Jäger dürfen Produkte direkt an Verbraucher verkaufen [Pressemitteilung vom 15.05.2020 – Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz] Hannover. Jägerinnen und Jäger können ihr Wildbret und daraus hergestellte Erzeugnisse selbst vermarkten. Dabei dürfen sie auch die Räumlichkeiten von anderen zugelassenen oder registrierten Lebensmittelunternehmen – zum Beispiel handwerklichen Fleischereien – nutzen bzw. deren Dienstleistung in Anspruch …