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Infektionsschutz bei Gesellschaftsjagden

Bedingt durch steigende Inzidenzzahlen hat das Ministerium Hinweise zum Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschftsjagden herausgegeben.

Es wird empfohlen, für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden die 2G-Regel anzuwenden; dazu muss ein Hygienekonzept existieren und eine Datenerhebung dokumentiert werden.

Bei „2G“  entfällt die Pflicht zur Abstandshaltung und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Genaueres kann man in dem nachfolgenden  Schreiben zum Download finden.

>>>  Durchführung von Gesellschaftsjagden >>> zum Download

>>>  wichtigste Coronaregel im Überblick zum Download


Der Landkreis veröffentlicht z.Zt. unter:
https://www.landkreis-uelzen.de/home/soziales-familie-und-gesundheit/gesundheit/covid-19-pandemie/corona-update.aspx
die aktuellen Coronazahlen und Warnstufen.