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Neue Jagdhunde-Unfallversicherung – Rahmenvertrag

Neuer Rahmenvertrag zw. LJN und VGH für eine Jagdhunde-Unfallverischerung

Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH sind mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 versichert.

Der Versicherungsschutz

  • erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
  • umfasst ausschließlich Unfallereignisse in  Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern.
  • Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, (z.B. wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird).
  • Die Leistungen sind gedeckelt:
    – Versicherungssumme: 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall.
    – Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR. – Jagdhunde in Ausbildung –> halbierte  Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz erlischt bei  in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden spätestens zum Ende des dritten Lebensjahres.
    – Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten.

 

Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML). Neue Jagdhunde-Unfallversicherung – Rahmenvertrag weiterlesen

Mitgliedsbeitrag erhöht

Erhöhung der Mitgliedsbeiträge

Mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 23.03. 2018 werden die Mitgliedsbeiträge der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. ab 01.01.2019 erhöht:

Erstmitgliedschaft: 70,00 Euro

Zweitmitgliedschaft: 28,00 Euro

Bitte ändern Sie Ihre Daueraufträge entsprechend!

Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben

Schonzeit für Schwarzwild unter Beachtung des § 22 Abs. 4 aufgehoben

Die Schonzeit für Schwarzwild ist unter Beachtung des § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz (Elterntierschutz) seit dem 07.03.2018 aufgehoben . Dies tritt am 14.03. 2018 mit Veröffentlichung in Kraft!

Dies gilt auch für Niedersachsen.

Bäche mit Frischling Foto: B.Heukamp
Bache mit Frischling
Foto: B.Heukamp

Unbedingt den Elterntierschutz beachten!!!!

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Neuer Paragraph 28a BJAgdG zu invasiven Arten

Änderung im Bundesjagdgesetz zu invasiven Arten

Ende Juni 2017 hat der Bundestag verschiedene Änderungen von Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz beschlossen. Damit möchte man die weitere Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten eindämmen. Dadurch werden auch die Vorgaben der entsprechenden EU-Verordnung Nr. 1143/2014  umgesetzt.

Wildarten, die zu den invasiven Arten zählen sind beispielsweise Nutria und Waschbär.

Nutria Waschbaer

Neu ist §28a BJagdG (hier der Wortlaut):

Neuer Paragraph 28a BJAgdG zu invasiven Arten weiterlesen

Metallblasinstrumentemacher im Landkreis Uelzen

Hilfe, mein Jagdhorn hat einen Blechschaden!

Ihr Jagdhorn ist defekt, nichts löst sich mehr, kein Ton kommt heraus, es gurgelt und der Stimmzug ist verbogen…? Da gibt es Abhilfe in unserem Landkreis. Durch Zufall entdeckte ich einen Fachmann direkt „vor unserer Haustür“.

 Jagdhorn zur Reparatur
Jagdhorn zur Reparatur
Foto: B.Heukamp

Metallblasinstrumentenmacher
Thorsten Wachner
Hauptstraße 39
29590 Rätzlingen
Tel.: 05804 – 399016
Web: www.wachner.info

Warum in die Ferne schweifen…. oder schicken……

 

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Erneut positiver Befund im Landkreis Ue – Aujeszky- Virus

Im Hegering V sind die Blutproben der Jagden Anfang November 2017 ausgewertet worden; erneut gab es einen Nachweis des Aujeszky Virus: ein Stück Schwarzwild von 20 war positiv.

Insbesondere  Hundeführer werden darauf hingewiesen, dass der Kontakt von (Jagd-)Hunden mit dem rohen Fleisch, den Exkrementen und Sekreten von Wildschweinen  zu vermeiden ist. Bitte halten Sie den Hund von Aufbrüchen fernhalten, damit er sich nicht infizieren kann. Es gibt bisher keinen Impfstoff gegen das AK-Virus.

Infoblatt vom Laves zur Entsorgung von Wild und Wildteilen

Laves informiert über das Verbringen von Aufbruch etc.

Mit einem Infoblatt vom August 2017 informiert das Laves über das Verbringen von Teilen des Wildkörpers (Aufbruch, Decke, Innereien, Haupt, etc…) in der freien Wildbahn.
Auszüge aus dem Infoblatt:
….. Wurde das Wild für eine weitere Verwendung deutlich vom Erlegungsort entfernt (es befindet sich jedoch noch in der Natur), müssen die dann entfernten Tierteile (z.B. Innereien) nach den Bestimmungen des TNP-Rechts in gesonderten Behältnissen gesammelt und über zugelassene Tierkörperbeseitigungsunternehmen entsorgt werden. Dies ist z.B. beim Aufbrechen des Wildes an einem zentralen Sammelstelle der Fall.
……

…… B. Wild oder Wildteile, die für eine weitere Verwendung (z.B. Lebensmittel) aus der Natur entfernt werden:
bei privater Verwendung: die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten Tierteile müssen nach abfallrechtlichen Bestimmungen entsorgt werden.
……

……
Darf erlegtes Wild am Erlegungsort/Fundort aufgebrochen werden und dürfen die Innereien vor Ort verbleiben?
Die beim Aufbrechen gesunden Wildes entnommenen Innereinen dürfen vor Ort liegen bleiben. Auch das Vergraben des Aufbruchs ist möglich. Es ist auf einen ausreichenden Abstand zu Gewässern, zum Grundwasser und zu Wasserschutzgebieten zu achten.
Handelt es sich um Wild, bei dem der Verdacht besteht, dass es an einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit leidet, ist das Verbleiben der Innereien bzw. das Vergraben nicht gestattet. Informieren Sie bitte das für den Fundort zuständige Veterinäramt.
…….

Genauere Informationen finden Sie in dem Infoblatte des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves):
Zum Download  (1,2 MB – pdf-Format):
>>>>> Infoblatt Laves Entsorgung von Wild und Wildteilen

 

Tierischen Nebenprodukte Recht (TNP-Recht)

Bauernverband und Jagdverband rufen zu verstärkter Wildschweinjagd auf

Bauernverband und Jagdverband rufen zu verstärkter Wildschweinjagd auf 

Die Afrikanische Schweinepest ist nur noch 300 Kilometer von Deutschland entfernt, bedroht sind Haus- und Wildschweine. Das Ansteckungsrisiko im Seuchenfall lässt sich bereits jetzt durch effektive Jagd senken. Die anstehende Maisernte bietet eine gute Möglichkeit dazu.

(Berlin, 01. September 2017) Ab Mitte September beginnt die Maisernte: Für Jäger eine gute Möglichkeit, die Schwarzwildbestände in der Feldflur und somit im Seuchenfall das Ansteckungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu reduzieren. Denn Wildschweine lieben Mais und verbringen ab August viel Zeit in den Feldern. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) appellieren an Jäger, über die gesamte Jagdsaison jede Gelegenheit zu nutzen, Schwarzwild zu bejagen. Die ASP-Ausbreitung findet derzeit hauptsächlich über verunreinigte Lebensmittel statt. Auch infizierte Wild- und Hausschweine übertragen das Virus. Über Tschechien ist die Tierseuche inzwischen bis auf 300 Kilometer an Deutschland herangerückt. Für Menschen ist die Afrikanische Schweinpest ungefährlich.

Für eine erfolgreiche Bejagung sollten sich Jäger und Landwirte frühzeitig über Erntezeiten abstimmen, um Vorbereitungen und Sicherheitsmaßnahmen treffen zu können, raten DBV und DJV. Bereits jetzt, zur Milchreife des Maises, sollten Landwirte Bejagungsschneisen einhächseln, um eine Bejagung überhaupt erst zu ermöglichen. Effektiver ist das Anlegen von Bejagungsschneisen schon während des Einsäens im Frühjahr. So wird eine Jagd über mehrere Monate hinweg möglich – das sorgt auch für weniger Wildschäden.

Jäger und Landwirte sind aufgerufen, ungeklärte Todesfälle bei Wildschweinen unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden, da das Virus hochansteckend und für Schweine immer tödlich ist. DBV und DJV fordern aufgrund der aktuellen Situation Bund und Länder auf, eine effektive und flächendeckende Schwarzwildbejagung in Deutschland sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere, die Jagdruhe in Schutzgebieten aufzuheben. Zudem sollten Behörden bundesweit dem Vorbild einiger Bundesländer und Kommunen folgen und künftig keine Gebühren mehr für die Trichinenuntersuchung von Frischlingen erheben.

Symptome für die Afrikanische Schweinepest – Hinweise des Friedrich-Loeffler-Instituts

Bei Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche.

Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.

Effektive Schwarzwildbejagung dank Schneisen im Maisfeld

Quelle: Mross/DJV