AKTUELLES
Hegeringschießen 18.06.22
Nadelschießen/Schießnachweis 14.10.2022
Rotwild – neue Regelung vom Abschuss Kahlwild
Die Niedersächsische Landesforsten haben aufgrund einer Eigenverpflichtung für ihre Flächen eine Freigabe ab 15.August festgelegt. Bitte die gesonderten Freigaben im Landkreis Uelzen beim jeweils zuständigen Hochwildring erfragen! Regelung 1.8. (Forst 15.8.) gilt z.B. für die Reviere der Hochwildhegegemeinschaft Süsing;
zum Download des Infoblattes des Hochwildringes Süsing (780 KB): info_hwrsues_2015_07_02
Bitte beachten Sie, dass Alttiere zwingend nur erlegt werden dürfen, wenn vorher das dazugehörige Kalb erlegt wurde. Ein Abschuss aus einem Verband von mehr als drei Tieren hat zu unterbleiben.
(08/2015)