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Jagdschein verlängern in Zeiten von Corona

Verlängerungen von Jagdscheinen können bis auf weiteres nur auf postalischem Weg erfolgen.

Senden Sie bitte Ihr Jagdscheinheft, den Antrag auf Verlängerung inkl. Anlage zum Verfassungsschutz und eine Kopie der Versicherungsbescheinigung an den

Landkreis Uelzen
Jagdbehörde
Veerßer Str. 53
29525 Uelzen.

Die Jagdscheinanträge können auf der Homepage der Jägerschaft runtergeladen werden.

Waffenrechtliche Anträge werden ebenfalls nur auf postalischem Weg bearbeitet. Entsprechende Anträge können per E-Mail oder telefonisch angefordert werden.

Einzelheiten können im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail abgeklärt werden.

Sie erreichen uns täglich von 08.00-12.00 Uhr unter den Telefonnummern 0581-82148 und 82150 oder schicken Sie eine E-Mail an jagd@landkreis-uelzen.de .

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Linne-Müller

 

Weitere Veranstaltungen fallen aus (Corona)

Bedingt durch die Ausbreitung des Coronavirus fallen weitere Veranstaltungen der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. aus.

 

Hundekurse:
Aufgrund der aktuellen Lage ist beschlossen worden, ALLE Hundeausbildungskurse der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. bis auf Weiteres abzusagen.
Es bleibt abzuwarten, in wieweit sich die Lage wieder entspannt und es dann noch Zweck hat, einen Kurs durchzuführen. Sollte dies der Fall sein, werden wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen. Der Termin für die Brauchbarkeitsprüfung wird dann ebenfalls verschoben.
Schießen:
Der Schießbetrieb in Linden ist ab sofort bis Ende Mai 2020 eingestellt. Alle Termine bis zum 01.06.2020 fallen damit aus. Weitere Informationen sind dann auf der Internetseite der Jägerschaft nachzulesen. Aktueller Terminplan unter der Rubrik »Schießwesen«. Am 01.05.2020 fällt das  »60 Taubenschießen« aus. Landesmeisterschaft der Junioren: Ebenso fällt die Landesmeisterschaft der Junioren am 23.05.2020 aus.

Bedingt durch das Coronavirus finden auf Wunsch des Landkreises nachfolgende Veranstaltungen
nicht
statt:

  • erweiterte Vorstandsitzung am 18.3.2020
  • Konzert Hörnerklang und Chorgesang am 19.3.2020
  • Mitgliederversammlung am 20.3.2020

Ebenso findet die Hegeschau im Kurhaus zum geplanten Termin nicht statt. Die Veranstaltungen werden zu einem geeigneten Zeitpunkt nachgeholt.

Coronavirus führt zur Absage von Veranstaltungen

Bedingt durch das Coronavirus finden auf Wunsch des Landkreises nachfolgende Veranstaltungen

nicht

statt:

  • erweiterte Vorstandsitzung am 18.3.2020
  • Konzert Hörnerklang und Chorgesang am 19.3.2020
  • Mitgliederversammlung am 20.3.2020

Ebenso findet die Hegeschau im Kurhaus zum geplanten Termin nicht statt. Die Veranstaltungen werden zu einem geeigneten Zeitpunkt nachgeholt.

Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen

Aufgrund der Änderung des Waffengesetzes am 20.02.2020 ist es derzeit nicht möglich, Jagdscheine sofort auszustellen bzw. zu verlängern.

Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Jagdscheinen ist die Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz zu prüfen. Die Regelüberprüfung beim Bundeszentral- und Verfahrensregisters sowie bei der Polizei ist bereits erfolgt. Mit der Änderung des Waffengesetzes ist zusätzlich die Abfrage beim Verfassungsschutz durchzuführen.
Eine Aussage über die dortige Verfahrensdauer ist derzeit nicht möglich. Anträge werden angenommen, können aber nicht abschließend bearbeitet werden.

Landkreis Uelzen – Ordnungsamt Jagd

Neue Waffengesetz tritt in Kraft

(Berlin, 19. Februar 2020) Mit der heutigen Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das geänderte Waffengesetz morgen in Teilen in Kraft. Dann gelten für Jäger wichtige Regelungen zu Schalldämpfer, Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen, Abfrage beim Verfassungsschutz und Waffenverbotszonen. Die meisten Neuerungen treten erst zum 1. September 2020 in Kraft.

Jäger müssen jetzt Übergangs- und Meldefristen beachten. Beispielsweise muss der bestehende Besitz von größeren Magazinen bis zum 1. September 2021 der Waffenbehörde gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt. Die zulässigen Magazingrenzen liegen künftig bei zehn Schuss für Langwaffen und bei 20 Schuss für Kurzwaffen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Schalldämpfer
  • Jäger dürfen Schalldämpfer für Langwaffen künftig allein auf Jagdschein und ohne Voreintrag erwerben.
  • Jäger müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden – wie beim Kauf von Langwaffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein.
  • Schalldämpfer dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung verwendet werden. Dies gilt ausschließlich im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens.
Zuverlässigkeit:
  • Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt.
  • In besonders begründeten Fällen darf die Waffenbehörde das persönliche Erscheinen anordnen.
Anmeldung von Waffen – Neuregelung der Anzeigepflichten beim Erwerb und Überlassen von Waffen.
  • Der Kreis der erlaubnispflichtigen „wesentlichen Teile“ wird erweitert.
    Magazine für mehr als 20 Schuss (Kurzwaffen) und mehr als zehn Schuss (Langwaffen) werden verboten.
  • Jäger dürfen künftig Nachtsichttechnik (Aufsatz- und Vorsatzgeräte) auch in Verbindung mit der Waffe nutzen. Die jagdrechtlichen Verbote hierzu bleiben aber bestehen. Ausnahmen hierzu gibt es bislang nur in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen.
  • Infrarotaufheller sind nach wie vor verboten.
Waffenverbotszonen
  • Die Länder und Kommunen können verstärkt sogenannte „Waffenverbotszonen“ ausweisen. Für Jäger sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.

[Quelle: DJV-Newsletter vom 19.02.2020]

ASP – Ausgleichszahlungen

ASP: Schwarzwildbestände effektiv absenken – Ausgleichszahlungen für Jäger

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist für Ausgleichszahlungen zuständig.

Antragsformulare und Informationen finden sich unter nachfolgendem Link auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer:
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/18/article/33425.html

Regionale Zuständigkeit:
In Uelzen:  Herr Lux  – Tel.: 0581 – 9463935  /  0175 – 3267969

Den Bezugswert für jedes Revier kann man bei Herrn Lux telefonisch abfragen.

Auch die Stücke, die nach Abschluss der Abschusslisten erlegt werden müssen mit in den Antrag!

Der Bezugswert ändert sich erstmal nicht!

Anträge können vom 01.04. – 31.05. gestellt werden.
(Stand:Feb. 2020)

Termine Hegeringversammlungen 2020

Hegeringversammlungen 2020

HR II Bienenbüttel
29.02.2020 – 14.00 h – Bienenbüttel, »Hotel zur Wassermühle«
HR III Ebstorf
27.02.2020 – 19.00 h – »Gasthaus zum unteren Krug«
HR IV Wriedel
21.02.2020 – 19.00 h – Schatensen, »Wischofs Gasthaus«
HR V Eimke
28. 02. 2020 – 19.00 h – Eimke, »Bullenstall«
HR VI Dreilingen
21. 02. 2020 – 19.00 h – Bahnsen, »Gasthaus Dehrmann«
HR VII Suderburg
06. 03. 2020 – 19.00 h – Suderburg, »Gasthaus Müller Spiller«
HR VIII Bodenteich
07.03.2020 – 19.00 h – Lüder, »Gasthaus Grote«
HR IX Wieren
28.02.2020 – 19.00 h – Ostedt, »Grützmacher«
HR X Uelzen
06.03.20 – 19.00 h – Masendorf, »Landgasthaus Rehn«
HR XI Suhlendorf
13. 03. 2020 – 19.00 h – Nestau, »Gasthaus Ludolphs«
HR XII Rosche
15.02.2020 – 19.00 h – Süttorf, »Gasthaus Meyer- Strohschein«
HR XIII Himbergen
14.02.2020 – 19.00 h – Almstorf, »Gasthaus Burmester«
HR XIV Bevensen
21. 02.2020 – 19.00 h – Groß Hesebeck, »Gasthaus Schmidt«

Hochwildhegegemeinschaftversammlungen

HWR Süsing
03. 03. 2020 –18.00 h – Schatensen, »Wischofs Gasthaus«

HWR Suderburg
14. 03. 2020 – 14.00 h – Suderburg, »Gasthaus Spiller«

HWR Oberer Drawehn
21. 02. 2020 – 19.00 h – Nestau, »Gasthaus Ludolphs«

HWR Göhrde
07. 03. 2020 – 15.00 h – Zernien, »Deutsche Eiche«

Umstrittene Neuregelung des Waffengesetzes beschlossen

Mehr Bürokratie wagen! Neuregelung bringt Rechtsunsicherheit aber praktisch keinen Zugewinn bei der inneren Sicherheit.

Der Bundestag hat heute eine umstrittene Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Damit sollen in erster Linie die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV), das Forum Waffenrecht und viele andere Vertreter von Sportschützen, Händlern und Herstellern, sowie Vertreter von Sicherheitsbehörden haben die Neuregelung heftig kritisiert. Die Änderungen gingen weit über die versprochene Eins-zu-eins-Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie hinaus – entgegen der Ankündigung von Bundesinnenminister Seehofer, kritisierte DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg. Sie führten in erster Linie zu mehr Bürokratie, nicht zu mehr Sicherheit. „Die Neuregelung ist ein Bürokratiemonster. Die Waffenbehörden werden künftig noch stärker mit dem Verwalten des legalen Waffenbesitzes beschäftigt sein, als sich um illegale Waffen zu kümmern. Das ist ein Bärendienst für die innere Sicherheit“, sagte Müller-Schallenberg weiter.

Ausdrücklich begrüßte Müller-Schallenberg, dass künftig alle Jäger Schalldämpfer für ihre Gewehre erwerben können, um ihr Gehör zu schützen. Auch jagdrechtlich ist der Einsatz von Schalldämpfern inzwischen fast überall erlaubt. Die jagdrechtlichen Regelungen müssen unbedingt beachtet werden. Kritisch ist auch die vorbehaltlose Zulassung von Nachtzielgeräten zu sehen, die Jäger künftig nutzen können. Hierzu betonte Müller-Schallenberg jedoch, dass die Geräte nach wie vor nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien- anders als Schalldämpfer. Lediglich in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen gelten Ausnahmen. Müller-Schallenberg wies außerdem darauf hin, dass hier noch erhebliche rechtliche Unsicherheiten bestünden und der Einsatz in der Jagdpraxis besondere Umsicht erfordere.

Kritisch sieht der DJV auch die Ausweitung von Waffenverbotszonen. Denn damit werden oft die Falschen getroffen. Wie der DJV halten Experten der Polizei ein individuelles Waffenverbot für potentielle Gewalttäter für wirkungsvoller. Dazu betonte Marc Henrichmann (CDU) im Plenum des Bundestages, dass die Regelung für Jäger und Sportschützen auf Grund der überprüften Zuverlässigkeit Erleichterungen enthalte. Diese seien für die Länder auch bindend. Henrichmann äußerte sich kritisch zur Nachtzieltechnik und wies auf den Wertungswiderspruch zum Magazinverbot hin. Denn dazu hatten Sicherheitsbehörden und Sachverständige in der öffentlichen Anhörung betont, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestünde.

Der DJV begrüßt eine Regelung zur Überprüfung von Schießstätten: Hierzu haben es die Länder künftig selbst in der Hand, die Zulassung von Sachverständigen zu ermöglichen. Damit wird eine jahrelange Blockade aufgelöst, die Schießstandbetreibern den sicheren Betrieb der Einrichtungen erschwert hatte.

Viele Neuregelungen betreffen in erster Linie Sportschützen, Händler und Hersteller. Geändert werden unter anderem die Bedürfnisprüfung bei Sportschützen, die Markierung wesentlicher Waffenteile und die Meldung an das Nationale Waffenregister. Größere Magazine werden verboten. Darüber hinaus werden alle Magazine erlaubnispflichtig, nicht nur diejenigen für halbautomatische Waffen oder solche mit größerer Kapazität. Dies sei nur ein Beispiel dafür, wie die EU-Richtlinie für sinnlose Verschärfungen missbraucht werde, betonte Müller-Schallenberg.

Der Gesetzentwurf hatte heftige Kritik von fast allen Beteiligten hervorgerufen. Auch der Bundesrat sah Änderungsbedarf und forderte unter anderem die Einführung einer regelmäßigen Verfassungsschutzabfrage und eine Ausweitung von Waffenverbotszonen. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens gab es noch einige Änderungen am Entwurf, unter anderem zum waffenrechtlichen Bedürfnis bei Sportschützen zum Meldeverfahren, eine Verfassungsschutzabfrage bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung, eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen bei der Antragsstellung (in begründeten Ausnahmefällen) und die Ausweitung von Waffenverbotszonen. Die jetzt beschlossene Änderung muss noch den Bundesrat passieren und wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

Quelle: DJV Pressemitteilung 13.12.2019