Archiv der Kategorie: Aktuelles

Warnung: Babesiose bei Hunden im LK Celle

Braune Hundezecke und Auwaldzecke übertragen Babesiose im Landkreis Celle

Eine Tierarztpraxis im Landkreis Celle meldet mehrere Fälle von Babesiose bei Hunden. Diese parasitäre Erkrankung wird von der Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus) und der braunen Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus) übertragen. Die Zecke dient als Zwischenwirt. Über den Speichel der Zecke dringen die Babesien bei einem Zeckenstich in das Blut des Wirtes (Hund). Dort vermehren sie sich, und die Erkrankung führt bei Hunden  zur Zerstörung der roten Blutkörperchen (Hämolyse) und in Folge zur Blutarmut (Anämie). Sie kann bei Hunden unbehandelt tödlich enden.

Achten Sie auf Ihren Hund, kontrollieren den Zeckenbefall und schützen Ihren Hund prophylaktisch!

mögliche Symptome:
• gestörtes Allgemeinverhalten
• Fieber
• gefolgt von Fressunlust, Gewichtsverlust
• Mattigkeit.
• weiter blasse Schleimhäute (Folge der Blutarmut)
• Gelbsucht (Ikterus)
• Ausscheidung von Blutfarbstoff mit dem Harn (Hämoglobinurie)
–>  Harn verfärbt sich  charakteristisch dunkelrot bis kaffeebraun

Behandlung:
Früherkennung ist wichtig! –> Tierarzt
–> Behandlung mit Wirkstoff Imidocarp
–> bei fortgeschrittener Erkrankung (hochgradiger Anämie) können auch eine/mehrere Bluttransfusion/-en erforderlich sein.

Prophylaxe:
Einen wirksamen Schutz bieten Präparate mit zeckenabtötender Wirkung, z.B. Spoton-Präparate, die äußerlich angewendet werden, oder Präparate in Form von Tabletten.

Mitgliedermagazin Landesjägerschaft Niedersachsen

Informationen und Neuigkeiten der LJN

Wie bereits in Hegering- und Mitgliederversammlungen angekündigt wird die LJN nächstes Jahr ein Mitgliedermagazin für die über 59.000 im Verband organisierten nieders. Jägerinnen und Jäger herausgeben. Dieses soll 12 mal im Jahr digital und sechsmal im Jahr zusätzl. in gedruckter Form als Printmagazin erscheinen.

Chefredakteur

Für eine Mitarbeit als Chefredakteur konnte Herr Wulf-Heiner Kummetz gewonnen werden; dieser ist für die operative und inhaltliche Ausgestaltung zuständig. Er hat bereits Erfahrung als PR-Manager, Redakteur, Wirtschaftsassistent, Pferdewirtschaftsmeister gesammelt und verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung. Er war im Laufe seiner Selbstständiglkeit für viele Verbände tätig und hat diese beraten.
Bereits währens seines Studiums an der FH Osbnabrück wirkte er maßgeblich in einem Projekt zum Thema Öffentlichkeitsarbeit im LJVerband Schleswig-Holstein mit. Noch heute berät er das Präsidium des LJVerbandes Schleswig-Holstein als Landesobmann zu Thema Öffentlichkeitsarbeit

Pferd & Jagd 2023

Nichtteilnahme der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., die in der Vergangenheit stets ideeller Partner der Pferd & Jagd war, wird in diesem Jahr nicht als Aussteller an der Messe teilnehmen.
Für diese Entscheidung gibt es verschiedene Gründe, die wir der Deutschen Messe AG als Veranstalter und Ausrichter der Messe Pferd & Jagd frühzeitig mitgeteilt haben.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre und den Rückmeldungen die uns im Nachgang erreicht haben, haben wir der Deutschen Messe AG in einem Gespräch im Frühjahr dieses Jahres, verschiedene konzeptionelle Vorschläge gemacht und angeboten diese gemeinsam weiterzuentwickeln.
Nachdem uns die Deutsche Messe AG im Nachgang des Termins kurze Zeit später mitgeteilt hat, dass sie in diesem Jahr an dem bestehenden Konzept festhalten wird, hat das Präsidium die Entscheidung gefällt, dass die Landesjägerschaft in diesem Jahr nicht an der Messe teilnehmen wird. Dies muss aus unserer Sicht keine Entscheidung für immer
sein, sondern richtet sich auch danach, wie die Deutsche Messe sich zukünftig für die Messe Pferd & Jagd aufstellen wird und welche unternehmerischen Konzepte sie damit verfolgt.
Unabhängig von der Entscheidung der Landesjägerschaft empfiehlt sich, wie bei jeder Messe, vor einem geplanten Besuch ein Blick in das Ausstellerverzeichnis.

[Quelle: Schreiben der LJN vom Sept. 2023]

Schiessübungsnachweis 2023

Schießnachweis nach neuem Jagdgesetz

Man beachte das neue Jagdgesetz  §24 Abs. 5 Satz 2 zum Schießübungsnachweis:

Bis zur Festlegung der Jagdverordnung zu den Anforderungen an den Schießübungsnachweis müssen Jäger und Jägerinnen als Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd bereits jetzt nachweisen, dass sie in den letzten 365 Tagen eine Schießübung mit der für die jeweilige Gesellschaftsjagd vorgesehenen Munitionsart (Schrot- oder Kugelmunition) auf einem Schießstand durchgeführt haben.

Schießübungsnachweis „Schrot“

Es sollte mit einem jagdlichen Durchgang (15 Wurftauben Trap oder Skeet) auf einem Wurftaubenstand 15 Wurftauben im Jagdparcours oder 15 Läufe des Roll- oder Kipphasen abzuleisten sein. Hierfür muss schießstandübliche Schrotmunition verwendet werden.

Ein Schießübungsnachweis „Kugel“

In Anlehnung an die „LJN Keilernadel“ sind dort entweder:
• 5 Schuss mit einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon mindestens zwei Schüsse in den Ringen sein müssen erforderlich
oder alternativ dazu
• 20 Schüsse in einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler oder entsprechende Ziele im Schießkino .

Termine

Termine finden sich in der Rubrik «Schießwesen»
–> letzte allgemeine Termine im Oktober 6.10.2023 und 13.10.2023.

Für die Hegeringe Bevensen und Bienenbüttel findet im Oktober noch ein Übungsschießen am 13.10.2023  – 15-19 Uhr statt.

Waffenschrankschlüssel – Urteil zur Aufbewahrung

Wir informieren hiermit über eine Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 30.08.2023 (Az. 20 A 2384/20). Das Urteil dürfte enorme praktische Relevanz aufweisen, da erstmals durch ein deutsches Obergericht die Anforderungen für die Aufbewahrung eines Waffenschrankschlüssels geklärt werden.

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Schlüssel zu einem Waffenschrank in einem Behältnis aufbewahrt werden müssen, das den gleichen gesetzlichen Sicherheitsstandards wie der Waffenschrank selbst entspricht. Das OVG betonte in dem Urteil, dass klare gesetzliche Anweisungen zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln ebenso fehlen wie Rechtsprechung, an der sich Waffenbesitzer orientieren können. Diese Auslegungslücke ist nunmehr durch das Gericht geschlossen worden, so dass für zukünftige Aufbewahrungsverstöße durch Jäger die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit droht. Zwar  fehlt in Niedersachsen bislang ein entsprechendes Urteil, es ist aber anzunehmen, dass sich die niedersächsische Rechtsprechung an der Entscheidung des OVG NRW orientieren wird.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen empfiehlt daher jedem Mitglied den Waffenschrankschlüssel (und/oder den Ersatzschlüssel) in einem Sicherheitsbehältnis mit Zahlenschloss aufzubewahren, das der für die Waffen vorgeschriebenen Sicherheitsklasse entspricht.

Unter folgendem Link finden Sie einen Artikel zu dem o.g. Urteil.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-20a238420-waffenrechtliche-erlaubnis-widerruf-unzuverlaessig-jaeger-waffenschrank-schluessel-aufbewahrung/

[Quelle: Schreiben LJN 4.9.2023]
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Neuer Kurs zur Standaufsicht

Die Jägerschaft bietet Kurse zur Standaufsicht an.

Nächster Termin : – in Planung

Seminarteilnahme nur für Jagdscheininhaber ab vollendetem 18 Lebensjahr. Max. Teilnehmerzahl pro Seminar: 25

Bitte schriftliche Voranmeldung per E-Mail:

…mit Name, vollständiger Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Jägerschaft. (Diese Daten werden für die auszustellenden Ausweise benötigt)

Voranmeldung

per Mail an: Mark.Skupin (at) posteo.de

Kosten

20,00 € für Mitglieder der Jägerschaft

30,00 € für übrige Teilnehmer

Weitere Folgetermine werden bei Bedarf auf der Homepage veröffentlich .

Dann findet die Schulung zu den angegebenen Terminen jeweils an einem Sonntag von 9.00 Uhr – ca. 12.00 Uhr statt. (Dauer ca. 2-2 1/2 Stunden)

Anmeldung bei Mark Skupin!

Entschädigung Präventionsmaßnahmen ASP aufgehoben

Verwaltungsvorschrift endet zum 31.12.2022

Die Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP) ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31. Dez. 2022 entstandene Aufwände (gem. der außer Kraft getretenen VV-ASP) dürfen bei positiver Antragsprüfung gleichwohl weiterhin ausgezahlt werden. Bei der Prüfung der zu erreichenden Bagatellgrenze ist dabei der Gesamtantrag (Aufwände bis 31.03.2023) maßgebend, auch wenn der tatsächliche Auszahlungsbetrag aufgrund der Kappung zum 31.12.2022 letzlich darunter liegt.

Der ab dem 1.1.2023 entstandene sowie der zukünftig entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden darf leider nicht mehr entschädigt werden, da die haushaltsrechtl. Voraussetzungen für die (unkomplizierte) Gewährung von Billigkeitsleistungen nicht erfüllt sind. Dies insbesondere, weil es an einer expliziten haushaltstechtl. Ermächtigung fehlt und im Übrigen staatliche Billigkeitsleistungen nur für den Ausgleich bereits eingetretener Schäden, nicht dagegen für präventive Maßnahmen gewährt werden.

Alternativ kommt auch ein «klassisches» Zuwendungsverfahren nicht in Betracht, da dies mit Blick auf die kleinen Beträge nahe der Bagatellgrenze für alle Beteiligten einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde.

[Quelle: Schreiben vom Nieders. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11.08.2023]

UVV Jagd aktualisiert

Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd wurde von der  Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau  angepasst; wichtige Punkte sind:

  • Schussabgabe nur ohne Gefährdung erlaubt, d.h. speziell ist bei Erntejagden auf einen Kugelfang zu achten. Eine Gefährdung ist beispielsweise gegeben, wenn ……  bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt. D.h. eine Schussabgabe ist bei Erntejagden nur noch mit erhöhter Schussposition gestattet.

  • Die Forderung nach Signalkleidung für alle an der Jagd Beteilgten wurde präzisiert: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“

Die aktuelle Version (6/2023) zur UVV finden Sie hier:
>>> UVV zum Download

Sommerzählung Wildgänse

Landesjägerschaft Niedersachsen
Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung
Stiftung Tierärztlich Hochschule Hannover

Leitfaden zur Sommerzählung der Wildgänse

Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, rufen zu einer flächendeckenden Erfassung übersommernder Gänse in Niedersachsen durch die Jäger auf. Für die Diskussion um die Bejagung der Gänse sind verlässliche Besatzzahlen über die heimischen Gänse besonders wichtig.

Wir bitten um Ihre Mithilfe

Die heimischen Wildgänse (Graugans, Kanadagans, Nilgans) werden seit 1994 in der Wildtiererfassung Niedersachsen (WTE) erfasst. Hierbei handelt es sich um Erfassungen des Vorkommens in den Revieren, der Anzahl der Brutpaare im Frühjahr sowie der Jagdstrecke.
Des Weiteren finden von Ornithologen organisiert und durchgeführt monatlich zwischen September und April Wasservogelzählungen statt. Diese Zählungen sind saisonal und lokal begrenzt, da sie überwiegend in den Überwinterungsgebieten und an den Gewässern durchgeführt werden.
Seit Jahren ist eine Ausbreitung und Zunahme der Gänsepopulationen zu beobachten, wobei der Anteil an Brutpaaren, Nichtbrütern sowie der Reproduktionsrate im Wesentlichen
unbekannt ist. Darüber hinaus ist über die Bestandsgröße übersommernder Gänse in Niedersachsen wenig bekannt. Aus diesen Gründen sollen sowohl eine Zählung im Mai/Juni
zur Erfassung der Reproduktionsraten als auch eine Erfassung der durchgemauserten Sommergänse im Juli in Kooperation mit den Niederlanden durchgeführt werden. Diese Zählungen sollen in den nächsten Jahren wiederholt werden, damit eine Entwicklung ermittelt werden kann. Dafür benötigen wir Ihre Mithilfe!

Zwei Zwei Zählungen – warum?

Zur Bestimmung der Reproduktionsraten muss sowohl der Anteil an Nichtbrütern und Brütern als auch die Anzahl der Jungtiere ermittelt werden. Die Unterscheidung der Jung- und Altvögel
ist nach der Mauser bereits sehr schwierig. Daher sollte eine erste Erfassung während der Mauser im Zeitraum Mai bis Anfang Juni durchgeführt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die heimliche Lebensweise der Graugänse zur Mauserzeit die Erfassung und die
Zuverlässigkeit erschweren wird.
Aus diesem Grund soll eine zweite Zählung zur Ermittlung des Populationsbestands nach der Mauser im Juli erfolgen, da die Graugänse dann wieder größere Trupps auf offenen Flächen
bilden. Diese zweite Zählung soll in diesem Jahr am 15.07.2023 stattfinden. Eine Simultanzählung soll Doppelerfassungen in benachbarten Revieren vermeiden.

Durchführung der Zählung

Vorbereitung:
• Festlegen einer Zählstrecke, die auch in den Folgejahren beibehalten werden kann. Diese wird ggfs. in einer Karte markiert. Das Revier soll so abgefahren werden, dass es komplett erfasst wird, Strecken aber nicht mehrfach befahren werden. Dies könnte zur Unruhe bei den Gänsen führen.

Erlaubt sind alle Fortbewegungsmittel. Schwer zu erreichende Bereiche können zu Fuß begangen, andere mit dem Fahrrad oder Auto befahren werden. Bei allen Beobachtungen ist darauf zu achten, die Störung so gering wie möglich zu halten.
Es sollten mindestens 2, besser 3 Personen an der Zählung beteiligt sein (Fahrer, Protokollant und Zähler). Mehr Personen sind möglich und ermöglichen die Aufteilung der verschiedenen Arten auf die Zähler.

Material:
• Revierkarte mit eingetragener Strecke
• Protokoll
• Fernglas
• Aufnahmegerät
• Bestimmungshilfen
auch hilfreich sind Teleskop und Handzähler.

>>> Download Protokollbogen Gänseerfassung 2023

Wann und wie werden die Gänse gezählt?

Die erste Erfassung im Mai/Juni soll zwischen Anfang Mai bis Mitte Juni erfolgen, dabei wird die Anzahl der Gänse ermittelt, die sich dauerhaft im Revier aufhalten.
Die zweite Zählung erfolgt am 15. Juli 2023 zwischen 9.00 und 16.30 Uhr.
1.Mai/Juni-Zählung
Bei der Mai/Juni-Zählung ist darauf zu achten, auch schlecht zu erreichende Teile des Reviers einzusehen, da sich insbesondere die Graugans während der Mauser äußerst heimlich verhält; ratsam wäre hier das Revier nicht nur mit dem Auto, sondern auch zu Fuß zu erfassen. Es wird die Anzahl der adulten Gänse unterteilt in Altvögel ohne Bruterfolg und Altvögel mit Bruterfolg sowie die Anzahl der Gössel in den Protokollbogen notiert. Um sicher
zu stellen, dass es sich dabei um dauerhaft in dem Revier lebende Tiere handelt, insbesondere bei den Nichtbrütern, wäre es wünschenswert, die Zahlen nach spätestens 5 Tagen zu
kontrollieren und gegebenenfalls auf dem Protokollbogen zu aktualisieren.
Alle Tiere, die sich jenseits der Reviergrenze befinden, werden NICHT mitgezählt, Hybride werden mitgezählt und im Protokoll unter „Sonstige“ eingetragen.

2. Juli-Zählung
Im Juli finden sich die Gänse wieder zu größeren Trupps zusammen und auch die Graugans kann wieder auf den offenen Flächen angetroffen werden. Zum Äsen fliegen sie nur in den Morgen- und den Abendstunden und halten sich während des Tages an ihren Ruheplätzen auf. Daher liegt die beste Uhrzeit für die zweite Zählung zwischen 9.00 und 16.30 Uhr.
Zugvögel treten zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf, so dass lediglich die Populationsgröße der Sommergänse ermittelt werden kann. Diese Zählung erfolgt synchron in allen Revieren, so dass Doppelzählungen vermieden werden.
Es werden alle Gänsearten gezählt, die sich auf dem Boden befinden, überfliegende Tiere werden NICHT mitgezählt, um  Doppelzählungen zu vermeiden.
Alle Tiere, die sich jenseits der Reviergrenze befinden, werden NICHT mitgezählt. Hybride werden mitgezählt und im Protokoll unter „Sonstige“ eingetragen.
Bei einem guten Datenrücklauf können somit flächendeckende Aussagen aus Niedersachsen zu den Populationsgrößen der Sommergänse sowie der Bestandsentwicklung im Sommer
gemacht werden.
Es ist sehr wichtig, dass auch die Reviere des Hegeringes, in denen keine Gänse vorkommen, den Protokollbogen an das Institut zurückschicken!

Wir bitten alle Hegeringleiter, ihre Reviere für die Teilnahme an dieser Erfassung zu gewinnen und diese Anleitung und die Bögen weiterzuleiten.

Für die Rückgabe der Bögen entscheidet jeder Hegeringleiter selbst, ob er die Bögen gesammelt an das ITAW weiterleitet oder aber die Revierinhaber ihre Bögen direkt einschicken. Die Rücksendung der Bögen erfolgt bis zum 31.07.2023 an folgende Adresse:
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Institut für Aquatische und Terrestrische Wildtierforschung
z.H.: Inga Klages
Bischofsholer Damm 15
30173 Hannover
Ansprechpartner:
Inga Klages Tel.: 0511/856-7578 Fax: 0511/856-827578
Email: inga.klages (at) tiho-hannover.de
Dr. Egbert Strauß Tel.: 0511/856-7620
Anleitung und Erfassungsbögen stehen zum Download bereit unter:
http://www.wildtiermanagement.com

Bundesjägertag 2023

Wahl eines neuen DJV-Präsidenten

Vom 15.06. bis 16.06. fand in Fulda der diesjährige Bundesjägertag statt. Auf dem Programm stand unter anderem die Wahl eines neuen DJVPräsidiums: LJNPräsident Helmut DammannTamke wurde mit 96 % der Delegiertenstimmen zum neuen DJVPräsidenten gewählt! Damit vertritt er zukünftig auch die
Interessen der Jägerschaft auf Bundesebene.

Vier Vizepräsidenten

Die rund 300 Delegierten wählten ebenfalls mit überwältigender Mehrheit vier Vizepräsidenten:
• Prof
. Dr. Jürgen Ellenberger (Präsident LJV Hessen),
• Wolfgang Heins (
Präsident LJV SchleswigHolstein),
• Nicole Heitzig
(Präsidentin LJV NordrheinWestfalen)
• Dr. Carsten Scholz (
Präsident LJV SachsenAnhalt)

sowie als neuen DJVSchatzmeister
Klaus Nieding (Verbandsjustitiar LJV RheinlandPfalz).

Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.jagdverband.de/helmutdammanntamkeistneuerdjvpraesident

Positionspapier zum Thema Waffenrecht

Zudem hatte das Präsidium des Deutschen Jagdverbandes im Vorfeld ein Positionspapier zum Thema Waffenrecht verabschiedet. Dieses finden Sie hier:
https://www.jagdverband.de/djvpositioniertsichgegenwaffenrechtsverschaerfung

Ergebnis der Sozialwahl 2023

Kurz vor dem Bundesjägertag wurde seitens der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG ) das Ergebnis der Sozialwahl 2023 bekannt gegeben.
Die Meldung des DJV dazu finden
Sie hier:
https://www.jagdverband.de/jaegerweiterdersozialversicherungvertreten

FACE-Kampagne „SignForHunting“

Ebenfalls unlängst wurden die Unterschriften der FACEKampagne „SignForHunting“ in Brüssel an den EUUmweltkommissar übereicht.
Die gemeinsame Meldung von FACE und DJV dazu finden Sie hier:

https://www.jagdverband.de/europasjaegerschreibengeschichtemitsignforhuntingkampagne

[Quelle: LJN 20.06.2023]