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A

  • Abrufschein: Die Landesjägerschaft bietet in Zusammenarbeit mit einigen Autoherstellern Ermäßigungen auf den Erwerb von „Jagd“-Fahrzeugen an. Je nach Automarke und Verwendungszweck (dienstl./privat/jagdlich) gibt es unterschiedliche (oder keine) Rabatte. Zum Nachweis der Mitgliedschaft und der Berechtigung zu einer solchen Ermäßigung benötigt man einen Abrufschein, den man in der Landesgeschäftsstelle der Landesjägerschaft in Hannover erhält. (-> Frau Kraatz – Tel. 0511 – 530 430).
  • Adressen:Adressen: Adressen der „Funktionsträger“ (Vorstand, Obleute, Hegeringleiter, Schweißhundführer, Landkreis etc.) findet man in der Rubrik:»Service«–>»Erreichbarkeiten«
  • Afrikanische Schweinepest:
    Informationen zur Afrikanischen Schweinepest findet man in der Rubrik:»Wildbrethygiene/Vet.amt«
  • Aujesky’sche Krankheit: (Juckpest, Pseudowut) Die Aujesky’sch Krankheit (Virusinfektion) ist eine in Deutschland anzeigepflichtige Tierseuche mit (für Hunde) tödlichem Ausgang. Erreger ist das Suide Herpesvirus (SHV-1). Ihren Namen hat diese Krankheit vom ungarischen Tierarzt Aladár Aujesky, der diese Krankheit erstmals beschrieb.Symptome: Starker Juckreiz (am Kopf) bis hin zur Selbstverstümmelung.
    Allesfresser und Fleischfresser infizieren sich über die Nahrungsaufnahme. Schweine können sich auch durch Geschlechtsverkehr infizieren. Hundes stecken sich hauptsächlich über Kontakt mit Maul- und Nasenschleimhäuten an. Eine Schutzimpfung für Hunde gibt es bisher nicht. Jagdhundebesitzer sollten daran denken, dass sie
    –  Hunde keinen direkten Kontakt an Haupt und
    Geschlechtsorganen des Schwarzwildes ermöglichen
    und die Hunde von Gebrech und Schusswunden fernhalten
    (insbes. bei einem Lungenschuss).
    –  an ihre Hunde kein rohes, geräuchertes oder ungekochtes
    Schweinefleisch verfüttern
    –  Aufbrüche und Abfälle ordnungsgemäß und vollständig
    beseitigen (und nicht an den Jagdhund verfüttern.)
    –  Schweinefleischabfälle nicht an Luderplätzen oder
    Kirrungen ausbringen.Gemeldete Todesfälle durch AK: 2009 – 4 Hunde
    (Quelle: WuH – 4/2010 S.55 ff) – aktuelle Information des LAVes dazu bitte beachten

B

  • Bahn- Waffentransport: Es sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass die Deutsche Bundesbahn den Transport von Waffen unabhängig von der Qualität der Verpackung und Sicherung selbiger nicht gestattet. Wer also auf seiner Jagdreise einen Teil der Strecke mit der Bahn zurücklegen möchte, muss auf diese Möglichkeit verzichten.

C

  • Cross Compliance – Anderweitige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit der EG-Verordnung Nr. 1782/2003 zu beachten sind. Sie betreffen u.a. den Bereich des Vogelschutzes und die FFH-Richtlinien, ebenso Jagdgenehmigungen, -verbote, und Jagdmethoden.Die Vorschriften der Cross Compliance (übersetzt so viel wie „Überkreuzeinhaltung [von Verpflichtungen]“) werden im deutschsprachigen Raum auch als „anderweitige Verpflichtungen“ bezeichnet und koppeln im Bereich der Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft ab 2005 die Prämienzahlungen an Regelungen des Fachrechts.
    Landwirte sind ab 1. Januar 2005 zum Erhalt von Prämienzahlungen an die Wahrung von Verpflichtungen, die systematisch zu kontrollieren sind, gebunden VO (EG) Nr. 1782/2003 sowie deren Durchführungsverordnung VO (EG) Nr. 796/2004 . Cross-Compliance-Kontrollen erfolgen sowohl als systematische Kontrollen aufgrund von Risikoanalysen als auch in Form so genannter Cross Checks (anlassbezogene Kontrollen).
    Hierbei geht es im Allgemeinen um:die Wahrung von Grundanforderungen an die Betriebsführung bezüglich der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen

    • die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes der Flächen und
    • die Erhaltung des Dauergrünlandes.

    Die für 2005 durchzuführenden Vor-Ort-Kontrollen beziehen sich auf die folgenden Bereiche:

    • Tierkennzeichnung (Rinder, Schafe/Ziegen, Schweine)
    • Klärschlamm
    • Nitrat
    • Vogelschutz
    • FFH Richtlinie
    • Grundwasser
    • „Anhang IV“ zur Erhaltung des guten ökologischen Zustandes der Flächen

    Die Informationsbroschüre zu diesem Thema (Cross-Compliance) -Ausgabe 2006 – liegt zum Download im PDF-Format vor (480 KB):  Broschüre Cross-Compliance


D

  • Dunkersche Muskelegel (DME):
    Der Dunkersche Muskelegel (DME) ist eine Mesozerkarie, also eine Vorstufe eines parasitisch lebenden Saugwurms (Alaria alata). Der adulte Saugwurm lebt in seinen Zwischenwirten (Fuchs, Marder, etc.) Diese scheiden die Eier durch den Kot aus. Gelangen die Eier ins Wasser, so kommt der erste Zwischenwirt in Form einer Schnecke auf den Plan; die Eier werden zu Larven und gelangen dann als Mesozerkarien in die Kaulquappen als zweiten Zwischenwirt. Nimmt der Endwirt die Mesozerkarien auf, indem er den zweiten Zwischenwirt verzehrt, so schließt sich der Kreislauf. Die Mesozerkarien können auch vom Menschen oder vom Wildschwein aufgenommen werden. Im Wildschwein treten sie dann als Muskelegel auf.
    Die Muskelegel sezten sich im Muskel- und angrenzenden Fettgewebe fest.
    Verzehrt der Mensch infiziertes, nicht ausreichend erhitztes Fleisch, so kann er an larvaler Alariose erkranken. Die Stärke der Erkrankung, Symptome und der Ausgang der Erkrankung sind von der jeweiligen Anzahl und Art der aufgenommenen Alaria-Mesozerkarien abhängig.
    Aus Sicht des BfR sollte Wildschweinfleisch bei einem positiven Fund nicht für den Verzehr freigegeben werden!
    (Quelle: Stellungnahme Nr. 027/2007 des BfR vom 1. Juli 2007)
    Der DME tritt bei der Trichinenuntersuchung nur als Zufallsbefund auf. Zur Zeit wird Wildschweinfleisch noch nicht routinemäßig auf DME untersucht. Das Veterinäramt Uelzen bietet ab März 2012 eine Untersuchung an.
    Ein Formular für einen Probenantrag zur Untersuchung auf DME finden Sie in der Rubrik »Service«–>»Formulare«


E

  • Erreichbarkeiten: Adressen der „Funktionsträger“ (Vorstand, Obleute, Hegeringleiter, Schweißhundführer, Landkreis etc.) findet man in der Rubrik: »Service« –> »Erreichbarkeiten«

F

  • Feiertagsgesetz Niedersachsen: Die gesetzl. Feiertage im Bundesland Niedersachsen sind im FeiertagsG geregelt. Der Feiertagsschutz gilt von 0 bis 24 Uhr.
    Ruhestörende Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen, sind verboten. Auch „laute“ Jagdarten wie Gemeinschaftsjagden (Treib- und Drückjagden) sind nicht zulässig.
    Ausnahmen bestehen bei massiv drohenden Wildschäden (§14 FeiertagsG).Wortlaut ohne Gewähr – Die genauen Regelungen lese man im Originalgesetz nach.
  • Formulare in der Rubrik Formulare kann man sich Anträge zur Mitgliedschaft in der Jägerschaft Uelzen, Einzugsermächtigungen, zur Jungjägerausbildung , Jagderlaubnisschein , Wildunfallbescheinigung, Beschilderungsantrag Bewegungsjagden etc. herunterladen.

G

  • Geflügelpest

H

  • Hecken beschneiden Hecken vom 1.März bis 30. September nicht beschneiden: In dieser Zeit ist es untersagt, in der freien Natur Hecken, Gebüsche oder Röhrichte zurückzuschneiden, zu roden oder zu zerstören. Hierdurch sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten geschützt werden.(Für die Gültigkeit der Inhalte und deren Wortlaut wird keine Haftung übernommen. Der genaue Wortlaut der Verordnungen kann in den zuständigen Ämtern, Behörden und Organisationen eingesehen werden.)
  • Hepatitis (HEV)Hepatitis E ist in Deutschland eine relativ seltene Form der Leberentzündung. Sie wird von einem Virus hervorgerufen.
    Neuere Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und anderer Forschungseinrichtungen zeigen aber, dass durchschnittlich 15 % der erlegten deutschen Wild-schweine das Hepatitis E-Virus tragen.
    Es ist jedoch noch nicht abschließend geklärt, inwie-fern diese Viren direkt auf den Menschen übertragen werden können.
    Zum Schutz vor einer Infektion mit Hepatitis E-Viren empfiehlt das BfR Verbrauchern wie Jägern beim Zerlegen und Zubereiten von Wildschweinen auf hygienische Bedingungen zu achten und Wildschweinfleisch vor dem Verzehr immer gut durchzuerhitzen.Die durchschnittliche Todesrate der Erkrankung ist mit 0,5-4 % relativ niedrig; bei schwangeren Frauen beträgt sie jedoch aus bisher ungeklärten Ursachen bis zu 25 %.Die derzeit am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass das Virus auch in Wildschweinen in Deutschland weit verbreitet ist. Hier wurde das Virus in 22 von 148 untersuchten Tieren (14,9 Prozent) nachgewiesen, wobei starke regionale Unterschiede festzustellen waren.(Quelle: Information Nr. 012/2010 des BfR vom 1. März 2010 )Untersuchungen auf HEV kann man bei folgender Adresse durchführen lassen:
    Institut für Virologie der
    Tierärztlichen Hochschule Hannover
    Bünteweg 17
    30559 HannoverEin Formular für einen Probenantrag zur Untersuchung auf HEV finden Sie in der Rubrik »Service« –> »Formulare«
  • Hygieneschulung: Im Zuge des neuen Lebensmittelhygienerechtes müssen alle Jäger, die vor dem 1. Februar 1987 die Jägerprüfung abgelegt haben, eine „Hygiene-Schulung“ absolvieren, wenn sie ihr Wildbret zukünftig vermarkten wollen.Diese Schulungen finden in unserer Jägerschaft jährlich im Herbst im Zuge der Jungjägerausbildung statt. Für diese Nachschulungen wird auch von Mitgliedern eine Kostenpauschale verlangt (Mitglieder 15 Euro – Nichtmitglieder 25 Euro).
    Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Sönke Meyer (siehe Rubrik »Service« –> «Erreichbarkeiten»)


 

I


J


K

  • Kirrungen zum Anlocken des Wildes : Gekirrt werden darf nur mit max. 4 kg an bis zu 2 Stellen je 75 ha (zusammenhängende Jagdfläche). Dabei darf Futter nur in geringen Mengen, als artgerechtes Futter (heimische Feld-, Baum- und sonstige Waldfrüchte) und ohne Verwendung von Fütterungseinrichtungen und -behältern ausgebracht werden. Das Kirrfutter ist ausschließlich in der Jagdzeit der zu kirrenden Wildart und ohne jegliche Vorrichtung auf dem Boden auszubringen, erforderlichenfalls mit örtlich vorhandenen natürlichen Materialien abzudecken.
  • Kormoranverordnung: Kormorane sind geschützt; Die Kormoranverordnung erlaubt jedoch in Ausnahmefällen und mit örtlichen, zeitlichen und personellen Einschränkungen das Bejagen dieser Tiere an Gewässern mit Teichwirtschaft. (Vergleichen Sie dazu die Niedersächsische Kormoranverordnung vom 20. Okt. 2003 – nachzulesen bei http://www.recht-niedersachsen.de/28100/kormoranvo.htm ).
    Die Kormioranverordnung wurde 2016 um 3 Jahre verlängert.
  • Kündigung der Mitgliedschaft: Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.3.2010 wurde §4 (1)2 der Satzung dahingehend geändert, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft bis spätestens zum 30. September zum Ende des Geschäftsjahres in schriftlicher Form an den Vorstand der Jägerschaft zu richten ist.

L


M



N

  • Nachsuche Die Nachsuche ist die verantwortungsvollste Form der Jagdausübung vor dem Gesetz und unserem Verständnis von Waidgerechtigkeit und Jagdethik!
    Grundsätzlich sind für die Nachsuche dazu brauchbare Jagdhunde einzusetzen.Im LK anerkannte Schweißhundführer finden Sie aufgelistet unter der Rubrik »Service«–>»Erreichbarkeiten«
  • Neozon
    Neozoen sind Tierarten, die seit 1492, also seit der Entdeckung Amerikas durch Mithilfe des Menschen (- gewollt oder ungewollt-) in ein anderes Gebiet gelangt sind (Neo = neu, zoon = Tierart) und sich dort ohne Hilfe des Menschen etablieren können.
    Beispiele:

    • Ob man es jetzt glaubt oder nicht: auch das allseits bekannte Wildkaninchen wurde eingeschleppt, wenn auch schon um 1300! Ist also eigentlich kein echtes Neozon.
    • Der Fasan wurde zu Jagdzwecken ausgewildert . Ursprünglich stammt der Fasan aus dem Kaukasus.
    • Der Kartoffelkäfer ist auch kein deutsches Tier. Seine Heimat ist Nordamerika.
    • …… um 1860 die Reblaus
    • Einer der erfolgreichsten unter den Neozoen, den auch jeder als nicht-deutsches Tier identifiziert, ist der Waschbär: 1934 wurde ein Pärchen aus einer Pelztier-Zuchtfarm „zur Bereicherung der heimischen Fauna“ freigelassen. Inzwischen leben in Deutschland weit über 100.000 der Tiere, in Kassel kommt auf einen Häuserblock ein Waschbär.
    • Enok=Marderhund
    • Nutria
    • Bisam
    • Mink
    • Nilgans
    • Kanadagans
    • Chin. Wollhandkrabbe
    • Span. Wegschnecke
    • Varroamilbe
    • Asiatischer Marienkäfer
    • Waschbärspulwurm
  • Notzeit: §32 Abs.1 NjagdG – Eine Notzeit liegt vor, wenn das Wild Not leidet. In solchen Zeiten hat der Jagdschutzberechtigte für eine ausreichende artgerechte Ernährung zu sorgen. (Vgl. § 23 BjagdG, Futternot). Beginn und Ende einer Notzeit werden durch den Kreisjägermeister bekannt gegeben. Die Erklärung hat nicht für das gesamte Zuständig­keits­gebiet des Kreisjägermeisters zu erfolgen, sondern sich konkret auf die betroffenen Bereiche zu beschränken.Ist für einen bestimmten Bereich die Notzeit bekannt gegeben worden, so darf dort nicht gejagt werden, § 32 Abs. 1 Satz 3 NjagdG. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 1 Abs. 4 BjagdG; damit ist weder das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen noch das Fangen von Wild zulässig.

O

  • Ortolan : Der Ortolan (Emberiza hortulana) ist ein etwa sperlinggroßer Singvogel, auch Gartenammer genannt. Die Art gilt als gefährdet. Besonders die immer weiter fortschreitende Biotopzerstörung ( Flurbereinigung und Veränderung der Anbaumethoden bei den Feldfrüchten etc.) setzt der Art stark zu.

P

  • Puzzle – kleiner Zeitvertreib –
    Herzlich willkommen beim Puzzle-Spiel gegen die Zeit.Beim Spiel geht es darum, möglichst schnell und mit möglichst wenig Zügen ein Motiv zu „erpuzzeln“. Dazu müssen die vorgegebenen Puzzle-Teile an der richtigen Stelle des Spielfelds platziert werden.
    Ist ein Teil richtig platziert, kann es nicht mehr bewegt werden, ansonsten kann es beliebig auf dem Spielfeld hin und her bewegt werden, was jedoch nicht nur Zeit, sondern auch jedes Mal einen Zug kostet. Für jedes der 10 Levels gibt es eine Zeit- und eine Zugvorgabe.
    Konnte das Puzzle innerhalb dieser Vorgaben komplett gelegt werden, gibt es Punkte und das nächste Level kann gespielt werden. Das ist entweder ein Puzzle mit niedrigeren Zug-Vorgaben oder eines mit mehr Teilen. Mit Erreichen des 6. Levels wird am Ende des Spiels ein Eintrag in die Highscore-Liste möglich.
    Viel Spass und viel Erfolg für den Eintrag im Highscore!
    Sie starten das Puzzle hier!

 


 

Q

  • Quorren: Balzlaut des Hahnes (Waldschnepfe)

R

  • Räude beim Schwarzwild (Sarcoptes-Räude)Erreger:
    • -wirtsspezifische Milbenart Schweineräude Sarcoptes scabiei var. suis
    • -Milben Leben nicht auf, sondern in der Haut
    • -sind nur mit dem Mikroskop / großer Lupe zu erkennen
    • -weitere Wildtiere betroffen: Fuchs, Gams, Muffelwild, Marder, Waschbär, aber auch Hund und Mensch

    Symptome:
    Milben fressen sich mit Grabgängen durch die Hautschichten. Hierdurch entsteht ein hoch­gradiger Juckreiz. Der Befall beginnt meistens an Tellern, Haupt, Flanken und Unterbrust. Die Sauen scheuern sich massiv was zu Hautverletzungen und massiver Entzündung führt. Anschließend kommt es zu einer Borken- und Krustenbildung (Hyperkeratose) und Ausfall der Borsten. Die Abwehrfunktion der Haut wird massiv eingeschränkt. Die Tiere sind sehr unruhig. Räudemilbenbefall führt zum Kümmerstatus, Verringerung der Reproduktionsrate, Frischlings­verlusten und bei hochgradigem Befall zum Tod der Tiere.

    Ansteckung:
    Ansteckung erfolgt immer durch begattetes Weibchen. Übertragung beim Schwarzwild relativ einfach möglich. Enger Tier zu Tier Kontakt durch Sozialverhalten. Rottenverband liegt eng im Kessel zusammen. Gemeinsame Nutzung von Mahlbäumen. Nicht zu verwertende Stücke oder Schwartenteile mit deutlichem Milbenbefall nicht im Revier belassen (ggf. tief vergraben) -Ansteckungsgefahr für andere Sauen-. Sarcoptes-Milben können sich unter normalen Umständen nur auf einer Tiergattung oder -familie vermehren und somit auch nur dort eine echte Räude verursachen. Die einzelnen Sarcoptes-Arten können zwar auf fremde Wirte überwechseln und bei diesen auch mehr oder weniger ausgeprägte Anzeichen einer Erkrankung hervorrufen, sie können sich dort aber nicht vermehren bzw. dauerhaft ansiedeln. Beim Mensch heißt die Erkrankung Krätze (Scabies).

    Wir können uns nach sehr innigem Kontakt bei Wildtieren mit einer so genannten Scheinräude (Pseudoscabies) anstecken, die sich häufig selbst limitiert. Aktionsradius der Milben ca. 1 m. Auf der Suche nach einem Wirt orientiert sich die Milbe nach Körper­wärme und Geruchsstoffen.

    Verwertung:
    Eine Verwertung der Stücke mit leichtem Befall ohne bedenkliche Merkmale am Wildkörper,

    und ohne Verhaltensaufälligkeiten ist nach eingehender Überprüfung und großflächiger Entfernung der betroffenen Hautstellen durch den Jäger möglich. Bei einem hochgradigen generalisierten Befall mit bedenklichen Merkmalen ist das Stück zu verwerfen. Bei allen unklaren Fällen muss eine amtliche Fleischuntersuchung erfolgen, bevor das Wildbret als Lebensmittel genutzt werden kann.

    (Dr. Dirk Remien)


S

  • Schwarzwildnadel: Ab 2009 bietet die Jägerschaft dem engagierten Jäger den Erwerb der Schwarzwildnadel in Bronze, Silber oder Gold an.Die Nadel kann durch 10 Schüsse auf den laufenden Überläufer auf dem Pistolenstand in Linden erworben werden, jeweils 5 Schüsse auf die nach rechts und 5 Schüsse auf die nach links laufende Scheibe.
    Zum erreichen der Bronzenadel werden 60 Ringe, für die Silbernadel 80 Ringe und die Goldnadel 90 Ringe benötigt. Es ist ein »zeitloser« Nachweis, da keine Jahreszahl auf der Nadel aufgeprägt ist. Die Aktualität kann aber mit der Schießkarte, auf der Datum und Zahl der Ringe vermerkt sind, belegt werden.Die Schießnadel weist ihren Besitzer als »drückjagdtauglichen« Schützen aus, der sich seiner Verantwortung beim Schuss auf flüchtiges Wild bewusst ist.
  • Schweinepest: Klassische Schweinepest (KSP), auch Europäische Schweinepest (ESP) genannt, ist eine Infektions­krankheit, die seit etwa 1833 bekannt ist. Sie ist eine der gefährlichsten Schweine­krankheiten. Wegen der hohen Ansteckung und raschen Ausbreitung gilt sie als Tierseuche; Die Bekämpfung nach einem Ausbruch richtet sich nach der Verordnung der Veterinärbehörden!Die Krankheit ist Anzeigepflichtig!Der Erreger dieser Krankheit ist ein Virus; Erregerreservoir kann das Schwarzwild sein. Befallen werden sowohl Haus- als auch Wildschweine.
    Die Ansteckung erfolgt (über das Maul oder über die Atemwege) direkt von Tier zu Tier; Der Erreger befindet sich im Blut und wird über Harn, Kot, Speichel, Augen- und Nasensekret ausgeschieden. (—> seuchenhafte Ausbreitung)
    Inkubationszeit – je nach Virulenz des Erregers – zw. 2 Tg. Und 5 Wo.
    Symptomatik: je nach Verlaufsform unterschiedlich:
    hohes Fieber (41°C) – schwankender Gang – gekrümmter Rücken – struppiges Haarkleid – Blutungsneigung – blaurote Verfärbung der Schnauze, Ohren und des Bauches – punktförmige Blutungen in der Niere, in der Schwarte (—>bedenkliche Merkmale) – veränderte Nieren und Lymphknoten, Schädigung der Harnblasenschleimhaut und der Milz – Darmentzündungen mit Geschwürbildung – Tod durch Kreislaufversagen oder durch Sekundärinfektionen.Anzahl der Seuchenausbrüche beim Schwarzwild 1993-2004 im LK Uelzen:
    1993 -> 53 ;1994 -> 32; 1995 -> 1; 1996 -> 69; 1997 -> 13; 1998 – 2004 -> 0
    Anzahl der Seuchenausbrüche beim Schwarzwild 1993-2004 im LK Lüneburg:
    1993 -> 16 ;1994 -> 1; 1995 -> 0; 1996 -> 8; 1997 -> 2; 1998 – 2004 -> 0
    Anzahl der Seuchenausbrüche beim Schwarzwild 1993-2004 im LK Giffhorn:
    1993 -> 0 ;1994 -> 61; 1995 -> 12; 1996 -> 0; 1997 -> 0; 1998 -> 49;
    1999 -> 47; 2000 -> 25; 2001 – 2004 -> 0
    Afrikanische Schweinepest:
    In den Osteuropäischen Staaten (Estland, Litauen, Lettland, Polen) wurden sei Anfang 2014 bei Wildschweinen Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) festgestellt. Mit Sorge wird beobachtet, wie sich die ASP immer weiter Richtung Westen ausbreitet. Oberstes Ziel ist es, eine Einschleppung von ASP zu verhindern.
    Informationen zur Afrikanische Schweinepest(vom F.L.Institut – )
  • Schweißhundführer: im LK anerkannte Schweißhundführer finden Sie aufgelistet unter der Rubrik:
    »Service« –> »Erreichbarkeiten«
  • Spiele:
    Puzzle – kleiner Zeitvertreib –
    Herzlich willkommen beim Puzzle-Spiel gegen die Zeit.Beim Spiel geht es darum, möglichst schnell und mit möglichst wenig Zügen ein Motiv zu „erpuzzeln“. Dazu müssen die vorgegebenen Puzzle-Teile an der richtigen Stelle des Spielfelds platziert werden.
    Ist ein Teil richtig platziert, kann es nicht mehr bewegt werden, ansonsten kann es beliebig auf dem Spielfeld hin und her bewegt werden, was jedoch nicht nur Zeit, sondern auch jedes Mal einen Zug kostet. Für jedes der 10 Levels gibt es eine Zeit- und eine Zugvorgabe.
    Konnte das Puzzle innerhalb dieser Vorgaben komplett gelegt werden, gibt es Punkte und das nächste Level kann gespielt werden. Das ist entweder ein Puzzle mit niedrigeren Zug-Vorgaben oder eines mit mehr Teilen. Mit Erreichen des 6. Levels wird am Ende des Spiels ein Eintrag in die Highscore-Liste möglich.
    Viel Spass und viel Erfolg für den Eintrag im Highscore!
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  • Staupe:
    Es handelt sich hierbei um eine häufig tödlich verlaufende Virusinfektion, die nicht nur bei fleischfressenden Wildtieren wie Fuchs, Dachs, Marder, Waschbär und Wolf auftritt, sondern auch bei Hunden und Frettchen vorkommt. Das Canine Staupevirus, das eng mit dem Masern-Virus des Menschen verwandt ist, war auch für das massive Seehundsterben im Jahr 2002 verantwortlich. Eine Übertragung von Tier auf den Menschen findet nicht statt. Die erkrankten Wildtiere zeigen häufig die nervöse Form der Staupe mit Symptomen wie Verlust der natürlichen Scheu, Schläfrigkeit, Bewegungsstörungen, Lähmungen, oder auch Aggressivität. Weitere klassische Anzeichen sind eitriger Augenausfluß, Lungenentzündung und Magen-Darm-Beschwerden.Die Füchse liefen zum Teil taumelnd und desorientiert durch die Ortschaften. Beobachten Sie solche Verdachtsfälle ebenfalls in Ihren Revieren, sollte ggf. eine Untersuchung, nach Absprache und unter Einbeziehung des Veterinäramtes Uelzen (Tel.: 0581/97352310), in Hannover erfolgen.Die Übertragung erfolgt durch Speichel, Nasen- und Augensekret, Kot und Urin infizierter Tiere. Besonders im Frühsommer dringen die Füchse mit der Aufzucht ihrer Jungtiere vermehrt in die Dörfer ein. Die Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildtier und Haushund steigen. Häufig bedienen sich Füchse zum Beispiel an den offenen Hundenäpfen, in denen sie leckere Futterreste finden. Da Fuchs und Marder als Erregerreservoire dienen, wobei Alttiere nicht immer erkranken, sollten Sie auch für die Hunde, die nicht direkt am Fuchs jagen, dringend den Impfstatus im Hinblick auf Staupe überprüfen. In dem Impfausweis steht der Buchstabe S auf dem Impfstoffaufkleber für die jährlich zu wiederholende Staupeimpfung. Die Erkrankung verläuft beim nicht geschützten Jagdhund, trotz intensiver Medizin, leider auch häufig tödlich.Anfang August 2009 wurde der erste Fall von Staupe bei einem Fuchs im Landkreis Uelzen nachgewiesen. Es handelt sich hierbei um ein Tier, dass in der Stadt Uelzen aufgegriffen wurde und von einer ortsansässigen Tierärztin nach der Tötung zur Untersuchung gebracht wurde. Im Nachbarkreis Lüneburg sind in den letzten Wochen bisher sechs bestätigte Fälle von Staupe bei Füchsen aufgetreten. Mit der zu vermutenden Ausbreitungsneigung ist in naher Zukunft auch mit einem weiteren Auftreten im Landkreis Uelzen zu rechnen.


T

  • Tierärzte im Landkreis Uelzen und Umgebung:
    Übersicht dienstbereite Tierärzte:Speichern Sie die Telefonnummer Ihres Haustierarztes in Ihr Handy. Er/Sie ist für Sie immer erster/e Ansprechpartner/in. Der tierärztliche Notdienst ist im Landkreis Uelzen in verschiedene Notdienstbezirke aufgeteilt. Sie erhalten jeweils in der Samstags-Ausgabe der AZ einen kompletten Überblick. Wenn der Haustierarzt nicht erreichbar ist, sind darüber hinaus auch am Wochenende und in der Nacht folgende Ärzte ständig dienst­bereit:Landkreis Uelzen:Tierärztliche Klinik für Kleintiere Dr. H. Krollpfeiffer
    Oldenstädterstr. 44 b
    29525 Uelzen
    Tel.: 0581-18484

    Tierärztliche Praxisgemeinschaft Ebstorf
    Georg-Marwede-Str. 17
    29574 Ebstorf
    Tel.: 05822-1044

    Angrenzende Landkreise:

    Tierklinik Oerzen
    Osterwiese 10
    21409 Embsen-Oerzen
    Tel.: 04134-354
    www.tierklinik-oerzen.de

    Tierklinik Lüneburg
    Stadtkoppel 5c
    21337 Lüneburg
    Tel.: 04131-55125
    www.tierklinik-lueneburg.de

    Tierklinik Munster
    Breloher Str. 73
    29633 Munster
    Tel.: 05192-2250
    www.tierklinik-munster.de
    Tierklinik Gifhorn
    Celler Str. 2
    38518 Gifhorn
    Tel.: 05371-17203
    www.tierklinik-gifhorn.de

    Tierklinik Celle
    Schlepegrellstr. 34
    29223 Celle
    Tel.: 05141-36707
    www.tierklinik-celle.de

    Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Wenn Ergänzungen gewünscht, bitte umgehend mitteilen.

    (Okt.2009)

  • Trichinenprobenentnahme: Zur ordnungsgemäßen Entnahme von Trichinenproben ist nur berechtigt, wer im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, an einer amtlichen Schulung zur Entnahme der Trichinenproben teilgenommen.Weitere Informationen: Gebühren, Abgabezeiten und -orte, Nachschulungsterminen bietet dieser Link:
    »Infos aus dem Veterinäramt«

U


V

  • Verkehrssicherung bei Bewegungsjagden:
    Die Gefahren bei großräumigen, revierübergreifenden Bewegungsjagden für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer durch Wild, das unvermittelt die Straße überquert sind hinreichend bekannt.
    Die häufig dem Wild folgenden Jagdhunde, stellen ebenfalls nicht nur eine Gefahrenquelle dar, sondern sind auch selbst durch den Verkehr gefährdet.Die bisher eingesetzten Schilder „Achtung Jagdbetrieb“ haben keine Rechtskraft und stellen entsprechend keine ausreichende Absicherung im Sinne des Versicherungsschutzes bei Unfällen dar.Eine Beschilderung zum Zweck der Geschwindigkeitsbegrenzung während einer Drückjagd stellte bisher im Landkreis Uelzen die Ausnahme dar und wurde nur in besonderen Fällen durchgeführt. In Kooperation mit Straßenverkehrs- und Ordnungsamt wurde jetzt eine absolut unbürokratische und kostenfreie Möglichkeit eröffnet, besonders gefährdete Streckenabschnitte bei Bewegungsjagden mit Beschilderungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung zu versehen. Es sind hierbei weder besondere Straßenabschnitte des Landkreises Uelzen vorgegeben noch ausgenommen. Die Geschwindigkeit kann in den in Frage kommenden Streckenabschnitten bis auf 50 km/h reduziert werden.

Die Maßnahme wird entsprechend mit dem Formular „Antrag gem. § 45 Abs. 6 StVO zur Kennzeichnung einer Bewegungsjagd“ (siehe Formulare/Anträge) spätestens drei Tage vor Beginn der eigentlichen Jagd dem Landkreis per Fax mitgeteilt, bzw. beantragt.

Die Maßnahme wird per Fax als Rückantwort vom Landkreis unter der Voraussetzung der Einhaltung des verbindlichen Beschilderungsplans genehmigt. Die Straßenmeisterei und die Polizei werden über die Beschilderungsmaßnahme durch den Landkreis informiert

Der Antragsteller, bzw. der für die Durchführung der Beschilderung Verantwortliche muss auf dem Antragsformular zwingend den Träger seiner Jagdhaftpflicht benennen. Die Hauptversicherungsträger der Jagdhaftpflicht wurden im Vorfeld von der Jägerschaft gebeten zu klären, ob eine Beschilderungsmaßnahme und sich evtl. daraus ableitende Schäden Unbeteiligter durch die Jagdhaftpflicht gedeckt sind.

Die Antwortschreiben der Gothaer-Allgemeinen Versicherung als Träger der Gruppenversicherung der Jagdhaftpflicht der Jägerschaft Uelzen und die VGH-Versicherung sind im Teil Formulare/Anträge abgedruckt.

Antragsteller, die mit ihrer Jagdhaftpflicht bei einer anderen Gesellschaft oder nicht über die Gruppenversicherung der Jägerschaft versichert sind, müssen ihren Versicherungsschutz für die Kennzeichnung einer Bewegungsjagd mit ihrem Versicherungsträger vor Stellung des Antrages klären und diese Versicherungserklärung zusätzlich mit dem Antrag übersenden.

Ich warne ausdrücklich davor, Beschilderungsmaßnahmen ohne Klärung des Versicherungsschutzes durchzuführen.

Der Beschilderungsplan ist auf dem Antragsformular aufgeführt und für jedermann verbindlich. Schilder dürfen erst unmittelbar vor Beginn der eigentlichen Jagd aufgestellt, bzw. enthüllt werden, sofern diese schon am Vorabend aufgestellt worden sind. Die Schilder dürfen bis zum nächsten Tag, 12.00 Uhr, stehen bleiben, um die Geschwindigkeitsbeschränkung auch bei einem Rückwechseln des Wildes nach der Jagd beizubehalten.

Die Jägerschaft hat mehrere komplette Schildersätze angeschafft, die kostenfrei bei ihr von den Mitgliedern ausgeliehen werden können.

Zum Formular Formulare Bewegungsjagden
Klaus Bullerjahn
(26.11.2008)

  • Veterinäramt
    Adresse:Nothmannstraße 34 – 29525 Uelzen
    Telefon: 0581 – 97 35 23 0
    Fax: 0581 – 97 35 23 30

 


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X,Y,Z

in der LJN/ im DJV

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