!!! Es gibt noch einen neueren Beitrag mit Hinweisen aus dem Ministerium vom 26.10.2020!!!
Das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat Ende August 2020 »Organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden« herausgegeben.
Wie in allen anderen Bereichen sind auch im Jagdbetrieb, insbesondere bei der Organisation und Durchführung von Gesellschaftsjagden, die grundlegenden Schutzmaßnahmen (§§ 1 bis 4 Niedersächsische Corona-Verordnung) gegen die Ausbreitung des Virus zu befolgen:
• Mindestabstand von 1,5 m halten und persönliche Kontakte auf das Notwendige beschränken,
• Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn kein Abstand von 1,5 m möglich ist,
• Hygienekonzepte erstellen und befolgen,
• Daten erheben beziehungsweise dokumentieren.
Nachstehende organisatorische Hinweise bezüglich der Einhaltung der Schutzprämissen bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden werden gegeben, damit diese auch im Jagdjahr 2020/21 erfolgreich und sicher durchgeführt werden können. Sie sind lediglich eine Hilfestellung, die sich an der derzeitigen Situation und Rechtslage orientiert (s. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus), da die dynamische Entwicklung der COVID-19-Pandemie Prognosen bis in den Herbst hinein kaum zulässt:
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