Archiv der Kategorie: Aktuelles

Nachtjagdverbot Rotwild

Es gilt wieder das Nachtjagdverbot

Mit Allgemeinverfügung vom 04.04.2019 wurde die Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) für die Hegeringe 2 bis 14 und die Hochwildhegegemeinschaften Süsing, Suderburg, Oberer Drawehn und Göhrde bekannt gegeben.

Die Aufhebung des Nachtjagdverbotes war befristet und endet am 31.03.2022.
Ab dem 01.04.2022 ist es demzufolge gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesjagdgesetzes verboten, Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, zur Nachtzeit zu erlegen.

Als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
[Quelle: Bekanntmachung Landkreis Uelzen vom 16.03.2022]

Hochwildring Göhrde – Keine Nachtjagd auf Rotwild im Jagdjahr 2022

Sehr konträr ist im letzten Jahr die fast schon traditionelle Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rotwild diskutiert worden.

Der erweiterte Vorstand des Hochwildringes hat sich mit deutlicher Mehrheit dazu entschieden, keinen Antrag auf Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild mehr zu stellen.
Die drei Jagdbehörden der Landkreise Lüchow- Dannenberg, Lüneburg und Uelzen sind diesem Votum gefolgt und haben für den Hochwildring Göhrde keine anderslautende Regelung getroffen.
Damit bleibt es bei der gesetzlichen Regelung, dass Rot- (und auch Damwild) nur bei Tageslicht (in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang) bejagt werden darf.
In Fällen starker Wildschäden oder deutlicher Mängel bei der Erfüllung der Abschusspläne (im Hochwildring) können Ausnahmeregelungen beantragt werden.
[Quelle: Bekanntmachung Hochwildring Göhrde vom 01.04.2022]

Landkreis hebt Stallpflicht für Geflügel auf

Pressemitteilungen des LK Uelzen

Landkreis Uelzen hebt Stallpflicht für Geflügel auf (11.03.2022)

Der Landkreis Uelzen hebt die Stallpflicht für Geflügel mit Wirkung zum 14. März 2022 auf. „Nachdem sich die Lage in Nord-Ostniedersachsen weiterhin entspannt hat und auch in den Nachbarlandkreisen keine geflügelpestpositiven Wildvögel mehr gefunden wurden, können wir die Stallpflicht für den Landkreis Uelzen zum 14. März 2022 endlich aufheben“, so Dr. Jörg Pfeiffer, Kreisveterinär des Landkreises Uelzen. Er freue sich für alle Geflügelhalter, dass sie ab Montag ihr Geflügel wieder in die Freiheit entlassen können, so Pfeiffer weiter. Unabhängig davon werde das Veterinäramt des Landkreises Uelzen auch weiterhin die Lage intensiv beobachten. „Wir bitten die Bürger deshalb auch weiterhin, verendet oder erkrankt aufgefundene Wildvögel zu melden, sodass diese zur Diagnostik eingesandt werden können“, so Pfeiffer abschließend.
[Quelle: https://www.landkreis-uelzen.de  Pressemitteilungen]

Feldhuhnprojekt

Förderung der Bodenbrüter, insbesondere Rebhuhn und Fasan

Rebhuhn, Wachtel und Fasan sind unsere heimischen Feldhühner. Das Rebhuhn ist eine Leitart der Agrarlandschaft.

Ihr Lebensraum ist jedoch immer bedrohter, die Populationen sinken:
In den letzten rund 50 Jahren ging es steil bergab. Der Bestand an Rebhühnern hat seit 1980 in West- und  Zentraleuropa um mehr als 90 Prozent abgenommen.

Die Jägerschaft des Landkreises Uelzen praktiziert zwar schon seit Jahrzehnten einen freiwilligen Verzicht auf die Bejagung des Rebhuhns und des Fasans, doch die Bestände haben sich noch immer nicht erholt.

Die Landwirtschaft hat sich verändert und Prädatoren wie Fuchs und Marder greifen sich  brütende Hennen und Gelege.

Paarhühner
Paarhühner im Abflug                                        Foto: B.Heukamp

Deshalb haben sich ausgehend vom Hegering Bienenbüttel engagierte Jäger bereits vor einigen Jahren der Problematik angenommen. Das »Projekt zur Förderung der heimischen Feldhühnern mit Schwerpunkt Rebhuhn« fördert die Biotope dieser rarer werdenden Arten; es beinhaltet intensives Prädatorenmanagement und auch die Auswilderung von Jungvögeln aus autochtonen Beständen.
Diese Maßnahmen (Biotopverbesserung und Prädatorenmanagement) zielen jedoch nicht nur auf die Feldhühner, sondern sie kommen allen Niederwildarten und Bodenbrütern zu Gute.

Henne im Morgentau
Fasanenhenne im Morgentau             Foto: B.Heukamp

Das Ziel ist die Schaffung von Populationen,
– die sich selbst erhalten (genügend große Populationsdichte) und
– die in geeigneten Biotopen genügend Nahrung, Deckung, … finden (Biotopverbesserung).

Die Maßnahmen dieses Projekts laufen 3-gleisig ab:

Biotopverbesserung

vor Aussetzung müssen gegebenenfalls umfangreiche Lebensraumverbesserungen stattfinden

Erhalt und  Schaffung von Rückzugsräumen in der Agrarlandschaft

Schaffung von Anreizen für die Landwirtschaft zur artenverträglichen Bewirtschaftung

Prädatorenmanagement

Eine Bejagung der wichtigsten Prädatoren, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, dient ebenfalls dem Erhalt der Feldhühner und anderer Niederwildarten und Bodenbrüter (wie z.B. Kiebitz)

Auswilderung

Bestandsstützungen oder Wiederansiedlung durch Auswilderung.

Aus autochtonen Beständen.

Unterstützende Maßnahmen (Fütterung Winter/Frühjahr), bis die Biotope genügend Blühstreifen und Zwischenfrüchte bieten

Biotopverbesserung sollte in allen Revieren ein angestrebtes Ziel sein.

Fasanenhahn                                                   Foto: B.Heukamp

Was kann der Landwirt (zusammen mit dem Revierinhaber) tun:

▷ Lerchenfenster anlegen (»Skylark plots« – Idee aus England)
▷ ungedrillte Flächenstücke bestehen lassen
▷ Anlegen von Brachflächen
▷ Der Landwirt könnte z.B. mehrjährige Blühflächen anlegen
• mind. 20 m breit; die Flächen sollten nicht zu schmal sein, denn der Fuchs sucht diese gerne linear ab – optimal wäre 1 ha
• Man sollte jeweils im Wechsel die Hälfte der Fläche umbrechen und neu ansäen, so dass
– immer eine Hälfte als zweijährig Bestand bereit steht
–>   frühe Insekten für Kükenaufzucht
– immer  eine Hälfte einjährig ist
–>  Rückzugsfläche, Deckung
▷ Zwischenfrüchte nach der Ernte wären ebenfalls hilfreich.
▷ Getreidestoppeln in Streifen höher stehen lassen; hier findet ein Feldhuhn Deckung.
▷ Wegeseitenräume respektieren und nicht abmähen, mulchen oder umpflügen

==> Schaffung von Diversität der Landschaft und Vernetzung der Landschaft

Blühfläche
Blühfläche als Insektenreservoir               Foto: B.Heukamp
Blühstreifen - Deckung und Nahrung
Blühstreifen – Deckung und Nahrung Foto: B.Heukamp

Mittlerweile machen zahlreiche Reviere im Nord-Landkreis mit, so dass ein Netz von Biotopen und Populationen entstehen kann.

Im Frühjahr findet ein Rebhuhnmonitoring mit Klangattrappen statt; dabei werden auf festgelegten Transekten Rebhuhnrufe  „verhört“.
Dies Datenmaterial kann über mehrere Jahre erhoben zu einer Auswertung der Bestände genutzt werden.

Gerne werden zur Unterstützung des Projektes Spenden entgegengenommen.

Bankverbindung:
Sparkasse Uelzen
Kontonummer: 73007
Bankleitzahl: 2585 0110
BIC: NOLADE21UEL
IBAN: DE11258501100000073007

B.Heukamp

Aujeszkysche Krankheit im Landkreis Uelzen festgestellt

Im Januar erwiesen sich insgesamt sechs Wildschweine als AK-postiv:

  • viermal in Gerdau (Beprobung auf einer Drückjagd)
  • einmal Suderburg (Fallwild) und
  • einmal Römstedt (gesund erlegt).

Es ist mittlerweile davon auszugehen, dass die Aujeszkysche Krankheit – evtl. noch immer mit Schwerpunkt Südwesten – im ganzen Kreis bei Wildschweinen vorkommt. Da aufgrund der ASP-Lage vermehrt Wildschweine beprobt werden, wird auch die Anzahl der positiven AK-Funde steigen.

Aufstallung im Landkreis Uelzen – Geflügelpest

Wildgans im LK Uelzen positiv auf Geflügelpest getestet.

Im Landkreis Uelzen (Raum Bienenbüttel)  ist am 14. Januar 2022 bei einer erlegten Wildgans (Nonnengans) die Geflügelpest festgestellt worden.
Auch im Landkreis Lüneburg und im Nachbarlandkreis Lüchow-Dannenberg wurde die aviäre Influenza Anfang des Jahres bei Wildvögeln festgestellt.

Der Landkreis hat nun eine kreisweite Aufstallung von Geflügel angeordnet, um weitere Ausbrüche  – insbesondere auch in Haustierbeständen – zu verhindern.

Totfunde können beim Veterinäramt unter der Telefonnummer  0581/82- 736 gemeldet werden. Das Veterinäramt  übernimmt  die Beprobung und Entsorgung.

Corona/ASP – Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild

Organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden (Drück- und Treibjagden) sowie Hinweise zur ASP

Hannover, 03.01.2022 ML,

Mit der geänderten Niedersächsischen Corona-Verordnung (Nds. Corona-VO) vom 22.12.2021, die am 27.12.2021 in Kraft getreten ist, werden die Kontaktbeschränkungen verschärft. Oberstes Gebot ist weiterhin, die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger  bestmöglich zu schützen und die Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der Intensivstationen in den Krankenhäusern, zu verhindern.
Für die Empfehlungen zum Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild sowohl zur Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Rahmen der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gilt Folgendes:

I. Drückjagden auf Schalenwild sind gemäß § 8 Abs. 1 Nds. Corona-VO Veranstaltungen und werden der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr zugeordnet (§ 8 Abs. 3 Nr. 3 Nds. Corona-VO).

Voraussetzungen für die Durchführung sind die

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (vgl. § 4 Nds. Corona-VO),
  • Erstellung eines Hygienekonzeptes (vgl. § 5 Nds. Corona-VO),
  • Datenerhebung- und Dokumentation (vgl. § 6 Nds. Corona-VO) sowie
  • Testung (vgl. § 7 Nds. Corona-VO).

Warnstufe 3:

Für den Zeitraum vom 24.12.2021 bis einschließlich 15.01.2022 soll landesweit die Warnstufe 3 festgestellt werden.
Damit wird in Zusammenwirken mit weitergehenden kontaktbeschränkenden Maßnahmen in diesem Zeitraum sowohl für ungeimpfte als auch für geimpfte und genesene Personen ein zeitlich begrenzter „Notschalter“ als infektionspräventive Schutzmaßnahme in die Verordnung integriert. Gemäß § 8 Abs. 6a Nds. Corona-VO dürfen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel mehr als 10 Personen nur noch nach der 2-G-plus-Regelung zusammenkommen. Die Atemschutzmaske des Niveaus FFP2/KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus ist auch am Sitzplatz zu tragen. Allerdings wird die 2-G-plus-Regelung dahingehend geöffnet, dass geimpfte Personen gem. § 7 Abs. 6 Nds. Corona-Verordnung von der Nachweispflicht über eine negative Testung befreit sind, wenn sie einen Nachweis über eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) oder einen Genesenennachweis nach § 2 Nr. 5 SchAusnahmV über eine Infektion nach dem Vorliegen einer vollständigen Impfung vorlegen.

Der/die Veranstalter/in hat den Nachweis über die jeweils geltende Zutrittsregelung aktiv einzufordern. Wird der entsprechende Nachweis nicht vorgelegt, so ist der Person der Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern (§ 8 Abs. 4 Nds. Corona-Verordnung).

II. Alle weiteren Gesellschaftsjagden wie z. B. Treibjagden auf Niederwild sind nur mit einer Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen zulässig, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder über einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen oder gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 von der Vorlage eines Impfnachweises befreit sind (§ 7a Abs. 4 Nds. Corons-VO).

III. Vermeidung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Im Rahmen der Vermeidung einer möglichen Einschleppungsgefahr des ASP-Virus sollte in den Einladungen auf die besondere Verantwortung der Schützinnen und Schützen sowie der Hundeführerinnen und Hundeführer, die mit ihren Jagdhunden zuvor in ASP Restriktionszonen von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen jagdlich tätig waren, hingewiesen werden. Ein Jagdgast in Risikogebieten soll alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (z. B. Bekleidung, Jagdmesser, Jagdstiefel, Fahrzeuge etc.), unverzüglich noch im Gastrevier reinigen und desinfizieren. Für eine Desinfektion sind geprüfte Desinfektionsmittel unverzichtbar.

Keinesfalls sollte das eigene Fahrzeug für die Bergung und den Transport von erlegtem Schwarzwild eingesetzt werden. Wird das eigene Fahrzeug dennoch für Fahrten im Gastrevier eingesetzt, sollte es spätestens vor Antritt der Rückreise gründlich gereinigt und mit Desinfektionsmitteln – nach Empfehlung der örtlichen Veterinärbehörden – desinfiziert werden (Unterboden, Ladeflächen und Innenraum). Insbesondere Kontaminationen mit Blut sollten sorgfältig entfernt werden. Unzureichend gereinigte und (potenziell) kontaminierte Fahrzeuge sollten im heimischen Jagdrevier nicht eingesetzt werden. Auch die Jagdhunde, insbesondere die als Stöberhunde eingesetzten, sind nach der Jagd ausreichend zu waschen, sodass eine Verschleppung vermieden werden kann.

 

[ Stand: 03.01.2022  – Quelle: https://www.ljn.de/corona-regelungen-jagdausuebung]

Beprobung von (Un-) fallwild (Schwarzwild)

Beprobung von Fall- und Unfallwild beim Schwarzwild

Die ASP rücht ständig näher. Beprobung von Unfall- und Fallwild von Schwarzwild ist Pflicht.  ASP frü zu erkennen ist nur durch konsequentes Beproben möglich. Jeder Jäger sollte immer ein entsprechendes Set zur Beprobung von Fall- und Unfallwild im Handschuhfach seines Jagdwagens haben.

Probenbegleitschein

Seit 4/2021 gibt es einen NEUEN Probenbegleitschein, der unbedingt zu verwenden ist!
Diesen gibt es hier zum Download: >>> Probenbegleitschein 2021
Der alte Schein kann und darf nicht mehr genutzt werden.

Diensthandy

Hat der Jäger Probleme bei der Probenentnahme, kann er die Diensthandynummer des Veterinäramtes anrufen:

0151 – 426 134 80

Ablaufplan:

Erreichbarkeit Amtstierarzt am Wochenende

Der diensthabende Amtstierarzt ist von Fr. 12.00 h bis Mo. 8.00 Uhr über ein Diensthandy (0151/42613480) erreichbar. Diese Nummer ist am Wochenende auch dem AB des Veterinäramtes (0581/82736) zu entnehmen.

ASP bei Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern

ASP bei einem verendeten Wildschwein in Marnitz nachgewiesen

Bei einem Frischling im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde ein ASP-Fund durch das FLI bestätigt. Zunächst wird wohl (nach Einschätzung des LAVES)  Niedersachsen nicht von der Sperrzone (Puffeerzone) betroffen sein.

Das Wildschwein wurde in der Nähe der Autobahn A24 bei einer revierübergreifenden Drückjagd gefunden. Die einzurichtende Sperrzone wird bis ins Nachbarbundesland Brandenburg reichen.
[Quelle: diverse – 25.11.2021]

Weitere Wildschweine mit ASP

Analysen erlegeter Wildschweine haben bei drei Stücken den ASP-Befund bestätigt. Diese wurden auf einer Treibjagd in den Ruhener Bergen vor einer Woche erlegt.

Damit droht die ASP Niedersachsen immer näher zu kommen (z.Zt. 50 km vor Landesgrenze) . Jäger und Landwirte sind zur Vorsicht aufgerufen; es sollte in landwirtschaftl. Betrieben auf Biosicherheit geachtet werden. Weiterhin sollten keine ungeprüften erlegten Wildschweine nach Niedersachsen verbracht werden!
Reste von erlegtem Schwarzwild sollten unbedingt in einer Tierkörperbeseitigungsanlage und nicht im Revier entsogt werden!
[Quelle: topagrar – 26.11.2021]