Alle Jagdausübungsberechtigten haben gemäß § 25 Abs. 5 Satz 5 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) eine fortlaufend zu ergänzende elektronische Streckenliste zu führen. Bitte loggen Sie sich als Onlineverantwortlicher unter www.jagdstatistik.ml.niedersachsen.de/APO/NDS/ im Jagdportal ein und erfassen Sie die Strecke für das laufende Jagdjahr, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Abschluss der Liste – Übermittlung an die Behörde
Sind alle Stücke des Jagdjahres erfasst, dann: klicken Sie nach dem 31.01. den Button »Strecke abschließen«. Dies nur, wenn Sie alleAbschüsse und sämtliches Fallwild erfasst haben. Dadurch werden die Daten automatisch an die Behörde übermittelt. Nach dem Abschluss gehen dann alle weiteren Abschüsse regulär schon auf das folgende Jagdjahr.
Achtung – Terminsache
Das Abschließen der Liste muss gemäß § 25 Abs. 5 Satz 5 NJagdG bis spätestens zum 15. Februar 2025 erfolgen.
Veterinäramt bietet Onlineschulung zum kundigen Jäger und zur Trichinenprobenentnahme an
Coronazeiten ändern vieles und machen anderes möglich. Das Veterinäramt – Dr. Meyer zu Vilsendorf – bietet amtlich durchzuführende Trichinenschulungen als Zoom-Veranstaltung an.
Die Schulungen würden im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erfolgen und nach Gebührenverordnung der Veterinärverwaltung GOVV abgerechnet. Die Kosten pro Teilnehmer betragen dann 20,00 € (bei mindestens sechs Teilnehmern). Neben der „amtlichen Trichinenschulung“ könnte auch die Schulung „zur kundigen Person“ bei Bedarf auf diese Weise durchgeführt werden.
Interessierte Jäger können sich per Mail oder auch telefonisch an Dr. Meyer zu Vilsendorf wenden.
Bereits geplante Termine:
Die nächsten fünf Termine wären:
Di., 28.01.2025 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“
Di., 18.02.2025 – „kundige Person nach VO EU 853/2004“
Di., 25.03.2025 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“
Di., 20.05.2025 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“
Di., 17.06.2025 – „kundige Person nach VO EU 853/2004“
Beginn: 19.00 h – Dauer etwa 1 Std. ( – max. 100 Teilnehmer/Kurs) Die Kosten betragen nach Gebührenordnung der Veterinärverwaltung (GOVV) jeweils 20,- € pro Person.
Sofern Sie Interesse haben, melden Sie sich bei Dr. Meyer zu Vilsendorf an: Dr. Ulf Meyer zu Vilsendorf Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landkreis Uelzen Tel.: 05821/477616 Mail: u.meyerzuvilsendorf(at)landkreis-uelzen.de
Silvestervergnügen ist traumatisch für unsere (Wild)-tiere
Jedes Jahr zum Jahresende gönnen sich die deutschen Bundesbürger ein Silvestervergnügen der besonderen Art.
Zum Jahreswechsel von 2022 auf 2023 wurde in Deutschland mit dem Verkauf von Feuerwerk und Böllern für Silvester ein Umsatz in Höhe von rund 180 Millionen Euro erzielt und damit ein historisches Umsatzhoch erreicht.
Schon am 31. Dezember früh nachmittags zündeln die ersten Mitbürger – mutmaßlich für ihre Kinder – leuchtende, zischende und knallende Zündkörper, um dann pünktlich nach dem Mitternachtssekt noch einmal richtig loszulegen. Doch was macht das mit unserer Umwelt?
Hunde reagieren sehr empfindlich; ein scharfes Pfeifen, grelle Leuchtblitze und anhaltendes Knallen lösen bei Hunden eine körperliche Reaktion aus, die sich „flight, fright or freeze“ (Flucht, Angst oder Erstarren) nennt. Hunde nehmen Feuerwerkskörper als Bedrohung oder potenzielle Gefahr wahr mit der Folge, dass sie in Angst und Panik verfallen.
Ebenso ergeht es unseren Wildtieren. Vögel werden mitten in ihrer Nachtruhe gestört; sie flüchten in die Luft, finden stundenlang keinen Schlafplatz, können nachts möglicherweise gar nichts sehen, fliegen teilweise bis zur Erschöpfung umher. Sie verlieren teilweise die Orientierung. So sind sie dann leichte Beute für nächtlich jagendes Raubwild. Denken Sie bitte auch an unser Rebhuhnprojekt und auch an unser Niederwild, das sich aufgejagt durch die Feuerwerke im Fluchtmodus befindet und unnötigem Stress ausgesetzt ist.
Auch wird die Umwelt stark durch Feinstaub belastet. Es wird zu Silvester tonnenweise Feinstaub produziert. Plastikmüll entsteht und die dem Feuerwerk farbgebenden Schwermetall-Partikel werden in der Luft verteilt.
„Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10), davon rund 1.700 Tonnen PM2,5 durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten PM10-Menge in Deutschland. “ [Quelle: Umweltbundesamt]
Verzichten Sie deshalb bitte auf Feuerwerke und Böller!
Diese Verordnung zur Art der Schießübungen tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.
Hier eine kurze Vorstellung der Schießübungen, die für den jährlichen Nachweis nötig sind:
Als Schießübungsnachweis sind für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden mit einer Büchse, • bei denen Schalenwild erlegt werden soll, – mit einem Kaliber von .222 oder stärker – mindestens 10 Schuss mit Patronenmunition im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 des Waffengesetzes (WaffG) abzugeben, – davon mindestens 5 Schuss auf ein sich bewegendes Ziel, das Schalenwild darstellt,
und es sind • bei den übrigen Gesellschaftsjagden mit Flinte (kein Schalenwild) – in jagdlichem Kaliber 15 Wurfscheiben mit Schrot zu beschießen
Der personalisierte Nachweis enthält:
– Name und Vorname der Jägerin oder des Jägers – Bezeichnung des Schießstandes – Art der durchgeführten Schießübung – Datum der Schießübung
Übergangszeitraum:
„Alte“ Schießübungsnachweise , die in Niedersachsen vor dem 1. Februar 2025 ausgestelltet sind, die bei Durchführung der Jagd nicht älter als ein Jahr sind, stehen einem Schießübungsnachweis gleich.
Es wurde ein Mitglied unserer Jägerschaft aufgefordert, eine Zahlung für die Jägerschaft- Domain zu zahlen !
Dabei handelt es sich natürlich um SPAM bzw. Pishing. Es wird von Kriminellen versucht, Geld abzugreifen, persönliche Daten zu sammeln usw.
Natürlich wird unsere Homepage von uns bezahlt und nicht durch Mitglieder oder andere Personen.
Die Zahlungen sind nicht zu tätigen!!
Klicken Sie auch nicht auf die in der Mail eingefügten Links. Die weisen nicht auf offizielle Provider-Seiten. Beim Klicken auf diese Links werden Sie entweder ausspioniert oder jemand versucht, Ihre persönlichen Daten abzugreifen.
Falls Sie Nachfragen von Mitgliedern oder anderen Personen bekommen, die eine ähnliche Mail bekommen haben, bitten wir um Rückmeldung an uns!
Beispiel dieser Pishing-Mail
Aufmerksame Leser werden feststellen, dass die Formulierungen, Rechtschreibung und Zeichensetzung teilweise eigenartig sind. Dies ist typisch für Pishing-Mails, die oft vom Ausland aus bedient werden. Interessant ist auch, dass die Mail zwischen den korrekten Buchstaben in einer Minischriftgröße noch weitere unsinnige Buchstabenfolgen enthält, damit man nicht mit Copy-Paste mit Hilfe von Google oder ähnlichen Suchmaschinen den Text verfolgen kann.
LJN veröffentlicht gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium den Landesjagdbericht 2023/2024
[Hannover 29.10.2024] Ist die Bestandsentwicklung unseres Wildes ausgeglichen? Wie sieht es mit den Jagdstrecken im vergangenen Jagdjahr aus?
Antworten auf diese Fragen gibt der gemeinsame Landesjagdbericht 2023/2024 vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN).
Der jährliche Bericht liefert Daten, Zahlen und Fakten zu den Wildtierpopulationen und der Jagd ebenso wie neueste wildbiologische Erkenntnisse durch die Wildtiererfassung Niedersachsen (WTE), beispielsweise über Besatzentwicklungen. Die Schwerpunktthemen des Landesjagdberichts beschäftigen sich in diesem Jahr mit dem Thema Artenvielfalt in der Agrarkulturlandschaft, wobei verschiedene Projekte, die beispielgebend für die vielen Initiativen von Jägerschaft und Landnutzern im ganzen Land stehen, vorgestellt werden.
Miriam Staudte, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen tragen dazu bei, die heimischen Wildtiere und ihren Lebensraum zu erhalten. In vielen Projekten zwischen der Jägerschaft und den Flächenbewirtschaftern wird zudem mehr Biodiversität in die Agrarkulturlandschaft gebracht, denn bei uns in Niedersachsen ist der ländliche Raum eng verzahnt mit der Jagd. Auch die gesteigerte Jagdstrecke beim Schwarzwild zeigt, dass die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen ihren Schutzauftrag sehr ernst nehmen und die Afrikanische Schweinepest engagiert präventiv bekämpfen – dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Dies gilt auch für die intensive Bejagung der Nutria, und den damit sichergestellten Deich- und Hochwasserschutz.“
Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.: „Die Jagdstreckenergebnisse insbesondere bei Nutria und Schwarzwild belegen sehr deutlich, wie wichtig die Aufgaben der Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen sind und wie erfolgreich sie diese erfüllen. Das ist aber nur ein Teil der Jagd. Ein anderer sehr bedeutender Teil sind die vielen Initiativen zur Verbesserung der Lebensräume und zum Schutz der Artenvielfalt, die die Jägerinnen und Jäger hier im ganzen Land umsetzen. Unsere fachliche Expertise als anerkannter Naturschutzverband gepaart mit dem Verständnis dafür, was in der landwirtschaftlichen Praxis auch umsetzbar ist, zeichnet die Projekte aus und macht sie so erfolgreich“.
Den digitalen Landesjagdbericht zum Herunterladen finden Sie hier
[Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und mache uns diese Inhalte nicht zu eigen.(gem. Urteil vom 12. Mai 1998 Landgericht Hamburg )]
Am 31 .Oktober 2024 sind die Änderungen des Waffengesetzes in Kraft getreten
Der Deutscher Jagdverband e.V. hat in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopse veröffentlicht. Weiterhin prüft der DJV auch rechtliche Schritte.
Liebe Jägerinnen und Jäger,
es ist leider so weit: Das höchst umstrittene Sicherheitspaket mit den scharf kritisierten WAFFENGESETZÄNDERUNGEN ist gestern in Kraft getreten. Ein Tag zuvor wurden sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Was bedeutet das für Jägerinnen und Jäger konkret? Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des Waffenverbots. Das betrifft ab sofort sämtliche Messer – unabhängig von der Klingenlänge – bei öffentlichen Veranstaltungen. Es gilt ebenfalls für den Personenfernverkehr, also beispielsweise für Busse, Bahnen oder auch für „seitlich umschlossene Einrichtungen“ wie Wartehäuschen an Haltepunkten.
Es gibt Ausnahmen, etwa wenn ein Messer nicht zugriffsbereit ist oder zu einem allgemein anerkannten Zweck – auch im Zusammenhang mit der Jagd – mitgeführt wird. Aber: In sehr vielen Fällen besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein kleines Taschenmesser in der Hosentasche kann bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Und denken Sie auch an ihr Jagdmesser im Auto – auch das kann Sie bei einer Kontrolle in einer Waffenverbotszone in Schwierigkeiten bringen.
Die Bundesländer haben künftig einen größeren Spielraum, Messerverbotszonen festzulegen. Auch die Durchsuchungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden werden ausgeweitet, und noch mehr Behörden als bisher prüfen die Zuverlässigkeit von legalen Waffenbesitzern. Mehr Informationen finden Sie in unserer aktuellen Pressemitteilung. Und falls Sie alle Neuregelungen nochmal in Ruhe nachlesen wollen: Wir haben in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopse (s.u.) veröffentlicht.
Der DJV und viele andere Organisationen hatten den Entwurf scharf kritisiert – als handwerklich schlecht gemacht, wirkungslos gegen Terrorismus und verfassungsrechtlich mindestens bedenklich. Der DJV prüft deshalb juristische Schritte gegen die Verschärfungen.
Weitere Informationen dazu sowie die beiden Dokumente finden Sie über nachstehenden Link:
[Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und mache uns diese Inhalte nicht zu eigen.(gem. Urteil vom 12. Mai 1998 Landgericht Hamburg )]
[ 15 Okt. 2024] Ende Sept. 24 gab es die ersten Informationen zur Myxomatose bei Feldhasen. Seither ist noch nicht viel Zeit vergangen, aber die Situation hat sich in diesen Tagen insbesondere im (süd-) westlichen Niedersachsen dramatisch verschlimmert. Wir erleben es in unseren Revieren und darüber hinaus erreichen uns nahezu täglich Fotos und Videosequenzen, die nicht nur das Ausmaß der Lage zeigen, sondern auch die tiefe Betroffenheit, die diese Situation vor Ort hervorruft. Die Mortalitätsrate in den betroffen Revieren liegt z.T. bei 80 Prozent oder sogar darüber. In vielen Niederwildrevieren herrscht Erschütterung und Entsetzen ob des Ausmaßes dieses Seuchenzuges beim Feldhasen. Zwischenzeitlich scheint das Virus auch im Oldenburger Land angekommen zu sein. Ein Ausblick wie sich das Geschehen weiterentwickeln wird ist aufgrund der (noch) fehlenden Datenlage sowie gesicherten Erkenntnissen über die genaue Virusvariante und möglicher weiterer Übertragungswege, außer den vermuteten Stechinsekten, leider noch nicht zu treffen. Versichern können wir Ihnen aber, dass dieses Thema im Präsidium der Landesjägerschaft höchste Priorität besitzt und wir alles daran setzen werden, hier zu belastbaren Aussagen zu kommen. Neben dem Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW), dem LAVES in Niedersachsen sowie den Landesuntersuchungsämtern und der Forschungsstelle in NRW, befasst sich mittlerweile auch das Friedrich-Löffler-Institut mit dieser Thematik.
Myxomatose bei Feldhasen in Niedersachsen
Bei der Myxomatose handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch das Myxomavirus ausgelöst wird und die bislang überwiegend bei Wildkaninchen auftrat. Mit diesem Virus wurden 1952 in einem Park in der Nähe von Paris absichtlich Wildkaninchen infiziert, um den Schäden in der Landwirtschaft und der damaligen Kaninchenplage Herr zu werden. Das Virus breitet sich innerhalb weniger Jahre in ganz Europa aus und bei Mortalitätsrate von bis zu 90 % wurden die Kaninchenbestände dezimiert. Durch Mutationen – ein natürlicher Prozess der Koevolution zwischen dem Erreger und seinem Wirt – entwickelten sich aus dem hoch virulenten Myxomavirus über die Jahre neue, schwachvirulente Virusstämme, die bei den Kaninchen zu milden Krankheitsverläufen führen. Darüber hinaus bilden sich bei den Kaninchen Resistenzen aus, so dass die Kaninchenbestände schwachvirulente Virusinfektionen gut überstehen können, bis wieder ein aggressiver Virusstamm auftritt. Neben dem Myxomavirus grassiert seit Mitte der 1980er Jahre in der Kaninchenbeständen zusätzlich der RHD-Virus, der die Chinaseuche mit ähnlich hohen Mortalitätsraten verursacht. Im Kreis Wesel und benachbarten Kreisen im nördlichen Nordrhein-Westfalen wurden Mitte August die ersten Myxomatosefälle beim Feldhasen nach patho-histologischen Untersuchungen der Veterinärämter sowie der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung (Bonn, Dr. L. Fischer) diagnostiziert. Innerhalb weniger Tage breitete sich der neue Erreger von NRW kommend über die Grafschaft Bentheim bis in das mittlere Emsland aus. Inwieweit sich das Virus in den nächsten Wochen im westlichen Niedersachsen weiter ausbreitet, ist von den örtlichen Jägern genaustens zu beobachten. Ebenso betroffen sind die Hasenbesätze in den Niederlanden. In den vergangenen Jahrzehnten wurden immer wieder Einzelfälle von Myxomatose beim Feldhasen ohne auffällige Besatzeinbrüche diagnostiziert. Stärkere Ausbrüche wurden allerdings in der Vergangenheit regional begrenzt in Irland, Frankreich oder Großbritannien beobachtet. Ein starker Ausbruch mit hohen Mortalitätsraten wurde dann 2018 in Spanien beim Iberischen Hasen festgestellt, wobei das Kaninchen nicht vermehrt betroffen war. Es wurde mit aufwändiger Forschung eine neue Myxomavirus-Variante analysiert (Fischer 2024). Inwieweit es sich bei dem hiesigen Erreger um denselben Stamm oder veränderte Varianten handelt, wird durch die Landesuntersuchungsämter, der Forschungsstelle und dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) durch genetische Analysen derzeit geklärt. Durch ergänzende Untersuchungen müssen die Herkunft des Virus, die Übertragungswege (blutsaugende Insekten, Kontaktinfektion o.a.), mögliche Wirte und die Überwinterung der Viren herausgefunden werden. Es wird angenommen, dass das Virus im Wesentlichen durch Stechinsekten übertragen wird und daher im Sommer und Spätsommer seine stärkste Ausbreitungsphase erreicht. Feuchte Witterung, Niederschläge, Pfützen und Gewässer begünstigen die massenhafte Entwicklung der Mücken und Gnitzen. Winde können darüber hinaus die Insekten weit verdriften, so dass der Virus schnell verbreitet werden kann. Anders als beim Kaninchen scheidet der Kaninchenfloh im Kaninchenbau als Hauptüberträger aus, der dort über Monate infektiös ist. Es ist anzunehmen, dass mit einer kälteren Herbstwitterung und dem Absterben der Stechinsekten die Ausbreitung der Myxomatose sich verzögern wird. Inwieweit sie im nächsten Jahr wieder auftreten wird, ist noch unbekannt. Von daher ist sehr wichtig, dass möglichst viele Hasen den Winter überstehen. Vor allem die Hasen, die eine Infektion überstanden und eine Immunantwort aufgebaut haben, sollten nicht durch eine Bejagung oder durch zu hohe Prädatorendichten verloren gehen. Ein intensives Prädatorenmanagement in den nächsten Monaten wird von der Landesjägerschaft dringend empfohlen. Die Inkubationszeit, d.h. die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Erkrankung bzw. bis zum Tod der Hasen beträgt nur wenige Tage (3-10 Tage). Die Todesrate unter den Hasen ist sehr hoch. Nach aktuellen Schätzungen liegt die Rate bei über 80%. Von dem Seuchenzug sind nicht nur die Reviere mit hohen Hasenbesätzen betroffen, sie sind auch nicht der Ausgangspunkt, in diesen Revieren ist das Hasensterben nur besonders auffällig. Erkrankte Hasen zeigen meist apathisches Verhalten und weisen häufig Schwellungen und Sekrete an Augen, Mund und im Genitalbereich auf. Bitte achten sie auf die üblichen Hygiene-Maßnahmen beim Umgang mit erkranktem Wild. Um weitere Infektionsherde zu identifizieren und ein weiteres Ausbreiten in der Feldhasenpopulation einzudämmen, bittet die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. sowie die zuständigen Behörden um Ihre Mithilfe:
➢
Wir möchten alle Revierinhaber darauf hinweisen, vermehrt auf kranke Hasen und Fallwild zu achten bzw. diese gegebenenfalls zu entnehmen, bitte beobachten sie auch ihre Kaninchenbesätze
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Senden Sie verendete oder offensichtlich krank erlegte Feldhasen als auch Kaninchen an die Stellen des LAVES in Hannover, Oldenburg oder dem zuständigen Kreisveterinäramt
➢
Bitte geben Sie auf dem Einsendebogen unbedingt an, dass eine Kopie des Befundes an das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) gesendet wird
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Führen Sie in Ihrem Revier eine Feldhasen-Zählung (Scheinwerfer/Wärmebildzählung-Taxation) durch und melden Sie die Ergebnisse im Rahmen der Wildtiererfassung (WTE) an die Landesjägerschaft, um negative Populationsentwicklungen frühzeitig zu erkennen. In der WTE 2025 werden wir Sie gezielt nach dem Vorkommen und den Auswirkungen dieses Seuchenzuges befragen.
➢
In Revieren mit vermehrtem Fallwild und Anzeichen von Myxomatose oder anderen Krankheiten im Besatz sollte auf eine Bejagung der Hasen verzichtet werden. Treibjagden auf Fasan sollten möglichst später, mindestens 4 Wochen nach dem letzten Auftreten erkrankter Tiere stattfinden, um eine Beunruhigung der Hasen auch durch Hunde in dieser akuten Seuchenphase zu minimieren.
➢
In betroffenen Revieren: Auslassen der Hundearbeit, keine Weitergabe von Schleppwild
➢
Bergung & unschädliche Beseitigung von verendeten Tieren (soweit nicht eingeschickt), um eine Ausbreitung dieser relativ umweltresistenten Viren zu verhindern.
➢
In Revieren ohne auffällige Fallwildzahlen und stabilen oder angestiegenen Besätzen kann die Bejagung nachhaltig und verantwortungsvoll durchgeführt werden.
Formular zur Wildtieruntersuchung Feldhase zum Download
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