DJV – Pressemeldung zur Sozialwahl 2017
Viele Revierinhaber sind unzufrieden mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Der Austritt aus der SVLFG ist weiterhin Ziel der Jagdverbände. Daneben wollen der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) und der Bayerische Jagdverband e.V. (BJV) auch innerhalb der Berufsgenossenschaft einige Punkte zum Wohl der Jäger verändern. Gelegenheit dazu bietet die Wahl der Vertreterversammlung der SVLFG, kurz Sozialwahl. DJV und BJV beteiligen sich mit einer eigenen Liste an der Sozialwahl 2017. Die Revierinhaber werden jetzt von der SVLFG angeschrieben, um die Wahlen vorzubereiten. Die Rückmeldung an die SVLFG ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl und daher enorm wichtig!
Warum beteiligen sich die Jagdverbände an der Sozialwahl 2017?
Neben der grundsätzlichen Frage der Rechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft gibt es weitere Punkte. Das sind unter anderem:
- Zunächst mangelt es an der notwendigen Transparenz bei der
Festlegung und Verwendung der jährlichen Mitgliedsbeiträge.
- Leistungen werden häufig verweigert, wenn es sich
bei Verletzten um Jagdhelfer oder Hundeführer handelt.
- Und schließlich bietet die SVLFG kaum Präventionsleistungen
für den Bereich der Jagd an.
Ziel der beiden Verbände ist jetzt, durch die Beteiligung an der Sozialwahl Vertreter der Jagd in den Gremien der SVLFG zu etablieren, um dadurch besseren Einfluss auf jagdrelevante Entscheidungen nehmen zu können.
Unabhängig von der Sozialwahl fordert der DJV weiterhin das Ende der anachronistischen Zwangsmitgliedschaft der Jagden in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Liste zugelassen, aber Rolle der Jagdverbände nicht gewürdigt
Zur Zulassung der Liste waren Unterschriften von mehr als 1.000 wahlberechtigten Unterstützern erforderlich. Ein Quorum, das DJV und BJV mit 3.585 Unterschriften deutlich übertroffen haben.
Anfang Januar 2017 hat der Wahlausschuss der SVLFG die Liste
zugelassen. Allerdings wurden DJV und BJV nicht als
vorschlagsberechtigte Verbände anerkannt, so dass die Liste nicht Liste „Jagd“ heißen darf, sondern „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“. Diese Entscheidung kritisiert Spitzenkandidat und DJV -Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan als undemokratisch und „Schlag ins Gesicht“ der weit mehr als 100.000 Revierinhaber in Deutschland und generell der 370.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland und kündigt Beschwerde gegen die Entscheidung an.
Die Liste Jagd kandidiert in der Gruppe der „Selbstständigen ohne
fremde Arbeitskräfte“. Zu dieser Gruppe gehören die meisten
Revierinhaber, da sie bei der Jagd keine Angestellten haben. Die vom
DJV mit den Landesjagdverbänden und dem BJV aufgestellte
gemeinsame Liste umfasst 20 Kandidaten.
Für die Beteiligung an der Wahl registrieren!
In diesen Tagen versendet die SVLFG an alle „Unternehmer“ Fragebögen zur Erstellung des Wählerverzeichnisses. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen unbedingt sorgfältig und korrekt aus und senden ihn innerhalb der angegebenen Frist an die SVLFG zurück! Nur wer den Fragebogen vollständig ausgefüllt zurückschickt, darf im Mai 2017 an der Sozialwahl teilnehmen. Auch Ehepartner sind wahlberechtigt und werden mit dem Fragebogen erfasst. In den meisten Pächtergemeinschaften ist nur ein Ansprechpartner bei der SVLFG benannt. Versichert – und damit walberechtigt – sind aber alle
Mitpächter (und deren Ehepartner)! Daher ist es wichtig, dass die
Fragebögen vollständig ausgefüllt werden und für die Sozialwahl alle
Mitpächter genannt werden.
Die Rückmeldung dient erst der Vorbereitung der Wahl, ist aber für die Teilnahme enorm wichtig. Die Wahl selbst erfolgt als Briefwahl im Mai 2017. Die Wahlunterlagen erhalten die erfassten Wahlberechtigten dann im Mai 2017 wiederum von der SVLFG. Für eine bessere Vertretung der Jagdinteressen in der SVLFG müssen also alle Revierinhaber spätestens jetzt aktiv werden.