Tag des offenen Hofes 2024

Landvolk Niedersachsen veranstaltet Tag des offenen Hofes 2024

Am 09. Juni 2024 veranstaltet das Landvolk Niedersachsen wieder gemeinsam mit dem NDR, den Landfrauen und der Landjugend die landesweite Aktion „Tag des offenen Hofes“.

Tag des offenen Hofes im Landkreis Uelzen

Im Landkreis Uelzen ist ein Tag rund ums Ei auf dem
Schüttenbuers Hoff der Familie Marquardt in Hohenbünstorf geplant.

Die Jägerschaft Uelzen bzw. der Hegering Ebstorf wird mit dem Infomobil der Jägerschaft vertreten sein.

Tag des offenen Hofes in den Nachbarlandkreisen

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg wird  dieser Tag rund um den Kuhstall der Familie Fabel in Landsatz an der Elbe geplant.
Im Landkreis Lüneburg findet dieser Tag rund um den Kuhstall der LüneHöfe KG in Echem statt.

Landvolk und Landwirte stehen Rede und Antwort und laden Sie herzlich ein, die landwirtschaftlichen Betriebe kennenzulernen.

Fangjagdkurs

Fangjagdkurs 2024 – Fallenjagdkurs

Die Jägerschaft des Landkreises Uelzen bietet erneut einen zweitägigen Fangjagdkurs unter Leitung von Jochen Becker an:

Termin:

Sa. 15.Juni 2024 und So. 16.Juni 2024
Beginn um 09:00 Uhr in Linden.

Anmeldung:
bei Jochen Becker  – Tel. 0176-23311384 oder per Mail becker.wieren(at)t-online.de

Kosten:
45 Euro für Mitglieder der Jägerschaft Uelzen,
90 Euro für Nichtmitglieder

Wildtiererfassung

Flächendeckendes Datenmaterial zur wissenschaftlichen und jagdpolitischen Auswertung .

Die Landesjägerschaft Niedersachsen und das Institut für Wildtierforschung an der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover etablierten 1991 die flächendeckende und langfristig angelegte Wildtiererfassung für Niedersachsen (WTE). Von Beginn an erfolgt die Förderung aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- dies sichert die langfristige und qualifizierte Durchführung der WTE.

Wildtiererfassung ist ein einzigartige Möglichkeit, Informationen über unsere bejagbaren und nicht bejagbaren Wildtierbestände zu erhalten.

Bitte beteiligen Sie – die Revierinhaber/-innen – sich an dieser Erhebung, damit wir fundiertes Datenmaterial zu unseren Wildbeständen haben. Dies brauchen wir auch insbesondere zur Unterstützung für unser kreisweites Rebhuhnprojekt.

Zum Download liegt hier das WTE-Formular für 2024 vor.
>>> Download WTE 2024

Mit Stand Januar 2024 haben die Landkreise Leer, Holzminden, Wesermarsch, Cuxhaven und Uelzen die technischen Voraussetzungen noch nicht umgesetzt, so dass hier eine online-Beteiligung noch nicht möglich sein wird.

Bitte nutzen Sie nur den WTE-Bogen des aktuellen Jahres, da die Fragen sich von Jahr zu Jahr unterscheiden. Neben den jährlich und turnusmäßig abgefragten Wildarten, kommen in jedem Jahr speziell ausgewählte andere Arten zusätzlich hinzu.

Um rechtzeitig mit der Dateneingabe beginnen zu können, sollten die Revierinhaber die WTE-Bögen bei ihrem Hegeringleiter bis zum 01.06.2024 abgegeben haben. Die Weiterleitung der Bögen an das ITAW sollte dann zeitnah bis zum 31.07.2024 erfolgen. Die Adresse ist auf den Bögen vermerkt.

Fotos: B.Heukamp

Online-Schulungen vom Veterinäramt

Veterinäramt bietet Onlineschulung zum kundigen Jäger und zur Trichinenprobenentnahme an

Coronazeiten ändern vieles und machen anderes möglich. Das Veterinäramt – Dr. Meyer zu Vilsendorf – bietet amtlich durchzuführende Trichinenschulungen als Zoom-Veranstaltung  an.

Die Schulungen würden im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erfolgen und nach Gebührenverordnung der Veterinärverwaltung GOVV abgerechnet. Die Kosten pro Teilnehmer betragen dann 20,00 € (bei mindestens sechs Teilnehmern). Neben der „amtlichen Trichinenschulung“ könnte auch die Schulung „zur kundigen Person“ bei Bedarf auf diese Weise durchgeführt werden.

Interessierte Jäger können sich per Mail oder auch telefonisch an Dr. Meyer zu Vilsendorf  wenden.

Bereits geplante Termine:

Die nächsten fünf Termine wären:

Di., 27.02.24 – „kundige Person nach VO EU 853/2004“

Di., 26.03.24 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“

Di., 04.06.24 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“

Di., 25.06.24 – „kundige Person nach VO EU 853/2004“

Di., 13.08.24 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“

Beginn: 19.00 h – Dauer etwa 1 Std.

Dr. Ulf Meyer zu Vilsendorf
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landkreis Uelzen
Tel.: 05821/477616
FAX: 05821/477617
Mail: u.meyerzuvilsendorf(at)landkreis-uelzen.de

Wildtiere und Feuerwerk

Silvestervergnügen ist traumatisch für unsere (Wild)-tiere

Jedes Jahr zum Jahresende gönnen sich die deutschen Bundesbürger ein Silvestervergnügen der besonderen Art.
Zum Jahreswechsel von 2022 auf 2023 wurde  in Deutschland mit dem Verkauf von Feuerwerk und Böllern für Silvester ein Umsatz in Höhe von rund 180 Millionen Euro erzielt  und damit ein historisches Umsatzhoch erreicht.

Schon am 31. Dezember früh nachmittags zündeln die ersten Mitbürger – mutmaßlich für ihre Kinder – leuchtende, zischende und knallende Zündkörper, um dann pünktlich nach dem Mitternachtssekt noch einmal richtig loszulegen. Doch was macht das mit unserer Umwelt?

Hunde reagieren sehr empfindlich; ein scharfes Pfeifen, grelle Leuchtblitze und anhaltendes Knallen lösen bei Hunden eine körperliche Reaktion aus, die sich „flight, fright or freeze“ (Flucht, Angst oder Erstarren) nennt. Hunde nehmen Feuerwerkskörper als Bedrohung oder potenzielle Gefahr wahr mit der Folge, dass sie in  Angst und Panik verfallen.

Wildtiere leiden unter Feuerwerk
Wildtiere leiden unter Feuerwerk             Bild: B.Heukamp, KI

Ebenso ergeht es unseren Wildtieren. Vögel werden mitten in ihrer Nachtruhe gestört; sie flüchten in die Luft, finden stundenlang keinen Schlafplatz, können nachts möglicherweise gar nichts sehen,  fliegen teilweise bis zur Erschöpfung umher. Sie verlieren teilweise die Orientierung. So sind sie dann leichte Beute für nächtlich jagendes Raubwild. Denken Sie bitte auch an unser Rebhuhnprojekt und auch an unser Niederwild, das sich aufgejagt durch die Feuerwerke im Fluchtmodus befindet und unnötigem Stress ausgesetzt ist.

Auch wird die Umwelt stark durch Feinstaub belastet. Es wird zu Silvester tonnenweise Feinstaub produziert. Plastikmüll entsteht und die dem Feuerwerk farbgebenden Schwermetall-Partikel werden in der Luft verteilt.
Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10), davon rund 1.700 Tonnen PM2,5 durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten PM10-Menge in Deutschland. “ [Quelle: Umweltbundesamt]

Verzichten Sie deshalb bitte auf Feuerwerke und Böller!

Beizjagd im ausgehenden Jahr

Falkner wieder unterwegs auf Krähenjagd

Am 22.12.2023 haben wir in den Revieren Ripdorf, Woltersburg, Oldenstadt und Molzen mit Habicht und Falke gebeizt.
Unter den Augen sehr interessierter und angenehmer Jagdausübungsberechtigter kamen drei Krähen zur Strecke!
Wir hatten trotz widrigstem Wetter einen wunderschönen Jagdtag!

Nadine Leifeld

Studien zu freilaufenden Katzen und Artenvielfalt

Bei der Auswertung von mehr als 500 Studien durch ein Team um Christopher Lepczyk von der Universität Auburn wurde belegt, dass freilaufende Katzen weltweit vielerorts bedingt durch ihr breites Beutespektrum zur Gefährdung der Artenvielfalt beitragen. Die Untersuchung und Auswertung von Kotproben ergab, dass zur Beute ein erheblicher Anteil von bereits vom Aussterben bedrohter Tierarten gehören, wie z.B. Vögel, Säugetier- und Reptilienarten. Mit ca. 17 Prozent sind die erfassten Arten (der Beute) in der Roten Liste der gefährdeten Arten der Weltnaturschutzunion (IUCN) gelistet.

freilaufende Katze»Freigänger«                                                           Foto: B.Heukamp

Katzen, die  auf fast allen Kontinenten vorkommen, teils eingeführt durch den Menschen, zählen zu den problematischsten invasiven Arten; nicht nur, dass sie durch ihre vielfältige Nahrung Wildtierarten bedrohen, auch durch Übertragung von Krankheiten und Verdrängung anderer Arten sind sie sehr problematisch. Das Forscherteam kommt zu dem Schluss, dass es dringend mehr Maßnahmen und Initiativen zu Reduzierung der Auswirkung frei lebender Katzen bedürfe. Laut Schätzung des NABU töten mehr als 15 Millionen in Deutschland  lebende Hauskatzen jährlich Dutzende Millionen Vögel.

[Quelle: Artikel »Frei laufende Katzen gefährden weltweit die Artenvielfalt« – 14.Dez.2023 – Süddeutsche Zeitung]

Einsatz von Lebendfallen zum Einfangen von freilebenden Hauskatzen – rechtlicher Aspekt

Einsatz von Lebendfallen zum Einfangen von freilebenden Hauskatzen durch Tierschutzvereine

Benötigen Tierschützer einen „Fallenschein“ für den Einsatz von Lebendfallen?

Zur Beantwortung dieser Frage kam ein Schreiben aus dem Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (NMELV) [12.12.2023]

Viele Tierschutzvereine beteiligen sich an Kastrationsaktionen freilebender Hauskatzen mit Einfangaktionen. Für diese müssten überwiegend Lebendfallen eingesetzt werden. Dabei bestünden offenbar bei den verschiedenen Interessengruppen Missverständnisse hinsichtlich der angeblichen Notwendigkeit eines jagdrechtlichen „Fallenscheins“ für den Einsatz der Lebendfallen.
Nach Prüfung der Rechtslage teilt das NMELV mit, dass für das Einfangen von Hauskatzen zum Zwecke der Kastration aus Tierschutzgründen die vom Landestierschutzverband eingesetzte Person keinen jagdrechtlichen Fallenlehrgang absolvieren muss. Allerdings muss eine Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten vorliegen, sofern die Fallen in einem Jagdbezirk aufgestellt werden.

Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und das Tierschutzgesetz (TierSchG) stehen als Bundesgesetze gleichrangig nebeneinander, § 44 a BJagdG.
Soweit das BJagdG besondere Regelungen zum Schutz der Tiere enthält, geht es insoweit als spezielles Tierschutzrecht dem allgemeinen Tierschutzgesetz vor.
Bei dem Aufstellen von Katzenfallen durch TierschützerInnen handelt es sich nicht um Jagdausübung i. S. d. § 1 Abs. 4 BJagdG, da es sich bei Hauskatzen weder um Wild noch um eine jagdbare Art handelt. Da vorliegend das BJagdG keine Anwendung findet, ergeben sich die Regelungen aus § 13 Abs. 1 S. 1 TierSchG. Von den Fallen darf nach § 13 Abs. 1 S. 1 TierSchG nicht die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere ausgehen.

Termine Hegeringversammlungen 2024


Hegeringversammlungen 2024

vorläufige Termine – gegebenenfalls gibt es noch Änderungen

HR II Bienenbüttel
01.03.2024 – 19.00 h – »Gasthaus Wilhelms« – Hohenbünstorf
HR III Ebstorf
29.02.2024 – 19.00 h – »Gasthaus Wilhelms« – Hohenbünstorf
HR IV Wriedel
16.02.2024 – 19.00 h – »Wischofs Gasthaus«, Schatensen
HR V Eimke
23.02.2024 – 19.00 h – »Jägerkrug«, Lintzel

HR VI Dreilingen
23.02.2024 – 18.00 h –  »Gasthaus Dehrmann«, Bahnsen
HR VII Suderburg
01.03.2024 – 19.00 h –  »Gasthaus Luther’s Carpe Diem«, Suderburg
HR VIII Bodenteich
09.03.2024 – 19.00 h – »Brinks Festscheune«, Langenbrügge
HR IX Wieren
23.02.2024 –  19.00 Uhr  –  »Gasthaus Grützmacher«, Ostedt

HR X Uelzen
08.03.2024 – 19:00 Uhr – »Gasthaus Rehn«, Masendorf
HR XI Suhlendorf
08.03.2024 – 19:00 Uhr – »Gasthaus Ludolphs«, Nestau
HR XII Rosche
10.02.2024 – 19.00 h – »Gasthaus zur Wipperau«, Süttorf
HR XIII Himbergen
09.02.2024 – 19.00 h – »Gasthaus Burmester«, Almstorf
HR XIV Bevensen
16.02.2024 – 19.00 h – »Gasthaus Schmidt«, Groß Hesebeck

Hochwildhegegemeinschaftversammlungen

HWR Süsing
08.03.2024 – »Wischofs Gasthaus« – Schatensen

HWR Suderburg
24.02.2024 – »Gasthaus Luther’s Carpe Diem«, Suderburg

HWR Oberer Drawehn
16.02.2024 – »Gasthaus Ludolphs« Nestau

HWR Göhrde
02.03.2024 – 15 Uhr
»Deutsche Eiche« – Zernien

in der LJN/ im DJV

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