Archiv der Kategorie: Aktuelles

Ergänzungsinfo zu Waffenaufbewahrung/Waffenschränken

(DJV-Pressemeldung vom 29.7.17)

Bestandsschutz für Waffenschränke: bisherige Nutzung ausschlaggebend

Forum Waffenrecht weist darauf hin, dass für den Bestandsschutz von A- und B-Waffenschränken die bisherige, rechtmäßige Nutzung relevant ist. Voraussetzung nach §36 Abs. 4 ist nicht die Anmeldung bei der Waffenbehörde.

(Berlin, 29. Juli 2017) Nachdem das neue Waffengesetz in Kraft getreten ist, häufen sich beim DJV Fragen von Jägern zum Bestandsschutz von A- und B-Waffenschränken. Offenbar wollen einige zuständige Behörden die Nachmeldung von Schränken nicht akzeptieren, die vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes in Benutzung, aber nicht bei der Behörde gemeldet waren. Auf DJV-Nachfrage hat der Geschäftsführer des Forum Waffenrecht, Frank Göpper, klargestellt: Die Voraussetzung für den Bestandsschutz nach § 36 Abs. 4 des Waffengesetzes ist nicht die Anmeldung bei der Waffenbehörde, sondern die Aufrechterhaltung der bisherigen rechtmäßigen Nutzung. Wenn also bis zum 6. Juli 2017, dem Tag, an dem das neue Waffengesetz mit seinen Änderungen in Kraft trat, Waffen zulässig in Schränken der Widerstandsgrade A oder B gemäß VDMA 24992 aufbewahrt worden sind, dürfen diese auch weiterhin vom bisherigen Nutzer verwendet werden.

Das Forum Waffenrecht empfiehlt Jägern, der Behörde, die eine Nutzung vor dem Stichtag anzweifelt, entsprechende Nachweise – etwa Zeugen oder Kaufbelege – anzubieten und um eine schriftliche Bestätigung zu bitten. In letzter Konsequenz müsste das Bestehen der bisherigen Nutzung und damit des Bestandsschutzes durch Verwaltungsgerichte festgestellt werden. Um künftig Unsicherheiten auszuschließen, weist das Forum Waffenrecht Besitzer von A- und B-Schränken darauf hin, Belege für die Nutzung der Schränke vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes sorgfältig aufzubewahren und ihren Waffenbehörden die genutzten Waffenschränke zu melden.

Änderung des Waffengesetzes

Pressemeldung DJV

Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

 

Ab 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig: Neue Waffenschränke müssen dann die Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufweisen, für A- und B-Schränke in Gebrauch gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in der Jackentasche ist zwar lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber die Unzuverlässigkeit droht.

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Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechien

Erste Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in der Tschechischen Republik

Ungefähr 300 km südöstlich von Prag wurden zwei verendete Wildschweine entdeckt, die mit ASP infiziert waren. Damit ist die ASP rund 300 km Luftlinie bis an die deutsche Grenze vorgedrungen. Letze „räumlich nahe“  Nachweise waren noch 400 km weiter östlich in der Ukraine zu verzeichnen. Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechien weiterlesen

Staphylococcus aureus

Im Landkreis Uelzen wurde aktuell bei Schwarzwild eine Infektion mit dem oben genannten Erreger nachgewiesen. Die Stücke wurden ursprünglich mit dem Verdacht auf „Räude“ untersucht, da die äußerlichen Symptome (kahle, teilweise eitrige Stellen, Apathie, etc.) die Vermutung nahe legten.

ACHTUNG: Es ist sowohl eine Übertragung auf Tiere als auch auf Menschen möglich!

Der Erreger kommt häufig in der Natur vor. Zu einem Krankheitsausbruch kommt es aber nur bei für den Erreger günstigen Bedingungen und schwachem Immunsystem.

Der Erreger kann hoch ansteckend sein und ist teilweise multiresistent.

Die Krankheit kann z. B. in eitrigen Entzündungen der Haut, der Schleimhäute, Rachen-, oder Lungenentzündungen, aber auch Hirhautentzüngungen u. a. verlaufen.

Vorfall: Ein Schweißhund im Landkreis Uelzen hatte nur kurz Kontakt mit einer erkrankten Sau. Zwei Tage später roch er extrem aus dem Fang, in den folgenden Tagen schwoll der Hals an, er atmete unter Belastung schwer. Ansonsten verhielt er sich völlig normal und zeigte keine körperlichen Auffälligkeiten. Diagnostiziert wurde eine eitrige Rachenentzündung. Die anderen Hunde im Rudel hatten keinenKontakt mit dem Stück. Sie zeigten erst etwa eine Woche später erste Symptome.

Trichinenprobenannahme eingeschränkt

Trichinenschau im Frühjahr/Sommer nur noch montags und freitags

Die letze Probenannahme und -untersuchung mittwochs findet am
Mittwoch, den 22.02.2017  statt.
In den Monaten März bis September findet die Probenannahme sowohl in Uelzen als auch in Bad Bevensen nur noch montags und freitags in der Zeit von 8.00 h – 9.00 h (VetAmt) bzw. 9.30 h – 11.30 h (Henke) statt.

Verschiebungen aufgrund von Feiertagen im 1.Halbjahr 2017:

Ostern:
Fr., 14.04.17    –> vorgezogen auf Do., 13.04.17
Mo., 17.04.17 –> verschoben auf Di., 18.04.17

1.Mai:
Mo., 01.05.17 –> verschoben auf Di., 02.05.17

Pfingsten:
Mo.,05.06.17 –> verschoben auf Di., 06.06.17

Vogelgrippe im Landkreis Lüneburg

Nachweis von H5N8 bei einer toten Stockente in Dahlenburg

Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut wies bei einer toten Stockente in Dahlenburg im Landkreis Lüneburg die Vogelgrippe nach. Da keine weiteren erkrankten oder totne Tiere nach dem Fund in der vergangenen Woche entdeckt wurden, verzichtet der Landkreis auf die Einrichtung eines Sperrbezirks. Bereits seit Anfang Dezember muss das gesamte Geflügel im Landkreis Lüneburg zum Schutz gegen die Vogelgrippe im Stall bleiben.
Nachweis des H5N8-Virus in Niedersachsen – bisher bei 23 Wildvögeln
(nach Angaben des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
Die Geflügelpest breite sich noch immer aus.