Archiv der Kategorie: Schießwesen

Verordnung über Gebühren zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung

Gebühr für die Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition

Am 1.10.2021 ist die Verordnung zur Änderung der Allgem. Gebührenordnung (AllGO) vom 23.09.2021 in Kraft getreten.

Der Kostentarif sieht unter der neuen Tarifnummer 109.1.38.1 eine Gebühr für die Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen am Aufbewahrungsort nach §36 Abs. 3 Satz 2 WaffG (verdachtsunabhängige Kontrollgebühren) vor.
Aufgrund der unterschiedlichen Fallgestaltung liegt die Gebühr im Rahmen von 45 Euro  (Mindestgebühr) bis 300 Euro (Höchstgebühr). Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach dem entsprechenden Zeitaufwand und die Aufwendung für mögliche Nachkontrollen.

In der Vergangenheit lagen die Kostenregelungen zum Waffengesetz (WaffG) beim Bund und wurden in der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) bundesweit geregelt. Für verdachtsunabhängige Kontrollen wurden aufgrund fehlender Rechtsgrundlage keine Gebühren erhoben. Durch das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 26.03.2008 wurde eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen.

Die Inhalte der o. a. Verordnung orientieren sich an einem Musterentwurf einer Gebührenordnung zum Waffengesetz, der in einer Arbeitsgruppe der norddeutschen Länder erarbeitet wurde und in einigen anderen Ländern bereits umgesetzt wurde. So ist die verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen neben Niedersachsen mindestens noch in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hessen gebührenpflichtig. Derzeit führt der Deutsche Jagdverband eine Umfrage zur Existenz und Höhe der Gebühren in allen Bundesländern durch.

Im Unterschied zu anderen legalen Waffenbesitzern nehmen die Jäger eine Vielzahl von Aufgaben wahr, die im öffentlichen Interesse liegen. Beispielhaft sind hier die intensive Bejagung von Schwarzwild im Rahmen der Seuchenprävention (ASP), die intensive Bejagung von Nutrias zur Vermeidung von Schäden an Wasserschutzbauwerken, aber insbesondere auch die tierschutzgerechte Tötung von Wildtieren bei Verkehrsunfällen und die Entsorgung von Unfallwild auf öffentlichen Verkehrswegen zu nennen. Bei der Entsorgung von Unfallwild nehmen die Jagdausübungsberechtigten auf freiwilliger Basis ihr Aneignungsrecht zum Wohle der Allgemeinheit wahr und entlasten durch die kostenlose Entsorgung der Wildkörper die Träger der Straßenbaulast in nicht unerheblichem Maße. Die finanzielle Mehrbelastung durch die o. a. Gebühr ist deshalb aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.

Zuständiges Fachministerium für das nichtgewerbliche Waffenrecht ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Wir werden deshalb zeitnah Kontakt zum Niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius aufnehmen und um einen Gesprächstermin bitten, in dem wir die Dringlichkeit einer Nachbesserung der AllGO im Sinne der Jäger verdeutlichen.

[Quelle: Schreiben der LJN vom 04.11.2021]

Öffnung Schießstand

Öffnung des  Schießstandes  in Abhängigkeit vom  Inzidenzwert im Landkreis

 

 — neu —>>>> Voraussetzung für den Schießbetrieb ist die offizielle 3-G-Regelung bzw. das Warnstufensystem lt. Coronaverodnung vom 25.8.2021. ; ab Warnstufe 2 wird der Stand geschlossen.

Das offizielle Übungsschießen findet nur noch freitags bis zum 24. September statt.

Eine Beachtung  des Hygienekonzeptes  des Schießstandes  durch jeden Nutzer  hat zu erfolgen. Mund-Nasen-Bedeckung, Abstandsregelungen, Protokollierung  der Kontakte  usw. sind zu beachten.

  Bitte  überprüfen Sie immer aktuell, welchen  Inzidenzwert  der Landkreis Uelzen  hat.

Zu den aktuellen Inzidenzwerten folgen Sie bitte diesem Link: >>> Corona Update des Landkreises Uelzen

Bitte beachten Sie immer den Kalender des Schießstandes, der laufend aktualisiert wird. Der im Frühjahr aufgestellte Terminplan ist coronabedingt zunächst irrelevant!!!
Die Sommerpause entfällt.

Bitte kontaktieren Sie unseren Schießobmann nicht zu allgemeinen Terminfragen; Informationen dazu können Sie der Homepage und dem Schießkalender entnehmen. Der Kalender wird stets aktuell gepflegt.
Für Anfragen zu Individualterminen steht Herr Skupin Ihnen gerne Verfügung.

Waffenkauf oder Reparatur – Identifikationsnummer

Waffenkauf / Besitzerwechsel / Reparatur

Bei jeder Änderungsanzeige sind folgende NWR-IDs anzugeben:
  • Ihre eigene Personen-NWR-ID (P oder F),
  • ihre eigene Erlaubnis-NWR-ID und
  • die NWR-ID der Waffe/des Waffenteils, die Gegenstand der Anzeige ist.

Waffenbesitzer müssen die Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters (NWR) mitteilen, wenn sie eine Waffe an einen Händler verkaufen oder diese für eine längere Reparatur zum Büchsenmacher bringen. Der Privatverkauf ist davon nicht betroffen.

Ein Ausdruck des Stammdatenblatts mit den eigenen Waffen-/Waffenteil-NWR-IDs ist jedem Waffenbesitzer zu empfehlen. Beim Kauf einer neuen Waffe oder Verkauf einer alten Waffe sollte man unbedingt diese Daten vorliegen haben, ebenso bei Reparaturvorhaben.
Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Jagdbehörde.

Termine Schießstand Linden

Die voraussichtlichen/geplanten Termine für den Schießstand Linden 2021

Hegeringschießen und Kreismeisterschaft
  • 27.03.2021 Frühjahrsputz Schießstand 9:00 – 13:00 Uhr
  • 23.04.2021 Hegering Bad Bodenteich 15:00 – 19:00 Uhr
  • 13.05.2021 Hegering Uelzen, Dreilingen 13:00 – 18:00 Uhr
    und Wieren
  • 29.05.2021 Hegering Bad Bevensen und 13:00 – 18:00 Uhr
    Bienenbüttel
  • 12.06.2021 Hegering Rosche 13:00 – 18:00 Uhr
  • 10.08.2021 Hegering Bad Bevensen und 13:00 – 17:00 Uhr
    Bienenbüttel/ Keilernadel
  • 13.08.2021 – 14.08.2021
    Kreismeisterschaft Uelzen
  • 27.08.2021 Hegering Himbergen 16:00 – 20:00 Uhr
    Keilernadelschießen
Übungsschießen offen für alle

Ab 30.04.2021 bis zum 2.07.2021 jeden Mittwoch und Freitag
Ab 28.07.2021 bis zum 27.08.2021 jeden Mittwoch und Freitag
Ab 03.09.2021 bis zum 24.09.2021 nur noch freitags
Mittwochtermin von 18:00 – 20:00 Uhr
Freitagstermin von 17:00 – 20:00 Uhr

Sommerpause vom 5.07.2021 – 25.07.2021

Überregionale Wettkämpfe
  • 22.05.2021 Landesmeisterschaft der Junioren Linden
  • 03.06. – 05.06.2021 Großgoldschießen Liebenau
  • 23.06. – 26.06.2021 Landesmeisterschaft S+A,
    Senioren, Altersklasse -Liebenau
  • 16.07. -17.07.2021 Landesvergleich B-Klasse und Damen Garlstorf

>>> zum Download: Termine Schießstand

Nationales Waffenregister – Ihre Identifikationsnummern

Zum 1. September 2020 treten weitere Änderungen des Waffengesetzes in Kraft. Die meisten jagdrelevanten Änderungen (z.B. zum Schalldämpfer oder zur Nachtzieltechnik) sind bereits im Februar in Kraft getreten. Aber die Regelungen zu Magazinen, wesentlichen Teilen, Anzeigepflichten und anderen Bereichen treten zum 1. September in Kraft. Der Besitz größerer Magazine (mehr als zehn Schuss bei Langwaffen, mehr als zwanzig bei Kurzwaffen) wird verboten. Für bereits im Besitz befindliche Magazine gilt eine Altbesitzregelung, allerdings müssen diese Magazine bis zum 01.09.2021 bei der Behörde gemeldet werden. Auch bei wesentlichen Teilen (sofern dies nicht Teil einer kompletten Waffe sind) gibt es Änderungen.

Außerdem müssen Waffenbesitzer künftig die Identifikations-nummer des Nationalen Waffenregisters (NWR) mitteilen, wenn sie eine Waffe an einen Händler verkaufen oder für eine längere Reparatur zum Büchsenmacher bringen. Der Privatverkauf ist davon nicht betroffen. Es gibt aber Änderungen bei den Anzeigepflichten – die Meldung muss künftig detaillierter ausfallen.

Was ist die NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID)?

Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer (ID) des NWR. Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind, unter anderem für Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumente und Waffen / Waffenteilen (wesentliche Teile). Die NWR-ID gewährleistet die eindeutige Identifikation und Zuordnung von Daten im NWR.

Zusammensetzung der NWR-ID

Die NWR-ID besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge.
Der erste Buchstabe beschreibt die Art der NWR-ID
P = natürliche Person
F = nichtnatürliche Person
E = Erlaubnis
W = Waffe
T = Waffenteil (wesentliche Teile)
Beispiel:

 

Typ der ID Datum 7-stelliger laufender Tageszähler Prüfziffer
E 2019-08-20 1234567 M

 

Waffenkauf / Besitzerwechsel

Bei jeder Anzeige sind folgende NWR-IDs anzugeben:
  • Ihre eigene Personen-NWR-ID (P oder F),
  • ihre eigene Erlaubnis-NWR-ID und
  • die NWR-ID der Waffe/des Waffenteils, die Gegenstand der Anzeige ist.

Ein Ausdruck des Stammdatenblatts mit den eigenen Waffen-/Waffenteil-NWR-IDs ist jedem Waffenbesitzer zu empfehlen. Beim Kauf einer neuen Waffe oder Verkauf einer alten Waffe sollte man unbedingt diese Daten vorliegen haben.
Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Jagdbehörde.

Das Natio­nale Waf­fen­regis­ter

Das Nationale Waffenregister 2 tritt in Kürze in Kraft

Das Nationale Waffenregister (NWR) wurde 2013 zur Abbildung des legalen privaten Waffenbesitzes in Deutschland  in Betrieb genommen. Mit dem Ziel der vollständigen Abbildung des Waffenlebenszyklus wird es nun ausgebaut. Ab 1. Sept 2020 tritt das Nationale Waffenregister 2 in Kraft.

Neben den Waffenbehörden kann z.B. auch die Polizei auf Daten des NWR zugreifen. Dieser Zugriff erfolgt in der Regel automatisiert, sodass den Sicherheitsbehörden rund um die Uhr alle einsatz- oder ermittlungsrelevanten Informationen aus dem NWR zur Verfügung stehen.

In Vorbereitung auf die ab dem 1. September 2020 für die Waffenhersteller und -händler geltenden neuen gesetzlichen Anzeigepflichten nach dem Waffengesetz (WaffG) in Verbindung mit dem Waffenregistergesetz (WaffRG) beginnt am 15. Juni 2020 die freiwillige Registrierungsphase für diesen Personenkreis.

Was ist nun für die Jäger wichtig?

  • Alle Waffen und wesentlichen Waffenteile erhalten künftig eine Identifikationsnummer (ID). WaffenIDs beginnen mit „W“, Teile erhalten eine ID beginnend mit „T“.
    – Bei einem Standardrepetierer bekommt also der Lauf, der Verschluss und neuerdings auch das Gehäuse eine solche Nummer. Die Nummer wird aber nicht auf den Teilen eingehämmert oder gelasert sondern im Hintergrund als visuelle Nummern im Waffenregister eingetragen.
    – Bei Kipplaufwaffen sind der Lauf und die Gehäuse- und Verschlusseinheit als führendes wesentliches Waffenteil geführt.
  • Alle Waffenbesitzer bekommen ebenfalls eine persönliche, 21-stellige NWR-ID. Dieser Nummer beginnt mit einem „P“ . Die dann folgende Nummer entspricht den Datenschutzrichtlinien; sie ist verklausuliert und aus unterschiedlichen Daten generiert.
  • Zusätzlich kommt für jede Waffenbesitzkarte (WBK) noch eine Erlaubnisberechtigungs-ID hinzu. D.h. jede WBK erhält eine eigene Erwerbs-ID. Die Erwerbs-ID ist durch ein „E“ gekennzeichnet.
  • In die WBK  wird vom Amt die persönliche NWR-ID und die Erlaubnis-ID eingestempelt, (also P**** und E****).
  • Will man privat eine Waffe verkaufen, so benötigt man neben der bisherigen Waffennummer zunächst die persönliche ID, die Erwerbs-, also WBK-ID und die ID der Waffe. Der Käufer der Waffe wiederum muss den Jagdschein als Erwerbsdokument und die WBK vorzeigen.
  • Die Waffen-IDs benötigen man nur beim Verkauf einer Waffe oder längerem Verbleib beim Büchsenmacher, wenn zum Beispiel eine Zielfernrohrmontage ansteht oder der Büchsenmacher die Waffe an den Hersteller weitergibt; auch dann muss der Büchsenmacher dies mit der ID dem Nationalen Waffenregister melden.
  • WBK-Einträge in die Waffenbesitzkarte werden ab dem 1. September von keinem Händler mehr vorgenommen, sondern nur noch von den Waffenbehörden.
  • Die An- und Abmeldefristen von Waffen belaufen sich nach wie vor auf 14 Tagen
  • Zum Kaufen von Munition genügt wie bisher der Jagdschein, die WBK mit eingetragenen Munitionserwerb oder der Munitionserwerbschein.

Es macht also Sinn, sich rechtzeitig über die eigenen IDs und Nummern bei der Jagdbehörde zu informieren.

Schießen – erste Schritte zur Aufnahme des Schießbetriebes

Der Schießbetrieb auf dem Schießstand in Linden wird nunmehr partiell wieder aufgenommen.
Ab Mittwoch, den 3. Juni 2020 beginnt unter Auflagen wieder das Übungsschießen
.
Zunächst jedoch nur:
BÜCHSEN EINSCHIEßEN
LAUFENDER KEILER – SCHIEßNACHWEIS
ÜBUNGSSCHIEßEN MIT BÜCHSE AUF DEN REHBOCK

Tontaubenschießen kann wohl erst ab Juli stattfinden – in Abhängigkeit von den diversen gesetzlichen »Coronaregelungen«.

Mundschutz, Einweghandschuhe sind von jedem Schützen selbst mitzubringen!!!