Archiv der Kategorie: Aktuelles

Aujeszkysche Krankheit in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg

Bleckede – Landkreis Lüneburg:

Im Raum Bleckede (LK Lg) hat das Veterinäramt bei einem erlegten Wildschwein Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit (AK) nachgewiesen. „Damit steht fest, dass das hochansteckende Virus in der Region kursiert“, so die Mitteilung des Landkreises.

[Quelle: jagderleben, 18.11.2021]

Göhrde (Landkreis Lüchow Dannenberg):

Auch in der Göhrde sind die Proben von zwei erlegten Wildschweinen positiv auf die Aujeskysche Krankheit (AK) ausgefallen.

[Quelle: Pressemitteilung LK Lüch.Dannbg., 17.11.2021]
Vorsicht ist geboten

Hundeführer sollten darauf achten, dass ihre Hunde nich in Kontakt mit Wildschweinresten kommen: Keine Verfütterung von Wildschweinresten und Aufbruch an Hunde und auch die Hunde nicht an verendete Sauen lassen!
Eine Infektion mit der AK ist für Hunde und Katzen immer tödlich!
Zu beachten ist, dass der Erreger auch durch Fleischreifung oder beim Gefrieren nicht abgetötet wird.

ASP in Mecklenburg-Vorpommern

Hausschweine positiv auf ASP getestet

Nachdem vermehrt Todesfälle bei Mastschweinen in dem Betrieb in der Region Rostock aufgetreten waren, wurden Proben zur Untersuchung an das FLI geschickt, das den Verdacht bestätigt hat.

Jetzt greifen die Maßnahmen der Schweinepest-Verordnung in der Zuständigkeit der Länder: Unter anderem muss die zuständige Behörde vor Ort nun anordnen, dass alle Tiere des Bestands getötet und unschädlich beseitigt werden.

Weitere Informationen  finden Sie unter nachfolgendem Link zur Seite des BMEL:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/171-asp-fall-meckl-vorpomm.html

ASP in Mecklenburg-Vorpommern weiterlesen

Infektionsschutz bei Gesellschaftsjagden

Bedingt durch steigende Inzidenzzahlen hat das Ministerium Hinweise zum Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschftsjagden herausgegeben.

Es wird empfohlen, für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden die 2G-Regel anzuwenden; dazu muss ein Hygienekonzept existieren und eine Datenerhebung dokumentiert werden.

Bei „2G“  entfällt die Pflicht zur Abstandshaltung und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Genaueres kann man in dem nachfolgenden  Schreiben zum Download finden.

>>>  Durchführung von Gesellschaftsjagden >>> zum Download

>>>  wichtigste Coronaregel im Überblick zum Download


Der Landkreis veröffentlicht z.Zt. unter:
https://www.landkreis-uelzen.de/home/soziales-familie-und-gesundheit/gesundheit/covid-19-pandemie/corona-update.aspx
die aktuellen Coronazahlen und Warnstufen.

Verordnung über Gebühren zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung

Gebühr für die Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition

Am 1.10.2021 ist die Verordnung zur Änderung der Allgem. Gebührenordnung (AllGO) vom 23.09.2021 in Kraft getreten.

Der Kostentarif sieht unter der neuen Tarifnummer 109.1.38.1 eine Gebühr für die Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen am Aufbewahrungsort nach §36 Abs. 3 Satz 2 WaffG (verdachtsunabhängige Kontrollgebühren) vor.
Aufgrund der unterschiedlichen Fallgestaltung liegt die Gebühr im Rahmen von 45 Euro  (Mindestgebühr) bis 300 Euro (Höchstgebühr). Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach dem entsprechenden Zeitaufwand und die Aufwendung für mögliche Nachkontrollen.

In der Vergangenheit lagen die Kostenregelungen zum Waffengesetz (WaffG) beim Bund und wurden in der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) bundesweit geregelt. Für verdachtsunabhängige Kontrollen wurden aufgrund fehlender Rechtsgrundlage keine Gebühren erhoben. Durch das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 26.03.2008 wurde eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen.

Die Inhalte der o. a. Verordnung orientieren sich an einem Musterentwurf einer Gebührenordnung zum Waffengesetz, der in einer Arbeitsgruppe der norddeutschen Länder erarbeitet wurde und in einigen anderen Ländern bereits umgesetzt wurde. So ist die verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen neben Niedersachsen mindestens noch in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hessen gebührenpflichtig. Derzeit führt der Deutsche Jagdverband eine Umfrage zur Existenz und Höhe der Gebühren in allen Bundesländern durch.

Im Unterschied zu anderen legalen Waffenbesitzern nehmen die Jäger eine Vielzahl von Aufgaben wahr, die im öffentlichen Interesse liegen. Beispielhaft sind hier die intensive Bejagung von Schwarzwild im Rahmen der Seuchenprävention (ASP), die intensive Bejagung von Nutrias zur Vermeidung von Schäden an Wasserschutzbauwerken, aber insbesondere auch die tierschutzgerechte Tötung von Wildtieren bei Verkehrsunfällen und die Entsorgung von Unfallwild auf öffentlichen Verkehrswegen zu nennen. Bei der Entsorgung von Unfallwild nehmen die Jagdausübungsberechtigten auf freiwilliger Basis ihr Aneignungsrecht zum Wohle der Allgemeinheit wahr und entlasten durch die kostenlose Entsorgung der Wildkörper die Träger der Straßenbaulast in nicht unerheblichem Maße. Die finanzielle Mehrbelastung durch die o. a. Gebühr ist deshalb aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.

Zuständiges Fachministerium für das nichtgewerbliche Waffenrecht ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Wir werden deshalb zeitnah Kontakt zum Niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius aufnehmen und um einen Gesprächstermin bitten, in dem wir die Dringlichkeit einer Nachbesserung der AllGO im Sinne der Jäger verdeutlichen.

[Quelle: Schreiben der LJN vom 04.11.2021]

Nutriabejagung – Aufwandsentschädigung

Nutriabejagung im Verbandsgebiet des Gewässer- und Landschaftspflegeverbandes Mittlere und Obere Ilmenau

Die invasive Art, das Neozon Nutria, profitiert von den zunehmend milden Wintern und breitet sich aufgrund seiner hohen Reproduktionsrate sehr schnell in unserem Landkreis aus.

Nutria Foto: B.Heukamp
Nutria
Foto: B.Heukamp

Schwanzprämie in Höhe von 6,00 Euro

Die Geschäftsführer der niedersächsischen Unterhaltungsverbände (Wasser und Boden) haben sich größtenteils darauf verständigt, für die Erlegung des Nutrias eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 6,00 Euro zu zahlen.
Die Zahlung erfolgt direkt über den Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände Uelzen:

Meilereiweg 101
29525 Uelzen

Nutriabeauftragte ist dort Frau Sarina Brandenburg . Bei ihr ist die Vorlage der Schwänze telefonisch anzukündigen (Tel. 0157-34229707). Bei Vorlage der Nutriaschwänze erfolgt die Prämienzahlung. (Nachweis sind nur die Schwänze)
Alle Hegeringe im Landkreis Uelzen sind hiervon betroffen.
(Quelle: Änderung Schreiben Gewässer- und Landschaftspflegeverband Mittl. und Obere Ilmenau vom Nov. 2021)

Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein in Sachsen

Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt: Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein in Sachsen; der Fundort liegt außerhalb der bisherigen gefährdeten Gebiete.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Sachsen außerhalb der bestehenden Sperrzonen bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut – hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe heute nachgewiesen. Der Fundort liegt im Landkreis Meißen – in der Nähe der A13 bei Radeburg und damit circa 60 Kilometer außerhalb der bisher bestehenden Sperrzonen. Das Tier war im Rahmen der erweiterten Monitoringmaßnahmen erlegt worden, bei denen gesund erlegte Wildschweine auch westlich der bisherigen Zonen untersucht werden. Sachsen muss nun auch hier die entsprechenden Schutzzonen und weitere Schutzmaßnahmen ergreifen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Ziel ist es, die Ausbreitung der ASP nach Westen zu verhindern und die Tierseuche so schnell wie möglich zu tilgen. Dazu wurden bereits auf Bundes- und Länderebene umfassende Maßnahmen getroffen.

Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden.

[Quelle: FLI-Pressemitteilung vom 14.10.2021]

Öffnung Schießstand

Öffnung des  Schießstandes  in Abhängigkeit vom  Inzidenzwert im Landkreis

 

 — neu —>>>> Voraussetzung für den Schießbetrieb ist die offizielle 3-G-Regelung bzw. das Warnstufensystem lt. Coronaverodnung vom 25.8.2021. ; ab Warnstufe 2 wird der Stand geschlossen.

Das offizielle Übungsschießen findet nur noch freitags bis zum 24. September statt.

Eine Beachtung  des Hygienekonzeptes  des Schießstandes  durch jeden Nutzer  hat zu erfolgen. Mund-Nasen-Bedeckung, Abstandsregelungen, Protokollierung  der Kontakte  usw. sind zu beachten.

  Bitte  überprüfen Sie immer aktuell, welchen  Inzidenzwert  der Landkreis Uelzen  hat.

Zu den aktuellen Inzidenzwerten folgen Sie bitte diesem Link: >>> Corona Update des Landkreises Uelzen

Bitte beachten Sie immer den Kalender des Schießstandes, der laufend aktualisiert wird. Der im Frühjahr aufgestellte Terminplan ist coronabedingt zunächst irrelevant!!!
Die Sommerpause entfällt.

Bitte kontaktieren Sie unseren Schießobmann nicht zu allgemeinen Terminfragen; Informationen dazu können Sie der Homepage und dem Schießkalender entnehmen. Der Kalender wird stets aktuell gepflegt.
Für Anfragen zu Individualterminen steht Herr Skupin Ihnen gerne Verfügung.

Druckteufel im Mitteilungsblatt

Im Mitteilungsblatt – Ausgabe Sommer 2021 – haben sich einige Druckfehler eingeschlichen.

Wichtigste Korrekturen:

  • Unser aktueller Schießobmann ist natürlich Mark Skupin; Wolfgang Schütte ist sozusagen eremitiert.
  • In der Liste vergessener Schweißhundführer:
    Jost Weber (HS)
    29578 Eimke
    Tel.: 05873-9800086
    Mobil: 0173-5243021

ASP in der Uckermark

Mit der Uckermark erreicht die Afrikanische Schweinepest (ASP) nun den siebten Landkreis in Brandenburg. Am vergangenen Donnerstag, 12. August, bestätigte das Verbraucherschutzministerium den Virusnachweis bei einem erlegten Frischling südwestlich von Criewen im Nationalpark Unteres Odertal. Insgesamt beläuft sich die Zahl der positiv getesteten Wildschweine in Brandenburg auf 1.485 Tiere. Den aktuellen Stand mit Daten und Fakten finden Sie unter jagdverband.de/asp.

[Quelle: Newsletter DJV-Pressestelle vom 13.08.2021]

Jagdkurs 2023/24

Hier finden Sie die neusten Informationen zum Kurs 2023/24.

10 Oktober 2023 – Beginn Jagdkurs 2023/24 in Linden
(Schulungsgebäude Schießstand)

Weitere Termine und Terminplan folgen noch.

Kurs: Schulungsort ist  i.d.R.  Schulungsgebäude auf dem Schießstand in Linden.

Terminplan Kurs 2023/24 folgt

zum Download:

Terminplan Kurs 2022/23 – 2.Hälfte



Bitte immer auf aktuelle Änderungen achten!
(Änderungen vorbehalten)

Online-Unterricht

„be prepared“

Bedingt durch die Auflagen während der Corona-Pandemie 2020/21 hatten wir teilweise vom Präsenz-Unterricht zum Online-Unterricht gewechselt; Videoplattform war  discord.  Möglicherweise kann es auch in diesem Kurs zu Verschiebungen und zum Wechsel zum Onlineunterricht kommen, falls die Coronalage sich wieder verschlechtert.

Bescheinigungen

Kursteile (wie z.B. Fangjagd, kundiger Jäger, Trichinenprobenentnahme,…), in denen eine Bescheinigung ausgegeben wird, verlangen Anwesenheit. Sie sollten darauf achten, dass Sie an diesen Tagen teilnehmen, um die Urkunden erhalten zu können.

Online-Schulungen (Trichinen – kundige Person)

Sollte im Kurs jemand aus beruflichen oder anderen Gründen nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, beim Veterinäramt an einer Online-Schulung teilzunehmen:

Dr. Meyer zu Vilsendorf bietet amtliche Schulungen zur „Trichinenprobenahme durch den Jäger“ sowie zur „kundigen Person nach VO EU 853/2004“ als Online-Zoom-Schulungen an. Aufgrund eines großen Interesses seitens der Jägerschaft sowie den Vorteilen, die webbasierte Schulungen zweifellos bieten, sollen diese Veranstaltungen bis auf Weiteres auch künftig in loser Folge angeboten werden.

weitere Termine finden Sie auch hier: >>> Online-Schulung

Die Schulungen beginnen immer um 19.00 Uhr und dauern jeweils etwa eine Stunde. Die Kosten betragen nach Gebührenordnung der Veterinärverwaltung (GOVV) jeweils 20,- € pro Person.
Sofern Sie Interesse haben, melden Sie sich bei Dr. Meyer zu Vilsendorf unter 05821-477616 oder u.meyerzuvilsendorf (at) landkreis-uelzen.de an.

in der LJN/ im DJV

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