Gesellschaftsjagden in Coronazeiten

!!! Es gibt noch einen neueren Beitrag mit Hinweisen aus dem Ministerium vom 26.10.2020!!!

Das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat Ende August 2020 »Organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden« herausgegeben.

Wie in allen anderen Bereichen sind auch im Jagdbetrieb,  insbesondere bei der Organisation und Durchführung von Gesellschaftsjagden, die grundlegenden Schutzmaßnahmen (§§ 1 bis 4 Niedersächsische Corona-Verordnung) gegen die Ausbreitung des Virus zu befolgen:
• Mindestabstand von 1,5 m halten und persönliche Kontakte auf das Notwendige beschränken,
• Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn kein Abstand von 1,5 m möglich ist,
• Hygienekonzepte erstellen und befolgen,
• Daten erheben beziehungsweise dokumentieren.

Nachstehende organisatorische Hinweise bezüglich der Einhaltung der Schutzprämissen bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden werden gegeben, damit diese auch im Jagdjahr 2020/21 erfolgreich und sicher durchgeführt werden können. Sie sind lediglich eine Hilfestellung, die sich an der derzeitigen Situation und Rechtslage orientiert (s. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus), da die dynamische Entwicklung der COVID-19-Pandemie Prognosen bis in den Herbst hinein kaum zulässt:

1. Jagdleitung
Der/die Jagdleiter*in trägt die Verantwortung und hat entsprechend der Entwicklung der Corona-Pandemie mit angepassten hygienetechnischen Maßnahmen zu reagieren.
2. Jagdeinladungen
Sofern noch möglich, sind die Einladungen mit folgenden Hinweisen zu ergänzen:
• Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygieneregelungen
• Mitführen von Desinfektionsmitteln und einer Mund-Nasen-Bedeckung, sowie Nutzung derselben, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
• Bekanntmachung der Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) bei der Jagdleitung
• Fernbleiben von der Jagd bei Symptomen einer COVID 19–Erkrankung oder bei Rückkehr aus einem Risikogebiet
• Hinweise auf Organisationsänderungen (z. B. Eigenverpflegung statt Schüsseltreiben, möglichst mit eigenem Fahrzeug anreisen)

3. Dokumentation
Der/die Jagdleiter*in hat die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) aller an der Jagd beteiligten Personen zu erfassen und für die Dauer von drei Wochen nach dem Jagdtag  aufzubewahren, damit die Rückverfolgbarkeit einer etwaigen Infektionskette gewährleistet ist.
4. Jagdscheinkontrolle und Entrichtung von Kostenbeiträgen
Sofern in der Einladung und Begrüßung darauf hingewiesen wird, dass Teilnahmevoraussetzung ein mitgeführter, gültiger Jahresjagdschein ist, kann auf eine allgemeine Kontrolle der Jagdscheine am Jagdtag verzichtet oder eine stichprobenweise Kontrolle durchgeführt werden.
Nach Möglichkeit sollte eine vorherige bargeldlose, elektronische Bezahlung etwaiger Kostenbeiträge erfolgen.

5. Begrüßung und Gruppeneinteilung
• Die Beteiligten sollten vor der Jagd schriftlich die  Sicherheitsunterweisung inkl. Freigabe erhalten und deren Erhalt sowie das vollumfängliche Verständnis der Vorgaben (auch formlos per E-Mail) bestätigen.
• Die Begrüßung ist grundsätzlich an einem zentralen Ort im Freien durchzuführen.
• Die Zahl der teilnehmenden Personen ist den örtlichen Gegebenheiten
anzupassen.
• Sofern der Mindestabstand aus Platzgründen nicht eingehalten werden kann, haben die Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und der direkte Kontakt ist auf das Unvermeidbare zu reduzieren.
• Schützen und Jagdhelfer*innen/Hundeführer*innen können sich aus Platzgründen getrennt oder zeitlich versetzt treffen und werden getrennt begrüßt.
• Ggf. bietet sich die Bildung von Teilgruppen an, die sich an unterschiedlichen Orten treffen. Eine eindeutige und nachvollziehbare Jagdleitung ist dabei sicherzustellen.

6. Jagdablauf
• Die Bildung von Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, sollte unterbleiben.
Beim gemeinsamen Bergen und Versorgen des erlegten Wildes ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten und ggf. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

7. Ende der Jagd
• Im Sinne einer zeitlich möglichst kurzen Zusammenkunft der Jagdbeteiligten sollte auf das Streckelegen und die Bruchübergabe verzichtet werden.
• Die Verpflegung der Jagdbeteiligten erfolgt eigenverantwortlich, um vermeidbare Kontakte während der Mahlzeiten oder bei deren Ausgabe zu vermeiden.
Gastronomische Angebote können nach der Jagd unter Wahrung der für die Gastronomie geltenden Regelungen wahrgenommen werden.

Es müssen Kontaktlisten geführt werden; nachfolgend ist ein Musterblatt zum Download  verfügbar:

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