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Nationales Waffenregister – Ihre Identifikationsnummern

Zum 1. September 2020 treten weitere Änderungen des Waffengesetzes in Kraft. Die meisten jagdrelevanten Änderungen (z.B. zum Schalldämpfer oder zur Nachtzieltechnik) sind bereits im Februar in Kraft getreten. Aber die Regelungen zu Magazinen, wesentlichen Teilen, Anzeigepflichten und anderen Bereichen treten zum 1. September in Kraft. Der Besitz größerer Magazine (mehr als zehn Schuss bei Langwaffen, mehr als zwanzig bei Kurzwaffen) wird verboten. Für bereits im Besitz befindliche Magazine gilt eine Altbesitzregelung, allerdings müssen diese Magazine bis zum 01.09.2021 bei der Behörde gemeldet werden. Auch bei wesentlichen Teilen (sofern dies nicht Teil einer kompletten Waffe sind) gibt es Änderungen.

Außerdem müssen Waffenbesitzer künftig die Identifikations-nummer des Nationalen Waffenregisters (NWR) mitteilen, wenn sie eine Waffe an einen Händler verkaufen oder für eine längere Reparatur zum Büchsenmacher bringen. Der Privatverkauf ist davon nicht betroffen. Es gibt aber Änderungen bei den Anzeigepflichten – die Meldung muss künftig detaillierter ausfallen.

Was ist die NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID)?

Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer (ID) des NWR. Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind, unter anderem für Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumente und Waffen / Waffenteilen (wesentliche Teile). Die NWR-ID gewährleistet die eindeutige Identifikation und Zuordnung von Daten im NWR.

Zusammensetzung der NWR-ID

Die NWR-ID besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge.
Der erste Buchstabe beschreibt die Art der NWR-ID
P = natürliche Person
F = nichtnatürliche Person
E = Erlaubnis
W = Waffe
T = Waffenteil (wesentliche Teile)
Beispiel:

 

Typ der ID Datum 7-stelliger laufender Tageszähler Prüfziffer
E 2019-08-20 1234567 M

 

Waffenkauf / Besitzerwechsel

Bei jeder Anzeige sind folgende NWR-IDs anzugeben:
  • Ihre eigene Personen-NWR-ID (P oder F),
  • ihre eigene Erlaubnis-NWR-ID und
  • die NWR-ID der Waffe/des Waffenteils, die Gegenstand der Anzeige ist.

Ein Ausdruck des Stammdatenblatts mit den eigenen Waffen-/Waffenteil-NWR-IDs ist jedem Waffenbesitzer zu empfehlen. Beim Kauf einer neuen Waffe oder Verkauf einer alten Waffe sollte man unbedingt diese Daten vorliegen haben.
Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Jagdbehörde.