Das Natio­nale Waf­fen­regis­ter

Das Nationale Waffenregister 2 tritt in Kürze in Kraft

Das Nationale Waffenregister (NWR) wurde 2013 zur Abbildung des legalen privaten Waffenbesitzes in Deutschland  in Betrieb genommen. Mit dem Ziel der vollständigen Abbildung des Waffenlebenszyklus wird es nun ausgebaut. Ab 1. Sept 2020 tritt das Nationale Waffenregister 2 in Kraft.

Neben den Waffenbehörden kann z.B. auch die Polizei auf Daten des NWR zugreifen. Dieser Zugriff erfolgt in der Regel automatisiert, sodass den Sicherheitsbehörden rund um die Uhr alle einsatz- oder ermittlungsrelevanten Informationen aus dem NWR zur Verfügung stehen.

In Vorbereitung auf die ab dem 1. September 2020 für die Waffenhersteller und -händler geltenden neuen gesetzlichen Anzeigepflichten nach dem Waffengesetz (WaffG) in Verbindung mit dem Waffenregistergesetz (WaffRG) beginnt am 15. Juni 2020 die freiwillige Registrierungsphase für diesen Personenkreis.

Was ist nun für die Jäger wichtig?

  • Alle Waffen und wesentlichen Waffenteile erhalten künftig eine Identifikationsnummer (ID). WaffenIDs beginnen mit „W“, Teile erhalten eine ID beginnend mit „T“.
    – Bei einem Standardrepetierer bekommt also der Lauf, der Verschluss und neuerdings auch das Gehäuse eine solche Nummer. Die Nummer wird aber nicht auf den Teilen eingehämmert oder gelasert sondern im Hintergrund als visuelle Nummern im Waffenregister eingetragen.
    – Bei Kipplaufwaffen sind der Lauf und die Gehäuse- und Verschlusseinheit als führendes wesentliches Waffenteil geführt.
  • Alle Waffenbesitzer bekommen ebenfalls eine persönliche, 21-stellige NWR-ID. Dieser Nummer beginnt mit einem „P“ . Die dann folgende Nummer entspricht den Datenschutzrichtlinien; sie ist verklausuliert und aus unterschiedlichen Daten generiert.
  • Zusätzlich kommt für jede Waffenbesitzkarte (WBK) noch eine Erlaubnisberechtigungs-ID hinzu. D.h. jede WBK erhält eine eigene Erwerbs-ID. Die Erwerbs-ID ist durch ein „E“ gekennzeichnet.
  • In die WBK  wird vom Amt die persönliche NWR-ID und die Erlaubnis-ID eingestempelt, (also P**** und E****).
  • Will man privat eine Waffe verkaufen, so benötigt man neben der bisherigen Waffennummer zunächst die persönliche ID, die Erwerbs-, also WBK-ID und die ID der Waffe. Der Käufer der Waffe wiederum muss den Jagdschein als Erwerbsdokument und die WBK vorzeigen.
  • Die Waffen-IDs benötigen man nur beim Verkauf einer Waffe oder längerem Verbleib beim Büchsenmacher, wenn zum Beispiel eine Zielfernrohrmontage ansteht oder der Büchsenmacher die Waffe an den Hersteller weitergibt; auch dann muss der Büchsenmacher dies mit der ID dem Nationalen Waffenregister melden.
  • WBK-Einträge in die Waffenbesitzkarte werden ab dem 1. September von keinem Händler mehr vorgenommen, sondern nur noch von den Waffenbehörden.
  • Die An- und Abmeldefristen von Waffen belaufen sich nach wie vor auf 14 Tagen
  • Zum Kaufen von Munition genügt wie bisher der Jagdschein, die WBK mit eingetragenen Munitionserwerb oder der Munitionserwerbschein.

Es macht also Sinn, sich rechtzeitig über die eigenen IDs und Nummern bei der Jagdbehörde zu informieren.