Wildfleisch regional vermarkten

Jäger dürfen Produkte direkt an Verbraucher verkaufen

[Pressemitteilung vom 15.05.2020 – Niedersächsisches Ministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz]

Hannover. Jägerinnen und Jäger können ihr Wildbret und daraus hergestellte Erzeugnisse selbst vermarkten. Dabei dürfen sie auch die Räumlichkeiten von anderen zugelassenen oder registrierten Lebensmittelunternehmen – zum Beispiel handwerklichen Fleischereien – nutzen bzw. deren Dienstleistung in Anspruch nehmen. Das ist der Kern eines Erlasses, den das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) nun an die zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte versendet hat. Auch die Landesjägerschaft Niedersachsen und der Fleischerverband haben den Erlass erhalten.

Da Restaurants, Gaststätten und Hotels aufgrund der Corona-Krise einige Wochen geschlossen waren und als wichtige Abnehmer ausgefallen sind, ist es derzeit schwierig, erlegtes Wild zu vermarkten. Gleichzeitig ist es insbesondere in Hinblick auf die Vermeidung eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest wichtig, Schwarzwild weiterhin intensiv zu bejagen. Vor diesem Hintergrund hat das ML mit dem Erlass eine Hilfestellung formuliert, der den zuständigen Veterinärbehörden sowie Jägern und Lebensmittelbetrieben die rechtlich zulässigen Wege der Wildbretvermarktung aufzeigt. Für Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast ist es wichtig, dass die Tiere für die Gewinnung von Lebensmitteln erlegt werden und nicht in der Tierkörperverwertung enden. Daher sei die Vermarktung durch die Jägerinnen und Jäger der beste Weg, die Produkte auf kurzem Weg an private Kunden zu bringen. Barbara Otte-Kinast: „Wildfleisch kommt aus der Region, ist hochwertig und schmackhaft – und man kann es gut als Steak oder Bratwurst auf den Grill legen!“

Der Erlass beschreibt, dass Jägerinnen und Jäger andere Lebensmittelunternehmen beauftragen können, Produkte wie etwa Wurst aus dem erlegten Wild herzustellen. Diese Produkte dürfen die Jäger dann wiederum selbst vertreiben, wenn sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde als Lebensmittelunternehmer haben registrieren lassen. Die Abgabe der Produkte darf jedoch nur an Endverbraucher erfolgen – entweder am Wohnort des Jägers oder über einen lokalen Marktstand im Umkreis von weniger als 100 Kilometern um den Wohnort des Jägers oder den Erlegungsort. Voraussetzung hierfür ist außerdem die Einhaltung der einschlägigen lebensmittelrechtlichen Hygienebestimmungen.

Link zur Seite des Niedersächsischen Ministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/wildfleisch-regional-vermarkten-188399.html

Neuer positiver AK-Befund im LK Uelzen

Das Veterinäramt teilt mit, dass unter den Proben erneut ein positiver Befund der Aujeszkyschen Krankheit  im Landkreis Uelzen aufgetreten ist. Diese Probe stammt aus dem Raum Holdenstedt.

Hundehalter sollten insbesondere darauf achten, dass ihre vierbeinigen Helfer nicht mit den  Sauen, dem Aufbruch und Schweiß in Kontakt kommen. Die Aujeszky-Krankheit beim Hund ist eine Virusinfektion, die tödlich verläuft.

Jagdhunde können sich über den direkten Kontakt mit erkrankten Sauen, über die Aufnahme von rohem, ungekochtem Wildbret oder auch durch Sauenbisse infizieren. Zu den hoch infektiösen Teilen zählen die Mund- und Nasenschleimhäute, Speichel und das Gescheide (Aufbruch, Ausschuss). Bereits der Schleimhaut- und Speichelkontakt beim Binden eines angeschossenen oder gefangenen Stücks reicht für eine Infektion aus.

Einzeljagd von Ausgangssperre befreit

……Bei dem Schutz vor Wildschaden der Winter- und Sommerkulturen in der Landwirtschaft, insbesondere auch beim Gemüse- und Kartoffelanbau, dem Weinbau und der Forstwirtschaft kommt der Jägerschaft eine unzweifelhaft außerordentlich große Bedeutung zu.

Im Hinblick auf den Beitrag der Jägerschaft zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge sieht die Bundesregierung eine Befreiung der Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre als gerechtfertigt an. Die Fahrt ins Revier hat auf direktem Wege zu erfolgen. Die Jagd darf nur in Form einer Einzeljagd durchgeführt werden, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten.
Um dem Anliegen der Jägerschaft nach einer möglichst unbürokratischen Lösung zum Erreichen des jeweiligen Reviers Rechnung zu tragen, wurden die Innenministerien der Länder durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gebeten, die zuständigen Stellen auf die von BMI als notwendig erachtete Ausnahmeregelung hinzuweisen.
[Quelle: Schreiben des parlamentar. Staatssekretärs S.Meyer an den DJV vom 06.04.2020]

Jagdschein verlängern in Zeiten von Corona

Verlängerungen von Jagdscheinen können bis auf weiteres nur auf postalischem Weg erfolgen.

Senden Sie bitte Ihr Jagdscheinheft, den Antrag auf Verlängerung inkl. Anlage zum Verfassungsschutz und eine Kopie der Versicherungsbescheinigung an den

Landkreis Uelzen
Jagdbehörde
Veerßer Str. 53
29525 Uelzen.

Die Jagdscheinanträge können auf der Homepage der Jägerschaft runtergeladen werden.

Waffenrechtliche Anträge werden ebenfalls nur auf postalischem Weg bearbeitet. Entsprechende Anträge können per E-Mail oder telefonisch angefordert werden.

Einzelheiten können im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail abgeklärt werden.

Sie erreichen uns täglich von 08.00-12.00 Uhr unter den Telefonnummern 0581-82148 und 82150 oder schicken Sie eine E-Mail an jagd@landkreis-uelzen.de .

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Linne-Müller

 

Weitere Veranstaltungen fallen aus (Corona)

Bedingt durch die Ausbreitung des Coronavirus fallen weitere Veranstaltungen der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. aus.

 

Hundekurse:
Aufgrund der aktuellen Lage ist beschlossen worden, ALLE Hundeausbildungskurse der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. bis auf Weiteres abzusagen.
Es bleibt abzuwarten, in wieweit sich die Lage wieder entspannt und es dann noch Zweck hat, einen Kurs durchzuführen. Sollte dies der Fall sein, werden wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen. Der Termin für die Brauchbarkeitsprüfung wird dann ebenfalls verschoben.
Schießen:
Der Schießbetrieb in Linden ist ab sofort bis Ende Mai 2020 eingestellt. Alle Termine bis zum 01.06.2020 fallen damit aus. Weitere Informationen sind dann auf der Internetseite der Jägerschaft nachzulesen. Aktueller Terminplan unter der Rubrik »Schießwesen«. Am 01.05.2020 fällt das  »60 Taubenschießen« aus. Landesmeisterschaft der Junioren: Ebenso fällt die Landesmeisterschaft der Junioren am 23.05.2020 aus.

Bedingt durch das Coronavirus finden auf Wunsch des Landkreises nachfolgende Veranstaltungen
nicht
statt:

  • erweiterte Vorstandsitzung am 18.3.2020
  • Konzert Hörnerklang und Chorgesang am 19.3.2020
  • Mitgliederversammlung am 20.3.2020

Ebenso findet die Hegeschau im Kurhaus zum geplanten Termin nicht statt. Die Veranstaltungen werden zu einem geeigneten Zeitpunkt nachgeholt.

Coronavirus führt zur Absage von Veranstaltungen

Bedingt durch das Coronavirus finden auf Wunsch des Landkreises nachfolgende Veranstaltungen

nicht

statt:

  • erweiterte Vorstandsitzung am 18.3.2020
  • Konzert Hörnerklang und Chorgesang am 19.3.2020
  • Mitgliederversammlung am 20.3.2020

Ebenso findet die Hegeschau im Kurhaus zum geplanten Termin nicht statt. Die Veranstaltungen werden zu einem geeigneten Zeitpunkt nachgeholt.

Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen

Aufgrund der Änderung des Waffengesetzes am 20.02.2020 ist es derzeit nicht möglich, Jagdscheine sofort auszustellen bzw. zu verlängern.

Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Jagdscheinen ist die Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz zu prüfen. Die Regelüberprüfung beim Bundeszentral- und Verfahrensregisters sowie bei der Polizei ist bereits erfolgt. Mit der Änderung des Waffengesetzes ist zusätzlich die Abfrage beim Verfassungsschutz durchzuführen.
Eine Aussage über die dortige Verfahrensdauer ist derzeit nicht möglich. Anträge werden angenommen, können aber nicht abschließend bearbeitet werden.

Landkreis Uelzen – Ordnungsamt Jagd

in der LJN/ im DJV

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