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Änderung des Waffengesetzes

Pressemeldung DJV

Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

 

Ab 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig: Neue Waffenschränke müssen dann die Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufweisen, für A- und B-Schränke in Gebrauch gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in der Jackentasche ist zwar lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber die Unzuverlässigkeit droht.

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Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechien

Erste Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in der Tschechischen Republik

Ungefähr 300 km südöstlich von Prag wurden zwei verendete Wildschweine entdeckt, die mit ASP infiziert waren. Damit ist die ASP rund 300 km Luftlinie bis an die deutsche Grenze vorgedrungen. Letze „räumlich nahe“  Nachweise waren noch 400 km weiter östlich in der Ukraine zu verzeichnen. Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechien weiterlesen

Trichinen-Schulung

Im Rahmen der JJ-Ausbildung bieten wir im Herbst  jeweils die nächste Trichinen-Schulung  und Schulung zur kundigen Person
auch für diejenigen Jäger an, die bisher noch nicht sachkundig gemacht wurden.

Schulung 2017: ab 26.09. 2017 – 19.00 Uhr in Linden –
(im Schulungsgebäuder der Jägerschaft auf dem Schießstand)

Zwecks genauer Terminabsprache wenden Sie sich bitte an den Obmann für die Ausbildung der Jungjäger, Herrn Sönke Meyer.

Kosten: EURO 10,00  pro Person

Schulungsort: Linden

Trichinenprobenannahme eingeschränkt

Trichinenschau im Frühjahr/Sommer nur noch montags und freitags

Die letze Probenannahme und -untersuchung mittwochs findet am
Mittwoch, den 22.02.2017  statt.
In den Monaten März bis September findet die Probenannahme sowohl in Uelzen als auch in Bad Bevensen nur noch montags und freitags in der Zeit von 8.00 h – 9.00 h (VetAmt) bzw. 9.30 h – 11.30 h (Henke) statt.

Verschiebungen aufgrund von Feiertagen im 1.Halbjahr 2017:

Ostern:
Fr., 14.04.17    –> vorgezogen auf Do., 13.04.17
Mo., 17.04.17 –> verschoben auf Di., 18.04.17

1.Mai:
Mo., 01.05.17 –> verschoben auf Di., 02.05.17

Pfingsten:
Mo.,05.06.17 –> verschoben auf Di., 06.06.17

Vogelgrippe im Landkreis Lüneburg

Nachweis von H5N8 bei einer toten Stockente in Dahlenburg

Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut wies bei einer toten Stockente in Dahlenburg im Landkreis Lüneburg die Vogelgrippe nach. Da keine weiteren erkrankten oder totne Tiere nach dem Fund in der vergangenen Woche entdeckt wurden, verzichtet der Landkreis auf die Einrichtung eines Sperrbezirks. Bereits seit Anfang Dezember muss das gesamte Geflügel im Landkreis Lüneburg zum Schutz gegen die Vogelgrippe im Stall bleiben.
Nachweis des H5N8-Virus in Niedersachsen – bisher bei 23 Wildvögeln
(nach Angaben des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
Die Geflügelpest breite sich noch immer aus.

Sozialversicherung: Jäger wollen mitreden!

DJV – Pressemeldung zur Sozialwahl 2017

Viele Revierinhaber sind unzufrieden mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Der Austritt aus der SVLFG ist weiterhin Ziel der Jagdverbände. Daneben wollen der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) und der Bayerische Jagdverband e.V. (BJV) auch innerhalb der Berufsgenossenschaft einige Punkte zum Wohl der Jäger verändern. Gelegenheit dazu bietet die Wahl der Vertreterversammlung der SVLFG, kurz Sozialwahl. DJV und BJV beteiligen sich mit einer eigenen Liste an der Sozialwahl 2017. Die Revierinhaber werden jetzt von der SVLFG angeschrieben, um die Wahlen vorzubereiten. Die Rückmeldung an die SVLFG ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl und daher enorm wichtig!
Warum beteiligen sich die Jagdverbände an der Sozialwahl 2017?
Neben der grundsätzlichen Frage der Rechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft gibt es weitere Punkte. Das sind unter anderem:

  • Zunächst mangelt es an der notwendigen Transparenz bei der
    Festlegung und Verwendung der jährlichen Mitgliedsbeiträge.
  • Leistungen werden häufig verweigert, wenn es sich
    bei Verletzten um Jagdhelfer oder Hundeführer handelt.
  • Und schließlich bietet die SVLFG kaum Präventionsleistungen
    für den Bereich der Jagd an.

Ziel der beiden Verbände ist jetzt, durch die Beteiligung an der Sozialwahl Vertreter der Jagd in den Gremien der SVLFG zu etablieren, um dadurch besseren Einfluss auf jagdrelevante Entscheidungen nehmen zu können.

Unabhängig von der Sozialwahl fordert der DJV weiterhin das Ende der anachronistischen Zwangsmitgliedschaft der Jagden in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Liste zugelassen, aber Rolle der Jagdverbände nicht gewürdigt

Zur Zulassung der Liste waren Unterschriften von mehr als 1.000 wahlberechtigten Unterstützern erforderlich. Ein Quorum, das DJV und BJV mit 3.585 Unterschriften deutlich übertroffen haben.
Anfang Januar 2017 hat der Wahlausschuss der SVLFG die Liste
zugelassen. Allerdings wurden DJV und BJV nicht als
vorschlagsberechtigte Verbände anerkannt, so dass die Liste nicht Liste „Jagd“ heißen darf, sondern „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“. Diese Entscheidung kritisiert Spitzenkandidat und DJV -Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan als undemokratisch und „Schlag ins Gesicht“ der weit mehr als 100.000 Revierinhaber in Deutschland und generell der 370.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland und kündigt Beschwerde gegen die Entscheidung an.
Die Liste Jagd kandidiert in der Gruppe der „Selbstständigen ohne
fremde Arbeitskräfte“. Zu dieser Gruppe gehören die meisten
Revierinhaber, da sie bei der Jagd keine Angestellten haben. Die vom
DJV mit den Landesjagdverbänden und dem BJV aufgestellte
gemeinsame Liste umfasst 20 Kandidaten.

Für die Beteiligung an der Wahl registrieren!
In diesen Tagen versendet die SVLFG an alle „Unternehmer“ Fragebögen zur Erstellung des Wählerverzeichnisses. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen unbedingt sorgfältig und korrekt aus und senden ihn innerhalb der angegebenen Frist an die SVLFG zurück! Nur wer den Fragebogen vollständig ausgefüllt zurückschickt, darf im Mai 2017 an der Sozialwahl teilnehmen. Auch Ehepartner sind wahlberechtigt und werden mit dem Fragebogen erfasst. In den meisten Pächtergemeinschaften ist nur ein Ansprechpartner bei der SVLFG benannt. Versichert – und damit walberechtigt – sind aber alle
Mitpächter (und deren Ehepartner)! Daher ist es wichtig, dass die
Fragebögen vollständig ausgefüllt werden und für die Sozialwahl alle
Mitpächter genannt werden.
Die Rückmeldung dient erst der Vorbereitung der Wahl, ist aber für die Teilnahme enorm wichtig. Die Wahl selbst erfolgt als Briefwahl im Mai 2017. Die Wahlunterlagen erhalten die erfassten Wahlberechtigten dann im Mai 2017 wiederum von der SVLFG. Für eine bessere Vertretung der Jagdinteressen in der SVLFG müssen also alle Revierinhaber spätestens jetzt aktiv werden.