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Doppelter Grundbeitrag muss nicht sein

Nach Urteil des Bundessozialgerichts zum doppelten Grundbeitrag für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft :
Änderungsantrag spart Geld

Mehrere Grundbeiträge für gemeinsam bewirtschaftete Reviere muss nicht sein. Betroffene Revierinhaber können noch vor Ende 2019neinen Überprüfungsantrag stellen. DJV bietet Musterantrag zum Herunterladen

Musterantrag:  >>> zum Download
Musterantrag (am Computer ausfüllbar):  >>> zum Download  
Hinweise zum Überprüfungsantrag >>> zum Download

Das Bundessozialgericht hatte im August entschieden, dass Inhaber mehrerer Reviere, die einheitlich bewirtschaftet werden, nicht mehrfach zu den Grundbeiträgen für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft herangezogen werden dürfen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) hatten das Urteil begrüßt. In dem Verfahren, das der BJV als Musterprozess geführt hat, sagte das Bundessozialgericht in Kassel sehr deutlich, dass einheitlich bewirtschaftete Reviere eines Jagdausübungsberechtigten (Revierinhabers) auch nur als ein Unternehmen angesehen werden dürfen. Weil in der Regel in so einem Fall bestandskräftige „Zuständigkeitsbescheide“ vorliegen, die einer unmittelbaren Anwendung dieser Rechtsprechung im Wege stehen, müssen in einem vorgeschalteten Verfahren diese Bescheide überprüft werden.

Betroffene Revierinhaber sollten bis Jahresende noch einen solchen Antrag stellen: „Weil es sich nicht um eine Änderung der Rechtslage handelt, sondern das unveränderte Gesetz in der Vergangenheit einfach falsch angewandt wurde, kann auch eine rückwirkende Erstattung erfolgen“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider, selbst ehemaliger Vorsitzender Richter am Landessozialgericht. Schneider betont allerdings, dass dies nur für die letzten vier Jahre gilt: „Alles was darüber hinaus geht, ist verjährt“. Es lohne sich also, den Antrag noch vor Jahresende zu stellen, denn der Stichtag für die Verjährung ist das Jahresende.

Betroffen sind hier allerdings nur diejenigen Revierinhaber, die tatsächlich für zwei Jagdreviere Grundbeiträge zahlen. Revierinhaber, die sowohl für die Jagd als auch für land- oder forstwirtschaftliche Flächen oder als Vorstandsmitglied einer Jagdgenossenschaft mehrfach zu Grundbeiträgen herangezogen werden, profitieren von dem Urteil nicht.

Unabhängig von dieser Entwicklung fordern DJV und BJV gemeinsam die Loslösung aus der Zwangsmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der DJV hat einen Musterantrag zur Überprüfung der doppelten Grundbeiträge entwickelt. Der Musterantrag kann als normale Pdf-Datei oder als am Computer ausfüllbare Variante heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Musterantrag.

 (Stand 22.November 2019 – Quelle: DJV)