Archiv der Kategorie: Aktuelles

ASP möglicherweise in Deutschland angekommen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist möglicherweise in Deutschland angekommen.

Die Afrikanische Schweinepest könnte erstmals bei einem Wildschwein in Deutschland, im Kreis Spree-Neiße, nachgewiesen werden. Das Wildschwein soll laut MOZ in der Gemarkung Sembten (Gemeinde Schenkendöbern) gefunden worden sein. Das bestätigt das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Demnach habe das Landeslabor Berlin-Brandenburg den Verdacht festgestellt.
Eine Probe des Kadavers wird im Friedrich-Loeffler-Institut in Riems virologisch untersucht. Sobald die Analyse abgeschlossen ist, wird Bundesministerin Julia Klöckner Donnerstag über das Ergebnis informieren.

Fallenlehrgang 2020

Letzter Fallenlehrgang der Jägerschaft in 2020

Termin:
Samstag 12.09.2020 um 09:00 Uhr in Linden und
Sonntag 13.09.2020 um 09:00 Uhr im Revier Rätzlingen,
Abschluss am Sonntag wieder in Linden
>>> Es sind noch 4 Plätze frei
>>> Frühstück und Mittag aus dem Rucksack
>>> Kaffee wird gereicht

Kosten:   90,00 €, für Mitglieder der Jägerschaft Uelzen 45,00 €
Anmeldung: bei Jochen Becker, Tel. 0176-23311384 oder per Mail becker.wieren(at)t-online.de

Das Natio­nale Waf­fen­regis­ter

Das Nationale Waffenregister 2 tritt in Kürze in Kraft

Das Nationale Waffenregister (NWR) wurde 2013 zur Abbildung des legalen privaten Waffenbesitzes in Deutschland  in Betrieb genommen. Mit dem Ziel der vollständigen Abbildung des Waffenlebenszyklus wird es nun ausgebaut. Ab 1. Sept 2020 tritt das Nationale Waffenregister 2 in Kraft.

Neben den Waffenbehörden kann z.B. auch die Polizei auf Daten des NWR zugreifen. Dieser Zugriff erfolgt in der Regel automatisiert, sodass den Sicherheitsbehörden rund um die Uhr alle einsatz- oder ermittlungsrelevanten Informationen aus dem NWR zur Verfügung stehen.

In Vorbereitung auf die ab dem 1. September 2020 für die Waffenhersteller und -händler geltenden neuen gesetzlichen Anzeigepflichten nach dem Waffengesetz (WaffG) in Verbindung mit dem Waffenregistergesetz (WaffRG) beginnt am 15. Juni 2020 die freiwillige Registrierungsphase für diesen Personenkreis.

Was ist nun für die Jäger wichtig?

  • Alle Waffen und wesentlichen Waffenteile erhalten künftig eine Identifikationsnummer (ID). WaffenIDs beginnen mit „W“, Teile erhalten eine ID beginnend mit „T“.
    – Bei einem Standardrepetierer bekommt also der Lauf, der Verschluss und neuerdings auch das Gehäuse eine solche Nummer. Die Nummer wird aber nicht auf den Teilen eingehämmert oder gelasert sondern im Hintergrund als visuelle Nummern im Waffenregister eingetragen.
    – Bei Kipplaufwaffen sind der Lauf und die Gehäuse- und Verschlusseinheit als führendes wesentliches Waffenteil geführt.
  • Alle Waffenbesitzer bekommen ebenfalls eine persönliche, 21-stellige NWR-ID. Dieser Nummer beginnt mit einem „P“ . Die dann folgende Nummer entspricht den Datenschutzrichtlinien; sie ist verklausuliert und aus unterschiedlichen Daten generiert.
  • Zusätzlich kommt für jede Waffenbesitzkarte (WBK) noch eine Erlaubnisberechtigungs-ID hinzu. D.h. jede WBK erhält eine eigene Erwerbs-ID. Die Erwerbs-ID ist durch ein „E“ gekennzeichnet.
  • In die WBK  wird vom Amt die persönliche NWR-ID und die Erlaubnis-ID eingestempelt, (also P**** und E****).
  • Will man privat eine Waffe verkaufen, so benötigt man neben der bisherigen Waffennummer zunächst die persönliche ID, die Erwerbs-, also WBK-ID und die ID der Waffe. Der Käufer der Waffe wiederum muss den Jagdschein als Erwerbsdokument und die WBK vorzeigen.
  • Die Waffen-IDs benötigen man nur beim Verkauf einer Waffe oder längerem Verbleib beim Büchsenmacher, wenn zum Beispiel eine Zielfernrohrmontage ansteht oder der Büchsenmacher die Waffe an den Hersteller weitergibt; auch dann muss der Büchsenmacher dies mit der ID dem Nationalen Waffenregister melden.
  • WBK-Einträge in die Waffenbesitzkarte werden ab dem 1. September von keinem Händler mehr vorgenommen, sondern nur noch von den Waffenbehörden.
  • Die An- und Abmeldefristen von Waffen belaufen sich nach wie vor auf 14 Tagen
  • Zum Kaufen von Munition genügt wie bisher der Jagdschein, die WBK mit eingetragenen Munitionserwerb oder der Munitionserwerbschein.

Es macht also Sinn, sich rechtzeitig über die eigenen IDs und Nummern bei der Jagdbehörde zu informieren.

Schießen – erste Schritte zur Aufnahme des Schießbetriebes

Der Schießbetrieb auf dem Schießstand in Linden wird nunmehr partiell wieder aufgenommen.
Ab Mittwoch, den 3. Juni 2020 beginnt unter Auflagen wieder das Übungsschießen
.
Zunächst jedoch nur:
BÜCHSEN EINSCHIEßEN
LAUFENDER KEILER – SCHIEßNACHWEIS
ÜBUNGSSCHIEßEN MIT BÜCHSE AUF DEN REHBOCK

Tontaubenschießen kann wohl erst ab Juli stattfinden – in Abhängigkeit von den diversen gesetzlichen »Coronaregelungen«.

Mundschutz, Einweghandschuhe sind von jedem Schützen selbst mitzubringen!!!

Wildfleisch regional vermarkten

Jäger dürfen Produkte direkt an Verbraucher verkaufen

[Pressemitteilung vom 15.05.2020 – Niedersächsisches Ministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz]

Hannover. Jägerinnen und Jäger können ihr Wildbret und daraus hergestellte Erzeugnisse selbst vermarkten. Dabei dürfen sie auch die Räumlichkeiten von anderen zugelassenen oder registrierten Lebensmittelunternehmen – zum Beispiel handwerklichen Fleischereien – nutzen bzw. deren Dienstleistung in Anspruch nehmen. Das ist der Kern eines Erlasses, den das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) nun an die zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte versendet hat. Auch die Landesjägerschaft Niedersachsen und der Fleischerverband haben den Erlass erhalten.

Da Restaurants, Gaststätten und Hotels aufgrund der Corona-Krise einige Wochen geschlossen waren und als wichtige Abnehmer ausgefallen sind, ist es derzeit schwierig, erlegtes Wild zu vermarkten. Gleichzeitig ist es insbesondere in Hinblick auf die Vermeidung eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest wichtig, Schwarzwild weiterhin intensiv zu bejagen. Vor diesem Hintergrund hat das ML mit dem Erlass eine Hilfestellung formuliert, der den zuständigen Veterinärbehörden sowie Jägern und Lebensmittelbetrieben die rechtlich zulässigen Wege der Wildbretvermarktung aufzeigt. Für Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast ist es wichtig, dass die Tiere für die Gewinnung von Lebensmitteln erlegt werden und nicht in der Tierkörperverwertung enden. Daher sei die Vermarktung durch die Jägerinnen und Jäger der beste Weg, die Produkte auf kurzem Weg an private Kunden zu bringen. Barbara Otte-Kinast: „Wildfleisch kommt aus der Region, ist hochwertig und schmackhaft – und man kann es gut als Steak oder Bratwurst auf den Grill legen!“

Der Erlass beschreibt, dass Jägerinnen und Jäger andere Lebensmittelunternehmen beauftragen können, Produkte wie etwa Wurst aus dem erlegten Wild herzustellen. Diese Produkte dürfen die Jäger dann wiederum selbst vertreiben, wenn sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde als Lebensmittelunternehmer haben registrieren lassen. Die Abgabe der Produkte darf jedoch nur an Endverbraucher erfolgen – entweder am Wohnort des Jägers oder über einen lokalen Marktstand im Umkreis von weniger als 100 Kilometern um den Wohnort des Jägers oder den Erlegungsort. Voraussetzung hierfür ist außerdem die Einhaltung der einschlägigen lebensmittelrechtlichen Hygienebestimmungen.

Link zur Seite des Niedersächsischen Ministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/wildfleisch-regional-vermarkten-188399.html

Neuer positiver AK-Befund im LK Uelzen

Das Veterinäramt teilt mit, dass unter den Proben erneut ein positiver Befund der Aujeszkyschen Krankheit  im Landkreis Uelzen aufgetreten ist. Diese Probe stammt aus dem Raum Holdenstedt.

Hundehalter sollten insbesondere darauf achten, dass ihre vierbeinigen Helfer nicht mit den  Sauen, dem Aufbruch und Schweiß in Kontakt kommen. Die Aujeszky-Krankheit beim Hund ist eine Virusinfektion, die tödlich verläuft.

Jagdhunde können sich über den direkten Kontakt mit erkrankten Sauen, über die Aufnahme von rohem, ungekochtem Wildbret oder auch durch Sauenbisse infizieren. Zu den hoch infektiösen Teilen zählen die Mund- und Nasenschleimhäute, Speichel und das Gescheide (Aufbruch, Ausschuss). Bereits der Schleimhaut- und Speichelkontakt beim Binden eines angeschossenen oder gefangenen Stücks reicht für eine Infektion aus.

Einzeljagd von Ausgangssperre befreit

……Bei dem Schutz vor Wildschaden der Winter- und Sommerkulturen in der Landwirtschaft, insbesondere auch beim Gemüse- und Kartoffelanbau, dem Weinbau und der Forstwirtschaft kommt der Jägerschaft eine unzweifelhaft außerordentlich große Bedeutung zu.

Im Hinblick auf den Beitrag der Jägerschaft zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge sieht die Bundesregierung eine Befreiung der Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre als gerechtfertigt an. Die Fahrt ins Revier hat auf direktem Wege zu erfolgen. Die Jagd darf nur in Form einer Einzeljagd durchgeführt werden, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten.
Um dem Anliegen der Jägerschaft nach einer möglichst unbürokratischen Lösung zum Erreichen des jeweiligen Reviers Rechnung zu tragen, wurden die Innenministerien der Länder durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gebeten, die zuständigen Stellen auf die von BMI als notwendig erachtete Ausnahmeregelung hinzuweisen.
[Quelle: Schreiben des parlamentar. Staatssekretärs S.Meyer an den DJV vom 06.04.2020]