Neuer positiver AK-Befund im LK Uelzen

Das Veterinäramt teilt mit, dass unter den Proben erneut ein positiver Befund der Aujeszkyschen Krankheit  im Landkreis Uelzen aufgetreten ist. Diese Probe stammt aus dem Raum Holdenstedt.

Hundehalter sollten insbesondere darauf achten, dass ihre vierbeinigen Helfer nicht mit den  Sauen, dem Aufbruch und Schweiß in Kontakt kommen. Die Aujeszky-Krankheit beim Hund ist eine Virusinfektion, die tödlich verläuft.

Jagdhunde können sich über den direkten Kontakt mit erkrankten Sauen, über die Aufnahme von rohem, ungekochtem Wildbret oder auch durch Sauenbisse infizieren. Zu den hoch infektiösen Teilen zählen die Mund- und Nasenschleimhäute, Speichel und das Gescheide (Aufbruch, Ausschuss). Bereits der Schleimhaut- und Speichelkontakt beim Binden eines angeschossenen oder gefangenen Stücks reicht für eine Infektion aus.

Einzeljagd von Ausgangssperre befreit

……Bei dem Schutz vor Wildschaden der Winter- und Sommerkulturen in der Landwirtschaft, insbesondere auch beim Gemüse- und Kartoffelanbau, dem Weinbau und der Forstwirtschaft kommt der Jägerschaft eine unzweifelhaft außerordentlich große Bedeutung zu.

Im Hinblick auf den Beitrag der Jägerschaft zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge sieht die Bundesregierung eine Befreiung der Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre als gerechtfertigt an. Die Fahrt ins Revier hat auf direktem Wege zu erfolgen. Die Jagd darf nur in Form einer Einzeljagd durchgeführt werden, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten.
Um dem Anliegen der Jägerschaft nach einer möglichst unbürokratischen Lösung zum Erreichen des jeweiligen Reviers Rechnung zu tragen, wurden die Innenministerien der Länder durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gebeten, die zuständigen Stellen auf die von BMI als notwendig erachtete Ausnahmeregelung hinzuweisen.
[Quelle: Schreiben des parlamentar. Staatssekretärs S.Meyer an den DJV vom 06.04.2020]

Jagdschein verlängern in Zeiten von Corona

Verlängerungen von Jagdscheinen können bis auf weiteres nur auf postalischem Weg erfolgen.

Senden Sie bitte Ihr Jagdscheinheft, den Antrag auf Verlängerung inkl. Anlage zum Verfassungsschutz und eine Kopie der Versicherungsbescheinigung an den

Landkreis Uelzen
Jagdbehörde
Veerßer Str. 53
29525 Uelzen.

Die Jagdscheinanträge können auf der Homepage der Jägerschaft runtergeladen werden.

Waffenrechtliche Anträge werden ebenfalls nur auf postalischem Weg bearbeitet. Entsprechende Anträge können per E-Mail oder telefonisch angefordert werden.

Einzelheiten können im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail abgeklärt werden.

Sie erreichen uns täglich von 08.00-12.00 Uhr unter den Telefonnummern 0581-82148 und 82150 oder schicken Sie eine E-Mail an jagd@landkreis-uelzen.de .

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Linne-Müller

 

Weitere Veranstaltungen fallen aus (Corona)

Bedingt durch die Ausbreitung des Coronavirus fallen weitere Veranstaltungen der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. aus.

 

Hundekurse:
Aufgrund der aktuellen Lage ist beschlossen worden, ALLE Hundeausbildungskurse der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. bis auf Weiteres abzusagen.
Es bleibt abzuwarten, in wieweit sich die Lage wieder entspannt und es dann noch Zweck hat, einen Kurs durchzuführen. Sollte dies der Fall sein, werden wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen. Der Termin für die Brauchbarkeitsprüfung wird dann ebenfalls verschoben.
Schießen:
Der Schießbetrieb in Linden ist ab sofort bis Ende Mai 2020 eingestellt. Alle Termine bis zum 01.06.2020 fallen damit aus. Weitere Informationen sind dann auf der Internetseite der Jägerschaft nachzulesen. Aktueller Terminplan unter der Rubrik »Schießwesen«. Am 01.05.2020 fällt das  »60 Taubenschießen« aus. Landesmeisterschaft der Junioren: Ebenso fällt die Landesmeisterschaft der Junioren am 23.05.2020 aus.

Bedingt durch das Coronavirus finden auf Wunsch des Landkreises nachfolgende Veranstaltungen
nicht
statt:

  • erweiterte Vorstandsitzung am 18.3.2020
  • Konzert Hörnerklang und Chorgesang am 19.3.2020
  • Mitgliederversammlung am 20.3.2020

Ebenso findet die Hegeschau im Kurhaus zum geplanten Termin nicht statt. Die Veranstaltungen werden zu einem geeigneten Zeitpunkt nachgeholt.

Coronavirus führt zur Absage von Veranstaltungen

Bedingt durch das Coronavirus finden auf Wunsch des Landkreises nachfolgende Veranstaltungen

nicht

statt:

  • erweiterte Vorstandsitzung am 18.3.2020
  • Konzert Hörnerklang und Chorgesang am 19.3.2020
  • Mitgliederversammlung am 20.3.2020

Ebenso findet die Hegeschau im Kurhaus zum geplanten Termin nicht statt. Die Veranstaltungen werden zu einem geeigneten Zeitpunkt nachgeholt.

Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen

Aufgrund der Änderung des Waffengesetzes am 20.02.2020 ist es derzeit nicht möglich, Jagdscheine sofort auszustellen bzw. zu verlängern.

Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Jagdscheinen ist die Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz zu prüfen. Die Regelüberprüfung beim Bundeszentral- und Verfahrensregisters sowie bei der Polizei ist bereits erfolgt. Mit der Änderung des Waffengesetzes ist zusätzlich die Abfrage beim Verfassungsschutz durchzuführen.
Eine Aussage über die dortige Verfahrensdauer ist derzeit nicht möglich. Anträge werden angenommen, können aber nicht abschließend bearbeitet werden.

Landkreis Uelzen – Ordnungsamt Jagd

Neue Waffengesetz tritt in Kraft

(Berlin, 19. Februar 2020) Mit der heutigen Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das geänderte Waffengesetz morgen in Teilen in Kraft. Dann gelten für Jäger wichtige Regelungen zu Schalldämpfer, Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen, Abfrage beim Verfassungsschutz und Waffenverbotszonen. Die meisten Neuerungen treten erst zum 1. September 2020 in Kraft.

Jäger müssen jetzt Übergangs- und Meldefristen beachten. Beispielsweise muss der bestehende Besitz von größeren Magazinen bis zum 1. September 2021 der Waffenbehörde gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt. Die zulässigen Magazingrenzen liegen künftig bei zehn Schuss für Langwaffen und bei 20 Schuss für Kurzwaffen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Schalldämpfer
  • Jäger dürfen Schalldämpfer für Langwaffen künftig allein auf Jagdschein und ohne Voreintrag erwerben.
  • Jäger müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden – wie beim Kauf von Langwaffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein.
  • Schalldämpfer dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung verwendet werden. Dies gilt ausschließlich im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens.
Zuverlässigkeit:
  • Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt.
  • In besonders begründeten Fällen darf die Waffenbehörde das persönliche Erscheinen anordnen.
Anmeldung von Waffen – Neuregelung der Anzeigepflichten beim Erwerb und Überlassen von Waffen.
  • Der Kreis der erlaubnispflichtigen „wesentlichen Teile“ wird erweitert.
    Magazine für mehr als 20 Schuss (Kurzwaffen) und mehr als zehn Schuss (Langwaffen) werden verboten.
  • Jäger dürfen künftig Nachtsichttechnik (Aufsatz- und Vorsatzgeräte) auch in Verbindung mit der Waffe nutzen. Die jagdrechtlichen Verbote hierzu bleiben aber bestehen. Ausnahmen hierzu gibt es bislang nur in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen.
  • Infrarotaufheller sind nach wie vor verboten.
Waffenverbotszonen
  • Die Länder und Kommunen können verstärkt sogenannte „Waffenverbotszonen“ ausweisen. Für Jäger sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.

[Quelle: DJV-Newsletter vom 19.02.2020]

in der LJN/ im DJV

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