foto: C.Sürie
Auch allen, die sich um unser leibliches Wohl gesorgt haben, gilt unser Dank.
Unser ganz großer Dank gilt aber der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung für die finanzielle Unterstützung.
Jürgen Koch (De
Auf der digitalen Umweltmitmachkarte der niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung unter www.meine-umweltkarte-niedersachsen.de findet man Einträge zu den verschiedenen Pflanzorten.
in der LJN/ im DJV
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