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Fellwechsel hat wieder gestartet

Aktion Fellwechsel ist wieder gestartet – Wintersaison 2019/2020

Ansprechpartner im Landkreis Uelzen ist Herr Tobias Möller
>>>  siehe auch www.waidwerkstatt.de.
Fellwechsel Annahme für den Landkreis Uelzen:
ab 22.11. – 3.2. immer am Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung (Tel.: 0151-61436025),

>>> Am Dorfplatz (vorm ehemaligen Gasthaus Schröder)
in 29593 Schwienau/Linden.

Bitte nur im Kern verpackt und beschriftet anliefern.

Die Bälge müssen verwertbar sein. Das heißt gefangen oder mit einem Ausschuss, der kleiner als ein 2 € Stück ist und sich nicht in der Rückenpartie befindet. Fallwild, Unfallwild und Bälge mit schlechter Qualität werden verworfen. Nutrias (männlich) werden ab 5 kg mit Winterbalg angenommen. Die Schwanzspitzen dürfen entfernt werden. Vom Abholen der Tiere bis zum Verkauf vergeht mindestens 1 Jahr – entsprechend verzögert erfolgen die Auszahlungen.

Doppelter Grundbeitrag muss nicht sein

Nach Urteil des Bundessozialgerichts zum doppelten Grundbeitrag für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft :
Änderungsantrag spart Geld

Mehrere Grundbeiträge für gemeinsam bewirtschaftete Reviere muss nicht sein. Betroffene Revierinhaber können noch vor Ende 2019neinen Überprüfungsantrag stellen. DJV bietet Musterantrag zum Herunterladen

Musterantrag:  >>> zum Download
Musterantrag (am Computer ausfüllbar):  >>> zum Download  
Hinweise zum Überprüfungsantrag >>> zum Download

Das Bundessozialgericht hatte im August entschieden, dass Inhaber mehrerer Reviere, die einheitlich bewirtschaftet werden, nicht mehrfach zu den Grundbeiträgen für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft herangezogen werden dürfen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) hatten das Urteil begrüßt. In dem Verfahren, das der BJV als Musterprozess geführt hat, sagte das Bundessozialgericht in Kassel sehr deutlich, dass einheitlich bewirtschaftete Reviere eines Jagdausübungsberechtigten (Revierinhabers) auch nur als ein Unternehmen angesehen werden dürfen. Weil in der Regel in so einem Fall bestandskräftige „Zuständigkeitsbescheide“ vorliegen, die einer unmittelbaren Anwendung dieser Rechtsprechung im Wege stehen, müssen in einem vorgeschalteten Verfahren diese Bescheide überprüft werden.

Betroffene Revierinhaber sollten bis Jahresende noch einen solchen Antrag stellen: „Weil es sich nicht um eine Änderung der Rechtslage handelt, sondern das unveränderte Gesetz in der Vergangenheit einfach falsch angewandt wurde, kann auch eine rückwirkende Erstattung erfolgen“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider, selbst ehemaliger Vorsitzender Richter am Landessozialgericht. Schneider betont allerdings, dass dies nur für die letzten vier Jahre gilt: „Alles was darüber hinaus geht, ist verjährt“. Es lohne sich also, den Antrag noch vor Jahresende zu stellen, denn der Stichtag für die Verjährung ist das Jahresende.

Betroffen sind hier allerdings nur diejenigen Revierinhaber, die tatsächlich für zwei Jagdreviere Grundbeiträge zahlen. Revierinhaber, die sowohl für die Jagd als auch für land- oder forstwirtschaftliche Flächen oder als Vorstandsmitglied einer Jagdgenossenschaft mehrfach zu Grundbeiträgen herangezogen werden, profitieren von dem Urteil nicht.

Unabhängig von dieser Entwicklung fordern DJV und BJV gemeinsam die Loslösung aus der Zwangsmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der DJV hat einen Musterantrag zur Überprüfung der doppelten Grundbeiträge entwickelt. Der Musterantrag kann als normale Pdf-Datei oder als am Computer ausfüllbare Variante heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Musterantrag.

 (Stand 22.November 2019 – Quelle: DJV)

Afrikanische Schweinepest rückt näher – Polen

Weitere 18 neue Fälle von Schweinepest nahe der  deutschen Grenze

Lt. poln. Veterinäramt ist der Erreger ist bei Wildschweinen nachgewiesen worden, die am Wochenende tot in der Wojwodschaft Lebus aufgefunden worden waren. Somit hat sich die bekannte Zahl der dort an der ASP verendeten Tiere auf 20 Exemplare erhöht.
(19.11.2019)

Polen meldet ASP-Fälle nahe der deutschen Grenze

80 Kilometer von Brandenburg entfernt haben polnische Behörden die Tierseuche bei zwei Wildschweinen nachgewiesen.
Der erste Fund am Freitag kommt lt. Behörden aus der Nähe einer Landstraße zwischen den Ortschaften Nowa Sol und Slawa im Kreis Wschowski, etwa 80 Kilometer von der Grenze zu Brandenburg entfernt.
Der zweite Fund des Erregers wurde bei einem toten Wilddschwein im Bezirk Lebus nachgewiesen.
Nach Errichtung eines Sperrbezirkes wurden weitere 9 verendete Wildschweine gefunden.

Quelle: Spiegel online

Weiterer Fall der Aujeszkyschen Krankheit im Landkreis Uelzen

Laut Veterinäramt traten erneut bei einem etwa 100 Kg schweren Wildschwein, welches im Raum Böddenstedt erlegt wurde und im Rahmen des Monitorings beprobt wurde, die Aujeszkysche Krankheit auf!

Symbolfoto: B.Heukamp

Hundeführer sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Vierbeiner nicht mit infizierten Tieren in Kontakt kommen. Sowohl rohes Fleisch, Schweiß, Exkremente und Sekrete können zur Ansteckung führen, die für Hunde auf jeden Fall tödlich ist.

Neue Duchführungs-verordnung zum Jagdgesetz Niedersachsen

Das Landwirtschaffsministerium (ML) hat die DVO-NJagdG abgeändert. Die Änderungsverordnung (Nds. GVBl Nr. 16/2019 vom 20.09.2019, S. 266) ist am 21.09.2019 in Kraft getreten. Sie enthält neue Regelungen.

Neu ist im Zuge der Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Jagdgesetz 9/2019 :

  • Dachse: Jagdzeit 1.August – 31.Januar
    Jungdachse sind das ganze Jahr über frei

    Foto: B.Heukamp
  • Blässhuhn: Jagdzeit 11.Sept. – 20.Februar

    Foto: B.Heukamp

Download der aktuellen Jagdzeiten (Stand 20.Sept. 2019): –>> hier

[Quelle: -https://www.ml.niedersachsen.de/download/148050/Aktuelle_Jagdzeiten_in_Niedersachsen_Stand_20._September_2019.pdf]

Das ML ruft die Jäger zu einer verstärkten Bejagung von Schwarzwild auf. Dabei sind weiterhin die Sicherheit und der Elterntierschutz zu gewährleisten. Hier trifft die DVO neue Regelungen und Klarstellungen.

»Jagd von der Ladefläche eines Pickups«:

Bei „Erntejagden“ ist es erforderlich, die Schützen schnell umzusetzen. Daher werden sie häufig auf der Ladefläche eines Pickup oder eines landwirtschaftlichen Anhängers postiert, weil sie dann erhöht stehen und somit ein sicherer Kugelfang gewährleistet ist. In der Praxis wurde bemängelt, hierin liege ein Verstoß gegen das sachliche Verbot der Jagd aus Kraftfahrzeugen (§ 19 Abs. 1 Nr.11 BJagdG). Mit der Verordnung wird klargestellt, dass die Praxis zulässig ist, soweit das Zugfahrzeug während der Jagdausübung steht und das Fahrerhaus nicht besetzt ist. Es handelt sich demnach nicht um einen Jagd „aus“ einem Fahrzeug. Insoweit hat der Verordnungsgeber eine frühere Vereinbarung der LJN mit dem ML und der Berufsgenossenschaft aufgegriffen und auf eine rechtliche Grundlage gestellt.


Foto: B.Heukamp

Wann führt eine Bache?

Gerade bei einer Bewegungsjagd stellt sich die Frage, ob die in einer Rotte anwechselnde Bache, deren Gesäuge nicht erkennbar ist, ihre mitlaufenden Frischlinge „führt“. Der Abschuss eines führenden Elterntiers stellt eine Straftat dar. Um hier bei Schwarzwild Rechtssicherheit zu schaffen, definiert die Verordnung deren Setzzeit: Sie dauert so lange, „wie die Frischlinge der Bache Streifen tragen.“

Saufänge, Fallen:

Schwarzwild darf in Saufängen, Fang- oder Fallgruppen dann bejagt werden, wenn eine entsprechende Genehmigung der Jagdbehörde vorliegt. Angesichts der Gefährdung durch die ASP erprobt das Land in Modellversuchen einen möglichen tierschutzgerechten Abschuss von Sauen im Saufang. Die Verordnung gestattet, dass Schwarzwild in einer Falle durch einen Kopfschuss unter Verwendung von Büchsenpatronen mit einem Kaliber ab 5,6 mm und einer Mündungsenergie von mindestens 400 Joule erlegt wird. Weiter dürfen in diesem Fall – sonst verbotene (§ 19 Abs. 1 Nr. 5a BJagdG) – künstliche Lichtquellen verwandt werden.

Schwarzwildjagd in gefährdeten Gebieten – ASP

Wenn amtlich festgestellt wird, dass bei einem Wildschwein die ASP ausgebrochen ist, legt die Veterinärbehörde ein Gebiet um die Abschuss- oder Fundstelie als „gefährdetes Gebiet“ fest. Für diesen Fall enthält die Verordnung Lockerungen von weiteren sachlichen Verboten (§ 19 Abs. 1 BlagdG). Zum einen ist es dann erlaubt, gestreifte Frischlinge auf höchstens 30 m mit Schrot (mindestens 3 mm) zu schießen. Weiter dürfen dann Zielscheinwerfer und Nachtsichtgeräte genutzt werden, die zurzeit – noch – waffenrechtlich unzulässig sind. Auch fällt in diesem Fall das Verbot, Schwarzwild in Notzeiten in einem Umkreis von weniger als 20 m von einer Fütterung zu erlegen. Auch dürfen in einem gefährdeten Gebiet führende Bachen gejagt werden. Insoweit ist für diesen Ausnahmefall der Elterntierschutz aufgehoben.
[Quelle: Schreiben der LJN (Hons) vom 27.9.2019]

Aujeszkysche Krankheit erneut wieder im Landkreis Uelzen aufgetreten

Im Landkreis Uelzen sind erneut Sauen positiv auf Aujeszkysche Krankheit getestet worden.
Laut Veterinäramt traten im Juni und Juli zwei Fälle auf: im Raum Wriedel und im Raum Suderburg.

Hundeführer sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Vierbeiner nicht mit infizierten Tieren in Kontakt kommen. Sowohl rohes Fleisch, Schweiß, Exkremente und Sekrete können zur Ansteckung führen, die für Hunde auf jeden Fall tödlich ist.

Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild (4/2019)

Allgemeinverfügung

An alle Inhaber der zu den Hegeringen 2 bis 14 gehörenden Jagdbezirke und der zu den Hochwildgemeinschaften Süsing, Suderburg, Oberer Drawehn und Göhrde – soweit sie im Landkreis Uelzen liegen – gehörenden Jagdbezirke.
Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) für die Hegeringe 2 bis 14 und die Hochwildhegegemeinschaften Süsing, Suderburg, Oberer Drawehn und Göhrde.
Gemäß 24 Abs. 5 Nr. 1 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom 13.03.2001 (Nds. GVBl. S. 100) in der zur Zeit geltenden Fassung wird allen Inhabern der o.a. Jagdbezirke zur Erfüllung des Abschussplanes und zur Verhinderung von Wildschäden erlaubt, in ihren im hiesigen Landkreis gelegenen Jagdbezirken bis zum 31.03.2022 Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) zur Nachtzeit zu erlegen.
Diese Erlaubnis erstreckt sich nur auf die für die vorgenannten Jagdbezirke bis zum 31.03.2022 erfolgte Freigabe an Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) unter Berücksichtigung der Jagd- und Schonzeitbestimmungen.
Aus hegerischen Gründen ist es erforderlich, den festgesetzten Abschussplan zu erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass führende Tiere nicht erlegt werden dürfen.

Uelzen, 04.04.2019
Landkreis Uelzen
Der Landrat Dr. Blume

 

Aufhebung der Bagatellgrenze bei Mehrabschuss von Schwarzwild

Mit Schreiben vom 03.04. 2019 informiert die Landwirtschaftskammer Hannover, dass die Bagatellgrenze bei Mehrabschuss von Schwarzwild rückwirkend aufgehoben wird. Eine Beantragung der Aufwandsentschädigung für den Mehrabschuss im vergangenen Jagdjahr und zukünftig ist nunmehr bereits ab dem ersten Stück Schwarzwild ermöglicht.

Auszug aus dem Schreiben vom 3.4.19:

Aktuelles zur Trichinenprobeabgabe (Stand 01/2023)

Bezahlung nur bar!!

Abgabezeiten Trichinenprobe

Montag:

  • 8.00 h – 9.00 h      in Ue
  • 9.30 h – 11.30 h   in Bad Bevensen

Mittwoch – Das Veterinäramt richtet sich nach dem Mond!!! :     
Jeden Mittwoch im Winter ( Okt. -Jan. = Hauptsaison) ,
sowie immer mittwochs direkt vor und mittwochs direkt nach Vollmond

  • 8.00 h – 9.00 h      in Ue

Freitag:

  • 8.00 h –  9.00 h     in Ue
  • 9.30 h – 11.30 h   in Bad Bevensen

KLEINER TIPP:

Alle Abgabetermine und weitere Hinweise zur Untersuchung von Wildschweinproben auf Trichinen finden Sie auch unter dem Suchbegriff „Trichine“ unter www.uelzen.de


Terminplan Trichinenuntersuchung 2023

Jagd- und Waffenbehörde in neuen Räumlichkeiten

Landkreis Uelzen
Jagd- und Waffenbehörde
Veerßer Str. 53
29525 Uelzen

Jagdscheine, Waffenbesitzkarten, Kl. Waffenschein: A – L
Frau Thielert (außer Di)
Tel.: 0581 – 82 – 148
Zimmer 309

Jagdscheine, Waffenbesitzkarten, Kl. Waffenschein: M – Z
Frau Rüdiger (außer Mi)
Tel.: 0581 – 82 – 150
Zimmer 308

Jagdrecht (allgem.):
Frau Linne-Müller
Tel.: 0581 – 82 – 149
Zimmer 307

Sprechzeiten: tägl. 8.30 h – 12.00
Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung

Terminvereinbarung ist zu empfehlen!

Fax: 0581 – 82 – 419
E-Mail: jagd (at) landkreis-uelzen.de