Diese Verordnung zur Art der Schießübungen tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.
Hier eine kurze Vorstellung der Schießübungen, die für den jährlichen Nachweis nötig sind:
Als Schießübungsnachweis sind für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden mit einer Büchse, • bei denen Schalenwild erlegt werden soll, – mit einem Kaliber von .222 oder stärker – mindestens 10 Schuss mit Patronenmunition im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 des Waffengesetzes (WaffG) abzugeben, – davon mindestens 5 Schuss auf ein sich bewegendes Ziel, das Schalenwild darstellt,
und es sind • bei den übrigen Gesellschaftsjagden mit Flinte (kein Schalenwild) – in jagdlichem Kaliber 15 Wurfscheiben mit Schrot zu beschießen
Der personalisierte Nachweis enthält:
– Name und Vorname der Jägerin oder des Jägers – Bezeichnung des Schießstandes – Art der durchgeführten Schießübung – Datum der Schießübung
Übergangszeitraum:
„Alte“ Schießübungsnachweise , die in Niedersachsen vor dem 1. Februar 2025 ausgestelltet sind, die bei Durchführung der Jagd nicht älter als ein Jahr sind, stehen einem Schießübungsnachweis gleich.
Es wurde ein Mitglied unserer Jägerschaft aufgefordert, eine Zahlung für die Jägerschaft- Domain zu zahlen !
Dabei handelt es sich natürlich um SPAM bzw. Pishing. Es wird von Kriminellen versucht, Geld abzugreifen, persönliche Daten zu sammeln usw.
Natürlich wird unsere Homepage von uns bezahlt und nicht durch Mitglieder oder andere Personen.
Die Zahlungen sind nicht zu tätigen!!
Klicken Sie auch nicht auf die in der Mail eingefügten Links. Die weisen nicht auf offizielle Provider-Seiten. Beim Klicken auf diese Links werden Sie entweder ausspioniert oder jemand versucht, Ihre persönlichen Daten abzugreifen.
Falls Sie Nachfragen von Mitgliedern oder anderen Personen bekommen, die eine ähnliche Mail bekommen haben, bitten wir um Rückmeldung an uns!
Beispiel dieser Pishing-Mail
Aufmerksame Leser werden feststellen, dass die Formulierungen, Rechtschreibung und Zeichensetzung teilweise eigenartig sind. Dies ist typisch für Pishing-Mails, die oft vom Ausland aus bedient werden. Interessant ist auch, dass die Mail zwischen den korrekten Buchstaben in einer Minischriftgröße noch weitere unsinnige Buchstabenfolgen enthält, damit man nicht mit Copy-Paste mit Hilfe von Google oder ähnlichen Suchmaschinen den Text verfolgen kann.
LJN veröffentlicht gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium den Landesjagdbericht 2023/2024
[Hannover 29.10.2024] Ist die Bestandsentwicklung unseres Wildes ausgeglichen? Wie sieht es mit den Jagdstrecken im vergangenen Jagdjahr aus?
Antworten auf diese Fragen gibt der gemeinsame Landesjagdbericht 2023/2024 vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN).
Der jährliche Bericht liefert Daten, Zahlen und Fakten zu den Wildtierpopulationen und der Jagd ebenso wie neueste wildbiologische Erkenntnisse durch die Wildtiererfassung Niedersachsen (WTE), beispielsweise über Besatzentwicklungen. Die Schwerpunktthemen des Landesjagdberichts beschäftigen sich in diesem Jahr mit dem Thema Artenvielfalt in der Agrarkulturlandschaft, wobei verschiedene Projekte, die beispielgebend für die vielen Initiativen von Jägerschaft und Landnutzern im ganzen Land stehen, vorgestellt werden.
Miriam Staudte, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen tragen dazu bei, die heimischen Wildtiere und ihren Lebensraum zu erhalten. In vielen Projekten zwischen der Jägerschaft und den Flächenbewirtschaftern wird zudem mehr Biodiversität in die Agrarkulturlandschaft gebracht, denn bei uns in Niedersachsen ist der ländliche Raum eng verzahnt mit der Jagd. Auch die gesteigerte Jagdstrecke beim Schwarzwild zeigt, dass die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen ihren Schutzauftrag sehr ernst nehmen und die Afrikanische Schweinepest engagiert präventiv bekämpfen – dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Dies gilt auch für die intensive Bejagung der Nutria, und den damit sichergestellten Deich- und Hochwasserschutz.“
Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.: „Die Jagdstreckenergebnisse insbesondere bei Nutria und Schwarzwild belegen sehr deutlich, wie wichtig die Aufgaben der Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen sind und wie erfolgreich sie diese erfüllen. Das ist aber nur ein Teil der Jagd. Ein anderer sehr bedeutender Teil sind die vielen Initiativen zur Verbesserung der Lebensräume und zum Schutz der Artenvielfalt, die die Jägerinnen und Jäger hier im ganzen Land umsetzen. Unsere fachliche Expertise als anerkannter Naturschutzverband gepaart mit dem Verständnis dafür, was in der landwirtschaftlichen Praxis auch umsetzbar ist, zeichnet die Projekte aus und macht sie so erfolgreich“.
Den digitalen Landesjagdbericht zum Herunterladen finden Sie hier
[Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und mache uns diese Inhalte nicht zu eigen.(gem. Urteil vom 12. Mai 1998 Landgericht Hamburg )]
Am 31 .Oktober 2024 sind die Änderungen des Waffengesetzes in Kraft getreten
Der Deutscher Jagdverband e.V. hat in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopse veröffentlicht. Weiterhin prüft der DJV auch rechtliche Schritte.
Liebe Jägerinnen und Jäger,
es ist leider so weit: Das höchst umstrittene Sicherheitspaket mit den scharf kritisierten WAFFENGESETZÄNDERUNGEN ist gestern in Kraft getreten. Ein Tag zuvor wurden sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Was bedeutet das für Jägerinnen und Jäger konkret? Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des Waffenverbots. Das betrifft ab sofort sämtliche Messer – unabhängig von der Klingenlänge – bei öffentlichen Veranstaltungen. Es gilt ebenfalls für den Personenfernverkehr, also beispielsweise für Busse, Bahnen oder auch für „seitlich umschlossene Einrichtungen“ wie Wartehäuschen an Haltepunkten.
Es gibt Ausnahmen, etwa wenn ein Messer nicht zugriffsbereit ist oder zu einem allgemein anerkannten Zweck – auch im Zusammenhang mit der Jagd – mitgeführt wird. Aber: In sehr vielen Fällen besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein kleines Taschenmesser in der Hosentasche kann bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Und denken Sie auch an ihr Jagdmesser im Auto – auch das kann Sie bei einer Kontrolle in einer Waffenverbotszone in Schwierigkeiten bringen.
Die Bundesländer haben künftig einen größeren Spielraum, Messerverbotszonen festzulegen. Auch die Durchsuchungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden werden ausgeweitet, und noch mehr Behörden als bisher prüfen die Zuverlässigkeit von legalen Waffenbesitzern. Mehr Informationen finden Sie in unserer aktuellen Pressemitteilung. Und falls Sie alle Neuregelungen nochmal in Ruhe nachlesen wollen: Wir haben in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopse (s.u.) veröffentlicht.
Der DJV und viele andere Organisationen hatten den Entwurf scharf kritisiert – als handwerklich schlecht gemacht, wirkungslos gegen Terrorismus und verfassungsrechtlich mindestens bedenklich. Der DJV prüft deshalb juristische Schritte gegen die Verschärfungen.
Weitere Informationen dazu sowie die beiden Dokumente finden Sie über nachstehenden Link:
[Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und mache uns diese Inhalte nicht zu eigen.(gem. Urteil vom 12. Mai 1998 Landgericht Hamburg )]
[ 15 Okt. 2024] Ende Sept. 24 gab es die ersten Informationen zur Myxomatose bei Feldhasen. Seither ist noch nicht viel Zeit vergangen, aber die Situation hat sich in diesen Tagen insbesondere im (süd-) westlichen Niedersachsen dramatisch verschlimmert. Wir erleben es in unseren Revieren und darüber hinaus erreichen uns nahezu täglich Fotos und Videosequenzen, die nicht nur das Ausmaß der Lage zeigen, sondern auch die tiefe Betroffenheit, die diese Situation vor Ort hervorruft. Die Mortalitätsrate in den betroffen Revieren liegt z.T. bei 80 Prozent oder sogar darüber. In vielen Niederwildrevieren herrscht Erschütterung und Entsetzen ob des Ausmaßes dieses Seuchenzuges beim Feldhasen. Zwischenzeitlich scheint das Virus auch im Oldenburger Land angekommen zu sein. Ein Ausblick wie sich das Geschehen weiterentwickeln wird ist aufgrund der (noch) fehlenden Datenlage sowie gesicherten Erkenntnissen über die genaue Virusvariante und möglicher weiterer Übertragungswege, außer den vermuteten Stechinsekten, leider noch nicht zu treffen. Versichern können wir Ihnen aber, dass dieses Thema im Präsidium der Landesjägerschaft höchste Priorität besitzt und wir alles daran setzen werden, hier zu belastbaren Aussagen zu kommen. Neben dem Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW), dem LAVES in Niedersachsen sowie den Landesuntersuchungsämtern und der Forschungsstelle in NRW, befasst sich mittlerweile auch das Friedrich-Löffler-Institut mit dieser Thematik.
Myxomatose bei Feldhasen in Niedersachsen
Bei der Myxomatose handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch das Myxomavirus ausgelöst wird und die bislang überwiegend bei Wildkaninchen auftrat. Mit diesem Virus wurden 1952 in einem Park in der Nähe von Paris absichtlich Wildkaninchen infiziert, um den Schäden in der Landwirtschaft und der damaligen Kaninchenplage Herr zu werden. Das Virus breitet sich innerhalb weniger Jahre in ganz Europa aus und bei Mortalitätsrate von bis zu 90 % wurden die Kaninchenbestände dezimiert. Durch Mutationen – ein natürlicher Prozess der Koevolution zwischen dem Erreger und seinem Wirt – entwickelten sich aus dem hoch virulenten Myxomavirus über die Jahre neue, schwachvirulente Virusstämme, die bei den Kaninchen zu milden Krankheitsverläufen führen. Darüber hinaus bilden sich bei den Kaninchen Resistenzen aus, so dass die Kaninchenbestände schwachvirulente Virusinfektionen gut überstehen können, bis wieder ein aggressiver Virusstamm auftritt. Neben dem Myxomavirus grassiert seit Mitte der 1980er Jahre in der Kaninchenbeständen zusätzlich der RHD-Virus, der die Chinaseuche mit ähnlich hohen Mortalitätsraten verursacht. Im Kreis Wesel und benachbarten Kreisen im nördlichen Nordrhein-Westfalen wurden Mitte August die ersten Myxomatosefälle beim Feldhasen nach patho-histologischen Untersuchungen der Veterinärämter sowie der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung (Bonn, Dr. L. Fischer) diagnostiziert. Innerhalb weniger Tage breitete sich der neue Erreger von NRW kommend über die Grafschaft Bentheim bis in das mittlere Emsland aus. Inwieweit sich das Virus in den nächsten Wochen im westlichen Niedersachsen weiter ausbreitet, ist von den örtlichen Jägern genaustens zu beobachten. Ebenso betroffen sind die Hasenbesätze in den Niederlanden. In den vergangenen Jahrzehnten wurden immer wieder Einzelfälle von Myxomatose beim Feldhasen ohne auffällige Besatzeinbrüche diagnostiziert. Stärkere Ausbrüche wurden allerdings in der Vergangenheit regional begrenzt in Irland, Frankreich oder Großbritannien beobachtet. Ein starker Ausbruch mit hohen Mortalitätsraten wurde dann 2018 in Spanien beim Iberischen Hasen festgestellt, wobei das Kaninchen nicht vermehrt betroffen war. Es wurde mit aufwändiger Forschung eine neue Myxomavirus-Variante analysiert (Fischer 2024). Inwieweit es sich bei dem hiesigen Erreger um denselben Stamm oder veränderte Varianten handelt, wird durch die Landesuntersuchungsämter, der Forschungsstelle und dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) durch genetische Analysen derzeit geklärt. Durch ergänzende Untersuchungen müssen die Herkunft des Virus, die Übertragungswege (blutsaugende Insekten, Kontaktinfektion o.a.), mögliche Wirte und die Überwinterung der Viren herausgefunden werden. Es wird angenommen, dass das Virus im Wesentlichen durch Stechinsekten übertragen wird und daher im Sommer und Spätsommer seine stärkste Ausbreitungsphase erreicht. Feuchte Witterung, Niederschläge, Pfützen und Gewässer begünstigen die massenhafte Entwicklung der Mücken und Gnitzen. Winde können darüber hinaus die Insekten weit verdriften, so dass der Virus schnell verbreitet werden kann. Anders als beim Kaninchen scheidet der Kaninchenfloh im Kaninchenbau als Hauptüberträger aus, der dort über Monate infektiös ist. Es ist anzunehmen, dass mit einer kälteren Herbstwitterung und dem Absterben der Stechinsekten die Ausbreitung der Myxomatose sich verzögern wird. Inwieweit sie im nächsten Jahr wieder auftreten wird, ist noch unbekannt. Von daher ist sehr wichtig, dass möglichst viele Hasen den Winter überstehen. Vor allem die Hasen, die eine Infektion überstanden und eine Immunantwort aufgebaut haben, sollten nicht durch eine Bejagung oder durch zu hohe Prädatorendichten verloren gehen. Ein intensives Prädatorenmanagement in den nächsten Monaten wird von der Landesjägerschaft dringend empfohlen. Die Inkubationszeit, d.h. die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Erkrankung bzw. bis zum Tod der Hasen beträgt nur wenige Tage (3-10 Tage). Die Todesrate unter den Hasen ist sehr hoch. Nach aktuellen Schätzungen liegt die Rate bei über 80%. Von dem Seuchenzug sind nicht nur die Reviere mit hohen Hasenbesätzen betroffen, sie sind auch nicht der Ausgangspunkt, in diesen Revieren ist das Hasensterben nur besonders auffällig. Erkrankte Hasen zeigen meist apathisches Verhalten und weisen häufig Schwellungen und Sekrete an Augen, Mund und im Genitalbereich auf. Bitte achten sie auf die üblichen Hygiene-Maßnahmen beim Umgang mit erkranktem Wild. Um weitere Infektionsherde zu identifizieren und ein weiteres Ausbreiten in der Feldhasenpopulation einzudämmen, bittet die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. sowie die zuständigen Behörden um Ihre Mithilfe:
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Wir möchten alle Revierinhaber darauf hinweisen, vermehrt auf kranke Hasen und Fallwild zu achten bzw. diese gegebenenfalls zu entnehmen, bitte beobachten sie auch ihre Kaninchenbesätze
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Senden Sie verendete oder offensichtlich krank erlegte Feldhasen als auch Kaninchen an die Stellen des LAVES in Hannover, Oldenburg oder dem zuständigen Kreisveterinäramt
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Bitte geben Sie auf dem Einsendebogen unbedingt an, dass eine Kopie des Befundes an das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) gesendet wird
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Führen Sie in Ihrem Revier eine Feldhasen-Zählung (Scheinwerfer/Wärmebildzählung-Taxation) durch und melden Sie die Ergebnisse im Rahmen der Wildtiererfassung (WTE) an die Landesjägerschaft, um negative Populationsentwicklungen frühzeitig zu erkennen. In der WTE 2025 werden wir Sie gezielt nach dem Vorkommen und den Auswirkungen dieses Seuchenzuges befragen.
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In Revieren mit vermehrtem Fallwild und Anzeichen von Myxomatose oder anderen Krankheiten im Besatz sollte auf eine Bejagung der Hasen verzichtet werden. Treibjagden auf Fasan sollten möglichst später, mindestens 4 Wochen nach dem letzten Auftreten erkrankter Tiere stattfinden, um eine Beunruhigung der Hasen auch durch Hunde in dieser akuten Seuchenphase zu minimieren.
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In betroffenen Revieren: Auslassen der Hundearbeit, keine Weitergabe von Schleppwild
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Bergung & unschädliche Beseitigung von verendeten Tieren (soweit nicht eingeschickt), um eine Ausbreitung dieser relativ umweltresistenten Viren zu verhindern.
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In Revieren ohne auffällige Fallwildzahlen und stabilen oder angestiegenen Besätzen kann die Bejagung nachhaltig und verantwortungsvoll durchgeführt werden.
Formular zur Wildtieruntersuchung Feldhase zum Download
Liebe Mitglieder, lange Zeit ist es in Bezug auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetz relativ ruhig gewesen – nunmehr beschäftigt sich das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium aber intensiv damit. Es gibt einen ministeriellen Referentenentwurf, zu dem es am 16.September 2024 einen ersten Gesprächstermin zwischen der Landesjägerschaft, vertreten durch das Präsidium und Ministerin Miriam Staudte sowie der Arbeitsebene des Landwirtschaftsministeriums gegeben hat. Gleichzeitig weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass diese Punkte unseres Wissens nach noch nicht mit dem Koalitionspartner, der SPD, abgestimmt wurden. Um es klar zu sagen: Wir haben in Niedersachsen ein modernes Jagdgesetz. Wir brauchen keine Gesetzesnovelle. Im Jahr 2022 hat die damalige Landesregierung in gutem Austausch mit allen betroffenen Verbänden und nach intensiver politischer Diskussion das Niedersächsische Jagdgesetz geändert und mit breiter parlamentarischer Mehrheit im Niedersächsischen Landtag verabschiedet. Unser Jagdgesetz wird schon jetzt den hohen Ansprüchen des Tierschutzes gerecht und ist sicher eines der modernsten Jagdgesetze in Deutschland. Eine neue Sachlage hat sich seither nicht ergeben, auch deswegen sehen wir die Notwendigkeit einer Novelle des Landesjagdgesetzes nicht. Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung steht, dass das bestehende Jagdgesetz im Dialog mit der Landesjägerschaft gemeinsam überprüft werden soll. Das bedeutet: Wir erwarten einen ergebnisoffenen Dialog. In diesem Sinne kann dieser erste Gesprächstermin nur der Auftakt für weitere Gespräche sein. Wir hätten erwartet, dass dieser Dialog früher beginnt und nicht bereits mit einem ausgearbeiteten Entwurf verknüpft wird.
Bereits vor gut einem Jahr, hatten wir beispielsweise die Landwirtschaftsministerin eingeladen, sich bei einem gemeinsamen Termin ein eigenes Bild von der Jagdhundeausbildung zu machen. Wir freuen uns darauf, wenn dieser Termin endlich stattfindet. Wir reden nicht nur mit der grünen Ministerin Miriam Staudte, sondern auch mit der SPD und unserem Ministerpräsidenten Stephan Weil. Niedersachsen als Agrarland braucht engagierte Jägerinnen und Jäger für den Umwelt- und Tierschutz, für den Arten- und Naturschutz und für viele andere Aufgaben, die wir im Rahmen der Jagdausübung selbstverständlich wahrnehmen. Wir sind gut vorbereitet auf die beginnende Debatte. Wir erwarten, dass unsere Argumente und fachliche Expertise nicht nur angehört, sondern unsere Vorschläge auch Berücksichtigung finden werden. In einem nächsten Schritt haben wir unsere Vorsitzenden der Jägerschaften und Kreisjägermeister am 28.September 2024 umfänglich informiert. Unsere Mitglieder werden u.a. über die BLATTZEIT und unsere Social-Media-Kanäle regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Bitte abonnieren Sie diese und teilen Sie unsere Aktivitäten.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen war und ist der erste Ansprechpartner beim Thema Jagdgesetz – das steht für uns vollkommen außer Frage und daran werden wir die Landesregierung mit guten Argumenten und, so nötig, lautstark immer wieder erinnern. Über die weiteren Entwicklungen werden wir selbstverständlich informieren.
Zur deutlichen Klarstellung: 2er Hirsche (Rotwild) sind nicht frei.
Zweifelhafte 3er Hirsche sollten mit Rücksicht auf unseren Bestand geschont werden!
Weiterhin wird nochmals daran erinnert, dass Abschüsse innerhalb von 24 h beim HWR-Leiter Hans-Ludwig Hartig zu melden sind!! Gerade bei Hirschen ist dies zur genauen Planung wichtig.
Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Hausschwein in Rheinland-Pfalz
Den ersten Fall von ASP in einem Hausscheinbestand gibt es nun in einem Betrieb in Gerolsheim in der Pfalz.
Das Umweltministerium teilte mit, dass die Überprüfung einer positiven A-Probe durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) dies ergeben hat. Betroffen ist ein Kleinstbetrieb im Kreis Bad Dürkheim. Die Blutprobe des verendeten Hausschweins wurde zunächst von dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz geprüft; nach dem Fund des ASP-Virus wurde die Probe zur Bestätigung an das FLI weitergeleitet.
Maßnahmen wurden eingeleitet
Eine Sperrzone III mit einem Radius von zehn Kilometern wird rund um den Hausschweinbetrieb eingerichtet. In dieser Sperrzone gelten dann starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen sowie den Produkten aus Schweinefleisch.
Auch der Odenwaldkreis vergrößert Sperrzone wegen Schweinepest
Ursache der Einrichtung einer Sperrzone sei der Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschweins im nahe gelegenen Hemsbach in Baden-Württemberg.
Die ASP in Südhessen ist hoch dynamisch; fraglich ist, ob die Zäungsmaßnahmen nicht zu spät kommen? Ein Problem ist hier sicherlich auch die höhere Besiedlungsdichte in diesem Gebiet.
in der LJN/ im DJV
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