Bedingt durch steigende Inzidenzzahlen hat das Ministerium Hinweise zum Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschftsjagden herausgegeben. Es wird empfohlen, für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden die 2G-Regel anzuwenden; dazu muss ein Hygienekonzept existieren und eine Datenerhebung dokumentiert werden. Bei „2G“ entfällt die Pflicht zur Abstandshaltung und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.Genaueres kann man in dem nachfolgenden Schreiben …