Landvolk Niedersachsen veranstaltet Tag des offenen Hofes 2024
Am 09. Juni 2024 veranstaltet das Landvolk Niedersachsen wieder gemeinsam mit dem NDR, den Landfrauen und der Landjugend die landesweite Aktion „Tag des offenen Hofes“.
Tag des offenen Hofes im Landkreis Uelzen
Im Landkreis Uelzen ist ein Tag rund ums Ei auf dem Schüttenbuers Hoff der Familie Marquardt in Hohenbünstorf geplant.
Die Jägerschaft Uelzen bzw. der Hegering Ebstorf wird mit dem Infomobil der Jägerschaft vertreten sein.
Tag des offenen Hofes in den Nachbarlandkreisen
Im Landkreis Lüchow-Dannenberg wird dieser Tag rund um den Kuhstall der Familie Fabel in Landsatz an der Elbe geplant. Im Landkreis Lüneburg findet dieser Tag rund um den Kuhstall der LüneHöfe KG in Echem statt.
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Landvolk und Landwirte stehen Rede und Antwort und laden Sie herzlich ein, die landwirtschaftlichen Betriebe kennenzulernen.
Flächendeckendes Datenmaterial zur wissenschaftlichen und jagdpolitischen Auswertung .
Die Landesjägerschaft Niedersachsen und das Institut für Wildtierforschung an der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover etablierten 1991 die flächendeckende und langfristig angelegte Wildtiererfassung für Niedersachsen (WTE). Von Beginn an erfolgt die Förderung aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- dies sichert die langfristige und qualifizierte Durchführung der WTE.
Wildtiererfassung ist ein einzigartige Möglichkeit, Informationen über unsere bejagbaren und nicht bejagbaren Wildtierbestände zu erhalten.
Bitte beteiligen Sie – die Revierinhaber/-innen – sich an dieser Erhebung, damit wir fundiertes Datenmaterial zu unseren Wildbeständen haben. Dies brauchen wir auch insbesondere zur Unterstützung für unser kreisweites Rebhuhnprojekt.
Mit Stand Januar 2024 haben die Landkreise Leer, Holzminden, Wesermarsch, Cuxhaven und Uelzen die technischen Voraussetzungen noch nicht umgesetzt, so dass hier eine online-Beteiligung noch nicht möglich sein wird.
Bitte nutzen Sie nur den WTE-Bogen des aktuellen Jahres, da die Fragen sich von Jahr zu Jahr unterscheiden. Neben den jährlich und turnusmäßig abgefragten Wildarten, kommen in jedem Jahr speziell ausgewählte andere Arten zusätzlich hinzu.
Um rechtzeitig mit der Dateneingabe beginnen zu können, sollten die Revierinhaber die WTE-Bögen bei ihrem Hegeringleiter bis zum 01.06.2024 abgegeben haben. Die Weiterleitung der Bögen an das ITAW sollte dann zeitnah bis zum 31.07.2024 erfolgen. Die Adresse ist auf den Bögen vermerkt.
Veterinäramt bietet Onlineschulung zum kundigen Jäger und zur Trichinenprobenentnahme an
Coronazeiten ändern vieles und machen anderes möglich. Das Veterinäramt – Dr. Meyer zu Vilsendorf – bietet amtlich durchzuführende Trichinenschulungen als Zoom-Veranstaltung an.
Die Schulungen würden im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erfolgen und nach Gebührenverordnung der Veterinärverwaltung GOVV abgerechnet. Die Kosten pro Teilnehmer betragen dann 20,00 € (bei mindestens sechs Teilnehmern). Neben der „amtlichen Trichinenschulung“ könnte auch die Schulung „zur kundigen Person“ bei Bedarf auf diese Weise durchgeführt werden.
Interessierte Jäger können sich per Mail oder auch telefonisch an Dr. Meyer zu Vilsendorf wenden.
Bereits geplante Termine:
Die nächsten fünf Termine wären:
Di., 27.02.24 – „kundige Person nach VO EU 853/2004“
Di., 26.03.24 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“
Di., 04.06.24 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“
Di., 25.06.24 – „kundige Person nach VO EU 853/2004“
Di., 13.08.24 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“
Beginn: 19.00 h – Dauer etwa 1 Std.
Dr. Ulf Meyer zu Vilsendorf Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landkreis Uelzen Tel.: 05821/477616 FAX: 05821/477617 Mail: u.meyerzuvilsendorf(at)landkreis-uelzen.de
Silvestervergnügen ist traumatisch für unsere (Wild)-tiere
Jedes Jahr zum Jahresende gönnen sich die deutschen Bundesbürger ein Silvestervergnügen der besonderen Art.
Zum Jahreswechsel von 2022 auf 2023 wurde in Deutschland mit dem Verkauf von Feuerwerk und Böllern für Silvester ein Umsatz in Höhe von rund 180 Millionen Euro erzielt und damit ein historisches Umsatzhoch erreicht.
Schon am 31. Dezember früh nachmittags zündeln die ersten Mitbürger – mutmaßlich für ihre Kinder – leuchtende, zischende und knallende Zündkörper, um dann pünktlich nach dem Mitternachtssekt noch einmal richtig loszulegen. Doch was macht das mit unserer Umwelt?
Hunde reagieren sehr empfindlich; ein scharfes Pfeifen, grelle Leuchtblitze und anhaltendes Knallen lösen bei Hunden eine körperliche Reaktion aus, die sich „flight, fright or freeze“ (Flucht, Angst oder Erstarren) nennt. Hunde nehmen Feuerwerkskörper als Bedrohung oder potenzielle Gefahr wahr mit der Folge, dass sie in Angst und Panik verfallen.
Ebenso ergeht es unseren Wildtieren. Vögel werden mitten in ihrer Nachtruhe gestört; sie flüchten in die Luft, finden stundenlang keinen Schlafplatz, können nachts möglicherweise gar nichts sehen, fliegen teilweise bis zur Erschöpfung umher. Sie verlieren teilweise die Orientierung. So sind sie dann leichte Beute für nächtlich jagendes Raubwild. Denken Sie bitte auch an unser Rebhuhnprojekt und auch an unser Niederwild, das sich aufgejagt durch die Feuerwerke im Fluchtmodus befindet und unnötigem Stress ausgesetzt ist.
Auch wird die Umwelt stark durch Feinstaub belastet. Es wird zu Silvester tonnenweise Feinstaub produziert. Plastikmüll entsteht und die dem Feuerwerk farbgebenden Schwermetall-Partikel werden in der Luft verteilt.
„Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10), davon rund 1.700 Tonnen PM2,5 durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten PM10-Menge in Deutschland. “ [Quelle: Umweltbundesamt]
Verzichten Sie deshalb bitte auf Feuerwerke und Böller!
Am 22.12.2023 haben wir in den Revieren Ripdorf, Woltersburg, Oldenstadt und Molzen mit Habicht und Falke gebeizt.
Unter den Augen sehr interessierter und angenehmer Jagdausübungsberechtigter kamen drei Krähen zur Strecke!
Wir hatten trotz widrigstem Wetter einen wunderschönen Jagdtag!
Bei der Auswertung von mehr als 500 Studien durch ein Team um Christopher Lepczyk von der Universität Auburn wurde belegt, dass freilaufende Katzen weltweit vielerorts bedingt durch ihr breites Beutespektrum zur Gefährdung der Artenvielfalt beitragen. Die Untersuchung und Auswertung von Kotproben ergab, dass zur Beute ein erheblicher Anteil von bereits vom Aussterben bedrohter Tierarten gehören, wie z.B. Vögel, Säugetier- und Reptilienarten. Mit ca. 17 Prozent sind die erfassten Arten (der Beute) in der Roten Liste der gefährdeten Arten der Weltnaturschutzunion (IUCN) gelistet.
»Freigänger« Foto: B.Heukamp
Katzen, die auf fast allen Kontinenten vorkommen, teils eingeführt durch den Menschen, zählen zu den problematischsten invasiven Arten; nicht nur, dass sie durch ihre vielfältige Nahrung Wildtierarten bedrohen, auch durch Übertragung von Krankheiten und Verdrängung anderer Arten sind sie sehr problematisch. Das Forscherteam kommt zu dem Schluss, dass es dringend mehr Maßnahmen und Initiativen zu Reduzierung der Auswirkung frei lebender Katzen bedürfe. Laut Schätzung des NABU töten mehr als 15 Millionen in Deutschland lebende Hauskatzen jährlich Dutzende Millionen Vögel.
Einsatz von Lebendfallen zum Einfangen von freilebenden Hauskatzen durch Tierschutzvereine
Benötigen Tierschützer einen „Fallenschein“ für den Einsatz von Lebendfallen?
Zur Beantwortung dieser Frage kam ein Schreiben aus dem Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (NMELV) [12.12.2023]
Viele Tierschutzvereine beteiligen sich an Kastrationsaktionen freilebender Hauskatzen mit Einfangaktionen. Für diese müssten überwiegend Lebendfallen eingesetzt werden. Dabei bestünden offenbar bei den verschiedenen Interessengruppen Missverständnisse hinsichtlich der angeblichen Notwendigkeit eines jagdrechtlichen „Fallenscheins“ für den Einsatz der Lebendfallen.
Nach Prüfung der Rechtslage teilt das NMELV mit, dass für das Einfangen von Hauskatzen zum Zwecke der Kastration aus Tierschutzgründen die vom Landestierschutzverband eingesetzte Person keinen jagdrechtlichen Fallenlehrgang absolvieren muss. Allerdings muss eine Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten vorliegen, sofern die Fallen in einem Jagdbezirk aufgestellt werden.
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und das Tierschutzgesetz (TierSchG) stehen als Bundesgesetze gleichrangig nebeneinander, § 44 a BJagdG.
Soweit das BJagdG besondere Regelungen zum Schutz der Tiere enthält, geht es insoweit als spezielles Tierschutzrecht dem allgemeinen Tierschutzgesetz vor.
Bei dem Aufstellen von Katzenfallen durch TierschützerInnen handelt es sich nicht um Jagdausübung i. S. d. § 1 Abs. 4 BJagdG, da es sich bei Hauskatzen weder um Wild noch um eine jagdbare Art handelt. Da vorliegend das BJagdG keine Anwendung findet, ergeben sich die Regelungen aus § 13 Abs. 1 S. 1 TierSchG. Von den Fallen darf nach § 13 Abs. 1 S. 1 TierSchG nicht die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere ausgehen.
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