Schlagwort-Archiv: Rotwild

1. Wildtierforum Niedersachsen – Rotwild im Fokus

Am 18. April 2026 fand im Karriere-Campus Hannover-Lahe das 1. Wildtierforum Niedersachsen unter dem Motto
„Rotwild – Situation, Chancen und Herausforderungen“ statt.

Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse: Rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Jagd, Forstwirtschaft, Wissenschaft und Naturschutz nutzten die Gelegenheit zum fachlichen Austausch über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen rund um das Rotwild in Niedersachsen.

Im Mittelpunkt standen unter anderem Fragen zur Bestandsentwicklung, zum Lebensraummanagement, zu Wanderbewegungen des Rotwildes sowie zum Zusammenspiel von Wildtiermanagement, Landnutzung und gesellschaftlichen Erwartungen.

Zwischenzeitlich wurden sowohl die Vorträge der Referenten als auch die vollständige Aufzeichnung der Veranstaltung online veröffentlicht und stehen nun allen Interessierten zur Verfügung.

Weitere Informationen sowie die Vorträge und Videoaufzeichnung finden Sie hier:

Wildtierforum Niedersachsen – Vorträge und Aufzeichnung

Nachtjagdverbot Rotwild

Es gilt wieder das Nachtjagdverbot

Mit Allgemeinverfügung vom 04.04.2019 wurde die Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) für die Hegeringe 2 bis 14 und die Hochwildhegegemeinschaften Süsing, Suderburg, Oberer Drawehn und Göhrde bekannt gegeben.

Die Aufhebung des Nachtjagdverbotes war befristet und endet am 31.03.2022.
Ab dem 01.04.2022 ist es demzufolge gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesjagdgesetzes verboten, Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, zur Nachtzeit zu erlegen.

Als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
[Quelle: Bekanntmachung Landkreis Uelzen vom 16.03.2022]

Hochwildring Göhrde – Keine Nachtjagd auf Rotwild im Jagdjahr 2022

Sehr konträr ist im letzten Jahr die fast schon traditionelle Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rotwild diskutiert worden.

Der erweiterte Vorstand des Hochwildringes hat sich mit deutlicher Mehrheit dazu entschieden, keinen Antrag auf Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild mehr zu stellen.
Die drei Jagdbehörden der Landkreise Lüchow- Dannenberg, Lüneburg und Uelzen sind diesem Votum gefolgt und haben für den Hochwildring Göhrde keine anderslautende Regelung getroffen.
Damit bleibt es bei der gesetzlichen Regelung, dass Rot- (und auch Damwild) nur bei Tageslicht (in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang) bejagt werden darf.
In Fällen starker Wildschäden oder deutlicher Mängel bei der Erfüllung der Abschusspläne (im Hochwildring) können Ausnahmeregelungen beantragt werden.
[Quelle: Bekanntmachung Hochwildring Göhrde vom 01.04.2022]