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Abgabe digitaler Abschussliste

Streckenliste digital führen

Alle Jagdausübungsberechtigten haben gemäß § 25 Abs. 5 Satz 5 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) eine fortlaufend zu ergänzende elektronische Streckenliste zu führen. Bitte loggen Sie sich als Onlineverantwortlicher unter www.jagdstatistik.ml.niedersachsen.de/APO/NDS/ im Jagdportal ein und erfassen Sie die Strecke für das laufende Jagdjahr, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Abschluss der Liste – Übermittlung an die Behörde

Sind alle Stücke des Jagdjahres erfasst, dann:
klicken Sie nach dem 31.01. den Button »Strecke abschließen«.
Dies nur, wenn Sie alle Abschüsse und sämtliches Fallwild erfasst haben.
Dadurch werden die Daten automatisch an die Behörde übermittelt. Nach dem Abschluss gehen dann alle weiteren Abschüsse regulär schon auf das folgende Jagdjahr.

Achtung – Terminsache

Das Abschließen der Liste muss gemäß § 25 Abs. 5 Satz 5 NJagdG bis spätestens zum 15. Februar 2025 erfolgen.

Bekanntmachung – Abschussregelung 2021

Bekanntmachung – Abschussregelung

Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (Bundesgesetzblatt I S. 2849) in Verbindung mit § 25 des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds. GVBl.S.100) beides in der z.Zt. gültigen Fassung, sind Revierinhaber verpflichtet, eine Abschussliste zu führen und auf Verlangen der zuständigen Hochwildhegegemeinschaft Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten Schalenwildes auf einer Hegeschau vorzulegen.

Ich ordne hiermit an, die Jagdstrecke 2020/21 für das Gebiet des Landkreises Uelzen zu erfassen. Beim Schalenwild nach Geschlecht und Altersklassen. Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten männlichen Schalenwildes sind nach Aufforderung an die von der Jägerschaft des Landkreises beauftragten Personen abzuliefern.

Die Abschusslisten sind zum 31. Januar 2021 abzuschließen und bis zum 10.02.2021 beim zuständigen Hegeringleiter einzureichen.

Uelzen, den 15.01.2021
Landkreis Uelzen
Der Landrat