Witterungsbedingte Einschränkung der Jagdausübung

Mecklenburg-Vorpommern macht es vor

Der Landesjagdverband MV weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Witterungssituation die Durchführung von Bewegungsjagden zwingend zu unterbleiben hat.
Auch wenn noch nicht offiziell etwas für Niedersachsen entschieden wurde, bleibt es zwar in der eigenen Verantwortung, aber man sollte doch überlegen, ob man tatsächlich eine Drückjagd jetzt noch im LK Ue durchführen möchte.

© Rolfes/DJV

Wir haben bereits länger anhaltenden strengen Frost, verbunden mit windbedingten Schneeverharschungen; dies verbietet, das Wild gezielt zu beunruhigen. Aus wildbiologischen Gründen sollten Bewegungsjagden grundsätzlich ohnehin nach Weihnachten nicht mehr stattfinden. In der jetzigen Wetterlage ist aber die Durchführung einer Bewegungsjagd nicht mehr nur eine  Abwägungsfrage, sondern sollte aus Tierschutzgründen zwingend unterbleiben! Das gezielte Aufscheuchen von Wild führt dazu, dass die Tiere sich im Harschschnee ihre Läufe aufreißen und somit verletzen.

Zudem leben Wildtiere derzeit mit einem abgesenkten Notstoffwechsel und sind auf unbedingte Ruhe angewiesen. Wiederholte Störungen durch Drückjagden zu dieser Jahreszeit führen zu vermehrter Fluchtaktivität und erhöhter Bewegungsintensität. Der damit verbundene zusätzliche Energieverbrauch schwächt die körperliche Kondition der Tiere und begünstigt eine verstärkte Nutzung forstlich sensibler Nahrungsquellen wie Knospen, Triebe und Rinde junger Bäume.

Gleichzeitig sind auch im LK Ue bereits verfrüht geborene, kleinste gestreifte Frischlinge festzustellen, so dass bei Bewegungsjagden nun auch eine sehr hohe Gefahr des Fehlabschusses der Muttertiere besteht.

Die Durchführung von Bewegungsjagden in der aktuellen Jahreszeit ist zwar nicht explizit gesetzlich verboten, da eine sogenannte Notzeit (noch) nicht ausgerufen wurde. Es besteht aber aus vorgenannten Gründen die konkrete Gefahr, als Veranstalter einer Jagd in den Fokus der Strafverfolgung wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu geraten. Eine witterungsbedingt zu unterlassende Bewegungsjagd kann zudem auch zur Einleitung eines Verfahrens zum Entzug des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit führen.

Aktuelles zur Trichinenprobeabgabe (Stand 01/2026)

Bezahlung nur bar!!

Abgabezeiten Trichinenprobe

Montag:

  • 8.00 h – 9.00 h      in Ue
  • 9.30 h – 11.30 h   in Bad Bevensen

Mittwoch – Das Veterinäramt richtet sich nach dem Mond!!! :     
Jeden Mittwoch im Winter ( Okt. -Jan. = Hauptsaison) ,
sowie immer mittwochs direkt vor und mittwochs direkt nach Vollmond

8.00 h – 9.00 h      in Ue
9.30 h – 11.30 h   in Bad Bevensen

Afrikanische Schweinepest

Afrikanische Schweinepest (Stand 15.12.2025)

 Nachfolgend einige Infos des Veterinäramtes Uelzen zum Stand der ASP in Deutschland.

Niedersachsen ist aktuell nicht von den Sperrzonen betroffen

 

Nordrhein-Westfalen

Am 14.06.2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut den ersten Nachweis des ASP-Virus bei einem Wildschwein im Kreis Olpe. Das Tier war von einem Jagdausübungsberechtigten in einem Waldstück bei Kirchhundem verendet aufgefunden worden. Betroffen von der Sperrzone sind neben dem Kreis Olpe auch der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Hochsauerlandkreis. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf LAVE.NRW.DE.

Rheinland-Pfalz

Am 09.07.2024 wurde das ASP-Virus erstmals bei einem Wildschwein in Rheinland-Pfalz (LK Alzey-Worms) nachgewiesen. Betroffen von den Sperrzonen sind in Rheinland-Pfalz neben dem LK Alzey-Worms auch der LK Mainz-Bingen, der LK Bad-Dürkheim, der Donnersbergkreis, der Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Städte Worms, Frankenthal, Ludwigshafen, Mainz und Speyer. Am 29.11.2024 wurde bei einer Bache im Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz) das ASP-Virus festgestellt. Das Tier wurde aus dem sich rund 100 Kilometer stromaufwärts befindlichen aktiven ASP-Gebiet am Ufer des Rheins angeschwemmt.

Baden-Württemberg

Am 09.08.2024 wurde das ASP-Virus erstmals bei einem Wildschwein in Baden-Württemberg (Rhein-Neckar-Kreis) nachgewiesen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Seuchengeschehen in Hessen und Rheinland-Pfalz ist von einem Zusammenhang auszugehen. Betroffen von den Sperrzonen sind in Baden-Württemberg neben dem Rhein-Neckar-Kreis auch die Städte Mannheim und Heidelberg.

Hessen

Am 15.06.2024 wurde das ASP-Virus erstmals bei einem Wildschwein in Hessen (LK Groß-Gerau) nachgewiesen. Betroffen von den Sperrzonen sind in Hessen neben Groß-Gerau der Odenwaldkreis, der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land, Landkreis Bergstraße sowie die Städte Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach.

Brandenburg

In Brandenburg konnten im September 2025 die Sperrzonen im Landkreis Spree-Neiße erneut deutlich verkleinert werden. Die Sperrzone II mit einer Gesamtfläche von rund 640 Quadratkilometern betrifft aktuell noch die Landkreise Uckermark, Märkisch-Oderland, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz. Am 21.11.2024 wurde ein einzelner tot aufgefundener Keiler im Kreis Oberhavel positiv auf das ASP-Virus untersucht. Seitdem gab es dort keine weiteren ASP-Funde. Die eingerichtete infizierte Zone wurde zum 28.02.2025 aufgehoben.

Sachsen

Sachsen ist seit dem 31.10.2020 von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen betroffen. Seit dem 13.06.2024 wurde jedoch kein ASP-positives Wildschwein mehr gefunden. So konnten im September 2025 die Sperrzonen erneut erheblich verkleinert werden. Die Sperrzone II mit einer aktuellen Größe von 170 Quadratkilometern betrifft derzeit noch den Landkreis Bautzen.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern wurde im November 2021 ein Ausbruch der ASP bei Wildschweinen festgestellt. Nach erfolgreicher Bekämpfung konnten die Sperrzonen im September 2023 vollständig aufgehoben werden. Jedoch sind einige Gemeinden an der polnischen Grenze Teil der Sperrzone I, die aufgrund des aktiven ASP-Geschehens bei Wildschweinen im Osten Polens eingerichtet wurde.

 

Quelle: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/schwein/afrikanische_schweinepest/afrikanische_schweinepest_allgemeines/afrikanische-schweinepest-207148.html

 

Weitere aktuelle Informationen zum ASP und allgemeinen Tierseuchengeschehen finden Sie unter  https://tsis.fli.de

 

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Aktuelle Hegeringversammlungen

Hegeringversammlungen 2026

(Bitte immer auf eventuelle Änderungen achten)

HR II Bienenbüttel
27.02.26 – 19.00 h – »Gasthaus Wilhelms« – Hohenbünstorf
HR III Ebstorf
26.02.2026 – 19.00 h – »Gasthaus Wilhelms« – Hohenbünstorf
HR IV Wriedel
20.02.2026 – 19.00 h – »Wischofs Gasthaus«, Schatensen
HR V Eimke
27.02.2026– 19.00 h – »Jägerkrug«, Lintzel
HR VI Dreilingen
20.02.2026– 18.00 h –  »Gasthaus Dehrmann«, Bahnsen
HR VII Suderburg
06.03.2026 – 19.00 h –  »Gasthaus Luther’s Carpe Diem«, Suderburg
HR VIII Bodenteich
14.03.2026 – 19.00 h – »Brinks Festscheune«, Langenbrügge
HR IX Wieren
20.02.2026 –  19.00 Uhr  –  »Gasthaus Grützmacher«, Ostedt
HR X Uelzen
06.03.2026– 19:00 Uhr – »Meyer’s Gasthaus Hanstedt II
HR XI Suhlendorf
13.03.2026– 19:00 Uhr – »Gasthaus Ludolphs«, Nestau
HR XII Rosche
14.02.2026 – 19.00 h – »Gasthaus zur Wipperau«, Süttorf
HR XIII Himbergen
13.02.2026 – 19.00 h – »Gasthaus Burmester«, Almstorf
HR XIV Bevensen
20.02.2026 – 19.00 h – »Gasthaus Schmidt«, Groß Hesebeck

Hochwildhegegemeinschaftversammlungen

HWR Süsing
13.03.2026 – 18.00 h »Wischofs Gasthaus« – Schatensen

HWR Suderburg
14.03.2026 – 14.00 h »Gasthaus Luther’s Carpe Diem«, Suderburg

HWR Oberer Drawehn
20.02.2026 – 19.00 h »Gasthaus Ludolphs« Nestau

HWR Göhrde
07.03 .2026 – »Deutsche Eiche« – Zernien

Wildtiere und Feuerwerk

Silvestervergnügen ist traumatisch für unsere (Wild)-tiere

Jedes Jahr zum Jahresende gönnen sich die deutschen Bundesbürger ein Silvestervergnügen der besonderen Art.
Zum Jahreswechsel von 2022 auf 2023 wurde  in Deutschland mit dem Verkauf von Feuerwerk und Böllern für Silvester ein Umsatz in Höhe von rund 180 Millionen Euro erzielt  und damit ein historisches Umsatzhoch erreicht.

Schon am 31. Dezember früh nachmittags zündeln die ersten Mitbürger – mutmaßlich für ihre Kinder – leuchtende, zischende und knallende Zündkörper, um dann pünktlich nach dem Mitternachtssekt noch einmal richtig loszulegen. Doch was macht das mit unserer Umwelt?

Hunde reagieren sehr empfindlich; ein scharfes Pfeifen, grelle Leuchtblitze und anhaltendes Knallen lösen bei Hunden eine körperliche Reaktion aus, die sich „flight, fright or freeze“ (Flucht, Angst oder Erstarren) nennt. Hunde nehmen Feuerwerkskörper als Bedrohung oder potenzielle Gefahr wahr mit der Folge, dass sie in  Angst und Panik verfallen.

Wildtiere leiden unter Feuerwerk
Wildtiere leiden unter Feuerwerk             Bild: B.Heukamp, KI

Ebenso ergeht es unseren Wildtieren. Vögel werden mitten in ihrer Nachtruhe gestört; sie flüchten in die Luft, finden stundenlang keinen Schlafplatz, können nachts möglicherweise gar nichts sehen,  fliegen teilweise bis zur Erschöpfung umher. Sie verlieren teilweise die Orientierung. So sind sie dann leichte Beute für nächtlich jagendes Raubwild. Denken Sie bitte auch an unser Rebhuhnprojekt und auch an unser Niederwild, das sich aufgejagt durch die Feuerwerke im Fluchtmodus befindet und unnötigem Stress ausgesetzt ist.

Auch wird die Umwelt stark durch Feinstaub belastet. Es wird zu Silvester tonnenweise Feinstaub produziert. Plastikmüll entsteht und die dem Feuerwerk farbgebenden Schwermetall-Partikel werden in der Luft verteilt.
Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10), davon rund 1.700 Tonnen PM2,5 durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten PM10-Menge in Deutschland. “ [Quelle: Umweltbundesamt]

Verzichten Sie deshalb bitte auf Feuerwerke und Böller!

Änderung im Gruppenvertrag Jagdhaftpflichtversicherung

Kündigung des Rahmenvertrages mit der Gothaer

Liebe Waidkameradinnen und Waidkameraden,
die Jägerschaft des Landkreises Uelzen e. V. unterhält seit über 25 Jahren einen Rahmenvertrag mit der Gothaer Versicherung über die Jagdhaftpflichtversicherung unserer Mitglieder. Bislang wurde das Inkasso der Beiträge, das Ausstellen und Versenden der Versicherungsbestätigungen sowie die Mitteilung an die Jagdbehörde durch die Jägerschaft selbst durchgeführt.
Aus organisatorischen Gründen wird die Jägerschaft diese Aufgaben künftig nicht mehr selbst übernehmen können.
Der bestehende Rahmenvertrag mit der Gothaer Versicherung wurde daher gekündigt.

Wie geht es nun weiter

Um die bisherigen vergünstigten Konditionen für Sie als Mitglied weiterhin zu sichern, haben wir Gespräche mit der Cleos (Tochterunternehmen der Uelzener Versicherung) geführt. Diese ist bereit, ein neues Sonderkonzept exklusiv für die Jägerschaft Uelzen anzubieten – zu den bisherigen Konditionen aus dem vorigen Rahmenvertrag und mit direktem Inkasso durch die Versicherung.
Wie bisher wird auch künftig der Landkreis Uelzen automatisch über die im Rahmenvertrag versicherten Personen informiert. Beim Lösen oder Verlängern Ihres Jagdscheines müssen Sie daher im Landkreis Uelzen keinen zusätzlichen Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung mitbringen ( – in anderen Landkreisen jedoch schon -).

Was passiert mit meinem alten noch laufenden Vertrag der Gruppenversicherung mit der Gothaer?

  • Zunächst werden keine neuen Versicherungen zum Gothaer Gruppenvertrag mehr angeboten und abgeschlossen.
  • Aktuelle Versicherungen des Gothaer Gruppenvertrages werden nicht mehr verlängert.
  • Laufende 3-jährige Verträge mit einer Restlaufzeit von zwei oder einem Jahr laufen weiter bis zum Ende der Restlaufzeit (31.03.2*); die Gothaer ist für entsprechende Schäden in diesem Zeitraum der Ansprechpartner und leistet in dieser Zeit auch die Entschädigung. (Schadensmeldung an die Gothaer)
  • laufende 1-jährige Verträge enden mit dem Jagdjahr zum 31.03.2026. Danach gibt es über den Gothaer-Gruppenvertrag keinen Versicherungsschutz mehr.

Was müssen Sie jetzt tun, wenn Sie auf die Cleo-Versicherung umsteigen möchten?

Eine direkte  Übertragung der bisherigen Verträge ist nicht möglich. (Datenschutz usw.)
Daher ist es zwingend erforderlich, dass Sie einen neuen Versicherungsantrag ausfüllen. Den entsprechenden Antrag der Uelzener Versicherung (Cleo & You GmbH) finden Sie zum Download unten am Ende des Beitrages bzw. auch im Anschreiben der Jägerschaft an ihre bisher gruppenversicherten Mitglieder.

Prüfen Sie bitte zunächst die Restlaufzeit Ihres (Gothaer-Gruppen-) Versicherungsvertrages. Werden Sie auch jetzt schon aktiv und versichern Sie sich direkt neu – mit Angabe des Versicherungsbeginns direkt im Anschluss an das (zukünftige) Ende Ihrer Restlaufzeit. So entstehen keine Lücken und Verzögerungen bei der Verlängerung Ihres Jagdscheines.

Sollten Sie an der Fortführung Ihres Jagdhaftpflichtschutzes im neuen Rahmenvertrag der Jägerschaft mit der Cleo & You GmbH interessiert sein, ist hierfür ein neuer Antrag erforderlich.

 Bitte senden Sie uns diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben  zurück, damit Ihr Versicherungsschutz ohne Unterbrechung bestehen bleibt.
Versenden an:

Jägerschaft Uelzen – Versicherung
Rockenmühle 1
29585 Jelmstorf
oder per Mail an: stellvertreter (at) jaegerschaft-uelzen.de

Sollten Sie keinen neuen Antrag einreichen, endet Ihr Versicherungsschutz automatisch mit Ablauf der Restlaufzeit im Gothaer-Rahmenvertrag.
In diesem Fall müssten Sie sich eigenständig und rechtzeitig um eine neue Jagdhaftpflichtversicherung kümmern.

Weitere Infos zur Cleos-Versicherung:


Fangjagdkurs – noch freie Plätze

Fangjagdkurse 2025 – Fallenjagdkurs II/2025

ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!

Die Jägerschaft des Landkreises Uelzen bietet erneut einen zweitägigen Fangjagdkurs unter Leitung von Jochen Becker an;
Schulungsorte: Linden und Rätzlingen.

Termin:

Sa.15. Nov. 2025 und So. 16.Nov. 2025
Beginn um 09:00 Uhr in Linden.

Der nächste Fangjagdkurs findet nicht vor Mitte 2026 statt.

Anmeldung:
bei Jochen Becker  – Tel. 0176-23311384
oder per Mail becker.wieren(at)t-online.de

Kosten:
60 Euro für Mitglieder der Jägerschaft Uelzen,
120 Euro für Nichtmitglieder
Bei Anmeldung ist die Kursgebühr zu bezahlen (Vorkasse).
Bei Absage des Kurses bis zu 14 Tage vor Kursbeginn wird das „Startgeld“ anteilig zurückerstattet.

Landkreis Uelzen ordnet Aufstallungspflicht für größere Geflügelhaltungen an

Geflügelpest auch im Landkreis Uelzen

Zur Vermeidung der Einschleppung oder auch der Weiterverbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest) hat der Landkreis Uelzen angeordnet, dass Halter von mehr als 50 Stück Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Perlhühner, Fasanen, Rebhühner, Wachteln oder weitere Arten) diese ab spätestens 3.November 2025 in geschlossenen Ställen oder Ställen mit geeigneten Schutzvorrichtungen (Überdachung, seitl. Schutz) zu halten haben.

Der direkte Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel sei zu verhindern. Über den Wildvogelzug ist das Virus auch im LK Uelzen angekommen, so dass es insbesonder in Freilandhaltungen zu Übertragungen kommen könnte.

Die Allgemeinverfügung tritt ab sofort in Kraft.

Sie kann auf der Website des Landkreises Uelzen
(www.landkreis-uelzen.de) unter dem Menüpunkt »Landkreis Uelzen«-> »Politik, Verwaltung, Wirtschaft« – dort unter der Rubrik »Bekanntmachungen« eingesehen werden.

in der LJN/ im DJV

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