Wildtiererfassung

Flächendeckendes Datenmaterial zur wissenschaftlichen und jagdpolitischen Auswertung .

Die Landesjägerschaft Niedersachsen und das Institut für Wildtierforschung an der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover etablierten 1991 die flächendeckende und langfristig angelegte Wildtiererfassung für Niedersachsen (WTE). Von Beginn an erfolgt die Förderung aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- dies sichert die langfristige und qualifizierte Durchführung der WTE.

Wildtiererfassung ist ein einzigartige Möglichkeit, Informationen über unsere bejagbaren und nicht bejagbaren Wildtierbestände zu erhalten.

Bitte beteiligen Sie – die Revierinhaber/-innen – sich an dieser Erhebung, damit wir fundiertes Datenmaterial zu unseren Wildbeständen haben. Dies brauchen wir auch insbesondere zur Unterstützung für unser kreisweites Rebhuhnprojekt.

Zum Download liegt hier das WTE-Formular (gelb) für 2025 in Kürze vor.
>>> Download WTE 2025

Bitte nutzen Sie nur den WTE-Bogen des aktuellen Jahres, da die Fragen sich von Jahr zu Jahr unterscheiden. Neben den jährlich und turnusmäßig abgefragten Wildarten, kommen in jedem Jahr speziell ausgewählte andere Arten zusätzlich hinzu.

Um rechtzeitig mit der Dateneingabe beginnen zu können, sollten die Revierinhaber die WTE-Bögen bei ihrem Hegeringleiter bis zum 01.06. eines Jahres abgegeben haben. Die Weiterleitung der Bögen an das ITAW sollte dann zeitnah bis zum 31.07.desselben Jahres erfolgen. Die Adresse ist auf den Bögen vermerkt.

Fotos: B.Heukamp

Fangjagdkurs

Fangjagdkurs 2025 – Fallenjagdkurs

Die Jägerschaft des Landkreises Uelzen bietet erneut einen zweitägigen Fangjagdkurs unter Leitung von Jochen Becker an:

Termin:

Sa. 28.Juni 2025 und So. 29.Juni 2025
Beginn um 09:00 Uhr in Linden.

Anmeldung:
bei Jochen Becker  – Tel. 0176-23311384 oder per Mail becker.wieren(at)t-online.de

Kosten:
45 Euro für Mitglieder der Jägerschaft Uelzen,
90 Euro für Nichtmitglieder

Maul- und Klauenseuche in Brandenburg

Präventionsmaßnahmen für Jäger

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,
angesichts des bestätigten Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Bestand mit Wasserbüffeln im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland möchten wir Sie über die aktuelle Lage sowie die erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensweisen informieren, um eine weitere Ausbreitung dieser hochinfektiösen Tierseuche zu verhindern.

Wichtige Hinweise und Empfehlungen:

1. Jagdreisen in betroffene Gebiete:

Bitte verzichten Sie bis auf Weiteres auf Jagden in Brandenburg, insbesondere da der Eintragspfad der Seuche noch nicht geklärt ist.

2. Präventive Hygienemaßnahmen:

  •  Betreten Sie keine Haltungen von Klauentieren oder Neukameliden, insbesondere wenn Sie zuvor auf Jagd waren.
  •  Sollten Sie dennoch einen Tierbestand betreten müssen, beachten Sie bitte:
    ▪ Mindestens 48 Stunden zuvor keine jagdlichen Aktivitäten.
    ▪ Wechsel von Kleidung und Schuhwerk sowie gründliche Desinfektion.

3. Erkennung von MKS bei Wildtieren:

Alle Schalenwildarten (auch Schwarzwild) können an MKS erkranken.
Typische Symptome:

  •  Bildung von Blasen an Äser, Zunge, Schalen, Gesäuge oder Wurfscheibe.
  • Lahmheit und Schonverhalten durch Schmerzen in den Schalenansätzen.
  • Weitere Symptome: Fieber, Appetitlosigkeit, Apathie

4. Umgang mit MKS-Verdachtsfällen:

  • Seien Sie wachsam gegenüber Anzeichen der MKS im Wildtierbestand.
  • Bei Verdachtsfällen informieren Sie unverzüglich das zuständige Veterinäramt.
  • Kontakt mit erkranktem oder verendetem Wild ist strikt zu vermeiden.
  • Reinigen und desinfizieren Sie Ihre Jagdkleidung, Ausrüstung und Fahrzeuge nach Kontakt mit Wild.

Weitere Informationen:

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wird in den kommenden Tagen ein Merkblatt für Jägerinnen und Jäger auf der Webseite Tierseucheninfo bereitstellen.
Wir danken Ihnen für Ihr verantwortungsbewusstes Handeln in dieser schwierigen Situation. Ihre Unterstützung ist entscheidend, um eine weitere Ausbreitung dieser gefährlichen Tierseuche zu verhindern.

[Quelle: Schreiben LJN vom 16.01.2025]

Wildtiererfassung online

Für die Revierinhaberinnen und Revierinhaber ist möglich, die WTE-Angaben für das Jahr 2025 komfortabel auch online über:

                                                    www.wte-nds.de                                                                          

abzugeben.

Wildtiererfassung online
Wildtiererfassung online – Graphik WTE-Niedersachsen

Die Zugangsdaten sind dieselben wie die für das Programm „Jagdstatistik“. Sofern noch nicht geschehen, sind diese über die zuständige Jagdbehörde erhältlich. Eine ausführliche Anleitung dazu ist sowohl als Video-Anleitungs als auch in Form eines pdf-Dokumentes zu finden.

Genauere Informationen finden Sie auf der Seite des Wildtiermanagements unter:
https://www.wildtiermanagement.com/wildtiererfassung/wte-online

Die rot-grüne Landesregierung will ein neues Jagdgesetz

Liebe Mitglieder,
lange Zeit ist es in Bezug auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetz relativ ruhig gewesen – nunmehr beschäftigt sich das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium aber intensiv damit.
Es gibt einen ministeriellen Referentenentwurf, zu dem es am 16.September 2024 einen ersten Gesprächstermin zwischen der Landesjägerschaft, vertreten durch das Präsidium und Ministerin Miriam Staudte sowie der Arbeitsebene des Landwirtschaftsministeriums gegeben hat. Gleichzeitig weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass diese Punkte unseres Wissens nach noch nicht mit dem Koalitionspartner, der SPD, abgestimmt wurden.
Um es klar zu sagen: Wir haben in Niedersachsen ein modernes Jagdgesetz. Wir brauchen keine Gesetzesnovelle. Im Jahr 2022 hat die damalige Landesregierung in gutem Austausch mit allen betroffenen Verbänden und nach intensiver politischer Diskussion das Niedersächsische Jagdgesetz geändert und mit breiter parlamentarischer Mehrheit im Niedersächsischen Landtag verabschiedet.
Unser Jagdgesetz wird schon jetzt den hohen Ansprüchen des Tierschutzes gerecht und ist sicher eines der modernsten Jagdgesetze in Deutschland. Eine neue Sachlage hat sich seither nicht ergeben, auch deswegen sehen wir die Notwendigkeit einer Novelle des Landesjagdgesetzes nicht.
Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung steht, dass das bestehende Jagdgesetz im Dialog mit der Landesjägerschaft gemeinsam überprüft werden soll. Das bedeutet: Wir erwarten einen ergebnisoffenen Dialog. In diesem Sinne kann dieser erste Gesprächstermin nur der Auftakt für weitere Gespräche sein. Wir hätten erwartet, dass dieser Dialog früher beginnt und nicht bereits mit einem ausgearbeiteten Entwurf verknüpft wird.

Bereits vor gut einem Jahr, hatten wir beispielsweise die Landwirtschaftsministerin eingeladen, sich bei einem gemeinsamen Termin ein eigenes Bild von der Jagdhundeausbildung zu machen. Wir freuen uns darauf, wenn dieser Termin endlich stattfindet.
Wir reden nicht nur mit der grünen Ministerin Miriam Staudte, sondern auch mit der SPD und unserem Ministerpräsidenten Stephan Weil. Niedersachsen als Agrarland braucht engagierte Jägerinnen und Jäger für den Umwelt- und Tierschutz, für den Arten- und Naturschutz und für viele andere Aufgaben, die wir im Rahmen der Jagdausübung selbstverständlich wahrnehmen.
Wir sind gut vorbereitet auf die beginnende Debatte. Wir erwarten, dass unsere Argumente und fachliche Expertise nicht nur angehört, sondern unsere Vorschläge auch Berücksichtigung finden werden.
In einem nächsten Schritt haben wir unsere Vorsitzenden der Jägerschaften und Kreisjägermeister am 28.September 2024 umfänglich informiert. Unsere Mitglieder werden u.a. über die BLATTZEIT und unsere Social-Media-Kanäle regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Bitte abonnieren Sie diese und teilen Sie unsere Aktivitäten.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen war und ist der erste Ansprechpartner beim Thema Jagdgesetz – das steht für uns vollkommen außer Frage und daran werden wir die Landesregierung mit guten Argumenten und, so nötig, lautstark immer wieder erinnern.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir selbstverständlich informieren.

[Quelle: Schreiben LJN 30.9.2024]

Abgabe digitaler Abschussliste

Streckenliste digital führen

Alle Jagdausübungsberechtigten haben gemäß § 25 Abs. 5 Satz 5 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) eine fortlaufend zu ergänzende elektronische Streckenliste zu führen. Bitte loggen Sie sich als Onlineverantwortlicher unter www.jagdstatistik.ml.niedersachsen.de/APO/NDS/ im Jagdportal ein und erfassen Sie die Strecke für das laufende Jagdjahr, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Abschluss der Liste – Übermittlung an die Behörde

Sind alle Stücke des Jagdjahres erfasst, dann:
klicken Sie nach dem 31.01. den Button »Strecke abschließen«.
Dies nur, wenn Sie alle Abschüsse und sämtliches Fallwild erfasst haben.
Dadurch werden die Daten automatisch an die Behörde übermittelt. Nach dem Abschluss gehen dann alle weiteren Abschüsse regulär schon auf das folgende Jagdjahr.

Achtung – Terminsache

Das Abschließen der Liste muss gemäß § 25 Abs. 5 Satz 5 NJagdG bis spätestens zum 15. Februar 2025 erfolgen.

Online-Schulungen vom Veterinäramt

Veterinäramt bietet Onlineschulung zum kundigen Jäger und zur Trichinenprobenentnahme an

Coronazeiten ändern vieles und machen anderes möglich. Das Veterinäramt – Dr. Meyer zu Vilsendorf – bietet amtlich durchzuführende Trichinenschulungen als Zoom-Veranstaltung  an.

Die Schulungen würden im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erfolgen und nach Gebührenverordnung der Veterinärverwaltung GOVV abgerechnet. Die Kosten pro Teilnehmer betragen dann 20,00 € (bei mindestens sechs Teilnehmern). Neben der „amtlichen Trichinenschulung“ könnte auch die Schulung „zur kundigen Person“ bei Bedarf auf diese Weise durchgeführt werden.

Interessierte Jäger können sich per Mail oder auch telefonisch an Dr. Meyer zu Vilsendorf  wenden.

Bereits geplante Termine:

Die nächsten fünf Termine wären:

Di., 28.01.2025 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“

Di., 18.02.2025 – „kundige Person nach VO EU 853/2004“

Di., 25.03.2025 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“

Di., 20.05.2025 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“

Di., 17.06.2025 – „kundige Person nach VO EU 853/2004“

Beginn: 19.00 h – Dauer etwa 1 Std. ( – max. 100 Teilnehmer/Kurs)
Die Kosten betragen nach Gebührenordnung der Veterinärverwaltung (GOVV) jeweils 20,- € pro Person.

Sofern Sie Interesse haben, melden Sie sich bei Dr. Meyer zu Vilsendorf an:
Dr. Ulf Meyer zu Vilsendorf
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landkreis Uelzen
Tel.: 05821/477616
Mail: u.meyerzuvilsendorf(at)landkreis-uelzen.de

Wildtiere und Feuerwerk

Silvestervergnügen ist traumatisch für unsere (Wild)-tiere

Jedes Jahr zum Jahresende gönnen sich die deutschen Bundesbürger ein Silvestervergnügen der besonderen Art.
Zum Jahreswechsel von 2022 auf 2023 wurde  in Deutschland mit dem Verkauf von Feuerwerk und Böllern für Silvester ein Umsatz in Höhe von rund 180 Millionen Euro erzielt  und damit ein historisches Umsatzhoch erreicht.

Schon am 31. Dezember früh nachmittags zündeln die ersten Mitbürger – mutmaßlich für ihre Kinder – leuchtende, zischende und knallende Zündkörper, um dann pünktlich nach dem Mitternachtssekt noch einmal richtig loszulegen. Doch was macht das mit unserer Umwelt?

Hunde reagieren sehr empfindlich; ein scharfes Pfeifen, grelle Leuchtblitze und anhaltendes Knallen lösen bei Hunden eine körperliche Reaktion aus, die sich „flight, fright or freeze“ (Flucht, Angst oder Erstarren) nennt. Hunde nehmen Feuerwerkskörper als Bedrohung oder potenzielle Gefahr wahr mit der Folge, dass sie in  Angst und Panik verfallen.

Wildtiere leiden unter Feuerwerk
Wildtiere leiden unter Feuerwerk             Bild: B.Heukamp, KI

Ebenso ergeht es unseren Wildtieren. Vögel werden mitten in ihrer Nachtruhe gestört; sie flüchten in die Luft, finden stundenlang keinen Schlafplatz, können nachts möglicherweise gar nichts sehen,  fliegen teilweise bis zur Erschöpfung umher. Sie verlieren teilweise die Orientierung. So sind sie dann leichte Beute für nächtlich jagendes Raubwild. Denken Sie bitte auch an unser Rebhuhnprojekt und auch an unser Niederwild, das sich aufgejagt durch die Feuerwerke im Fluchtmodus befindet und unnötigem Stress ausgesetzt ist.

Auch wird die Umwelt stark durch Feinstaub belastet. Es wird zu Silvester tonnenweise Feinstaub produziert. Plastikmüll entsteht und die dem Feuerwerk farbgebenden Schwermetall-Partikel werden in der Luft verteilt.
Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10), davon rund 1.700 Tonnen PM2,5 durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten PM10-Menge in Deutschland. “ [Quelle: Umweltbundesamt]

Verzichten Sie deshalb bitte auf Feuerwerke und Böller!

Verordnung zum Schießübungsnachweis

Diese Verordnung zur Art der Schießübungen tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.

Hier eine kurze Vorstellung der Schießübungen, die für den jährlichen Nachweis nötig sind:

Als Schießübungsnachweis sind
für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden mit einer Büchse,
• bei denen Schalenwild erlegt werden soll, 
   – mit einem Kaliber von .222 oder stärker
   – mindestens 10 Schuss mit Patronenmunition
     im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 des
     Waffengesetzes (WaffG)
abzugeben,
   – davon mindestens 5 Schuss auf ein sich bewegendes Ziel, das
     Schalenwild darstellt,

und es sind
• bei den übrigen Gesellschaftsjagden mit Flinte (kein Schalenwild) 
  – in jagdlichem Kaliber 15 Wurfscheiben mit Schrot zu beschießen

Der personalisierte Nachweis enthält:

– Name und Vorname der Jägerin oder des Jägers
– Bezeichnung des Schießstandes
– Art der durchgeführten Schießübung
– Datum der Schießübung

Übergangszeitraum:

„Alte“ Schießübungsnachweise , die in Niedersachsen vor dem 1. Februar 2025 ausgestelltet sind, die bei Durchführung der Jagd nicht älter als ein Jahr sind, stehen einem Schießübungsnachweis  gleich.

in der LJN/ im DJV

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