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Die rot-grüne Landesregierung will ein neues Jagdgesetz

Liebe Mitglieder,
lange Zeit ist es in Bezug auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetz relativ ruhig gewesen – nunmehr beschäftigt sich das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium aber intensiv damit.
Es gibt einen ministeriellen Referentenentwurf, zu dem es am 16.September 2024 einen ersten Gesprächstermin zwischen der Landesjägerschaft, vertreten durch das Präsidium und Ministerin Miriam Staudte sowie der Arbeitsebene des Landwirtschaftsministeriums gegeben hat. Gleichzeitig weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass diese Punkte unseres Wissens nach noch nicht mit dem Koalitionspartner, der SPD, abgestimmt wurden.
Um es klar zu sagen: Wir haben in Niedersachsen ein modernes Jagdgesetz. Wir brauchen keine Gesetzesnovelle. Im Jahr 2022 hat die damalige Landesregierung in gutem Austausch mit allen betroffenen Verbänden und nach intensiver politischer Diskussion das Niedersächsische Jagdgesetz geändert und mit breiter parlamentarischer Mehrheit im Niedersächsischen Landtag verabschiedet.
Unser Jagdgesetz wird schon jetzt den hohen Ansprüchen des Tierschutzes gerecht und ist sicher eines der modernsten Jagdgesetze in Deutschland. Eine neue Sachlage hat sich seither nicht ergeben, auch deswegen sehen wir die Notwendigkeit einer Novelle des Landesjagdgesetzes nicht.
Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung steht, dass das bestehende Jagdgesetz im Dialog mit der Landesjägerschaft gemeinsam überprüft werden soll. Das bedeutet: Wir erwarten einen ergebnisoffenen Dialog. In diesem Sinne kann dieser erste Gesprächstermin nur der Auftakt für weitere Gespräche sein. Wir hätten erwartet, dass dieser Dialog früher beginnt und nicht bereits mit einem ausgearbeiteten Entwurf verknüpft wird.

Bereits vor gut einem Jahr, hatten wir beispielsweise die Landwirtschaftsministerin eingeladen, sich bei einem gemeinsamen Termin ein eigenes Bild von der Jagdhundeausbildung zu machen. Wir freuen uns darauf, wenn dieser Termin endlich stattfindet.
Wir reden nicht nur mit der grünen Ministerin Miriam Staudte, sondern auch mit der SPD und unserem Ministerpräsidenten Stephan Weil. Niedersachsen als Agrarland braucht engagierte Jägerinnen und Jäger für den Umwelt- und Tierschutz, für den Arten- und Naturschutz und für viele andere Aufgaben, die wir im Rahmen der Jagdausübung selbstverständlich wahrnehmen.
Wir sind gut vorbereitet auf die beginnende Debatte. Wir erwarten, dass unsere Argumente und fachliche Expertise nicht nur angehört, sondern unsere Vorschläge auch Berücksichtigung finden werden.
In einem nächsten Schritt haben wir unsere Vorsitzenden der Jägerschaften und Kreisjägermeister am 28.September 2024 umfänglich informiert. Unsere Mitglieder werden u.a. über die BLATTZEIT und unsere Social-Media-Kanäle regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Bitte abonnieren Sie diese und teilen Sie unsere Aktivitäten.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen war und ist der erste Ansprechpartner beim Thema Jagdgesetz – das steht für uns vollkommen außer Frage und daran werden wir die Landesregierung mit guten Argumenten und, so nötig, lautstark immer wieder erinnern.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir selbstverständlich informieren.

[Quelle: Schreiben LJN 30.9.2024]

Myxomatose bei Feldhasen

Bei der Myxomatose handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch das Myxomavirus (MYXV) ausgelöst wird und überwiegend bei Wildkaninchen auftritt. Bei Ausbrüchen der Erkrankung liegt die Mortalitätsrate bei bis zu 90 %. Bis vor kurzem war die Übertragung des Virus zum Feldhasen nur sehr sporadisch und nur in Einzelfällen dokumentiert. Ende August wurden nach aktuellem Wissensstand die ersten Nachweise der Erkrankung bei Feldhasen in Deutschland registriert: Im Kreis Wesel und benachbarten Kreisen in Nordrhein-Westfalen wurden vermehrt Erreger der Myxomatose bei Feldhasen durch Dr. Luise Fischer am Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) nachgewiesen. Zwischenzeitlich erhärten sich auch erste Verdachtsfälle, vornehmlich im (süd-) westlichen Niedersachsen, an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Die Übertragung des Virus wird vermutlich durch Stechmücken vorangetrieben.
Um weitere Ausbruchsherde zu identifizieren und ein weiteres Ausbreiten in der Feldhasenpopulation einzudämmen, bitten die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. sowie die zuständigen Behörden um Ihre Mithilfe: Das Einsenden von frisch verendeten
Feldhasen ist entscheidend, um die Situation in und für Niedersachsen zu klären.

Daher bitten wir Sie:

Achten Sie vermehrt auf Fallwild und melden Sie dieses bei offensichtlichen Krankheitsmerkmalen umgehend an die zuständige Behörde
Wir möchten alle Revierinhaber darauf hinweisen, vermehrt auf kranke Hasen zu achten und diese gegebenenfalls zu entnehmen
Senden Sie verendete oder offensichtlich krank erlegte Feldhasen an die entsprechenden Stellen des LAVES in Hannover oder Oldenburg
Nutzen Sie hierfür bitte den bereitgestellten Untersuchungsbogen
Geben Sie bitte auf dem Einsendebogen unbedingt an, dass eine Kopie des Befundes an das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) gesendet wird
Notieren Sie bitte in dem Feld Vorbericht „Verdacht auf Myxomatose“
Achten Sie bitte ebenfalls auf Fälle von Myxomatose bei Wildkaninchen und senden krank verendete Tiere an das LAVES oder die zuständigen Kreisveterinärämter
Führen Sie in Ihrem Revier eine Feldhasen-Zählung (Scheinwerfer-Taxation) durch und melden Sie die Ergebnisse im Rahmen der Wildtiererfassung (WTE) an die Landesjägerschaft, um negative Populationsentwicklungen frühzeitig zu erkennen.

 Formular zur Wildtieruntersuchung Feldhase zum Download

>>>> Download Formular

[Quelle –  Schreiben LJN 24.9.2024]

Aktueller Jagdkurs

Kurs 2024/25

Hier finden Sie die neusten Informationen zum Kurs 2024/25

Schulungsort ist  i.d.R.  das Schulungsgebäude auf dem Schießstand in Linden. https://g.co/kgs/EcU6dtS

Kursbeginn wird der 17.9.2024 sein – 18.00 h

Terminplan Kurs 2024/25:

(Änderungen können immer wieder mal vorkommen)


Bitte immer auf aktuelle Änderungen achten!
(Änderungen vorbehalten)

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Ausbreitung ASP im Hausschweinbestand in RLP

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Hausschwein in Rheinland-Pfalz

Den ersten Fall von ASP in einem Hausscheinbestand gibt es nun  in einem Betrieb in Gerolsheim in der Pfalz.

Das Umweltministerium teilte mit, dass die Überprüfung einer positiven A-Probe durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) dies ergeben hat. Betroffen ist ein Kleinstbetrieb im Kreis Bad Dürkheim. Die Blutprobe des verendeten Hausschweins wurde zunächst von dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz geprüft; nach dem Fund des ASP-Virus wurde die Probe zur Bestätigung an das FLI weitergeleitet.

Maßnahmen wurden eingeleitet

Eine  Sperrzone III mit einem Radius von zehn Kilometern wird rund  um den Hausschweinbetrieb eingerichtet.  In dieser Sperrzone gelten dann starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen sowie den Produkten aus Schweinefleisch.

Auch der Odenwaldkreis vergrößert Sperrzone wegen Schweinepest

Ursache der Einrichtung einer Sperrzone sei der Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschweins im nahe gelegenen Hemsbach in Baden-Württemberg.
Die ASP in Südhessen ist hoch dynamisch; fraglich ist, ob die Zäungsmaßnahmen nicht zu spät kommen? Ein Problem ist hier sicherlich auch die höhere Besiedlungsdichte in diesem Gebiet.

Rebhuhnprojekt wird Projekt des Monats August

Rebhuhnprojekt der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. ausgezeichnet

Das Rebhuhn steht für Vielfalt in der Agrarlandschaft

Gut getarnt und doch gefährdet © B.Heukamp

Projekt des Monats August

Am 06.08.2024 zeichnete der Geschäftsführer der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung (NBU), Karsten Behr, das Rebhuhnprojekt der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e. V. als Projekt des Monats August aus. Die vielfältigen Aktivitäten zum Schutz des kleinen Feldhuhns wurden mit einer Urkunde und einem Scheck über 1.000,- € gewürdigt.

Vorsitzender der Jägerschaft Karsten Meyer berichtet in seiner Begrüßung vom Engagement der ehrenamtlichen Arbeit aller Projektbeteiligten. © B.Heukamp

Bei einer Präsentation des Projektes in Nassennottorf nahmen Karsten Meyer als Vorsitzender der Jägerschaft  und Heinrich Hellbrügge als Projektleiter die Auszeichnung von Herrn Karsten Behr, Geschäftsführer der NBU, entgegen.

 Bingo-Geschäftsführer Karsten Behr überreicht einen Scheck an Projektleiter Heinrich Hellbrügge   © B.Heukamp

In Anwesenheit des Landrats Dr. Heiko Blume, dem Präsidenten der Landesjägerschaft Niedersachsen und des DJV, Herrn Helmut Dammann-Tamke, sowie weiteren Kooperationspartnern und Mitstreitern lobte Behr das gemeinsame Projekt als gelungenes Naturschutzprojekt: „Hier verbindet sich in vorbildlicher Weise großes ehrenamtliches Engagement mit tragfähigen Strukturen und dem fachlichen Know-how zum Wohl der Natur!“

Unterstützer des Projektes vereint – Landesjägerschaft mit Helmut Damman-Tamke, Jägerschaft Uelzen mit Karsten Meyer, Nieders. Bingo Umweltstiftung mit Karsten Behr, Projektleiter Heinrich Hellbrügge und Landrat Dr. Heiko Blume   © B.Heukamp

In Nassennottorf konnten die interessierten Gäste nach der feierlichen Übergabe auch die unterschiedlichen Aufzuchtstationen für die Rebhühner begutachten; neben Brutboxen, Auslaufställen und Volieren waren Ammenglucken bei der Aufzucht und Betreuung der kleinen Rebhuhnküken zu beobachten.

Ammenglucke betreut die kleinen Küken   © B.Heukamp

Den in den letzten Jahrzehnten alarmierenden Rückgang des Rebhuhns aufzuhalten, ist das Anliegen engagierter Jägerinnen und Jägern aus der Jägerschaft des Landkreises Uelzen. Mit einem kombinierten Bündel an Maßnahmen für den Erhalt des kleinen Hühnervogels versuchen sie, den Bestand zu erhalten und zu verbessern. Neben dem seit vielen Jahren freiwilligen Verzicht auf eine Bejagung baut das Projekt auf drei Säulen auf. Zunächst ist eine Reduktion der Beutegreifer wie Waschbär, Marderhund, Fuchs und Marder durch sinnvolles Prädatorenmanagement Voraussetzung für die Entwicklung eines genügend großen Bestandes. Brütende Hennen und Küken sind leichte Beute für die Prädatoren; Prädation schmälert erheblich den Bruterfolg der unterschiedlichsten Bodenbrüter. Als weitere Säule ist die Biotopgestaltung zu sehen, die für besseren Lebensraum, Deckung und Nahrung sorgen soll. Insbesondere vor dem Hintergrund der immer stärker schwindenden Zahl an Insekten ist die Anlage von Blühflächen von größter Wichtigkeit, um die dringend notwendige Nahrung zur Kükenaufzucht zu liefern. Hier sieht das Projekt Handlungsbedarf bei der Politik, Anreize für die Landwirte zu schaffen, da durch die neuen Agrarreformen ausgerechnet die für Bodenbrüter und Niederwild wichtigen Blühflächen und -brachen stark ins Hintertreffen geraten sind. Auch zusätzliche Landschaftsstrukturen auf geeigneten Flächen sollten ergänzend eine Vernetzung der Landschaft ermöglichen. Schließlich kommt als dritte bestandsfördernde Maßnahme die Auswilderung von Rebhühnern zum Zuge. Diese werden aus einem in Deutschland einmaligen, durch die Jägerschaft aufgebauten und ausgesuchten Pool von autochthonen Elterntieren gezogen und in extra für die Bedürfnisse der Rebhühner gebauten Volieren auf die Freiheit in der Natur vorbereitet. Wissenschaftlich begleitet werden diese Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Experten der Landesjägerschaft Niedersachsen. Parallel zu diesen Maßnahmen finden im Frühjahr Rebhuhnzählungen mittels Verhören auf zahlreichen festgelegten Transekten statt, so dass diese Daten ebenfalls wissenschaftlich ausgewertet werden können; dabei wird darauf Wert gelegt, dass nicht nur in Revieren mit besonders intensivem Prädatorenmanagement gezählt wird, da das die Ergebnisse verfälschen und keinen Rückschluss auf den Bestand des Rebhuhns im gesamten Landkreis erlauben würde.

Das Rebhuhn gilt als Zeigerart für Artenreichtum in der Agrarlandschaft. Da das Rebhuhn mit seinen Ansprüchen eine Lebensgemeinschaft repräsentiert, die in unserer Agrarlandschaft mittlerweile selten geworden ist, kommen die von der Bingo-Umweltstiftung mit 29.000,- € geförderten Aktivitäten des Projektträgers auch Feldhamster, Feldhase, Kiebitz oder Feldlerche und weiteren Bodenbrütern zugute.

Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung fördert Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Projekte zugunsten der Entwicklungszusammenarbeit und der Denkmalpflege. Die Stiftung finanziert sich aus der Glücksspielabgabe und vor allem aus Einnahmen der Bingo-Umweltlotterie. Weitere Informationen unter www.bingo-umweltstiftung.de.

Blauzungenkrankheit im Nachbarlandkreis bestätigt

Erster Erregernachweis im Landkreis Lüneburg – Blauzungenkrankheit tritt bei Schaf in der Samtgemeinde Dahlenburg auf

In der Samtgemeinde Dahlenburg im Landkreis Lüneburg ist bei einem Schaf die Blauzungenkrankheit vom Typ 3 (BTV-3) festgestellt worden. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich, auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Für Halter im Landkreis Lüneburg wird durch den bestätigten Fall das Verbringen von Wiederkäuern in von der Blauzungenkrankheit freie Gebiete eingeschränkt.

Viruserkrankung bei Wiederkäuern:

Menschen, Schweine, Pferde, Vögel und Fleischfresser (Hunde, Katzen, Marder usw.) erkranken an dem Virus nicht. Es betrifft die Wiederkäuer und damit auch z.B. Muffel-, Reh-, Rot- und Damwild. Symptome sind Erosionen und Pusteln im Äserbereich sowie Speichelfluss, Schwellungen der Lippen, des Kopfes sowie im Kehlgangsbereich. Auch können Lahmheiten als erstes Symptom auftreten. Der Kronsaum an den Schalen ist gerötet. Sofern entsprechende Symptome bei Wildtieren auftreten, bitten die Veterinärämter darum, informiert zu werden und geeignete Proben (EDTA-Blutproben oder Lymphknoten und Milz) zu entnehmen und dem Vet.amt zur Verfügung zu stellen.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte Krankheit, die nur Wiederkäuer betrifft. Sie wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Gegen die Krankheit steht derzeit kein zugelassener Impfstoff in der Europäischen Union zur Verfügung. Daher wurde die Anwendung von drei nicht zugelassenen Impfstoffen gegen BTV-3 unter bestimmten Auflagen seit dem 7. Juni 2024 gestattet. Die Impfstoffe sollen die Verbreitung des Virus vermindern und die klinischen Symptome bei den Tieren verringern oder ganz verhindern. Die Impfung der Wiederkäuer, besonders von Schafen und Ziegen, wird neben der Behandlung mit Repellentien dringend empfohlen. Die praktizierenden Tierärzte beraten hierzu.

Durch einen Ausbruch in Niedersachsen verliert das gesamte Bundesland den sogenannten Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit. Das bedeutet: Der Handel mit Tieren, die sich infizieren könnten – also Schafe, Rinder, Ziegen und andere Wiederkäuer – ist nur unter strengen Auflagen möglich. So müssen diese Tiere beim Transport in seuchenfreie Gebiete auf eine Infektion untersucht und mit Mitteln zur Abwehr von Gnitzen behandelt werden. Ziel der Maßnahmen ist es, dass bereits befallene Tiere das Virus oder die Mücken nicht weitertragen. Eine Liste mit Bestimmungen für den Transport befindet sich auf der Internetseite des niedersächsischen Ministeriums für Landwirtschaft.

Die Auflagen gelten solange, bis Niedersachsen den Freiheitsstatus wiedererlangt hat. Dafür ist es entweder erforderlich, dass alle Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden oder dass in ganz Niedersachsen zwei Jahre lang keine Fälle von Blauzungenkrankheit mehr auftreten. Niedersachsen gilt seit einem Ausbruch der Krankheit im Oktober 2023 im Landkreis Ammerland nicht mehr als Blauzungenkrankheit-freies Gebiet.

(Quelle: Landkreis Lg und Vet.amt Lg u.a.)

Online-Schulungen vom Veterinäramt

Veterinäramt bietet Onlineschulung zum kundigen Jäger und zur Trichinenprobenentnahme an

Coronazeiten ändern vieles und machen anderes möglich. Das Veterinäramt – Dr. Meyer zu Vilsendorf – bietet amtlich durchzuführende Trichinenschulungen als Zoom-Veranstaltung  an.

Die Schulungen würden im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erfolgen und nach Gebührenverordnung der Veterinärverwaltung GOVV abgerechnet. Die Kosten pro Teilnehmer betragen dann 20,00 € (bei mindestens sechs Teilnehmern). Neben der „amtlichen Trichinenschulung“ könnte auch die Schulung „zur kundigen Person“ bei Bedarf auf diese Weise durchgeführt werden.

Interessierte Jäger können sich per Mail oder auch telefonisch an Dr. Meyer zu Vilsendorf  wenden.

Bereits geplante Termine:

Die nächsten fünf Termine wären:

Di., 13.08.24 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“

Di., 24.09.24 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“

Di., 22.10.24 – „kundige Person nach VO EU 853/2004“

Di., 03.12.24 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“

Di., 28.01.25 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“

Beginn: 19.00 h – Dauer etwa 1 Std. ( – max. 100 Teilnehmer/Kurs)

Dr. Ulf Meyer zu Vilsendorf
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landkreis Uelzen
Tel.: 05821/477616
FAX: 05821/477617
Mail: u.meyerzuvilsendorf(at)landkreis-uelzen.de

Woche der Natur erfolgreich gemeistert

Woche der Natur vom 15. – 23. Juni 2024

Die Woche der Natur ist eine Aktion der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung (NBU) . Zahlreiche Veranstalter haben sich daran beteiligt.

Die Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. hat sich mit Führungen durch das Wildgatter  Uelzen für Schüler der Grundschulen  des Landkreises daran beteiligt.

Mit dem Einsatz vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfern konnten über 800 Schülerinnen und Schüler nebst diversen Erwachsenen durch das Wildgatter geführt werden. An verschiedenen Stationen erfuhren die Teilnehmer etwas über Wildtiere wie Muffel, Schwarzwild, Rotwild und Damwild, ebenso über Jagdhunde, die Tierstimmen, die Früchte des Waldes, Bäume und Sträucher, den Unterschied zwischen Gehörn und Geweih, Fährten, ……

Am Infomobil kamen nicht nur die angemeldeten Kinder vorbei, auch diverse Spaziergänger nutzten die Möglichkeit, sich im Wald zu informieren. Als Stärkung gab es für die Schülerinnen und Schüler noch Wildbratwurst von Wild aus heimischen Wädern.

Die NBU hat sich an der Finanzierung der diversen Veranstaltungen beteiligt.

Kleine Impressionen aus einer Woche der Natur am Wildgatter


© B.Heukamp, M.Böttger

Wildtiererfassung online

Für die Revierinhaberinnen und Revierinhaber ist es ab 1. April 2024 möglich, die WTE-Angaben für das Jahr 2024 komfortabel auch online über:

                                                    www.wte-nds.de                                                                          

abzugeben.

Wildtiererfassung online
Wildtiererfassung online – Graphik WTE-Niedersachsen

Die Zugangsdaten sind dieselben wie die für das Programm „Jagdstatistik“. Sofern noch nicht geschehen, sind diese über die zuständige Jagdbehörde erhältlich. Eine ausführliche Anleitung dazu ist sowohl als Video-Anleitungs als auch in Form eines pdf-Dokumentes zu finden.

Genauere Informationen finden Sie auf der Seite des Wildtiermanagements unter:
https://www.wildtiermanagement.com/wildtiererfassung/wte-online