Archiv der Kategorie: Aktuelles

Erster Fall der Afrikanischen Schweinepest in Ungarn

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat heute den ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ungarn bestätigt. Der Deutsche Jagdverband ruft Jagdreisende nach Ungarn zu größtmöglicher Vorsicht und Mitwirkung bei der Seuchenprävention auf.

(Berlin, 24. April 2018) Die Afrikanische Schweinepest ist erstmals in Ungarn aufgetreten. Das bestätigte die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) am 23. April 2018. Das verendete Wildschwein wurde bereits am 20. April im Kreis Heves in Nord-Ungarn gefunden, etwa 350 Kilometer östlich von der österreichischen Grenze entfernt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft zum Beginn der Jagd auf den Rehbock im Mai Ungarnreisende zu besonderer Vorsicht auf. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) informiert Auslandsjäger, wie sie bei der Seuchenprävention mitwirken können.

Jäger sollten nach dem Jagdaufenthalt ihre Ausrüstung wie Messer, Bekleidung und Stiefel noch im Gastland sorgfältig reinigen und desinfizieren. Das BMEL empfiehlt Jägern, die mit dem eigenen Auto anreisen, dieses möglichst nicht für Revierfahrten zu nutzen und noch vor Antritt der Rückreise zu desinifizieren. Schwarzwild-Trophäen müssen ebenfalls desinifiziert sein. Der Import von Wurst, Fleischwaren oder Hundefutter aus Restriktionszonen sollte unbedingt vermieden werden. Sollte der Jäger gleichzeitig Schweinehalter sein, bittet das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Jagdreisen in betroffene Gebiete zu verzichten.
Quelle: Pressemitteilung des DJV

Neue Jagdhunde-Unfallversicherung – Rahmenvertrag

Neuer Rahmenvertrag zw. LJN und VGH für eine Jagdhunde-Unfallverischerung

Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH sind mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 versichert.

Der Versicherungsschutz

  • erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
  • umfasst ausschließlich Unfallereignisse in  Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern.
  • Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, (z.B. wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird).
  • Die Leistungen sind gedeckelt:
    – Versicherungssumme: 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall.
    – Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR. – Jagdhunde in Ausbildung –> halbierte  Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz erlischt bei  in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden spätestens zum Ende des dritten Lebensjahres.
    – Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten.

 

Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML). Neue Jagdhunde-Unfallversicherung – Rahmenvertrag weiterlesen

Mitgliedsbeitrag erhöht

Erhöhung der Mitgliedsbeiträge

Mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 23.03. 2018 werden die Mitgliedsbeiträge der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. ab 01.01.2019 erhöht:

Erstmitgliedschaft: 70,00 Euro

Zweitmitgliedschaft: 28,00 Euro

Bitte ändern Sie Ihre Daueraufträge entsprechend!

Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben

Schonzeit für Schwarzwild unter Beachtung des § 22 Abs. 4 aufgehoben

Die Schonzeit für Schwarzwild ist unter Beachtung des § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz (Elterntierschutz) seit dem 07.03.2018 aufgehoben . Dies tritt am 14.03. 2018 mit Veröffentlichung in Kraft!

Dies gilt auch für Niedersachsen.

Bäche mit Frischling Foto: B.Heukamp
Bache mit Frischling
Foto: B.Heukamp

Unbedingt den Elterntierschutz beachten!!!!

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Neuer Paragraph 28a BJAgdG zu invasiven Arten

Änderung im Bundesjagdgesetz zu invasiven Arten

Ende Juni 2017 hat der Bundestag verschiedene Änderungen von Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz beschlossen. Damit möchte man die weitere Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten eindämmen. Dadurch werden auch die Vorgaben der entsprechenden EU-Verordnung Nr. 1143/2014  umgesetzt.

Wildarten, die zu den invasiven Arten zählen sind beispielsweise Nutria und Waschbär.

Nutria Waschbaer

Neu ist §28a BJagdG (hier der Wortlaut):

Neuer Paragraph 28a BJAgdG zu invasiven Arten weiterlesen

Metallblasinstrumentemacher im Landkreis Uelzen

Hilfe, mein Jagdhorn hat einen Blechschaden!

Ihr Jagdhorn ist defekt, nichts löst sich mehr, kein Ton kommt heraus, es gurgelt und der Stimmzug ist verbogen…? Da gibt es Abhilfe in unserem Landkreis. Durch Zufall entdeckte ich einen Fachmann direkt „vor unserer Haustür“.

 Jagdhorn zur Reparatur
Jagdhorn zur Reparatur
Foto: B.Heukamp

Metallblasinstrumentenmacher
Thorsten Wachner
Hauptstraße 39
29590 Rätzlingen
Tel.: 05804 – 399016
Web: www.wachner.info

Warum in die Ferne schweifen…. oder schicken……

 

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Erneut positiver Befund im Landkreis Ue – Aujeszky- Virus

Im Hegering V sind die Blutproben der Jagden Anfang November 2017 ausgewertet worden; erneut gab es einen Nachweis des Aujeszky Virus: ein Stück Schwarzwild von 20 war positiv.

Insbesondere  Hundeführer werden darauf hingewiesen, dass der Kontakt von (Jagd-)Hunden mit dem rohen Fleisch, den Exkrementen und Sekreten von Wildschweinen  zu vermeiden ist. Bitte halten Sie den Hund von Aufbrüchen fernhalten, damit er sich nicht infizieren kann. Es gibt bisher keinen Impfstoff gegen das AK-Virus.

Infoblatt vom Laves zur Entsorgung von Wild und Wildteilen

Laves informiert über das Verbringen von Aufbruch etc.

Mit einem Infoblatt vom August 2017 informiert das Laves über das Verbringen von Teilen des Wildkörpers (Aufbruch, Decke, Innereien, Haupt, etc…) in der freien Wildbahn.
Auszüge aus dem Infoblatt:
….. Wurde das Wild für eine weitere Verwendung deutlich vom Erlegungsort entfernt (es befindet sich jedoch noch in der Natur), müssen die dann entfernten Tierteile (z.B. Innereien) nach den Bestimmungen des TNP-Rechts in gesonderten Behältnissen gesammelt und über zugelassene Tierkörperbeseitigungsunternehmen entsorgt werden. Dies ist z.B. beim Aufbrechen des Wildes an einem zentralen Sammelstelle der Fall.
……

…… B. Wild oder Wildteile, die für eine weitere Verwendung (z.B. Lebensmittel) aus der Natur entfernt werden:
bei privater Verwendung: die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten Tierteile müssen nach abfallrechtlichen Bestimmungen entsorgt werden.
……

……
Darf erlegtes Wild am Erlegungsort/Fundort aufgebrochen werden und dürfen die Innereien vor Ort verbleiben?
Die beim Aufbrechen gesunden Wildes entnommenen Innereinen dürfen vor Ort liegen bleiben. Auch das Vergraben des Aufbruchs ist möglich. Es ist auf einen ausreichenden Abstand zu Gewässern, zum Grundwasser und zu Wasserschutzgebieten zu achten.
Handelt es sich um Wild, bei dem der Verdacht besteht, dass es an einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit leidet, ist das Verbleiben der Innereien bzw. das Vergraben nicht gestattet. Informieren Sie bitte das für den Fundort zuständige Veterinäramt.
…….

Genauere Informationen finden Sie in dem Infoblatte des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves):
Zum Download  (1,2 MB – pdf-Format):
>>>>> Infoblatt Laves Entsorgung von Wild und Wildteilen

 

Tierischen Nebenprodukte Recht (TNP-Recht)