Sozialwahl 2023

Freie Liste »Jäger«

Im Mai 2023 finden bundesweit die SOZIALWAHLEN statt – auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG. Dort sind alle Revierinhaber pflichtversichert.

Bereits ab März 2023 müssen die Unterlagen für diese reine Briefwahl angefordert werden. Sozialwahlen gibt es nur alle sechs Jahre. Es ist deshalb ganz wichtig, dass sich möglichst viele Revierinhaber, deren Ehepartner und auch alle Mitpächter an dieser Wahl beteiligen und damit die Rechte von allen Jägerinnen und Jägern stärken. Der Deutsche Jagdverband will Sie dabei unterstützen. In diesem Kurzvideo erklärt DJV-Justitiar Friedrich von Massow Schritt für Schritt das Teilnahmeverfahren, wer wahlberechtigt ist und welche Dokumente Sie sonst noch brauchen.

Link zum Video:   https://www.jagdverband.de/djv-veroeffentlicht-erklaervideo-fuer-sozialwahl-2023


Briefwahl beantragen:  Wahlunterlagen vor der Wahl beantragen

• Ab März verschickt SVLFG Fragebogen – allerdings nur an denjenigen Ansprechpartner. der den jährl. Beitragsbescheid erhält.

•Wahlberechtigt: alle Pächter des Reviers und deren Ehepartner
–> daher mehrere Kopien des Fragebogens machen

•Revierinhaber sind i.d.R:
–  »Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte«   oder
–  »Arbeitgeber mit sozialpflichtig angestellten Arbeitskräften«

• DJV tritt mit eigener Liste in der Gruppe der »Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte« an

• Fragebogen ausfüllen – jeweils einen für jeden Wähler –
korrekte Adresse, Unterschrift
Kopie des Pachtvertrages beifügen
Absenden an SVLFG

• Die SVLFG verschickt dann die Wahlunterlagen ab April