LJN veröffentlicht gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium den Landesjagdbericht 2023/2024
[Hannover 29.10.2024] Ist die Bestandsentwicklung unseres Wildes ausgeglichen? Wie sieht es mit den Jagdstrecken im vergangenen Jagdjahr aus?
Antworten auf diese Fragen gibt der gemeinsame Landesjagdbericht 2023/2024 vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN).
Der jährliche Bericht liefert Daten, Zahlen und Fakten zu den Wildtierpopulationen und der Jagd ebenso wie neueste wildbiologische Erkenntnisse durch die Wildtiererfassung Niedersachsen (WTE), beispielsweise über Besatzentwicklungen. Die Schwerpunktthemen des Landesjagdberichts beschäftigen sich in diesem Jahr mit dem Thema Artenvielfalt in der Agrarkulturlandschaft, wobei verschiedene Projekte, die beispielgebend für die vielen Initiativen von Jägerschaft und Landnutzern im ganzen Land stehen, vorgestellt werden.
Miriam Staudte, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen tragen dazu bei, die heimischen Wildtiere und ihren Lebensraum zu erhalten. In vielen Projekten zwischen der Jägerschaft und den Flächenbewirtschaftern wird zudem mehr Biodiversität in die Agrarkulturlandschaft gebracht, denn bei uns in Niedersachsen ist der ländliche Raum eng verzahnt mit der Jagd. Auch die gesteigerte Jagdstrecke beim Schwarzwild zeigt, dass die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen ihren Schutzauftrag sehr ernst nehmen und die Afrikanische Schweinepest engagiert präventiv bekämpfen – dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Dies gilt auch für die intensive Bejagung der Nutria, und den damit sichergestellten Deich- und Hochwasserschutz.“
Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.: „Die Jagdstreckenergebnisse insbesondere bei Nutria und Schwarzwild belegen sehr deutlich, wie wichtig die Aufgaben der Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen sind und wie erfolgreich sie diese erfüllen. Das ist aber nur ein Teil der Jagd. Ein anderer sehr bedeutender Teil sind die vielen Initiativen zur Verbesserung der Lebensräume und zum Schutz der Artenvielfalt, die die Jägerinnen und Jäger hier im ganzen Land umsetzen. Unsere fachliche Expertise als anerkannter Naturschutzverband gepaart mit dem Verständnis dafür, was in der landwirtschaftlichen Praxis auch umsetzbar ist, zeichnet die Projekte aus und macht sie so erfolgreich“.
Den digitalen Landesjagdbericht zum Herunterladen finden Sie hier
[Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und mache uns diese Inhalte nicht zu eigen.(gem. Urteil vom 12. Mai 1998 Landgericht Hamburg )]
Am 31 .Oktober 2024 sind die Änderungen des Waffengesetzes in Kraft getreten
Der Deutscher Jagdverband e.V. hat in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopse veröffentlicht. Weiterhin prüft der DJV auch rechtliche Schritte.
Liebe Jägerinnen und Jäger,
es ist leider so weit: Das höchst umstrittene Sicherheitspaket mit den scharf kritisierten WAFFENGESETZÄNDERUNGEN ist gestern in Kraft getreten. Ein Tag zuvor wurden sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Was bedeutet das für Jägerinnen und Jäger konkret? Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des Waffenverbots. Das betrifft ab sofort sämtliche Messer – unabhängig von der Klingenlänge – bei öffentlichen Veranstaltungen. Es gilt ebenfalls für den Personenfernverkehr, also beispielsweise für Busse, Bahnen oder auch für „seitlich umschlossene Einrichtungen“ wie Wartehäuschen an Haltepunkten.
Es gibt Ausnahmen, etwa wenn ein Messer nicht zugriffsbereit ist oder zu einem allgemein anerkannten Zweck – auch im Zusammenhang mit der Jagd – mitgeführt wird. Aber: In sehr vielen Fällen besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein kleines Taschenmesser in der Hosentasche kann bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Und denken Sie auch an ihr Jagdmesser im Auto – auch das kann Sie bei einer Kontrolle in einer Waffenverbotszone in Schwierigkeiten bringen.
Die Bundesländer haben künftig einen größeren Spielraum, Messerverbotszonen festzulegen. Auch die Durchsuchungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden werden ausgeweitet, und noch mehr Behörden als bisher prüfen die Zuverlässigkeit von legalen Waffenbesitzern. Mehr Informationen finden Sie in unserer aktuellen Pressemitteilung. Und falls Sie alle Neuregelungen nochmal in Ruhe nachlesen wollen: Wir haben in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopse (s.u.) veröffentlicht.
Der DJV und viele andere Organisationen hatten den Entwurf scharf kritisiert – als handwerklich schlecht gemacht, wirkungslos gegen Terrorismus und verfassungsrechtlich mindestens bedenklich. Der DJV prüft deshalb juristische Schritte gegen die Verschärfungen.
Weitere Informationen dazu sowie die beiden Dokumente finden Sie über nachstehenden Link:
[Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und mache uns diese Inhalte nicht zu eigen.(gem. Urteil vom 12. Mai 1998 Landgericht Hamburg )]
[ 15 Okt. 2024] Ende Sept. 24 gab es die ersten Informationen zur Myxomatose bei Feldhasen. Seither ist noch nicht viel Zeit vergangen, aber die Situation hat sich in diesen Tagen insbesondere im (süd-) westlichen Niedersachsen dramatisch verschlimmert. Wir erleben es in unseren Revieren und darüber hinaus erreichen uns nahezu täglich Fotos und Videosequenzen, die nicht nur das Ausmaß der Lage zeigen, sondern auch die tiefe Betroffenheit, die diese Situation vor Ort hervorruft. Die Mortalitätsrate in den betroffen Revieren liegt z.T. bei 80 Prozent oder sogar darüber. In vielen Niederwildrevieren herrscht Erschütterung und Entsetzen ob des Ausmaßes dieses Seuchenzuges beim Feldhasen. Zwischenzeitlich scheint das Virus auch im Oldenburger Land angekommen zu sein. Ein Ausblick wie sich das Geschehen weiterentwickeln wird ist aufgrund der (noch) fehlenden Datenlage sowie gesicherten Erkenntnissen über die genaue Virusvariante und möglicher weiterer Übertragungswege, außer den vermuteten Stechinsekten, leider noch nicht zu treffen. Versichern können wir Ihnen aber, dass dieses Thema im Präsidium der Landesjägerschaft höchste Priorität besitzt und wir alles daran setzen werden, hier zu belastbaren Aussagen zu kommen. Neben dem Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW), dem LAVES in Niedersachsen sowie den Landesuntersuchungsämtern und der Forschungsstelle in NRW, befasst sich mittlerweile auch das Friedrich-Löffler-Institut mit dieser Thematik.
Myxomatose bei Feldhasen in Niedersachsen
Bei der Myxomatose handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch das Myxomavirus ausgelöst wird und die bislang überwiegend bei Wildkaninchen auftrat. Mit diesem Virus wurden 1952 in einem Park in der Nähe von Paris absichtlich Wildkaninchen infiziert, um den Schäden in der Landwirtschaft und der damaligen Kaninchenplage Herr zu werden. Das Virus breitet sich innerhalb weniger Jahre in ganz Europa aus und bei Mortalitätsrate von bis zu 90 % wurden die Kaninchenbestände dezimiert. Durch Mutationen – ein natürlicher Prozess der Koevolution zwischen dem Erreger und seinem Wirt – entwickelten sich aus dem hoch virulenten Myxomavirus über die Jahre neue, schwachvirulente Virusstämme, die bei den Kaninchen zu milden Krankheitsverläufen führen. Darüber hinaus bilden sich bei den Kaninchen Resistenzen aus, so dass die Kaninchenbestände schwachvirulente Virusinfektionen gut überstehen können, bis wieder ein aggressiver Virusstamm auftritt. Neben dem Myxomavirus grassiert seit Mitte der 1980er Jahre in der Kaninchenbeständen zusätzlich der RHD-Virus, der die Chinaseuche mit ähnlich hohen Mortalitätsraten verursacht. Im Kreis Wesel und benachbarten Kreisen im nördlichen Nordrhein-Westfalen wurden Mitte August die ersten Myxomatosefälle beim Feldhasen nach patho-histologischen Untersuchungen der Veterinärämter sowie der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung (Bonn, Dr. L. Fischer) diagnostiziert. Innerhalb weniger Tage breitete sich der neue Erreger von NRW kommend über die Grafschaft Bentheim bis in das mittlere Emsland aus. Inwieweit sich das Virus in den nächsten Wochen im westlichen Niedersachsen weiter ausbreitet, ist von den örtlichen Jägern genaustens zu beobachten. Ebenso betroffen sind die Hasenbesätze in den Niederlanden. In den vergangenen Jahrzehnten wurden immer wieder Einzelfälle von Myxomatose beim Feldhasen ohne auffällige Besatzeinbrüche diagnostiziert. Stärkere Ausbrüche wurden allerdings in der Vergangenheit regional begrenzt in Irland, Frankreich oder Großbritannien beobachtet. Ein starker Ausbruch mit hohen Mortalitätsraten wurde dann 2018 in Spanien beim Iberischen Hasen festgestellt, wobei das Kaninchen nicht vermehrt betroffen war. Es wurde mit aufwändiger Forschung eine neue Myxomavirus-Variante analysiert (Fischer 2024). Inwieweit es sich bei dem hiesigen Erreger um denselben Stamm oder veränderte Varianten handelt, wird durch die Landesuntersuchungsämter, der Forschungsstelle und dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) durch genetische Analysen derzeit geklärt. Durch ergänzende Untersuchungen müssen die Herkunft des Virus, die Übertragungswege (blutsaugende Insekten, Kontaktinfektion o.a.), mögliche Wirte und die Überwinterung der Viren herausgefunden werden. Es wird angenommen, dass das Virus im Wesentlichen durch Stechinsekten übertragen wird und daher im Sommer und Spätsommer seine stärkste Ausbreitungsphase erreicht. Feuchte Witterung, Niederschläge, Pfützen und Gewässer begünstigen die massenhafte Entwicklung der Mücken und Gnitzen. Winde können darüber hinaus die Insekten weit verdriften, so dass der Virus schnell verbreitet werden kann. Anders als beim Kaninchen scheidet der Kaninchenfloh im Kaninchenbau als Hauptüberträger aus, der dort über Monate infektiös ist. Es ist anzunehmen, dass mit einer kälteren Herbstwitterung und dem Absterben der Stechinsekten die Ausbreitung der Myxomatose sich verzögern wird. Inwieweit sie im nächsten Jahr wieder auftreten wird, ist noch unbekannt. Von daher ist sehr wichtig, dass möglichst viele Hasen den Winter überstehen. Vor allem die Hasen, die eine Infektion überstanden und eine Immunantwort aufgebaut haben, sollten nicht durch eine Bejagung oder durch zu hohe Prädatorendichten verloren gehen. Ein intensives Prädatorenmanagement in den nächsten Monaten wird von der Landesjägerschaft dringend empfohlen. Die Inkubationszeit, d.h. die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Erkrankung bzw. bis zum Tod der Hasen beträgt nur wenige Tage (3-10 Tage). Die Todesrate unter den Hasen ist sehr hoch. Nach aktuellen Schätzungen liegt die Rate bei über 80%. Von dem Seuchenzug sind nicht nur die Reviere mit hohen Hasenbesätzen betroffen, sie sind auch nicht der Ausgangspunkt, in diesen Revieren ist das Hasensterben nur besonders auffällig. Erkrankte Hasen zeigen meist apathisches Verhalten und weisen häufig Schwellungen und Sekrete an Augen, Mund und im Genitalbereich auf. Bitte achten sie auf die üblichen Hygiene-Maßnahmen beim Umgang mit erkranktem Wild. Um weitere Infektionsherde zu identifizieren und ein weiteres Ausbreiten in der Feldhasenpopulation einzudämmen, bittet die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. sowie die zuständigen Behörden um Ihre Mithilfe:
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Wir möchten alle Revierinhaber darauf hinweisen, vermehrt auf kranke Hasen und Fallwild zu achten bzw. diese gegebenenfalls zu entnehmen, bitte beobachten sie auch ihre Kaninchenbesätze
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Senden Sie verendete oder offensichtlich krank erlegte Feldhasen als auch Kaninchen an die Stellen des LAVES in Hannover, Oldenburg oder dem zuständigen Kreisveterinäramt
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Bitte geben Sie auf dem Einsendebogen unbedingt an, dass eine Kopie des Befundes an das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) gesendet wird
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Führen Sie in Ihrem Revier eine Feldhasen-Zählung (Scheinwerfer/Wärmebildzählung-Taxation) durch und melden Sie die Ergebnisse im Rahmen der Wildtiererfassung (WTE) an die Landesjägerschaft, um negative Populationsentwicklungen frühzeitig zu erkennen. In der WTE 2025 werden wir Sie gezielt nach dem Vorkommen und den Auswirkungen dieses Seuchenzuges befragen.
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In Revieren mit vermehrtem Fallwild und Anzeichen von Myxomatose oder anderen Krankheiten im Besatz sollte auf eine Bejagung der Hasen verzichtet werden. Treibjagden auf Fasan sollten möglichst später, mindestens 4 Wochen nach dem letzten Auftreten erkrankter Tiere stattfinden, um eine Beunruhigung der Hasen auch durch Hunde in dieser akuten Seuchenphase zu minimieren.
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In betroffenen Revieren: Auslassen der Hundearbeit, keine Weitergabe von Schleppwild
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Bergung & unschädliche Beseitigung von verendeten Tieren (soweit nicht eingeschickt), um eine Ausbreitung dieser relativ umweltresistenten Viren zu verhindern.
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In Revieren ohne auffällige Fallwildzahlen und stabilen oder angestiegenen Besätzen kann die Bejagung nachhaltig und verantwortungsvoll durchgeführt werden.
Formular zur Wildtieruntersuchung Feldhase zum Download
Zur deutlichen Klarstellung: 2er Hirsche (Rotwild) sind nicht frei.
Zweifelhafte 3er Hirsche sollten mit Rücksicht auf unseren Bestand geschont werden!
Weiterhin wird nochmals daran erinnert, dass Abschüsse innerhalb von 24 h beim HWR-Leiter Hans-Ludwig Hartig zu melden sind!! Gerade bei Hirschen ist dies zur genauen Planung wichtig.
Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Hausschwein in Rheinland-Pfalz
Den ersten Fall von ASP in einem Hausscheinbestand gibt es nun in einem Betrieb in Gerolsheim in der Pfalz.
Das Umweltministerium teilte mit, dass die Überprüfung einer positiven A-Probe durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) dies ergeben hat. Betroffen ist ein Kleinstbetrieb im Kreis Bad Dürkheim. Die Blutprobe des verendeten Hausschweins wurde zunächst von dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz geprüft; nach dem Fund des ASP-Virus wurde die Probe zur Bestätigung an das FLI weitergeleitet.
Maßnahmen wurden eingeleitet
Eine Sperrzone III mit einem Radius von zehn Kilometern wird rund um den Hausschweinbetrieb eingerichtet. In dieser Sperrzone gelten dann starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen sowie den Produkten aus Schweinefleisch.
Auch der Odenwaldkreis vergrößert Sperrzone wegen Schweinepest
Ursache der Einrichtung einer Sperrzone sei der Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschweins im nahe gelegenen Hemsbach in Baden-Württemberg.
Die ASP in Südhessen ist hoch dynamisch; fraglich ist, ob die Zäungsmaßnahmen nicht zu spät kommen? Ein Problem ist hier sicherlich auch die höhere Besiedlungsdichte in diesem Gebiet.
Rebhuhnprojekt der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. ausgezeichnet
Das Rebhuhn steht für Vielfalt in der Agrarlandschaft
Am 06.08.2024 zeichnete der Geschäftsführer der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung (NBU), Karsten Behr, das Rebhuhnprojekt der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e. V. als Projekt des Monats August aus. Die vielfältigen Aktivitäten zum Schutz des kleinen Feldhuhns wurden mit einer Urkunde und einem Scheck über 1.000,- € gewürdigt.
Bei einer Präsentation des Projektes in Nassennottorf nahmen Karsten Meyer als Vorsitzender der Jägerschaft und Heinrich Hellbrügge als Projektleiter die Auszeichnung von Herrn Karsten Behr, Geschäftsführer der NBU, entgegen.
In Anwesenheit des Landrats Dr. Heiko Blume, dem Präsidenten der Landesjägerschaft Niedersachsen und des DJV, Herrn Helmut Dammann-Tamke, sowie weiteren Kooperationspartnern und Mitstreitern lobte Behr das gemeinsame Projekt als gelungenes Naturschutzprojekt: „Hier verbindet sich in vorbildlicher Weise großes ehrenamtliches Engagement mit tragfähigen Strukturen und dem fachlichen Know-how zum Wohl der Natur!“
In Nassennottorf konnten die interessierten Gäste nach der feierlichen Übergabe auch die unterschiedlichen Aufzuchtstationen für die Rebhühner begutachten; neben Brutboxen, Auslaufställen und Volieren waren Ammenglucken bei der Aufzucht und Betreuung der kleinen Rebhuhnküken zu beobachten.
Den in den letzten Jahrzehnten alarmierenden Rückgang des Rebhuhns aufzuhalten, ist das Anliegen engagierter Jägerinnen und Jägern aus der Jägerschaft des Landkreises Uelzen. Mit einem kombinierten Bündel an Maßnahmen für den Erhalt des kleinen Hühnervogels versuchen sie, den Bestand zu erhalten und zu verbessern. Neben dem seit vielen Jahren freiwilligen Verzicht auf eine Bejagung baut das Projekt auf drei Säulen auf. Zunächst ist eine Reduktion der Beutegreifer wie Waschbär, Marderhund, Fuchs und Marder durch sinnvolles Prädatorenmanagement Voraussetzung für die Entwicklung eines genügend großen Bestandes. Brütende Hennen und Küken sind leichte Beute für die Prädatoren; Prädation schmälert erheblich den Bruterfolg der unterschiedlichsten Bodenbrüter. Als weitere Säule ist die Biotopgestaltung zu sehen, die für besseren Lebensraum, Deckung und Nahrung sorgen soll. Insbesondere vor dem Hintergrund der immer stärker schwindenden Zahl an Insekten ist die Anlage von Blühflächen von größter Wichtigkeit, um die dringend notwendige Nahrung zur Kükenaufzucht zu liefern. Hier sieht das Projekt Handlungsbedarf bei der Politik, Anreize für die Landwirte zu schaffen, da durch die neuen Agrarreformen ausgerechnet die für Bodenbrüter und Niederwild wichtigen Blühflächen und -brachen stark ins Hintertreffen geraten sind. Auch zusätzliche Landschaftsstrukturen auf geeigneten Flächen sollten ergänzend eine Vernetzung der Landschaft ermöglichen. Schließlich kommt als dritte bestandsfördernde Maßnahme die Auswilderung von Rebhühnern zum Zuge. Diese werden aus einem in Deutschland einmaligen, durch die Jägerschaft aufgebauten und ausgesuchten Pool von autochthonen Elterntieren gezogen und in extra für die Bedürfnisse der Rebhühner gebauten Volieren auf die Freiheit in der Natur vorbereitet. Wissenschaftlich begleitet werden diese Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Experten der Landesjägerschaft Niedersachsen. Parallel zu diesen Maßnahmen finden im Frühjahr Rebhuhnzählungen mittels Verhören auf zahlreichen festgelegten Transekten statt, so dass diese Daten ebenfalls wissenschaftlich ausgewertet werden können; dabei wird darauf Wert gelegt, dass nicht nur in Revieren mit besonders intensivem Prädatorenmanagement gezählt wird, da das die Ergebnisse verfälschen und keinen Rückschluss auf den Bestand des Rebhuhns im gesamten Landkreis erlauben würde.
Das Rebhuhn gilt als Zeigerart für Artenreichtum in der Agrarlandschaft. Da das Rebhuhn mit seinen Ansprüchen eine Lebensgemeinschaft repräsentiert, die in unserer Agrarlandschaft mittlerweile selten geworden ist, kommen die von der Bingo-Umweltstiftung mit 29.000,- € geförderten Aktivitäten des Projektträgers auch Feldhamster, Feldhase, Kiebitz oder Feldlerche und weiteren Bodenbrütern zugute.
Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung fördert Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Projekte zugunsten der Entwicklungszusammenarbeit und der Denkmalpflege. Die Stiftung finanziert sich aus der Glücksspielabgabe und vor allem aus Einnahmen der Bingo-Umweltlotterie. Weitere Informationen unterwww.bingo-umweltstiftung.de.
Erster Erregernachweis im Landkreis Lüneburg – Blauzungenkrankheit tritt bei Schaf in der Samtgemeinde Dahlenburg auf
In der Samtgemeinde Dahlenburg im Landkreis Lüneburg ist bei einem Schaf die Blauzungenkrankheit vom Typ 3 (BTV-3) festgestellt worden. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich, auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Für Halter im Landkreis Lüneburg wird durch den bestätigten Fall das Verbringen von Wiederkäuern in von der Blauzungenkrankheit freie Gebiete eingeschränkt.
Viruserkrankung bei Wiederkäuern:
Menschen, Schweine, Pferde, Vögel und Fleischfresser (Hunde, Katzen, Marder usw.) erkranken an dem Virus nicht. Es betrifft die Wiederkäuer und damit auch z.B. Muffel-, Reh-, Rot- und Damwild. Symptome sind Erosionen und Pusteln im Äserbereich sowie Speichelfluss, Schwellungen der Lippen, des Kopfes sowie im Kehlgangsbereich. Auch können Lahmheiten als erstes Symptom auftreten. Der Kronsaum an den Schalen ist gerötet. Sofern entsprechende Symptome bei Wildtieren auftreten, bitten die Veterinärämter darum, informiert zu werden und geeignete Proben (EDTA-Blutproben oder Lymphknoten und Milz) zu entnehmen und dem Vet.amt zur Verfügung zu stellen.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte Krankheit, die nur Wiederkäuer betrifft. Sie wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Gegen die Krankheit steht derzeit kein zugelassener Impfstoff in der Europäischen Union zur Verfügung. Daher wurde die Anwendung von drei nicht zugelassenen Impfstoffen gegen BTV-3 unter bestimmten Auflagen seit dem 7. Juni 2024 gestattet. Die Impfstoffe sollen die Verbreitung des Virus vermindern und die klinischen Symptome bei den Tieren verringern oder ganz verhindern. Die Impfung der Wiederkäuer, besonders von Schafen und Ziegen, wird neben der Behandlung mit Repellentien dringend empfohlen. Die praktizierenden Tierärzte beraten hierzu.
Durch einen Ausbruch in Niedersachsen verliert das gesamte Bundesland den sogenannten Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit. Das bedeutet: Der Handel mit Tieren, die sich infizieren könnten – also Schafe, Rinder, Ziegen und andere Wiederkäuer – ist nur unter strengen Auflagen möglich. So müssen diese Tiere beim Transport in seuchenfreie Gebiete auf eine Infektion untersucht und mit Mitteln zur Abwehr von Gnitzen behandelt werden. Ziel der Maßnahmen ist es, dass bereits befallene Tiere das Virus oder die Mücken nicht weitertragen. Eine Liste mit Bestimmungen für den Transport befindet sich auf der Internetseite des niedersächsischen Ministeriums für Landwirtschaft.
Die Auflagen gelten solange, bis Niedersachsen den Freiheitsstatus wiedererlangt hat. Dafür ist es entweder erforderlich, dass alle Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden oder dass in ganz Niedersachsen zwei Jahre lang keine Fälle von Blauzungenkrankheit mehr auftreten. Niedersachsen gilt seit einem Ausbruch der Krankheit im Oktober 2023 im Landkreis Ammerland nicht mehr als Blauzungenkrankheit-freies Gebiet.
Die Woche der Natur ist eine Aktion der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung (NBU) . Zahlreiche Veranstalter haben sich daran beteiligt.
Die Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. hat sich mit Führungen durch das Wildgatter Uelzen für Schüler der Grundschulen des Landkreises daran beteiligt.
Mit dem Einsatz vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfern konnten über 800 Schülerinnen und Schüler nebst diversen Erwachsenen durch das Wildgatter geführt werden. An verschiedenen Stationen erfuhren die Teilnehmer etwas über Wildtiere wie Muffel, Schwarzwild, Rotwild und Damwild, ebenso über Jagdhunde, die Tierstimmen, die Früchte des Waldes, Bäume und Sträucher, den Unterschied zwischen Gehörn und Geweih, Fährten, ……
Am Infomobil kamen nicht nur die angemeldeten Kinder vorbei, auch diverse Spaziergänger nutzten die Möglichkeit, sich im Wald zu informieren. Als Stärkung gab es für die Schülerinnen und Schüler noch Wildbratwurst von Wild aus heimischen Wädern.
Die NBU hat sich an der Finanzierung der diversen Veranstaltungen beteiligt.
Kleine Impressionen aus einer Woche der Natur am Wildgatter
Die Zugangsdaten sind dieselben wie die für das Programm „Jagdstatistik“. Sofern noch nicht geschehen, sind diese über die zuständige Jagdbehörde erhältlich. Eine ausführliche Anleitung dazu ist sowohl als Video-Anleitungs als auch in Form eines pdf-Dokumentes zu finden.
Genauere Informationen finden Sie auf der Seite des Wildtiermanagements unter: https://www.wildtiermanagement.com/wildtiererfassung/wte-online
in der LJN/ im DJV
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