Erster Erregernachweis im Landkreis Lüneburg – Blauzungenkrankheit tritt bei Schaf in der Samtgemeinde Dahlenburg auf
In der Samtgemeinde Dahlenburg im Landkreis Lüneburg ist bei einem Schaf die Blauzungenkrankheit vom Typ 3 (BTV-3) festgestellt worden. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich, auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Für Halter im Landkreis Lüneburg wird durch den bestätigten Fall das Verbringen von Wiederkäuern in von der Blauzungenkrankheit freie Gebiete eingeschränkt.
Viruserkrankung bei Wiederkäuern:
Menschen, Schweine, Pferde, Vögel und Fleischfresser (Hunde, Katzen, Marder usw.) erkranken an dem Virus nicht. Es betrifft die Wiederkäuer und damit auch z.B. Muffel-, Reh-, Rot- und Damwild. Symptome sind Erosionen und Pusteln im Äserbereich sowie Speichelfluss, Schwellungen der Lippen, des Kopfes sowie im Kehlgangsbereich. Auch können Lahmheiten als erstes Symptom auftreten. Der Kronsaum an den Schalen ist gerötet. Sofern entsprechende Symptome bei Wildtieren auftreten, bitten die Veterinärämter darum, informiert zu werden und geeignete Proben (EDTA-Blutproben oder Lymphknoten und Milz) zu entnehmen und dem Vet.amt zur Verfügung zu stellen.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte Krankheit, die nur Wiederkäuer betrifft. Sie wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Gegen die Krankheit steht derzeit kein zugelassener Impfstoff in der Europäischen Union zur Verfügung. Daher wurde die Anwendung von drei nicht zugelassenen Impfstoffen gegen BTV-3 unter bestimmten Auflagen seit dem 7. Juni 2024 gestattet. Die Impfstoffe sollen die Verbreitung des Virus vermindern und die klinischen Symptome bei den Tieren verringern oder ganz verhindern. Die Impfung der Wiederkäuer, besonders von Schafen und Ziegen, wird neben der Behandlung mit Repellentien dringend empfohlen. Die praktizierenden Tierärzte beraten hierzu.
Durch einen Ausbruch in Niedersachsen verliert das gesamte Bundesland den sogenannten Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit. Das bedeutet: Der Handel mit Tieren, die sich infizieren könnten – also Schafe, Rinder, Ziegen und andere Wiederkäuer – ist nur unter strengen Auflagen möglich. So müssen diese Tiere beim Transport in seuchenfreie Gebiete auf eine Infektion untersucht und mit Mitteln zur Abwehr von Gnitzen behandelt werden. Ziel der Maßnahmen ist es, dass bereits befallene Tiere das Virus oder die Mücken nicht weitertragen. Eine Liste mit Bestimmungen für den Transport befindet sich auf der Internetseite des niedersächsischen Ministeriums für Landwirtschaft.
Die Auflagen gelten solange, bis Niedersachsen den Freiheitsstatus wiedererlangt hat. Dafür ist es entweder erforderlich, dass alle Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden oder dass in ganz Niedersachsen zwei Jahre lang keine Fälle von Blauzungenkrankheit mehr auftreten. Niedersachsen gilt seit einem Ausbruch der Krankheit im Oktober 2023 im Landkreis Ammerland nicht mehr als Blauzungenkrankheit-freies Gebiet.