Archiv der Kategorie: Aktuelles

WilKEA-App

Digitaler Probenbegleitschein – Probenerfassung für ASP, AK u.a. mittels einer App

WilKEA steht für »Wildtier-Koordinaten-Erfassungs-App«

Zur Vereinfachung des Verfahrens der Probenentnahme wurde die WilKEA entwickelt. Informationen, wie z.B. Koordinatenerfassung, Daten des Wildursprungsscheines etc. können damit digital und schnell mit dem Handy erfasst werden.

Registrierung

Zuvor ist eine Registrierung beim zuständigen Veterinäramt erforderlich.

  • Der Jäger/die Jägerin füllt ein Antragsformular aus
  • gibt eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten 
  • sendet dies ans Veterinäramt 
  • das Veterinäramt vergibt eine Mitbenutzernummer 
  • Teilt die Zugangsdaten mit (Registrierungsnummer/Mitbenutzer/Password) 
  • und sendet die zurück an den Jäger/die Jägerin 
Probenentnahme und -erfassung
  • Das Smartphone registriert zunächst über GPS die Koordinaten des Fundortes
  • Der Wildkörper erhält eine Wildmarke mit einem QR-Code; dieser Code wird mit dem Smartphone eingescannt
  • Angaben zu Wildart, Gewicht, Geschlecht können mittels Auswahlfeldern gemacht werden.
  • Probenentnahme (z.B. Blutprobe) ; Probenbehälter mit Barcode; dieser Barcode wird ebenfalls mit dem Smartphone eingescannt
  • Vollständigen Datensatz mittels Schaltfläche »Wildtiererfassung melden« in HIT-Datenbank übertragen
  • Probenbehälter an das zuständige Veterinäramt abgeben.
Weitere Infos:

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Sozialwahl 2023

Freie Liste »Jäger«

Im Mai 2023 finden bundesweit Sozialwahlen zu den Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung statt. Nach 2017 will der Deutsche Jagdverband (DJV) erneut mit dem Bayerischen Jagdverband (BJV) antreten, um die Interessen der Jägerschaft in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) besser zur Sprache zu bringen.

Aus formalen Gründen konnten die Jagdverbände nicht selbst als Listenträger auftreten. Die Liste wurde daher unter dem Kennwort „Jäger“ als freie Liste eingereicht. Der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die freie Liste „Jäger“ am 22.12.2022 zur Sozialwahl 2023 zugelassen. Wir bedanken uns für die Unterstützerunterschriften für die Zulassung zur Wahl.

Die Sozialwahlen finden bundesweit als Briefwahl im Mai 2023 bei allen Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung statt, Sie erhalten also möglicherweise Wahlunterlagen von mehreren Versicherungsträgern – lassen Sie sich nicht verwirren, wenn Sie z.B. auf den Unterlagen der Rentenversicherung die Jägerliste nicht finden…

Der DJV bedauert, dass das Verfahren sehr kompliziert ist: Es werden unter anderem nicht alle Wahlberechtigten direkt angeschrieben, sondern nur jedes einzelne „Unternehmen“. Bei der Jagd ist dies in der Regel jedes Revier. Die Angeschriebenen müssen einen Fragebogen der SVLFG beantworten. Alle Wahlberechtigten müssen dann gesondert ihren Wahlausweis beantragen. Auch Ehepartner sind wahlberechtigt.

Machen Sie Werbung für die Jägerliste! Und beteiligen Sie sich bis Ende Mai 2023 an der Wahl! Das gilt auch, wenn Sie im Herbst 2022 schon für unsere Liste unterschrieben haben.

Für weitere Infos DJV-Newsletter abonnieren

Über die weiteren Schritte im Verfahren informieren wir auch im DJV-Newsletter. Hier geht’s zur Registrierung. Auch auf dieser Seite veröffentlichen wir bis zur Wahl (und darüber hinaus) weitere Informationen.

Erklärvideo des DJV:  folgen Sie diesem Link

Weitere Infos direkt auf der Seite des DJV:  DJV -Sozialwahl 2023

[Quelle: DJV]

Online-Infos Einstieg in die Wildrettung

OnlineInformationsveranstaltung zum Thema »Einstieg in die Wildtierrettung mittels Drohnentechnik«

Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen laden zu einer OnlineInformationsveranstaltung zum Thema „Einstieg in die Wildtierrettung mittels Drohnentechnik ein.

OnlineVeranstaltung am 21.04.2023

Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis zum 19.04.2023 über www.lwkniedersachsen.de  mit dem Webcode: 33008859
Der Einladungslink geht Ihnen nach erfolgter Anmeldung zu.

 

die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Einladung – siehe Download

>>>>Einladung zum Download

Freispruch für Wolfsschützen bestätigt

Landgericht Potsdam hat den Freispruch aus der ersten Instanz bestätigt

Um einen Jagdhund zu retten, hatte ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf getötet. Das Landgericht Potsdam hat den Freispruch aus der ersten Instanz bestätigt. DJV fordert gesetzliche Regelungen und Rechtssicherheit für Tierhalter und Jäger.

Über nachstehenden Link gelangen Sie zu einer Pressemeldung des DJV in Betreff des gestern ergangenen Urteils des Landgerichts Potsdam bezüglich eines niederländischen Jägers, der im Januar 2019 einen Wolf getötet hatte, um Jagdhunde zu schützen.

https://www.jagdverband.de/freispruch-fuer-wolfsschuetzen-bestaetigt

Bitte beachten Sie:
Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Möglichkeit einer Revision besteht.

[Quelle: 21. Februar 2023 (DJV) Berlin]

Wolfsangriff auf Schafherde im Raum Grabau

Wölfe töten 13 Schafe zw. Nestau und Grabau

Zwischen Nestau und Grabau wurden mind. 13 Schafe eines örtlichen Schäfers gerissen. Die Schafherde war mit einem Elektrozaun eingezäunt. Bei dem Wolfsangriff gerieten die Schafe in Panik, trampelten den Zaun nieder und etwa  400 Schafe entwichen auf die angrenzende Straße.
Es wurden  eindeutige Wolfsspuren gesichtet und DNA-Proben entnommen.

Die restlichen Tiere wurden wieder „eingesammelt“.
[Quelle: AZ-Online ]

Kein effektives Wolfsmanagement

Umweltausschuss im Bundestag lehnt effektives Wolfsmanagement ab

Der Umweltausschuss des Bundestages hat am 08.02.23 einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion für ein aktives Wolfsmanagement und die AUFNAHME DES WOLFES IN DEN KATALOG DER JAGDBAREN ARTEN abgelehnt. Auch der Brief von Bundesumweltministerin Steffi Lemke an den EU-Kommissar für Umwelt legt in eklatanter Weise offen, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag in diesem Punkt nicht umsetzen will.  Der DJV ist enttäuscht über diesen Wortbruch, denn die Umsetzung eines regional differenzierten Bestandsmanagements wurde im Koalitionsvertrag festgeschrieben. „Die Entscheidung der Ampelfraktionen offenbart in seltener Klarheit, dass ein europarechtskonformes Bestandsmanagement beim Wolf nicht ernsthaft verfolgt wird, sondern die Menschen im ländlichen Raum allein gelassen werden“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Allein in Brandenburg leben heute bereits mehr Wölfe als im 18-mal größeren Schweden. Die Zahl der Nutztierrisse hat sich innerhalb eines Jahrzehnts bundesweit fast verzwanzigfacht: von unter 200 Tieren im Jahr 2012 auf knapp 4.000 Tiere im Jahr 2020.  Größter Handlungsbedarf besteht in Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

In der Expertenanhörung zum Wolf  im Umweltausschuss des Bundestages betonte Professor Michael Brenner bereits Mitte Januar 2023, dass ein aktives Bestandsmanagement EU-rechtlich zulässig und vom Europäischen Gerichtshof abgesichert sei. Professor Sven Herzog bestätigte in derselben Anhörung, dass Deutschland Teil der baltisch-osteuropäischen Wolfspopulation sei, die sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinde.
Nach Angaben der Weltnaturschutzunion IUCN gilt der Wolf in Europa heute mit rund 19.000 Tieren als ungefährdet.
[Quelle DJV 9.2.2023]

Zwei Wölfe durch Verkehrsunfall getötet

Zwei Wölfe auf Bundesstraße 209 durch Kollision mit Auto getötet

Am 03.02.23 wurde nach Info durch die Polizei  am Morgen auf der Bundesstraße 209 zwischen Amelinghausen und Drögennindorf eine Kollision mit einem mutmaßlichen Wolf gemeldet. Ein verendeter Wolf  wurde am Nachmittag mehrere hundert Meter entfernt von der Unfallstelle gefunden.

Ein weiterer – für den Wolf tödlicher Unfall – fand in den späten Abendstunden des 06.02.23 statt. Erneut fuhr ein Autofahrer auf der Bundesstraße 209 zwischen Neu Oerzen und Drögennindorf  einen Wolf an; das Tier verendete im Bereich des Unfallortes.

[Quelle: Presseinfo Polizei  07.02.2023 ]

Bleischrotverbot in Feuchtgebieten

EU REACH-Verordnung in Kraft

In Feuchtgebieten und im Umkreis von 100 m ist es verboten, Schrotmunition mit einem Bleigehalt ab 1 % zu verschießen oder solche Munition während des Schießens in Feuchtgebieten oder auf dem Weg zum Schießen in Feuchtgebieten mitzuführen.

Es gilt eine Vermutung dahingehend, dass jemand auch in einem Feuchtgebiet oder der Pufferzone schießen wollte, wenn er Bleischrot bei der Jagd dort oder auf dem Weg dorthin mit sich führt.

Das EU-weite Verbot tritt bereits ab dem 16. Februar 2023 in Kraft. Dann ist die Übergangsfrist abgelaufen.  Ab dann ist es in Feuchtgebieten und in der 100-Meter-Pufferzone um das Gebiet verboten, Bleischrote zu verschießen oder auch nur mitzuführen. Die Definition des Feuchtgebietes ist sehr unklar. Der DJV kritisiert an der neuen Regelung deshalb eine fehlende Praxistauglichkeit sowie zahlreiche rechtliche Unsicherheiten.

Ein Frage-Antwort-Papier des DJV finden Sie unter diesem Link:
>>> Fragen / Antworten zu BLEISCHROTVERBOT IN FEUCHTGEBIETEN

Feuchtgebiete:

Feuchtgebiete sind danach „Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß-, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen„.

Nunmehr hat aber das Europäische Gericht erster Instanz in einem (Stand Januar 2023 noch nicht rechtskräftigen) Urteil festgehalten, dass davon Gebiete ausgenommen sind, die z. B. aufgrund ihrer Größe oder Instabilität nicht als Lebensraum für Wasservögel geeignet sind und insbesondere Pfützen davon nicht erfasst sind.

Sozialwahl 2023

Freie Liste »Jäger«

Im Mai 2023 finden bundesweit die SOZIALWAHLEN statt – auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG. Dort sind alle Revierinhaber pflichtversichert.

Bereits ab März 2023 müssen die Unterlagen für diese reine Briefwahl angefordert werden. Sozialwahlen gibt es nur alle sechs Jahre. Es ist deshalb ganz wichtig, dass sich möglichst viele Revierinhaber, deren Ehepartner und auch alle Mitpächter an dieser Wahl beteiligen und damit die Rechte von allen Jägerinnen und Jägern stärken. Der Deutsche Jagdverband will Sie dabei unterstützen. In diesem Kurzvideo erklärt DJV-Justitiar Friedrich von Massow Schritt für Schritt das Teilnahmeverfahren, wer wahlberechtigt ist und welche Dokumente Sie sonst noch brauchen.

Link zum Video:   https://www.jagdverband.de/djv-veroeffentlicht-erklaervideo-fuer-sozialwahl-2023


Briefwahl beantragen:  Wahlunterlagen vor der Wahl beantragen

• Ab März verschickt SVLFG Fragebogen – allerdings nur an denjenigen Ansprechpartner. der den jährl. Beitragsbescheid erhält.

•Wahlberechtigt: alle Pächter des Reviers und deren Ehepartner
–> daher mehrere Kopien des Fragebogens machen

•Revierinhaber sind i.d.R:
–  »Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte«   oder
–  »Arbeitgeber mit sozialpflichtig angestellten Arbeitskräften«

• DJV tritt mit eigener Liste in der Gruppe der »Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte« an

• Fragebogen ausfüllen – jeweils einen für jeden Wähler –
korrekte Adresse, Unterschrift
Kopie des Pachtvertrages beifügen
Absenden an SVLFG

• Die SVLFG verschickt dann die Wahlunterlagen ab April

Kurs Standaufsicht

Die Jägerschaft bietet wieder einen Kurs zur Standaufsicht an

Termin: 26. März 2023   von 9.00 – 12.00 Uhr auf dem Schießstand in Linden.

Anmeldung beim Schießobmann Mark Skupin:

Teilnahme nur mit Anmeldung per Mail an Mark Skupin:
Mark.Skupin (at) t-online.de
• Adresse,
• Name,
• Geburtsort und
• Geburtsdatum
lesbar angeben.

Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.