Waffenkauf / Besitzerwechsel / Reparatur Bei jeder Änderungsanzeige sind folgende NWR-IDs anzugeben: Ihre eigene Personen-NWR-ID (P oder F), ihre eigene Erlaubnis-NWR-ID und die NWR-ID der Waffe/des Waffenteils, die Gegenstand der Anzeige ist. Waffenbesitzer müssen die Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters (NWR) mitteilen, wenn sie eine Waffe an einen Händler verkaufen oder diese für eine längere Reparatur …
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Nationales Waffenregister – Ihre Identifikationsnummern
Zum 1. September 2020 treten weitere Änderungen des Waffengesetzes in Kraft. Die meisten jagdrelevanten Änderungen (z.B. zum Schalldämpfer oder zur Nachtzieltechnik) sind bereits im Februar in Kraft getreten. Aber die Regelungen zu Magazinen, wesentlichen Teilen, Anzeigepflichten und anderen Bereichen treten zum 1. September in Kraft. Der Besitz größerer Magazine (mehr als zehn Schuss bei Langwaffen, …