Termine Hegeringversammlung 2023

Hegeringversammlungen 2023

vorläufige Termine – gegebenenfalls gibt es noch Änderungen

HR II Bienenbüttel
24.02.2023 – 18.00 h – Restaurant »Mühlenstein« – Grünhagen
HR III Ebstorf
02.03.2023 – 19.00 h – »Gasthaus Wilhelms« – Hohenbünstorf
HR IV Wriedel
24.02.2023 – 19.00 h – »Wischofs Gasthaus«, Schatensen
HR V Eimke
24.02.2023 – 19.00 h – »Jägerkrug«, Lintzel
HR VI Dreilingen
03.03.2023 – 18.00 h –  »Gasthaus Dehrmann«, Bahnsen
HR VII Suderburg
03.03.2023 – 19.00 h –  »Gasthaus Spiller«, Suderburg
HR VIII Bodenteich
11.03.2023 – 19.00 h – »Gasthaus Grote«, Lüder
HR IX Wieren
24.02.2023 –  19.00 Uhr  –  »Gasthaus Grützmacher«, Ostedt
HR X Uelzen
10.03.2023 – 19:00 Uhr – »Gasthaus Rehn«, Masendorf
HR XI Suhlendorf
10.03.2023 – 19:00 Uhr – »Gasthaus Ludolphs«, Nestau
HR XII Rosche
18.02.2023 – 19.00 h – »Gasthaus zur Wipperau«, Süttorf
HR XIII Himbergen
10.02.2023 – 19.00 h – »Gasthaus Burmester«, Almstorf
HR XIV Bevensen
17.02.2023 – 19.00 h – »Gasthaus Schmidt«, Groß Hesebeck

Hochwildhegegemeinschaftversammlungen

HWR Süsing
10.03.2022 – »Wischofs Gasthaus« – Schatensen

HWR Suderburg
11.3.2023 – »Gasthaus Spiller « Suderburg

HWR Oberer Drawehn
17.02.2023 – »Gasthaus Ludolphs« Nestau

HWR Göhrde
4. März 2023 – 15 Uhr
»Gasthaus zur Deutschen Eiche«, Zernien.

Aujeszkische Krankheit im Landkreis Lüneburg und Uelzen nachgewiesen

Aujeszkische Krankheit im Landkreis Uelzen

Im Landkreis Uelzen wurden in wiederholten Proben die Aujeszkische Krankheit nachgewiesen. Schwerpunkte waren Gebiete an der Ilmenau und Reviere im Raum Gerdau, Eimke. Vorsicht ist weiterhin geboten.

Die Aujeszkische Krankheit wurde auch im Landkreis Lüneburg nachgewiesen

Bei einer Überläuferbache im Raum Oldendorf/Nahrendorf, bei zwei Wildschweinen (Bache und Frischling) im Raum Bockum/Rehlingen und einer Überläuferbache im Raum Rohstorf/Barendorf wurden positive Antikörperbefunde festgestellt.  Die Aujeszkische Krankheit (AK) ist höchstgefährlich für fleischfressende Haustiere, insbesondere Hunde.

Für Hunde endet dies Krankheit immer tödlich!

Eine Infektion kann entstehen durch Kontakt mit:
– Blut
– Organen
– anderen Sekreten
eines infizierten Wildschweins. Hundeführer sollten ihre Hunde vom erlegten Stück unbedingt fernhalten.

Beschilderung Bewegungsjagd

Neu:  Stand 2025
Der Beschilderungsantrag für Bewegungsjagden hat sich geändert.
(November 2022)

Nach Einführung der neuen Regelungen in der RSA 21 ist es erforderlich, die Jagdbeschilderung anzupassen. Das Zusatzzeichen »200 m« fällt weg, und die Aufstellentfernungen der Verkehrszeichen haben sich geändert. Das ist alles aus dem neuen Antrag zu ersehen.

Neu ist auch, dass die Beschilderung spätestens 12 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung wieder entfernt werden muss.

Bereits erteilte verkehrsrechtliche Anordnungen und Anträge, die bis zur 46. KW eingehen, behalten ihre Gültigkeit.

Der als Download erhältliche Antrag ist ab sofort zu nutzen und mindestens 2 Wochen vor der Bewegungsjagd zu stellen.

 

In der Vergangenheit kam es vor, dass Anträge nur ein bis zwei Tage vor der Jagd gestellt wurden. Ist der Sachbearbeiter im Urlaub o.ä., kann derart kurzfristig keine Bearbeitung erfolgen.

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Beschilderung nicht ohne die entsprechende Erlaubnis erfolgen darf!
Das Straßenverkehrsamt behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.

Für Rückfragen bezüglich der Beschilderung steht Ihnen Herr Surrey  unter den Telefonnummern 0581-82 142  zur Verfügung.

Schildersätze:

1 Satz bei Sönke Meyer
2 Sätze bei Hubertus Grau
1 Satz bei Heinrich Hellbrügge.
1 Satz Lutz Beplate-Haarstrich

Sozialwahl 2023 – Unterschriften für den DJV

Beteiligung des DJV und BJV ermöglichen

Die Sozialwahl 2023 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) steht an.

Damit sich DJV und BJV an der Sozialwahl 2023 beteiligen können, müssen bundesweit mindestens 300 sogenannte Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden. Zur Unterschrift berechtigt sind alle Jagdrevierinhaber – und deren Ehepartner – die Beiträge an die SVLFG entrichten.
Wichtig: Im Revier dürfen keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten arbeiten.

Ziel ist es, die Interessen der Jägerschaft besser zur Sprache zu bringen.
Weitere Informationen finden Sie hier

Sozialwahl 2023 | Deutscher Jagdverband

Bitte beteiligen Sie sich möglichst bis zum 30.10.2022

Nachwuchs Goldschakal im Landkreis Uelzen

Goldschakal mit Nachwuchs

Ein weiterer neuer Prädator schließt die Lücke zwischen Wolf und Fuchs

Im Landkreis Uelzen ist erstmals Nachwuchs von Goldschakalen in Niedersachsen offiziell nachgewiesen worden.
Mindestens drei Welpen wurden im Rahmen des  Wolfsmonitorings der Landesjägerschaft nachgewiesen und dies wurde am 23.September 2022  gemeldet, wie die Landesjägerschaft berichtete.

Bereits Ende August 2021 hatte es den ersten Nachweis eines einzelnen Goldschakals im Landkreis Uelzen gegeben; weitere Nachweise folgten im Oktober. Das Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft wurde seit einiger Zeit um die Tierart Goldschakal erweitert. So gelangte man auch an die Nachweise des Goldschakals.

Seit 2015 gab es immer wieder Nachweise von einzelnen Goldschakalen in Niedersachsen ; der erste Nachsweis kam aus Cuxhaven.

Der bestätigte Nachwuchs in Niedersachsen ist der dritte bestätigte Nachwuchs in Deutschland (zuvor wurde Nachwuchs bereits in Baden-Württemberg 2021 und 2022 bestätigt).

Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet des eurasischen Goldschakals liegt in Süd-Osteuropa und Asien. Der Goldschakal unterliegt seit der Novellierung des Landesjagdgesetzes (2022) dem Jagdrecht mit einer ganzjährigen Schonzeit, ebenso wie der Wolf.

Größentechnisch kann der Goldschakal zwischen Wolf und Fuchs eingeordnet werden. Der Goldschakal ist ein opportunistischer Allesfresser, der sehr gut an unsere Lebensräume angepasst ist.
Für das Niederwild gibt es nun – auch in Niedersachsen – einen weiteren Freßfeind .

Wolf und Goldschakal haben ganzjährige Schonzeit.

Gebühren für die Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen

Auszug aus der Veröffentlichung im  Nds. MBl. 2022, 1223

Billigkeitsmaßnahmen gemäß § 11 Abs. 5 des NVwKostG;
Gebühren für die Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen, Munition oder verbotener Waffen am Aufbewahrungsort nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG; Nummer 109.1.38.1 des Kostentarifs der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO

RdErl. d. MI v. 18. 8. 2022 — 22.12-05301/04 —

— VORIS 21012 —

— Im Einvernehmen mit dem MF —

Fundstelle: Nds. MBl. 2022 Nr. 36, S. 1223

In Fällen der Nummer 109.1.38.1 des Kostentarifs der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO wird auf die Gebührenerhebung verzichtet, wenn innerhalb von acht Jahren seit der ersten verdachtsunabhängigen Waffenaufbewahrungskontrolle gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG eine weitere verdachtsunabhängige Waffenaufbewahrungskontrolle gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG durchgeführt wird.

Dies gilt nur, sofern die weitere Waffenaufbewahrungskontrolle selbst ohne Beanstandungen verlief und keine Nachkontrolle erforderlich ist.

Dieser RdErl. tritt am 1. 9. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.

Kreishaus ist umgezogen

Umzug der Behörden ins neue Kreishaus

Mit dem Umzug diverser Behörden ins Kreishaus sind auch die jagdlich relevanten Behörden nicht mehr in der Veerßer Straße 53 sondern an dem neuen Standort anzutreffen.

Hausanschrift:
Landkreis Uelzen
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
Telefon 0581 / 82-0
Telefax 0581 / 82-445
Email: info@landkreis-uelzen.de

Die alten Telefonnummern werden übernommen.

Link zu Google-maps:  https://goo.gl/maps/m5eLWGfdpoXC2NiL7

Ordnungsamt (Amt 32):
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
Tel.: 0581 – 82- 136

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Amt 39):
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
Tel.: 0581 – 82- 736

Umweltamt (Amt 66):
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
Tel.: 0581 – 82- 312

Sign for Hunting – für die Jagd

Zur Info: es gibt eine Abstimmungsmöglichkeit des Europäischen Jagdverbandes FACE:

Seit Jahren werden wir von europäischer Seite mit Entscheidungen konfrontiert, denen jeglicher Bezug zur jagdlichen Praxis fehlt.

 Damit die Stimmen der Jägerinnen und Jäger auch dort gehört werden, wo über jagdliche Belange aus ganz Europa entschieden wird, brauchen wir Ihre Hilfe. Die Kampagne #signforhunting des europäischen Jagdverbandes FACE zielt auf Mitbestimmung bei politischen Entscheidungen ab. Aktuell wurden bereits mehr als 77.000 Unterschriften gesammelt. Sorgen Sie mit dafür, dass Rechte von Jägerinnen und Jägern gewahrt und nicht beschnitten werden. Geben Sie Ihre Stimme der Zukunft der Jagd und damit auch dem Natur- und Artenschutz: http://www.signforhunting.com/de.
Bitte teilen Sie diesen Link in Ihrem Netzwerk und in Ihrem Jagdverband vor Ort.

Daher möchte ich euch bitten an der Aktion des Europäischen Jagdverbandes FACE teilzunehmen,  vielleicht können zukünftige Entscheidungen gegen eine sinnvolle und praxisorientierte Jagdausübung abgewendet werden.

Waidmannsheil
Karsten Meyer

Wolfspopulationsstudie 2022

Wolfspopulationsstudie vorgelegt: deutschlandweit einmalige Untersuchung
gibt Grundlage für ein bestandsicherndes Wildtiermanagement

[Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz 14.07.2022]

Mit aktuell 39 Wolfsrudeln und 4 residenten Einzelwölfen hat Niedersachsen einen biologisch erforderlichen Mindestbestand für die Art Wolf erreicht. Eine heute in Hannover vorgestellte Studie des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft (IWJ) der Universität für Bodenkultur Wien hat dazu eine wissenschaftliche Grundlage für ein Wildtiermanagement, welches diesen Bestand sichern kann, entwickelt.
Dazu der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies bei der Vorstellung der Studie: „Die niedersächsische Umweltpolitik ist dem Artenschutz als Ganzes verpflichtet. Von beweideten Biotopen abhängige seltene Vogel und Pflanzenarten sind ebenso schützenswert wie unsere Wölfe. Wir sind daher gut beraten, beim Thema Wildtiermanagement nicht Emotionen, sondern Objektivität walten zu lassen. Niedersachsen hat deshalb das Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der renommierten Wiener Universität für Bodenkultur (BOKU) mit einer wissenschaftlichen Studie zur Populationsentwicklung des Wolfes beauftragt.

Und weiter: „Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass die kontrollierte Entnahme von Wölfen angesichts eines stetig wachsenden Bestandes grundsätzlich keine Gefährdung für den Wolfsbestand in Deutschland mit sich bringt. Einzige Voraussetzung: eine ständige Kontrolle durch ein weiterhin engmaschiges und systematisches Monitoring.

Demnach belegt die Studie, dass auch unter der Annahme  verschiedenster Szenarien beispielweise unvorhergesehene Naturkatastrophen mit einer exponentiellen Zunahme der
Wölfe in Deutschland zu rechnen ist. Ausgehend vom Basisjahr 2015, als es erst 6 Rudel in Niedersachsen gab, zeigen die Modelle einen kontinuierlichen Anstieg der Population, der ein erneutes Aussterben der Wölfe selbst bei kontrollierten Entnahmen sehr
unwahrscheinlich macht.
„Heute zählen wir 39 bekannte Wolfsrudel in Niedersachsen. Der Anteil Niedersachsens am biologisch erforderlichen Mindestbestand ist also längst erreicht. Mit einer zunehmenden Wolfsdichte rückt somit eine andere Grenze in den Fokus: der Akzeptanzbestand, also die Zahl von Wölfen, die in der Kulturlandschaft von den Menschen noch hingenommen wird.
Und zwar insbesondere von denen, die nicht in Großstädten leben“, erläutert Lies weiter.
Mithilfe des im Rahmen der Studie entwickelten statistischen Modells lasse sich im Fall erforderlicher Entnahmen und perspektivisch auch eines Bestandsmanagements eine wissenschaftlich unterlegte Sicherung des niedersächsischen Anteils des gesamtdeutschen Wolfsbestandes gewährleisten.

Ziel eines Bestandsmanagements sollte, laut Lies, daher – wie bei anderen Wildtieren auch – eine Quote von schadensverursachenden Wölfen sein, die über die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ohne langwierige Einzelgenehmigungen entnommen werden können.


Hintergrund:

Modellbasierte Populationsstudie über den Wolf in Niedersachsen, als Teilaspekt zum Erhaltungszustand in Deutschland

In der vorliegenden Studie werden Populationsgefährdungsanalysen für den Wolfsbestand in Niedersachsen und das restliche Deutschland durchgeführt und die theoretischen Entwicklungen in den kommenden 30 Jahren (seit 2015) modelliert.
Die Analysen zielen darauf ab, anhand von insgesamt 23 verschiedenen Szenarien die Bedeutung diverser Einflussfaktoren zu quantifizieren. Sie stellt durch die Präsentation von potentiell realistischen Szenarien eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung eines adaptiven Wolfsmanagements dar.

Ein Standardszenario beschreibt die Entwicklung des Wolfsbestandes auf Grundlage der bisherigen tatsächlichen Entwicklung und von Literaturwerten. Die festgestellten Wolfsterritorien in Deutschland in den Monitoringjahren 2000/01 bis 2020/21 lassen sich sehr gut mit einer exponentiellen Zunahme beschreiben, so dass die maximale Kapazitätsgrenze von 1408 Territorien in Deutschland, (BFN-Studie 2020) mit hoher Wahrscheinlichkeit (89,6%) im Jahr 2030 erreicht wird. Für NI entspricht das 175 bis 205 Territorien (1120-1312 Wölfe).

Die Ergebnisse der Simulationen stellen die Bestandsentwicklung von 23 ausgewählten pot. realistischen Szenarien über 30 Jahre in 23.000 Simulationen dar (Start 2015). Die Effekte auf den  Wolfsbestand werden im Vergleich zum Standardszenario dargestellt.

Durch eine Datenabfrage bei den Bundesländern wurden die beim SenckenbergInstitut erfassten Informationen aller erfassten genetischen Nachweise lediglich aus den Ländern  Berlin, Niedersachsen, SchleswigHolstein und Thüringen freigegeben und durch das Senckenberg Institut zur Verfügung gestellt. Wenn uns alle Länder (z.B. SN, ST, BB) ihre Daten zur Verfügung gestellt hätten, hätte man sich evtl. auch einer konkreten Untergrenze
näheren können.


Fazit

Auch diese Studie belegt, dass bei Fortführung des aktuellen Feldversuchs „Wolf“ in 2030 alle pot. möglichen Lebensräume vom Wolf in Deutschland und Niedersachsen besiedelt sind weil er sich prächtig und ohne Hilfe vermehrt.

Der Wolf ist aktuell weder in Deutschland noch in Niedersachsen eine gefährdete Art.

Mit den bisherigen Managementmaßnahmen sind wir weit entfernt von langfristigen Auswirkungen auf den niedersächsischen oder deutschen Wolfsbestand.

Der Ausgangsbestand von 2015 mit 50 Wölfen in NI und 350 Wölfen in D war ausreichend, um innerhalb von 30 Jahren die potentiell in Deutschland vorhandenen Habitate der BFNStudie mit Wölfen zu besiedeln.

Erhöhte Mortalitäten (z.B. gezielte Entnahmen schadensverursachender Wölfe) von territorialen Wölfen und Dispersen („Wanderwölfe“) haben den stärksten Einfluss auf
die Bestandsentwicklung des Wolfs.

Ein adaptives Management des aktuellen Wolfsbestands durch gezielte Entnahmen, verbunden mit einem Monitoring, gefährden den langfristigen Bestand des Wolfs in Niedersachsen nicht.

Ein Management, wie in Frankreich oder Schweden, bei dem ein Wolfsbestand begrenzt werden soll, bedürfte, deutlich robusterer Eingriffe in den Bestand.

 ….. …..


Die gesamte Datei zum Download:
>>> Wolfspopulationsanalyse im pdf-Format

Erneute Förderung von Drohnen

Förderung Drohne mit Wärmebildkamera

Das wird Tierschützer und Kitze gleichermaßen freuen: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert wieder die Anschaffung von DROHNEN MIT WÄRMEBILDTECHNIK. Insgesamt drei Millionen Euro stellt das Ministerium dafür bereit. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen die Entscheidung. Jägerschaften können die Förderung in Kürze beantragen – und sollten es auch, denn bis zum 1. September müssen entsprechende Anträge gestellt werden.

Antrag auf Förderung muss bis 1. September gestellt werden

Der Antrag auf Auszahlung kann erst nach dem Kauf der Drohne gestellt werden – eingereicht werden muss dieser bereits bis zum 30. September 2022. Eine Förderung erhalten zum Beispiel Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene als eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Eingetragene Vereine, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben Pflege und Förderung des Jagdwesens, Tier-, Natur- und Landschaftsschutz oder Rettung von Wildtieren gehören, können sich ebenfalls bewerben.

Was wird gefördert und wie läuft das Antragsverfahren ab?

Förderfähig sind Drohnen mit Wärmebildkameras und Home-Return-Funktion ab einer Akkulaufzeit von mindestens 20 Minuten. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Drohne. Je Verein können bis zu zwei Drohnen gefördert werden. Auf den Antrag auf Förderung bei der BLE folgt der Bewilligungsbescheid. Liegt dieser vor, kann die Drohne angeschafft werden. Danach wird der Antrag auf Auszahlung gestellt und die Förderung wird ausgezahlt.

[Quelle: 11. Juli 2022 (DJV/DWR) Berlin/Hamburg]

in der LJN/ im DJV

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