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Neue Duchführungs-verordnung zum Jagdgesetz Niedersachsen

Das Landwirtschaffsministerium (ML) hat die DVO-NJagdG abgeändert. Die Änderungsverordnung (Nds. GVBl Nr. 16/2019 vom 20.09.2019, S. 266) ist am 21.09.2019 in Kraft getreten. Sie enthält neue Regelungen.

Neu ist im Zuge der Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Jagdgesetz 9/2019 :

  • Dachse: Jagdzeit 1.August – 31.Januar
    Jungdachse sind das ganze Jahr über frei

    Foto: B.Heukamp
  • Blässhuhn: Jagdzeit 11.Sept. – 20.Februar

    Foto: B.Heukamp

Download der aktuellen Jagdzeiten (Stand 20.Sept. 2019): –>> hier

[Quelle: -https://www.ml.niedersachsen.de/download/148050/Aktuelle_Jagdzeiten_in_Niedersachsen_Stand_20._September_2019.pdf]

Das ML ruft die Jäger zu einer verstärkten Bejagung von Schwarzwild auf. Dabei sind weiterhin die Sicherheit und der Elterntierschutz zu gewährleisten. Hier trifft die DVO neue Regelungen und Klarstellungen.

»Jagd von der Ladefläche eines Pickups«:

Bei „Erntejagden“ ist es erforderlich, die Schützen schnell umzusetzen. Daher werden sie häufig auf der Ladefläche eines Pickup oder eines landwirtschaftlichen Anhängers postiert, weil sie dann erhöht stehen und somit ein sicherer Kugelfang gewährleistet ist. In der Praxis wurde bemängelt, hierin liege ein Verstoß gegen das sachliche Verbot der Jagd aus Kraftfahrzeugen (§ 19 Abs. 1 Nr.11 BJagdG). Mit der Verordnung wird klargestellt, dass die Praxis zulässig ist, soweit das Zugfahrzeug während der Jagdausübung steht und das Fahrerhaus nicht besetzt ist. Es handelt sich demnach nicht um einen Jagd „aus“ einem Fahrzeug. Insoweit hat der Verordnungsgeber eine frühere Vereinbarung der LJN mit dem ML und der Berufsgenossenschaft aufgegriffen und auf eine rechtliche Grundlage gestellt.


Foto: B.Heukamp

Wann führt eine Bache?

Gerade bei einer Bewegungsjagd stellt sich die Frage, ob die in einer Rotte anwechselnde Bache, deren Gesäuge nicht erkennbar ist, ihre mitlaufenden Frischlinge „führt“. Der Abschuss eines führenden Elterntiers stellt eine Straftat dar. Um hier bei Schwarzwild Rechtssicherheit zu schaffen, definiert die Verordnung deren Setzzeit: Sie dauert so lange, „wie die Frischlinge der Bache Streifen tragen.“

Saufänge, Fallen:

Schwarzwild darf in Saufängen, Fang- oder Fallgruppen dann bejagt werden, wenn eine entsprechende Genehmigung der Jagdbehörde vorliegt. Angesichts der Gefährdung durch die ASP erprobt das Land in Modellversuchen einen möglichen tierschutzgerechten Abschuss von Sauen im Saufang. Die Verordnung gestattet, dass Schwarzwild in einer Falle durch einen Kopfschuss unter Verwendung von Büchsenpatronen mit einem Kaliber ab 5,6 mm und einer Mündungsenergie von mindestens 400 Joule erlegt wird. Weiter dürfen in diesem Fall – sonst verbotene (§ 19 Abs. 1 Nr. 5a BJagdG) – künstliche Lichtquellen verwandt werden.

Schwarzwildjagd in gefährdeten Gebieten – ASP

Wenn amtlich festgestellt wird, dass bei einem Wildschwein die ASP ausgebrochen ist, legt die Veterinärbehörde ein Gebiet um die Abschuss- oder Fundstelie als „gefährdetes Gebiet“ fest. Für diesen Fall enthält die Verordnung Lockerungen von weiteren sachlichen Verboten (§ 19 Abs. 1 BlagdG). Zum einen ist es dann erlaubt, gestreifte Frischlinge auf höchstens 30 m mit Schrot (mindestens 3 mm) zu schießen. Weiter dürfen dann Zielscheinwerfer und Nachtsichtgeräte genutzt werden, die zurzeit – noch – waffenrechtlich unzulässig sind. Auch fällt in diesem Fall das Verbot, Schwarzwild in Notzeiten in einem Umkreis von weniger als 20 m von einer Fütterung zu erlegen. Auch dürfen in einem gefährdeten Gebiet führende Bachen gejagt werden. Insoweit ist für diesen Ausnahmefall der Elterntierschutz aufgehoben.
[Quelle: Schreiben der LJN (Hons) vom 27.9.2019]

Aujeszkysche Krankheit erneut wieder im Landkreis Uelzen aufgetreten

Im Landkreis Uelzen sind erneut Sauen positiv auf Aujeszkysche Krankheit getestet worden.
Laut Veterinäramt traten im Juni und Juli zwei Fälle auf: im Raum Wriedel und im Raum Suderburg.

Hundeführer sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Vierbeiner nicht mit infizierten Tieren in Kontakt kommen. Sowohl rohes Fleisch, Schweiß, Exkremente und Sekrete können zur Ansteckung führen, die für Hunde auf jeden Fall tödlich ist.

Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild (4/2019)

Allgemeinverfügung

An alle Inhaber der zu den Hegeringen 2 bis 14 gehörenden Jagdbezirke und der zu den Hochwildgemeinschaften Süsing, Suderburg, Oberer Drawehn und Göhrde – soweit sie im Landkreis Uelzen liegen – gehörenden Jagdbezirke.
Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) für die Hegeringe 2 bis 14 und die Hochwildhegegemeinschaften Süsing, Suderburg, Oberer Drawehn und Göhrde.
Gemäß 24 Abs. 5 Nr. 1 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom 13.03.2001 (Nds. GVBl. S. 100) in der zur Zeit geltenden Fassung wird allen Inhabern der o.a. Jagdbezirke zur Erfüllung des Abschussplanes und zur Verhinderung von Wildschäden erlaubt, in ihren im hiesigen Landkreis gelegenen Jagdbezirken bis zum 31.03.2022 Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) zur Nachtzeit zu erlegen.
Diese Erlaubnis erstreckt sich nur auf die für die vorgenannten Jagdbezirke bis zum 31.03.2022 erfolgte Freigabe an Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) unter Berücksichtigung der Jagd- und Schonzeitbestimmungen.
Aus hegerischen Gründen ist es erforderlich, den festgesetzten Abschussplan zu erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass führende Tiere nicht erlegt werden dürfen.

Uelzen, 04.04.2019
Landkreis Uelzen
Der Landrat Dr. Blume

 

Aufhebung der Bagatellgrenze bei Mehrabschuss von Schwarzwild

Mit Schreiben vom 03.04. 2019 informiert die Landwirtschaftskammer Hannover, dass die Bagatellgrenze bei Mehrabschuss von Schwarzwild rückwirkend aufgehoben wird. Eine Beantragung der Aufwandsentschädigung für den Mehrabschuss im vergangenen Jagdjahr und zukünftig ist nunmehr bereits ab dem ersten Stück Schwarzwild ermöglicht.

Auszug aus dem Schreiben vom 3.4.19:

Aktuelles zur Trichinenprobeabgabe (Stand 01/2023)

Bezahlung nur bar!!

Abgabezeiten Trichinenprobe

Montag:

  • 8.00 h – 9.00 h      in Ue
  • 9.30 h – 11.30 h   in Bad Bevensen

Mittwoch – Das Veterinäramt richtet sich nach dem Mond!!! :     
Jeden Mittwoch im Winter ( Okt. -Jan. = Hauptsaison) ,
sowie immer mittwochs direkt vor und mittwochs direkt nach Vollmond

  • 8.00 h – 9.00 h      in Ue

Freitag:

  • 8.00 h –  9.00 h     in Ue
  • 9.30 h – 11.30 h   in Bad Bevensen

KLEINER TIPP:

Alle Abgabetermine und weitere Hinweise zur Untersuchung von Wildschweinproben auf Trichinen finden Sie auch unter dem Suchbegriff „Trichine“ unter www.uelzen.de


Terminplan Trichinenuntersuchung 2023

Jagd- und Waffenbehörde in neuen Räumlichkeiten

Landkreis Uelzen
Jagd- und Waffenbehörde
Veerßer Str. 53
29525 Uelzen

Jagdscheine, Waffenbesitzkarten, Kl. Waffenschein: A – L
Frau Thielert (außer Di)
Tel.: 0581 – 82 – 148
Zimmer 309

Jagdscheine, Waffenbesitzkarten, Kl. Waffenschein: M – Z
Frau Rüdiger (außer Mi)
Tel.: 0581 – 82 – 150
Zimmer 308

Jagdrecht (allgem.):
Frau Linne-Müller
Tel.: 0581 – 82 – 149
Zimmer 307

Sprechzeiten: tägl. 8.30 h – 12.00
Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung

Terminvereinbarung ist zu empfehlen!

Fax: 0581 – 82 – 419
E-Mail: jagd (at) landkreis-uelzen.de

Veranstaltungen

Zur Erinnerung:

Hörnerklang und Chorgesang

unser Konzert »Hörnerklang und Chorgesang« findet am

21. März 2019 im Kurhaus Bad Bevensen

statt, begleitet von einer Bilderschau mit Fotos aus unserer Natur. Einlaß: 19.00 h, Beginn:  19.30 h
Karten: 9,00 € , mit Kurkarte 8,00 Euro; Abendkasse + 1,00 Euro

Hauptversammlung

Unsere Mitgliederversammlung findet

am 22. März 2019 um 19.00 h

im Kurhaus Bad Bevensen statt.

»Gemeinsam Jagd erleben«

Auch in diesem Jahr präsentiert sich die Jägerschaft Uelzen wieder auf dem Herzogenplatz in Uelzen

am 01. Juni 2019

mit Einblicken in die Natur und die Jagd. Für große und kleine Besucher soll die Vielfalt unseres heimisches Wild dargestellt werden und der Einsatz der Jäger für die Natur. Das wertvolle Lebensmittel Wildfleisch wird vorgestellt.


»Gemeinsam Jagd erleben«

Mit unserem Infomobil werden die Kleinen an unsere Wildtiere im wahrsten Sinne des Wortes herangeführt.

Unser Infomobil gewährt Einblicke in die Natur

Aufbruchtonne – Abholung

Abholung der Aufbruchtonnen durch die Firma rendac

Abholung der Tonnen erfolgt durch die Tierkörperbeseitigungsfirma rendac ; »wo immer man die auch hinbestellt, holen sie auch ab«, natürlich nur da, wo das Fahrzeug auch problemloshinfahren kann.

Tierkörperbeseitigungsfirma rendac
27356 ROTENBURG/ WÜMME
Fax 04268/9313-20

Tel.:  0800-7793333
www.rendac.de

Öffnungszeiten Helpdesk
Montag bis Freitag:  6:00 – 18:00 Uhr

Email: kundenservice@rendac.de

Jeder der die Tonne abholen lässt, erhält eine (evtl. neue) Kundennummer. diese Kundennummer kann dann für weitere Abholungen genutzt werden.
Bezahlung erfolgt nach Gewicht zuzüglich einer Abholpauschale.

Aujeszkysche Krankheit tritt wieder auf

Mehrere positive Proben mit der Aujeszkyschen  Krankeit

Das Veterinäramt Uelzen informiert, dass es Anfang November aus dem Raum Eimke drei Nachweise und ein fragliches AK-Ergebnis gab,  sowie  ein weiteres fragliches AK-Ergebnis Mitte November aus dem Raum Stadensen; alle Befunde wurden über das Monitoring von gesund erlegten Wildschweinen entdeckt.

Bitte denken Sie daran, dass Sauen, die die Aujeszkysche Krankheit als Wirt in sich tragen, eine tödliche Gefahr für jeden Jagdhund sind. Die AK endet bei Hunden immer tödlich. Speichelkontakt z.B. beim Binden eines Stückes reicht bereits zur Infektion aus.