Schulungstermine 2018
Termine für die Unterweisung der Standaufsichten:
- 1. Termin: 18.März 2018 von 9.00 – 12.00 Uhr
- 2.Termin: 08.April 2018 von 9.00 – 12.00 Uhr
Anmeldung beim Schießobmann oder seinem Stellvertreter
Termine für die Unterweisung der Standaufsichten:
Anmeldung beim Schießobmann oder seinem Stellvertreter
Ende Juni 2017 hat der Bundestag verschiedene Änderungen von Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz beschlossen. Damit möchte man die weitere Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten eindämmen. Dadurch werden auch die Vorgaben der entsprechenden EU-Verordnung Nr. 1143/2014 umgesetzt.
Wildarten, die zu den invasiven Arten zählen sind beispielsweise Nutria und Waschbär.
Neu ist §28a BJagdG (hier der Wortlaut):
Ihr Jagdhorn ist defekt, nichts löst sich mehr, kein Ton kommt heraus, es gurgelt und der Stimmzug ist verbogen…? Da gibt es Abhilfe in unserem Landkreis. Durch Zufall entdeckte ich einen Fachmann direkt „vor unserer Haustür“.
Metallblasinstrumentenmacher
Thorsten Wachner
Hauptstraße 39
29590 Rätzlingen
Tel.: 05804 – 399016
Web: www.wachner.info
Warum in die Ferne schweifen…. oder schicken……
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Im Hegering V sind die Blutproben der Jagden Anfang November 2017 ausgewertet worden; erneut gab es einen Nachweis des Aujeszky Virus: ein Stück Schwarzwild von 20 war positiv.
Insbesondere Hundeführer werden darauf hingewiesen, dass der Kontakt von (Jagd-)Hunden mit dem rohen Fleisch, den Exkrementen und Sekreten von Wildschweinen zu vermeiden ist. Bitte halten Sie den Hund von Aufbrüchen fernhalten, damit er sich nicht infizieren kann. Es gibt bisher keinen Impfstoff gegen das AK-Virus.
Mit einem Infoblatt vom August 2017 informiert das Laves über das Verbringen von Teilen des Wildkörpers (Aufbruch, Decke, Innereien, Haupt, etc…) in der freien Wildbahn.
Auszüge aus dem Infoblatt:
….. Wurde das Wild für eine weitere Verwendung deutlich vom Erlegungsort entfernt (es befindet sich jedoch noch in der Natur), müssen die dann entfernten Tierteile (z.B. Innereien) nach den Bestimmungen des TNP-Rechts in gesonderten Behältnissen gesammelt und über zugelassene Tierkörperbeseitigungsunternehmen entsorgt werden. Dies ist z.B. beim Aufbrechen des Wildes an einem zentralen Sammelstelle der Fall.
……
…… B. Wild oder Wildteile, die für eine weitere Verwendung (z.B. Lebensmittel) aus der Natur entfernt werden:
bei privater Verwendung: die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten Tierteile müssen nach abfallrechtlichen Bestimmungen entsorgt werden.
……
……
Darf erlegtes Wild am Erlegungsort/Fundort aufgebrochen werden und dürfen die Innereien vor Ort verbleiben?
Die beim Aufbrechen gesunden Wildes entnommenen Innereinen dürfen vor Ort liegen bleiben. Auch das Vergraben des Aufbruchs ist möglich. Es ist auf einen ausreichenden Abstand zu Gewässern, zum Grundwasser und zu Wasserschutzgebieten zu achten.
Handelt es sich um Wild, bei dem der Verdacht besteht, dass es an einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit leidet, ist das Verbleiben der Innereien bzw. das Vergraben nicht gestattet. Informieren Sie bitte das für den Fundort zuständige Veterinäramt.
…….
Genauere Informationen finden Sie in dem Infoblatte des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves):
Zum Download (1,2 MB – pdf-Format):
>>>>> Infoblatt Laves Entsorgung von Wild und Wildteilen
Tierischen Nebenprodukte Recht (TNP-Recht)
(Berlin, 01. September 2017) Ab Mitte September beginnt die Maisernte: Für Jäger eine gute Möglichkeit, die Schwarzwildbestände in der Feldflur und somit im Seuchenfall das Ansteckungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu reduzieren. Denn Wildschweine lieben Mais und verbringen ab August viel Zeit in den Feldern. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) appellieren an Jäger, über die gesamte Jagdsaison jede Gelegenheit zu nutzen, Schwarzwild zu bejagen. Die ASP-Ausbreitung findet derzeit hauptsächlich über verunreinigte Lebensmittel statt. Auch infizierte Wild- und Hausschweine übertragen das Virus. Über Tschechien ist die Tierseuche inzwischen bis auf 300 Kilometer an Deutschland herangerückt. Für Menschen ist die Afrikanische Schweinpest ungefährlich.
Für eine erfolgreiche Bejagung sollten sich Jäger und Landwirte frühzeitig über Erntezeiten abstimmen, um Vorbereitungen und Sicherheitsmaßnahmen treffen zu können, raten DBV und DJV. Bereits jetzt, zur Milchreife des Maises, sollten Landwirte Bejagungsschneisen einhächseln, um eine Bejagung überhaupt erst zu ermöglichen. Effektiver ist das Anlegen von Bejagungsschneisen schon während des Einsäens im Frühjahr. So wird eine Jagd über mehrere Monate hinweg möglich – das sorgt auch für weniger Wildschäden.
Jäger und Landwirte sind aufgerufen, ungeklärte Todesfälle bei Wildschweinen unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden, da das Virus hochansteckend und für Schweine immer tödlich ist. DBV und DJV fordern aufgrund der aktuellen Situation Bund und Länder auf, eine effektive und flächendeckende Schwarzwildbejagung in Deutschland sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere, die Jagdruhe in Schutzgebieten aufzuheben. Zudem sollten Behörden bundesweit dem Vorbild einiger Bundesländer und Kommunen folgen und künftig keine Gebühren mehr für die Trichinenuntersuchung von Frischlingen erheben.
Symptome für die Afrikanische Schweinepest – Hinweise des Friedrich-Loeffler-Instituts
Bei Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche.
Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.
Effektive Schwarzwildbejagung dank Schneisen im Maisfeld
Quelle: Mross/DJV
(Berlin, 01. September 2017) Experten gehen davon aus, dass die Wolfspopulation weiter rasant wachsen wird, eine Verdopplung alle drei Jahre ist derzeit realistisch. Es ist zu beobachten, dass die Akzeptanz für den Wolf dort dramatisch zurückgeht, wo er sich etabliert hat. „Wir müssen den Wolf als Wildtier behandeln. Er muss lernen, sich von Menschen und seinen Nutztieren fernzuhalten“, sagte Helmut Dammann-Tamke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbandes (DJV) als Reaktion auf ein aktuelles Eckpunktepapier zum Wolf, das einige Natur- und Tierschutzverbände gestern vorgestellt haben. Es ist laut DJV realitätsfern, höhere Elektrozäune und Herdenschutzhunde anzupreisen, wenn es darum geht, tausende Quadratkilometer Weideland wolfssicher zu machen.
In dem Eckpunktepapier bezeichnen Natur- und Tierschutzverbände eine extensive Weidetierhaltung zwar als unersetzlich für Natur und Landschaft, praktikable Lösungen für den Erhalt fehlen aber. Die Situation für Kleinbauern und Schäfer ist in einigen Regionen bereits jetzt existenzbedrohend. Die Gesellschaft fordert immer mehr ökologische Tierhaltung, diese wird aber bei weiter rasant ansteigenden Wolfszahlen nicht mehr realisierbar sein.
Neben technischen Hürden beim Aufstellen von Elektrozäunen, etwa beim Sichern von Entwässerungsgräben, kommen Hindernisse für unsere Wildtiere hinzu: Was der Wolf nicht überwinden kann, ist auch Barriere für andere Wildtiere. Eine Verdrahtung der Landschaft torpediert alle Bemühungen zur Biotopvernetzung, die dringend notwendig ist, um Artenvielfalt zu erhalten. Gerade dieser Aspekt sollte von Natur- und Tierschutzverbände berücksichtigt werden, findet aber im vorgelegten Eckpunktepapier keinerlei Erwähnung.
Im Kreis Cuxhaven haben in den vergangenen Monaten die Risse von Nutztieren stark zugenommen, sogar ausgewachsene Rinder werden inzwischen von Wölfen gerissen. Einzelne Tiere oder Rudel, die sich offensichtlich auf Nutztiere spezialisiert haben, müssen schnell und unbürokratisch entnommen werden. Es müssen dafür schnelle Entscheidungswege und rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden. Die Änderung des Wolf-Schutzstatuses von „streng geschützt“ (Anhang 4 der FFH-Richtlinie) auf „geschützt“ (Anhang 5) ist deshalb längst überfällig.
Ebenso dringend – und im Eckpunktepapier ausgelassen – ist die Frage der Vergrämung. Wölfe sollen laut Experten beispielsweise mit Gummigeschossen beschossen werden, wenn sie sich Nutztieren oder Menschen nähern. So sollen sie Respekt vor dem Menschen lernen und unerwünschtes Verhalten verändern. Wer das wie und womit machen soll, ist leider bisher ungeklärt. Der Wolf hat laut DJV keine genetisch verankerte Scheu vor dem Menschen. Diese wird erlernt und an die nächste Generation weitergegeben. Wird diese nicht aktiv trainiert, werden abwandernde Jungwölfe ihren Welpen zeigen, das Nutztiere leichte Beute sind und die Nähe des Menschen ungefährlich ist. Bereits in den 1990er Jahren wurden Wolfsfamilien gefilmt, die in rumänischen Großstädten nachts auf Müllplätzen nach Nahrung gesucht haben. „Wir sind der Auffassung, dass wir am Ende des Tages nicht am Instrument Jagd für ein sachgerechtes Wolfsmanagement vorbeikommen“, so Dammann-Tamke.
Muss lernen sich von Mensch und Nutztier fernzuhalten: der Wolf
Quelle: Rolfes/DJV
In der Tschechischen Republik, rund 300 km von Bayern entfernt, ist seit Ende Juni an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendetes Schwarzwild aufgefunden worden.
Die ASP stellt für die landwirtschaftliche Schweinehaltung und für den Schwarzwildbestand ein erhebliches Risiko dar. Deswegen und wegen der tiefgreifenden Folgen, die im Seuchenfall zu ergreifende Maßnahmen auch für den Jagdbetrieb der NLF hätten, hat die BL Kontakt zu den zuständigen Behörden aufgenommen.
Insbesondere folgende Punkte bitte ich zu beachten:
Weitere Informationen zur ASP finden Sie unter
https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/
Die aktuelle Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP ist hier abrufbar:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00003303/ASP_Risikobewertung_2017-07-12.pdf
Bitte suchen und fördern Sie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Veterinärämtern. Ein intensives Flächenmonitoring in Verbindung mit der Verbreitung von Informationen zur ASP stellt das derzeit wirksamste Mittel gegen die Verbreitung der ASP dar.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jörg Pfeiffer
www.landkreis-uelzen.de
Einen aktuellen Link zur Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP finden Sie hier:
>>>> Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00003303/ASP_Risikobewertung_2017-07-12.pdf
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gibt es hier zum Download:
>>>>> Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen
( Beachte: es gibt Vorder- und Rückseite)
(Stand 05.07.2017)
Offizielle Meldungen aus Tschechien an die EU:
27.06.2017:
29.06.2017:
Seit dem 29.06.2017 wurden 8 weitere Fälle bei der OIE gemeldet (siehe Tabelle). Sämtliche Fundorte befinden sich in einem Gebiet mit einer Ausdehnung von ca. 1x2km in direkter Nähe zu Siedlungsgebieten der tschechischen Stadt Zlín.
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Diverses Informationsmaterial für Jäger, Landwirte, Tierärzte zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie unter:
www.tierseucheninfo.niedersachsen.de
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