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Online-Infos Einstieg in die Wildrettung

OnlineInformationsveranstaltung zum Thema »Einstieg in die Wildtierrettung mittels Drohnentechnik«

Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen laden zu einer OnlineInformationsveranstaltung zum Thema „Einstieg in die Wildtierrettung mittels Drohnentechnik ein.

OnlineVeranstaltung am 21.04.2023

Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis zum 19.04.2023 über www.lwkniedersachsen.de  mit dem Webcode: 33008859
Der Einladungslink geht Ihnen nach erfolgter Anmeldung zu.

 

die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Einladung – siehe Download

>>>>Einladung zum Download

Erneute Förderung von Drohnen

Förderung Drohne mit Wärmebildkamera

Das wird Tierschützer und Kitze gleichermaßen freuen: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert wieder die Anschaffung von DROHNEN MIT WÄRMEBILDTECHNIK. Insgesamt drei Millionen Euro stellt das Ministerium dafür bereit. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen die Entscheidung. Jägerschaften können die Förderung in Kürze beantragen – und sollten es auch, denn bis zum 1. September müssen entsprechende Anträge gestellt werden.

Antrag auf Förderung muss bis 1. September gestellt werden

Der Antrag auf Auszahlung kann erst nach dem Kauf der Drohne gestellt werden – eingereicht werden muss dieser bereits bis zum 30. September 2022. Eine Förderung erhalten zum Beispiel Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene als eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Eingetragene Vereine, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben Pflege und Förderung des Jagdwesens, Tier-, Natur- und Landschaftsschutz oder Rettung von Wildtieren gehören, können sich ebenfalls bewerben.

Was wird gefördert und wie läuft das Antragsverfahren ab?

Förderfähig sind Drohnen mit Wärmebildkameras und Home-Return-Funktion ab einer Akkulaufzeit von mindestens 20 Minuten. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Drohne. Je Verein können bis zu zwei Drohnen gefördert werden. Auf den Antrag auf Förderung bei der BLE folgt der Bewilligungsbescheid. Liegt dieser vor, kann die Drohne angeschafft werden. Danach wird der Antrag auf Auszahlung gestellt und die Förderung wird ausgezahlt.

[Quelle: 11. Juli 2022 (DJV/DWR) Berlin/Hamburg]

Kitzrettung mit Drohne

Bereits im vergangenen Jahr wurden mit Hilfe von  mit Wärmebildkameras ausgestatteten Drohnen Kitze von Wiesen gerettet, so dass sie nicht Opfer der Mahd wurden.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Bezirksstelle Uelzen – hat zusammen mit der Bezirksstelle in Aurich einen Online-Workshop Kitzrettung mit Drohnen aufgelegt;  u.a. wird sich die Jägerschaft Uelzen inhaltlich mit daran beteiligen. Die Fachgruppe 2 der LWK in Uelzen hat mit dem Maschinenring – UE zusammen zwei Drohnen, die u.a. auch Wärmebildtechnik tragen können. Diese stehen der Jägerschaft für Kitz-Rettungseinsätze zur Verfügung.

Um den Jägern gebündelte Infos zur Verfügung zu stellen, wird hierzu ein Online-Workshop angeboten.

>>>Zugang zum Onlineworkshop über diesen Link:
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/bezirksstelleostfriesland/action/vera.html?id=6025