Wildtiere und Feuerwerk

Silvestervergnügen ist traumatisch für unsere (Wild)-tiere

Jedes Jahr zum Jahresende gönnen sich die deutschen Bundesbürger ein Silvestervergnügen der besonderen Art.
Zum Jahreswechsel von 2022 auf 2023 wurde  in Deutschland mit dem Verkauf von Feuerwerk und Böllern für Silvester ein Umsatz in Höhe von rund 180 Millionen Euro erzielt  und damit ein historisches Umsatzhoch erreicht.

Schon am 31. Dezember früh nachmittags zündeln die ersten Mitbürger – mutmaßlich für ihre Kinder – leuchtende, zischende und knallende Zündkörper, um dann pünktlich nach dem Mitternachtssekt noch einmal richtig loszulegen. Doch was macht das mit unserer Umwelt?

Hunde reagieren sehr empfindlich; ein scharfes Pfeifen, grelle Leuchtblitze und anhaltendes Knallen lösen bei Hunden eine körperliche Reaktion aus, die sich „flight, fright or freeze“ (Flucht, Angst oder Erstarren) nennt. Hunde nehmen Feuerwerkskörper als Bedrohung oder potenzielle Gefahr wahr mit der Folge, dass sie in  Angst und Panik verfallen.

Wildtiere leiden unter Feuerwerk
Wildtiere leiden unter Feuerwerk             Bild: B.Heukamp, KI

Ebenso ergeht es unseren Wildtieren. Vögel werden mitten in ihrer Nachtruhe gestört; sie flüchten in die Luft, finden stundenlang keinen Schlafplatz, können nachts möglicherweise gar nichts sehen,  fliegen teilweise bis zur Erschöpfung umher. Sie verlieren teilweise die Orientierung. So sind sie dann leichte Beute für nächtlich jagendes Raubwild. Denken Sie bitte auch an unser Rebhuhnprojekt und auch an unser Niederwild, das sich aufgejagt durch die Feuerwerke im Fluchtmodus befindet und unnötigem Stress ausgesetzt ist.

Auch wird die Umwelt stark durch Feinstaub belastet. Es wird zu Silvester tonnenweise Feinstaub produziert. Plastikmüll entsteht und die dem Feuerwerk farbgebenden Schwermetall-Partikel werden in der Luft verteilt.
Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10), davon rund 1.700 Tonnen PM2,5 durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten PM10-Menge in Deutschland. “ [Quelle: Umweltbundesamt]

Verzichten Sie deshalb bitte auf Feuerwerke und Böller!

Afrikanische Schweinepest

Afrikanische Schweinepest (Stand 15.12.2025)

 Nachfolgend einige Infos des Veterinäramtes Uelzen zum Stand der ASP in Deutschland.

Niedersachsen ist aktuell nicht von den Sperrzonen betroffen

 

Nordrhein-Westfalen

Am 14.06.2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut den ersten Nachweis des ASP-Virus bei einem Wildschwein im Kreis Olpe. Das Tier war von einem Jagdausübungsberechtigten in einem Waldstück bei Kirchhundem verendet aufgefunden worden. Betroffen von der Sperrzone sind neben dem Kreis Olpe auch der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Hochsauerlandkreis. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf LAVE.NRW.DE.

Rheinland-Pfalz

Am 09.07.2024 wurde das ASP-Virus erstmals bei einem Wildschwein in Rheinland-Pfalz (LK Alzey-Worms) nachgewiesen. Betroffen von den Sperrzonen sind in Rheinland-Pfalz neben dem LK Alzey-Worms auch der LK Mainz-Bingen, der LK Bad-Dürkheim, der Donnersbergkreis, der Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Städte Worms, Frankenthal, Ludwigshafen, Mainz und Speyer. Am 29.11.2024 wurde bei einer Bache im Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz) das ASP-Virus festgestellt. Das Tier wurde aus dem sich rund 100 Kilometer stromaufwärts befindlichen aktiven ASP-Gebiet am Ufer des Rheins angeschwemmt.

Baden-Württemberg

Am 09.08.2024 wurde das ASP-Virus erstmals bei einem Wildschwein in Baden-Württemberg (Rhein-Neckar-Kreis) nachgewiesen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Seuchengeschehen in Hessen und Rheinland-Pfalz ist von einem Zusammenhang auszugehen. Betroffen von den Sperrzonen sind in Baden-Württemberg neben dem Rhein-Neckar-Kreis auch die Städte Mannheim und Heidelberg.

Hessen

Am 15.06.2024 wurde das ASP-Virus erstmals bei einem Wildschwein in Hessen (LK Groß-Gerau) nachgewiesen. Betroffen von den Sperrzonen sind in Hessen neben Groß-Gerau der Odenwaldkreis, der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land, Landkreis Bergstraße sowie die Städte Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach.

Brandenburg

In Brandenburg konnten im September 2025 die Sperrzonen im Landkreis Spree-Neiße erneut deutlich verkleinert werden. Die Sperrzone II mit einer Gesamtfläche von rund 640 Quadratkilometern betrifft aktuell noch die Landkreise Uckermark, Märkisch-Oderland, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz. Am 21.11.2024 wurde ein einzelner tot aufgefundener Keiler im Kreis Oberhavel positiv auf das ASP-Virus untersucht. Seitdem gab es dort keine weiteren ASP-Funde. Die eingerichtete infizierte Zone wurde zum 28.02.2025 aufgehoben.

Sachsen

Sachsen ist seit dem 31.10.2020 von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen betroffen. Seit dem 13.06.2024 wurde jedoch kein ASP-positives Wildschwein mehr gefunden. So konnten im September 2025 die Sperrzonen erneut erheblich verkleinert werden. Die Sperrzone II mit einer aktuellen Größe von 170 Quadratkilometern betrifft derzeit noch den Landkreis Bautzen.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern wurde im November 2021 ein Ausbruch der ASP bei Wildschweinen festgestellt. Nach erfolgreicher Bekämpfung konnten die Sperrzonen im September 2023 vollständig aufgehoben werden. Jedoch sind einige Gemeinden an der polnischen Grenze Teil der Sperrzone I, die aufgrund des aktiven ASP-Geschehens bei Wildschweinen im Osten Polens eingerichtet wurde.

 

Quelle: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/schwein/afrikanische_schweinepest/afrikanische_schweinepest_allgemeines/afrikanische-schweinepest-207148.html

 

Weitere aktuelle Informationen zum ASP und allgemeinen Tierseuchengeschehen finden Sie unter  https://tsis.fli.de

 

[Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.]

Änderung im Gruppenvertrag Jagdhaftpflichtversicherung

Kündigung des Rahmenvertrages mit der Gothaer

Liebe Waidkameradinnen und Waidkameraden,
die Jägerschaft des Landkreises Uelzen e. V. unterhält seit über 25 Jahren einen Rahmenvertrag mit der Gothaer Versicherung über die Jagdhaftpflichtversicherung unserer Mitglieder. Bislang wurde das Inkasso der Beiträge, das Ausstellen und Versenden der Versicherungsbestätigungen sowie die Mitteilung an die Jagdbehörde durch die Jägerschaft selbst durchgeführt.
Aus organisatorischen Gründen wird die Jägerschaft diese Aufgaben künftig nicht mehr selbst übernehmen können.
Der bestehende Rahmenvertrag mit der Gothaer Versicherung wurde daher gekündigt.

Wie geht es nun weiter

Um die bisherigen vergünstigten Konditionen für Sie als Mitglied weiterhin zu sichern, haben wir Gespräche mit der Cleos (Tochterunternehmen der Uelzener Versicherung) geführt. Diese ist bereit, ein neues Sonderkonzept exklusiv für die Jägerschaft Uelzen anzubieten – zu den bisherigen Konditionen aus dem vorigen Rahmenvertrag und mit direktem Inkasso durch die Versicherung.
Wie bisher wird auch künftig der Landkreis Uelzen automatisch über die im Rahmenvertrag versicherten Personen informiert. Beim Lösen oder Verlängern Ihres Jagdscheines müssen Sie daher im Landkreis Uelzen keinen zusätzlichen Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung mitbringen ( – in anderen Landkreisen jedoch schon -).

Was passiert mit meinem alten noch laufenden Vertrag der Gruppenversicherung mit der Gothaer?

  • Zunächst werden keine neuen Versicherungen zum Gothaer Gruppenvertrag mehr angeboten und abgeschlossen.
  • Aktuelle Versicherungen des Gothaer Gruppenvertrages werden nicht mehr verlängert.
  • Laufende 3-jährige Verträge mit einer Restlaufzeit von zwei oder einem Jahr laufen weiter bis zum Ende der Restlaufzeit (31.03.2*); die Gothaer ist für entsprechende Schäden in diesem Zeitraum der Ansprechpartner und leistet in dieser Zeit auch die Entschädigung. (Schadensmeldung an die Gothaer)
  • laufende 1-jährige Verträge enden mit dem Jagdjahr zum 31.03.2026. Danach gibt es über den Gothaer-Gruppenvertrag keinen Versicherungsschutz mehr.

Was müssen Sie jetzt tun, wenn Sie auf die Cleo-Versicherung umsteigen möchten?

Eine direkte  Übertragung der bisherigen Verträge ist nicht möglich. (Datenschutz usw.)
Daher ist es zwingend erforderlich, dass Sie einen neuen Versicherungsantrag ausfüllen. Den entsprechenden Antrag der Uelzener Versicherung (Cleo & You GmbH) finden Sie zum Download unten am Ende des Beitrages bzw. auch im Anschreiben der Jägerschaft an ihre bisher gruppenversicherten Mitglieder.

Prüfen Sie bitte zunächst die Restlaufzeit Ihres (Gothaer-Gruppen-) Versicherungsvertrages. Werden Sie auch jetzt schon aktiv und versichern Sie sich direkt neu – mit Angabe des Versicherungsbeginns direkt im Anschluss an das (zukünftige) Ende Ihrer Restlaufzeit. So entstehen keine Lücken und Verzögerungen bei der Verlängerung Ihres Jagdscheines.

Sollten Sie an der Fortführung Ihres Jagdhaftpflichtschutzes im neuen Rahmenvertrag der Jägerschaft mit der Cleo & You GmbH interessiert sein, ist hierfür ein neuer Antrag erforderlich.

 Bitte senden Sie uns diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben spätestens bis zum 15.12.2025 zurück, damit Ihr Versicherungsschutz ohne Unterbrechung bestehen bleibt.
Versenden an:

Jägerschaft Uelzen – Versicherung
Rockenmühle 1
29585 Jelmstorf
oder per Mail an: stellvertreter (at) jaegerschaft-uelzen.de

Sollten Sie keinen neuen Antrag einreichen, endet Ihr Versicherungsschutz automatisch mit Ablauf der Restlaufzeit im Gothaer-Rahmenvertrag.
In diesem Fall müssten Sie sich eigenständig und rechtzeitig um eine neue Jagdhaftpflichtversicherung kümmern.

Weitere Infos zur Cleos-Versicherung:


Aktuelle Hegeringversammlungen

Hegeringversammlungen 2026

(Bitte immer auf eventuelle Änderungen achten)

HR II Bienenbüttel
27.02.26 – 19.00 h – »Gasthaus Wilhelms« – Hohenbünstorf
HR III Ebstorf
26.02.2026 – 19.00 h – »Gasthaus Wilhelms« – Hohenbünstorf
HR IV Wriedel
20.02.2026 – 19.00 h – »Wischofs Gasthaus«, Schatensen
HR V Eimke
28.02.2026– 19.00 h – »Jägerkrug«, Lintzel
HR VI Dreilingen
20.02.2026– 18.00 h –  »Gasthaus Dehrmann«, Bahnsen
HR VII Suderburg
06.03.2026 – 19.00 h –  »Gasthaus Luther’s Carpe Diem«, Suderburg
HR VIII Bodenteich
14.03.2026 – 19.00 h – »Brinks Festscheune«, Langenbrügge
HR IX Wieren
20.02.2026 –  19.00 Uhr  –  »Gasthaus Grützmacher«, Ostedt
HR X Uelzen
06.03.2026– 19:00 Uhr – »Meyer’s Gasthaus Hanstedt II, Masendorf
HR XI Suhlendorf
13.03.2026– 19:00 Uhr – »Gasthaus Ludolphs«, Nestau
HR XII Rosche
14.02.2026 – 18.00 h – »Gasthaus zur Wipperau«, Süttorf
HR XIII Himbergen
13.02.2026 – 19.00 h – »Gasthaus Burmester«, Almstorf
HR XIV Bevensen
20.02.2026 – 19.00 h – »Gasthaus Schmidt«, Groß Hesebeck

Hochwildhegegemeinschaftversammlungen

HWR Süsing
14.03.2026 – 18.00 h »Wischofs Gasthaus« – Schatensen

HWR Suderburg
14.03.2026 – 14.00 h »Gasthaus Luther’s Carpe Diem«, Suderburg

HWR Oberer Drawehn
20.02.2026 – 19.00 h »Gasthaus Ludolphs« Nestau

HWR Göhrde
07.03 .2026 – »Deutsche Eiche« – Zernien

Fangjagdkurs – noch freie Plätze

Fangjagdkurse 2025 – Fallenjagdkurs II/2025

ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!

Die Jägerschaft des Landkreises Uelzen bietet erneut einen zweitägigen Fangjagdkurs unter Leitung von Jochen Becker an;
Schulungsorte: Linden und Rätzlingen.

Termin:

Sa.15. Nov. 2025 und So. 16.Nov. 2025
Beginn um 09:00 Uhr in Linden.

Der nächste Fangjagdkurs findet nicht vor Mitte 2026 statt.

Anmeldung:
bei Jochen Becker  – Tel. 0176-23311384
oder per Mail becker.wieren(at)t-online.de

Kosten:
60 Euro für Mitglieder der Jägerschaft Uelzen,
120 Euro für Nichtmitglieder
Bei Anmeldung ist die Kursgebühr zu bezahlen (Vorkasse).
Bei Absage des Kurses bis zu 14 Tage vor Kursbeginn wird das „Startgeld“ anteilig zurückerstattet.

Landkreis Uelzen ordnet Aufstallungspflicht für größere Geflügelhaltungen an

Geflügelpest auch im Landkreis Uelzen

Zur Vermeidung der Einschleppung oder auch der Weiterverbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest) hat der Landkreis Uelzen angeordnet, dass Halter von mehr als 50 Stück Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Perlhühner, Fasanen, Rebhühner, Wachteln oder weitere Arten) diese ab spätestens 3.November 2025 in geschlossenen Ställen oder Ställen mit geeigneten Schutzvorrichtungen (Überdachung, seitl. Schutz) zu halten haben.

Der direkte Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel sei zu verhindern. Über den Wildvogelzug ist das Virus auch im LK Uelzen angekommen, so dass es insbesonder in Freilandhaltungen zu Übertragungen kommen könnte.

Die Allgemeinverfügung tritt ab sofort in Kraft.

Sie kann auf der Website des Landkreises Uelzen
(www.landkreis-uelzen.de) unter dem Menüpunkt »Landkreis Uelzen«-> »Politik, Verwaltung, Wirtschaft« – dort unter der Rubrik »Bekanntmachungen« eingesehen werden.

Vogelgrippe breitet sich aus – Herbst 2025

Die Landesjägerschaft informiert zum Stand »Aviäre Influenza/Geflügelpest«
(Stand: 28. Oktober 2025)

Europaweit werden ganzjährig Ausbrüche von aviärer Influenza (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAI) bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln festgestellt. Bei den aviären Influenzaviren kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrig pathogenen („wenig krank machenden“) und den hoch pathogenen („stark krank machenden“) Influenzaviren, unterscheiden. Eine Infektion mit hochpathogenen AI-Viren (HPAI) wird Geflügelpest genannt und führt oft zu schweren Krankheitsbildern mit vielen Todesfällen. Mit dem Herbstzug von Wildvögeln kommt es zu einem Neueintrag dieser Viren in die Wildvogelpopulation und einer rasanten Verbreitung. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) stuft das Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügel als hoch ein. Besonders betroffen sind Kraniche und Wasservögel: Zunehmend werden auch in Niedersachsen kranke und verendete Kraniche gesichtet.
Wildvögel die nicht dem Jagdrecht unterliegen, wie z.B. Kraniche, dürfen nicht durch Jäger von ihrem Leid erlöst werden.
Weiterhin gilt bei der Jagdausübung: Kleidung, Ausrüstung und Jagdhunde nach dem Einsatz gründlich reinigen.

Die wichtigsten Hinweise in aller Kürze:

  • Für Tierhalter gilt: Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt beachten und einhalten: Die Viren werden über Kot sowie Nasen- und Rachensekret verbreitet. Auch Wasser, Futter, Kleidung, Schuhe oder Geräte können das Virus übertragen.
  • Kranke und verendete Wildvögel nicht anfassen
  • Kontakt von Hunden und Katzen zu diesen Tieren sollte vermieden werden
  • Tote oder erkrankte Wildvögel sollten den örtlich zuständigen kommunalen Veterinärämtern mitgeteilt werden, damit diese die Tiere abholen und eine Untersuchung veranlassen können
  • Wildvögel, die auffällige Symptome zeigen sollten nicht angefasst oder sogar mitgenommen werden. Es gibt in der Regel keine Heilungschancen für diese Tiere. Das Einfangen und der Transport bedeuten zusätzlichen Stress und Leid für die Tiere.

Die betroffenen Landkreise treffen die erforderlichen Schutzmaßnahmen und veröffentlichen diese als Empfehlungen oder Allgemeinverfügungen. Diese können z.T. unterschiedlich ausfallen, daher ist es wichtig sich vor Ort bei den Landkreisen hierüber zu informieren. Insbesondere, da diese mitunter auch Empfehlungen für die Jagdausübung beinhalten.

Im Rahmen eines landesweiten Monitorings werden neben Tieren aus Geflügelhaltungen auch Wildvögel und Prädatoren (z. B. Füchse, Marderhunde, Marder, Waschbären) auf das Influenzavirus untersucht. Um Prädatoren, die wegen Auffälligkeit erlegt oder verendet aufgefunden wurden, ebenfalls auf das aviäre Influenzavirus untersuchen, bittet das Landwirtschaftsministerium Jagdausübungsberechtigte, diese Tiere dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Hannover/Braunschweig des LAVES zuzuleiten.
Das Virus gilt als eher ungefährlich für den Menschen. Es ist jedoch bei hoher Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragbar. In Deutschland ist dem Robert Koch-Institut zufolge noch kein entsprechender H5N1-Fall bekannt.
Gut durchgegartes Fleisch von Wildvögeln Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist für den menschlichen Verzehr unbedenklich. Das Virus wird durch Erhitzen auf mindestens 70 Grad Celsius für zwei Minuten sicher abgetötet.
Wir gehen davon aus, dass wir zeitnah neue Informationen aus dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) – Seuchenbekämpfung – erhalten, über die wir Sie dann zeitnah informieren.
[Quelle: LJN – 28.10.2025]

Links zu weiteren Informationen finden Sie auf dem nachfolgenden Infoblatt der LJN zum Download.:

  

Einladung zum Infotag Herdenschutz im LK Uelzen

Herdenschutz-Beraterteam der LWK Niedersachsen lädt zum »Infotag Herdenschutz« ein

 

Auf Initiative des Landkreises Uelzen und der LWK Niedersachsen lädt Sie das Herdenschutz-Beraterteam der LWK Niedersachsen
zum »Infotag Herdenschutz«

am Mittwoch, den 05. November 2025
von 11:00 – ca.13:00 Uhr

herzlich ein.

Adresse Navi: Brockhimbergen 1 in 29584 Himbergen
==> Vor Ort bitte der Beschilderung folgen!

 

An diesem Vormittag möchten wir – weidetierhaltende Landwirte im Haupt- u. Nebenerwerb sowie private Nutztierhalter (Hobbyhalter) – über die Möglichkeiten und Grenzen von wolfsabweisenden
Zäunungen, insbesondere in der Pferdehaltung, praxisnah informieren.
Auf dem Gelände erwarten Sie folgende Stationen:

  • Mobile Zäunung für kl. Wiederkäuer – Einsatzmöglichkeiten, Nutzen & Grenzen
  • Aufbau, Elektrifizierung & Erdung ortsfester Drahtzäunung
  • Fördermöglichkeiten & Infos zum Antragsprozedere

Unterstützt wird die Veranstaltung von der örtlichen Bezirksstelle Uelzen der LWK Niedersachsen und deren Außenstellen, dem Landkreis Uelzen, dem Bauernverband Nordostniedersachsen, der Landberatung Uelzen, der Jägerschaft des Landkreises Uelzen, den Bezirksförstern der LWK Niedersachsen sowie den örtlichen Wolfsberatern.
Die Veranstaltung ist kostenfrei und eine Anmeldung nicht erforderlich.
Wir würden uns sehr freuen, Sie an diesem Tag begrüßen zu können!


Wenden Sie sich bei Rückfragen an Herrn Michael Sluiter, Telefon: 0441 801-631

Günstiger Erhaltungszustand des Wolfes erreicht

Jetzt ist er offiziell: der GÜNSTIGE ERHALTUNGSZUSTAND DES WOLFES – für fast ganz Deutschland. Die Bundesregierung hat am Montag auch für die kontinentale biogeographische Region einen günstigen Erhaltungszustand gemeldet. Was heißt das nun genau und warum diese regionale Aufteilung?

Das Bundesumweltministerium hatte Ende Juli den aktuellen FFH-Bericht an die EU verschickt. Statt einen günstigen Erhaltungszustand für ganz Deutschland zu melden, gab es eine Bewertung auf Ebene der sogenannten biogeographischen Regionen.
Für Deutschland gelten 3:
•  die atlantische für den Nordwesten,
• die alpine für den äußersten Süden und
• die kontinentale Region für den Großteil Deutschlands, etwa drei Viertel des Landes.
Ursprünglich nur für die atlantische Region hatte das Ministerium den Erhaltungszustand als „günstig“ eingestuft, für die kontinentale dagegen als „unbekannt“. Dabei ist beispielsweise Brandenburg mit einer extrem hohen Wolfsdichte Teil dieser Region.

Nach Ansicht zahlreicher Wissenschaftler sind Wölfe in Deutschland Teil einer Population, die sich über große Teile Mitteleuropas und mehrere biogeografische Regionen erstreckt. Auf Ebene dieser Population müsse die Bewertung des Erhaltungszustands erfolgen, so die Experten, nicht auf Grundlage einzelner Regionen. Außerdem muss nach Ansicht der meisten Wissenschaftler ein bestimmtes Gebiet für einen günstigen Erhaltungszustand nicht vollständig besiedelt sein. Ihr folgerichtiges Fazit: Der günstige Erhaltungszustand ist auch in Deutschland erreicht.

Nach viel Unverständnis und Kritik – unter anderem vom DJV – gibt es jetzt also eine Korrektur und die günstige Einstufung für fast die gesamte Fläche – mit Ausnahme der Alpenregion, für die das Bundesumweltministerium bisher keine Angaben gemacht hat. Deutliche Kritik kommt deshalb aus Bayern.

Die Meldung des guten Erhaltungszustandes für die kontinentale Region ist zweifellos ein großer Schritt, das Ziel ist allerdings noch nicht erreicht. Der Bund ist jetzt am Zug. Über Anpassungen an Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz muss jetzt das aktive Bestandsmanagement kommen, damit eine regulierte und rechtssichere Bejagung des Wolfs möglichst bald stattfinden kann.

[Quelle: DJV-Newsletter Oktober #3 2025]

Online-Schulungen vom Veterinäramt

Veterinäramt bietet Onlineschulung zum kundigen Jäger und zur Trichinenprobenentnahme an

Coronazeiten ändern vieles und machen anderes möglich. Das Veterinäramt – Dr. Meyer zu Vilsendorf – bietet amtlich durchzuführende Trichinenschulungen als Zoom-Veranstaltung  an.

Die Schulungen würden im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erfolgen und nach Gebührenverordnung der Veterinärverwaltung GOVV abgerechnet. Die Kosten pro Teilnehmer betragen dann 20,00 € (bei mindestens sechs Teilnehmern). Neben der „amtlichen Trichinenschulung“ könnte auch die Schulung „zur kundigen Person“ bei Bedarf auf diese Weise durchgeführt werden.

Interessierte Jäger können sich per Mail oder auch telefonisch an Dr. Meyer zu Vilsendorf  wenden.

Bereits geplante Termine:

Di., 14.10.2025 – „kundige Person nach VO EU 853/2004“

Di., 04.11.2025 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“

Di., 02.12.2025 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“

Di., 20.01.2026 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“

Di., 03.02.2026 – „kundige Person nach VO EU 853/2004“

Di., 03.03.2026 – „Trichinenprobenentnahme durch den Jäger“

Beginn: 19.00 h – Dauer etwa 1 Std. ( – max. 100 Teilnehmer/Kurs)
Die Kosten betragen nach Gebührenordnung der Veterinärverwaltung (GOVV) jeweils 20,- € pro Person.

Sofern Sie Interesse haben, melden Sie sich bei Dr. Meyer zu Vilsendorf an:
Dr. Ulf Meyer zu Vilsendorf
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landkreis Uelzen
Tel. 0160 / 95358160
Mail: u.meyerzuvilsendorf(at)landkreis-uelzen.de

in der LJN/ im DJV

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen