Auf dem «Naturmarkt» am 15.06.2025 im Kurparkt in Bad Bevensen stellte die Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. verschiedene Themen und Bereiche der Jagd und Natur vor. Neben vielen anderen Ausstellern zum Bereich Natur wird die Jägerschaft mit Hilfe der Hegeringe Kitzrettung präsentieren, das Infomobil wieder aufstellen und das Können der ausgebildeten Jagdhunde vorführen.
Das «Rebhuhnprojekt« wird über die Gefährdung der Bodenbrüter und des Niederwildes informieren und über die im Zuge des Projektes durchgeführten Maßnamen zum Erhalt des Rebhuhns und anderer Wildtiere.
Dass es sich bei Wildbret um ein ausgezeichnetes und vor allem gesundes Nahrungsmittel handelt, wird ebenfalls an einem Stand vorgeführt – nach dem Motto »Wild auf Wild«.
Für das Wochenende ist herrliches Wetter vorausgesagt – ein guter Grund, einmal durch den Kurpark zu schlendern und die unterschiedlichen Stände in Augenschein zu nehmen. Unsere Jagdhornbläser werden Sie mit Signalen und konzertanter Jagdmusik durch den Tag begleiten.
Jagdhorn – mehr als ein Signalhorn – Foto: B.Heukamp
Da wir bisher durch die Verzögerungen der Samtgemeinde noch immer keine Genehmigung – trotz früh- und rechtzeitiger Beantragung – erhalten haben, müssen wir den Flohmarkt schweren Herzens absagen. Die Ungewissheit der rechtlichen Lage hinsichtlich der ausstehenden Genehmigung macht eine weitere Planung und Werbung schwer möglich. Wir danken für Ihr Interesse.
Am 25. Mai 2025 sollte in Linden ein Jägerflohmarkt stattfinden – vorbehaltlich behördlicherGenehmigung. Wir warten noch immer auf die entsprechende Antwort.
Teilnahme als Verkäufer:
nicht gewerblich
keine Waffen
keine Munition
Zwecks Planungssicherheit: Interessierte Verkäufer melden sich bitte bis zum 10.Mai 2025 bei Bettina Heukamp unter stellvertreter (at) jaegerschaft-uelzen.de an.
Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,
angesichts des bestätigten Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Bestand mit Wasserbüffeln im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland möchten wir Sie über die aktuelle Lage sowie die erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensweisen informieren, um eine weitere Ausbreitung dieser hochinfektiösen Tierseuche zu verhindern.
Wichtige Hinweise und Empfehlungen:
1. Jagdreisen in betroffene Gebiete:
Bitte verzichten Sie bis auf Weiteres auf Jagden in Brandenburg, insbesondere da der Eintragspfad der Seuche noch nicht geklärt ist.
2. Präventive Hygienemaßnahmen:
Betreten Sie keine Haltungen von Klauentieren oder Neukameliden, insbesondere wenn Sie zuvor auf Jagd waren.
Sollten Sie dennoch einen Tierbestand betreten müssen, beachten Sie bitte:
▪ Mindestens 48 Stunden zuvor keine jagdlichen Aktivitäten.
▪ Wechsel von Kleidung und Schuhwerk sowie gründliche Desinfektion.
3. Erkennung von MKS bei Wildtieren:
Alle Schalenwildarten (auch Schwarzwild) können an MKS erkranken.
Typische Symptome:
Bildung von Blasen an Äser, Zunge, Schalen, Gesäuge oder Wurfscheibe.
Lahmheit und Schonverhalten durch Schmerzen in den Schalenansätzen.
Weitere Symptome: Fieber, Appetitlosigkeit, Apathie
4. Umgang mit MKS-Verdachtsfällen:
Seien Sie wachsam gegenüber Anzeichen der MKS im Wildtierbestand.
Bei Verdachtsfällen informieren Sie unverzüglich das zuständige Veterinäramt.
Kontakt mit erkranktem oder verendetem Wild ist strikt zu vermeiden.
Reinigen und desinfizieren Sie Ihre Jagdkleidung, Ausrüstung und Fahrzeuge nach Kontakt mit Wild.
Weitere Informationen:
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wird in den kommenden Tagen ein Merkblatt für Jägerinnen und Jäger auf der Webseite Tierseucheninfo bereitstellen.
Wir danken Ihnen für Ihr verantwortungsbewusstes Handeln in dieser schwierigen Situation. Ihre Unterstützung ist entscheidend, um eine weitere Ausbreitung dieser gefährlichen Tierseuche zu verhindern.
Liebe Mitglieder, lange Zeit ist es in Bezug auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetz relativ ruhig gewesen – nunmehr beschäftigt sich das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium aber intensiv damit. Es gibt einen ministeriellen Referentenentwurf, zu dem es am 16.September 2024 einen ersten Gesprächstermin zwischen der Landesjägerschaft, vertreten durch das Präsidium und Ministerin Miriam Staudte sowie der Arbeitsebene des Landwirtschaftsministeriums gegeben hat. Gleichzeitig weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass diese Punkte unseres Wissens nach noch nicht mit dem Koalitionspartner, der SPD, abgestimmt wurden. Um es klar zu sagen: Wir haben in Niedersachsen ein modernes Jagdgesetz. Wir brauchen keine Gesetzesnovelle. Im Jahr 2022 hat die damalige Landesregierung in gutem Austausch mit allen betroffenen Verbänden und nach intensiver politischer Diskussion das Niedersächsische Jagdgesetz geändert und mit breiter parlamentarischer Mehrheit im Niedersächsischen Landtag verabschiedet. Unser Jagdgesetz wird schon jetzt den hohen Ansprüchen des Tierschutzes gerecht und ist sicher eines der modernsten Jagdgesetze in Deutschland. Eine neue Sachlage hat sich seither nicht ergeben, auch deswegen sehen wir die Notwendigkeit einer Novelle des Landesjagdgesetzes nicht. Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung steht, dass das bestehende Jagdgesetz im Dialog mit der Landesjägerschaft gemeinsam überprüft werden soll. Das bedeutet: Wir erwarten einen ergebnisoffenen Dialog. In diesem Sinne kann dieser erste Gesprächstermin nur der Auftakt für weitere Gespräche sein. Wir hätten erwartet, dass dieser Dialog früher beginnt und nicht bereits mit einem ausgearbeiteten Entwurf verknüpft wird.
Bereits vor gut einem Jahr, hatten wir beispielsweise die Landwirtschaftsministerin eingeladen, sich bei einem gemeinsamen Termin ein eigenes Bild von der Jagdhundeausbildung zu machen. Wir freuen uns darauf, wenn dieser Termin endlich stattfindet. Wir reden nicht nur mit der grünen Ministerin Miriam Staudte, sondern auch mit der SPD und unserem Ministerpräsidenten Stephan Weil. Niedersachsen als Agrarland braucht engagierte Jägerinnen und Jäger für den Umwelt- und Tierschutz, für den Arten- und Naturschutz und für viele andere Aufgaben, die wir im Rahmen der Jagdausübung selbstverständlich wahrnehmen. Wir sind gut vorbereitet auf die beginnende Debatte. Wir erwarten, dass unsere Argumente und fachliche Expertise nicht nur angehört, sondern unsere Vorschläge auch Berücksichtigung finden werden. In einem nächsten Schritt haben wir unsere Vorsitzenden der Jägerschaften und Kreisjägermeister am 28.September 2024 umfänglich informiert. Unsere Mitglieder werden u.a. über die BLATTZEIT und unsere Social-Media-Kanäle regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Bitte abonnieren Sie diese und teilen Sie unsere Aktivitäten.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen war und ist der erste Ansprechpartner beim Thema Jagdgesetz – das steht für uns vollkommen außer Frage und daran werden wir die Landesregierung mit guten Argumenten und, so nötig, lautstark immer wieder erinnern. Über die weiteren Entwicklungen werden wir selbstverständlich informieren.
Alle Jagdausübungsberechtigten haben gemäß § 25 Abs. 5 Satz 5 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) eine fortlaufend zu ergänzende elektronische Streckenliste zu führen. Bitte loggen Sie sich als Onlineverantwortlicher unter www.jagdstatistik.ml.niedersachsen.de/APO/NDS/ im Jagdportal ein und erfassen Sie die Strecke für das laufende Jagdjahr, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Abschluss der Liste – Übermittlung an die Behörde
Sind alle Stücke des Jagdjahres erfasst, dann: klicken Sie nach dem 31.01. den Button »Strecke abschließen«. Dies nur, wenn Sie alleAbschüsse und sämtliches Fallwild erfasst haben. Dadurch werden die Daten automatisch an die Behörde übermittelt. Nach dem Abschluss gehen dann alle weiteren Abschüsse regulär schon auf das folgende Jagdjahr.
Achtung – Terminsache
Das Abschließen der Liste muss gemäß § 25 Abs. 5 Satz 5 NJagdG bis spätestens zum 15. Februar 2025 erfolgen.
Diese Verordnung zur Art der Schießübungen tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.
Hier eine kurze Vorstellung der Schießübungen, die für den jährlichen Nachweis nötig sind:
Als Schießübungsnachweis sind für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden mit einer Büchse, • bei denen Schalenwild erlegt werden soll, – mit einem Kaliber von .222 oder stärker – mindestens 10 Schuss mit Patronenmunition im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 des Waffengesetzes (WaffG) abzugeben, – davon mindestens 5 Schuss auf ein sich bewegendes Ziel, das Schalenwild darstellt,
und es sind • bei den übrigen Gesellschaftsjagden mit Flinte (kein Schalenwild) – in jagdlichem Kaliber 15 Wurfscheiben mit Schrot zu beschießen
Der personalisierte Nachweis enthält:
– Name und Vorname der Jägerin oder des Jägers – Bezeichnung des Schießstandes – Art der durchgeführten Schießübung – Datum der Schießübung
Übergangszeitraum:
„Alte“ Schießübungsnachweise , die in Niedersachsen vor dem 1. Februar 2025 ausgestelltet sind, die bei Durchführung der Jagd nicht älter als ein Jahr sind, stehen einem Schießübungsnachweis gleich.
Es wurde ein Mitglied unserer Jägerschaft aufgefordert, eine Zahlung für die Jägerschaft- Domain zu zahlen !
Dabei handelt es sich natürlich um SPAM bzw. Pishing. Es wird von Kriminellen versucht, Geld abzugreifen, persönliche Daten zu sammeln usw.
Wir möchten Sie vor diesen E-Mails warnen! Klicken Sie nicht auf die Links in dieser E-Mail, geben Sie dort keine Passwörter preis und bezahlen Sie auf keinen Fall die dort aufgeführten Beträge!
Natürlich wird unsere Homepage von uns bezahlt und nicht durch Mitglieder oder andere Personen.
Die Zahlungen sind nicht zu tätigen!!
Klicken Sie auch nicht auf die in der Mail eingefügten Links. Die weisen nicht auf offizielle Provider-Seiten. Beim Klicken auf diese Links werden Sie entweder ausspioniert oder jemand versucht, Ihre persönlichen Daten abzugreifen.
Falls Sie Nachfragen von Mitgliedern oder anderen Personen bekommen, die eine ähnliche Mail bekommen haben, bitten wir um Rückmeldung an uns!
Beispiel dieser Pishing-Mail
Aufmerksame Leser werden feststellen, dass die Formulierungen, Rechtschreibung und Zeichensetzung teilweise eigenartig sind. Dies ist typisch für Pishing-Mails, die oft vom Ausland aus bedient werden. Interessant ist auch, dass die Mail zwischen den korrekten Buchstaben in einer Minischriftgröße noch weitere unsinnige Buchstabenfolgen enthält, damit man nicht mit Copy-Paste mit Hilfe von Google oder ähnlichen Suchmaschinen den Text verfolgen kann.
LJN veröffentlicht gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium den Landesjagdbericht 2023/2024
[Hannover 29.10.2024] Ist die Bestandsentwicklung unseres Wildes ausgeglichen? Wie sieht es mit den Jagdstrecken im vergangenen Jagdjahr aus?
Antworten auf diese Fragen gibt der gemeinsame Landesjagdbericht 2023/2024 vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN).
Der jährliche Bericht liefert Daten, Zahlen und Fakten zu den Wildtierpopulationen und der Jagd ebenso wie neueste wildbiologische Erkenntnisse durch die Wildtiererfassung Niedersachsen (WTE), beispielsweise über Besatzentwicklungen. Die Schwerpunktthemen des Landesjagdberichts beschäftigen sich in diesem Jahr mit dem Thema Artenvielfalt in der Agrarkulturlandschaft, wobei verschiedene Projekte, die beispielgebend für die vielen Initiativen von Jägerschaft und Landnutzern im ganzen Land stehen, vorgestellt werden.
Miriam Staudte, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen tragen dazu bei, die heimischen Wildtiere und ihren Lebensraum zu erhalten. In vielen Projekten zwischen der Jägerschaft und den Flächenbewirtschaftern wird zudem mehr Biodiversität in die Agrarkulturlandschaft gebracht, denn bei uns in Niedersachsen ist der ländliche Raum eng verzahnt mit der Jagd. Auch die gesteigerte Jagdstrecke beim Schwarzwild zeigt, dass die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen ihren Schutzauftrag sehr ernst nehmen und die Afrikanische Schweinepest engagiert präventiv bekämpfen – dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Dies gilt auch für die intensive Bejagung der Nutria, und den damit sichergestellten Deich- und Hochwasserschutz.“
Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.: „Die Jagdstreckenergebnisse insbesondere bei Nutria und Schwarzwild belegen sehr deutlich, wie wichtig die Aufgaben der Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen sind und wie erfolgreich sie diese erfüllen. Das ist aber nur ein Teil der Jagd. Ein anderer sehr bedeutender Teil sind die vielen Initiativen zur Verbesserung der Lebensräume und zum Schutz der Artenvielfalt, die die Jägerinnen und Jäger hier im ganzen Land umsetzen. Unsere fachliche Expertise als anerkannter Naturschutzverband gepaart mit dem Verständnis dafür, was in der landwirtschaftlichen Praxis auch umsetzbar ist, zeichnet die Projekte aus und macht sie so erfolgreich“.
Den digitalen Landesjagdbericht zum Herunterladen finden Sie hier
[Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und mache uns diese Inhalte nicht zu eigen.(gem. Urteil vom 12. Mai 1998 Landgericht Hamburg )]
Am 31 .Oktober 2024 sind die Änderungen des Waffengesetzes in Kraft getreten
Der Deutscher Jagdverband e.V. hat in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopse veröffentlicht. Weiterhin prüft der DJV auch rechtliche Schritte.
Liebe Jägerinnen und Jäger,
es ist leider so weit: Das höchst umstrittene Sicherheitspaket mit den scharf kritisierten WAFFENGESETZÄNDERUNGEN ist gestern in Kraft getreten. Ein Tag zuvor wurden sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Was bedeutet das für Jägerinnen und Jäger konkret? Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des Waffenverbots. Das betrifft ab sofort sämtliche Messer – unabhängig von der Klingenlänge – bei öffentlichen Veranstaltungen. Es gilt ebenfalls für den Personenfernverkehr, also beispielsweise für Busse, Bahnen oder auch für „seitlich umschlossene Einrichtungen“ wie Wartehäuschen an Haltepunkten.
Es gibt Ausnahmen, etwa wenn ein Messer nicht zugriffsbereit ist oder zu einem allgemein anerkannten Zweck – auch im Zusammenhang mit der Jagd – mitgeführt wird. Aber: In sehr vielen Fällen besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein kleines Taschenmesser in der Hosentasche kann bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Und denken Sie auch an ihr Jagdmesser im Auto – auch das kann Sie bei einer Kontrolle in einer Waffenverbotszone in Schwierigkeiten bringen.
Die Bundesländer haben künftig einen größeren Spielraum, Messerverbotszonen festzulegen. Auch die Durchsuchungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden werden ausgeweitet, und noch mehr Behörden als bisher prüfen die Zuverlässigkeit von legalen Waffenbesitzern. Mehr Informationen finden Sie in unserer aktuellen Pressemitteilung. Und falls Sie alle Neuregelungen nochmal in Ruhe nachlesen wollen: Wir haben in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopse (s.u.) veröffentlicht.
Der DJV und viele andere Organisationen hatten den Entwurf scharf kritisiert – als handwerklich schlecht gemacht, wirkungslos gegen Terrorismus und verfassungsrechtlich mindestens bedenklich. Der DJV prüft deshalb juristische Schritte gegen die Verschärfungen.
Weitere Informationen dazu sowie die beiden Dokumente finden Sie über nachstehenden Link:
[Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und mache uns diese Inhalte nicht zu eigen.(gem. Urteil vom 12. Mai 1998 Landgericht Hamburg )]
in der LJN/ im DJV
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