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Änderung Waffengesetz in Kraft getreten

Am 31 .Oktober 2024 sind die Änderungen des Waffengesetzes in Kraft getreten

Der Deutscher Jagdverband e.V. hat in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopse veröffentlicht. Weiterhin prüft der DJV auch rechtliche Schritte.

Liebe Jägerinnen und Jäger,

es ist leider so weit: Das höchst umstrittene Sicherheitspaket mit den scharf kritisierten WAFFENGESETZÄNDERUNGEN ist gestern in Kraft getreten. Ein Tag zuvor wurden sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Was bedeutet das für Jägerinnen und Jäger konkret? Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des Waffenverbots. Das betrifft ab sofort sämtliche Messer – unabhängig von der Klingenlänge – bei öffentlichen Veranstaltungen. Es gilt ebenfalls für den Personenfernverkehr, also beispielsweise für Busse, Bahnen oder auch für „seitlich umschlossene Einrichtungen“ wie Wartehäuschen an Haltepunkten.

Es gibt Ausnahmen, etwa wenn ein Messer nicht zugriffsbereit ist oder zu einem allgemein anerkannten Zweck – auch im Zusammenhang mit der Jagd – mitgeführt wird. Aber: In sehr vielen Fällen besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein kleines Taschenmesser in der Hosentasche kann bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Und denken Sie auch an ihr Jagdmesser im Auto – auch das kann Sie bei einer Kontrolle in einer Waffenverbotszone in Schwierigkeiten bringen. 

Die Bundesländer haben künftig einen größeren Spielraum, Messerverbotszonen festzulegen. Auch die Durchsuchungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden werden ausgeweitet, und noch mehr Behörden als bisher prüfen die Zuverlässigkeit von legalen Waffenbesitzern. Mehr Informationen finden Sie in unserer aktuellen Pressemitteilung. Und falls Sie alle Neuregelungen nochmal in Ruhe nachlesen wollen: Wir haben in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopse (s.u.) veröffentlicht.

Der DJV und viele andere Organisationen hatten den Entwurf scharf kritisiert – als handwerklich schlecht gemacht, wirkungslos gegen Terrorismus und verfassungsrechtlich mindestens bedenklich. Der DJV prüft deshalb juristische Schritte gegen die Verschärfungen.

Weitere Informationen dazu sowie die beiden Dokumente finden Sie über nachstehenden Link:

> Weitere Infos hier:
https://www.jagdverband.de/umstrittene-waffengesetzaenderung-tritt-kraft-0

>Synopse zum Download:
https://jaegerschaft-uelzen.net/wp-content/uploads/2024/11/2024-10-21Synopse-WaffengesetzLJN.pdf

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Umstrittene Neuregelung des Waffengesetzes beschlossen

Mehr Bürokratie wagen! Neuregelung bringt Rechtsunsicherheit aber praktisch keinen Zugewinn bei der inneren Sicherheit.

Der Bundestag hat heute eine umstrittene Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Damit sollen in erster Linie die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV), das Forum Waffenrecht und viele andere Vertreter von Sportschützen, Händlern und Herstellern, sowie Vertreter von Sicherheitsbehörden haben die Neuregelung heftig kritisiert. Die Änderungen gingen weit über die versprochene Eins-zu-eins-Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie hinaus – entgegen der Ankündigung von Bundesinnenminister Seehofer, kritisierte DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg. Sie führten in erster Linie zu mehr Bürokratie, nicht zu mehr Sicherheit. „Die Neuregelung ist ein Bürokratiemonster. Die Waffenbehörden werden künftig noch stärker mit dem Verwalten des legalen Waffenbesitzes beschäftigt sein, als sich um illegale Waffen zu kümmern. Das ist ein Bärendienst für die innere Sicherheit“, sagte Müller-Schallenberg weiter.

Ausdrücklich begrüßte Müller-Schallenberg, dass künftig alle Jäger Schalldämpfer für ihre Gewehre erwerben können, um ihr Gehör zu schützen. Auch jagdrechtlich ist der Einsatz von Schalldämpfern inzwischen fast überall erlaubt. Die jagdrechtlichen Regelungen müssen unbedingt beachtet werden. Kritisch ist auch die vorbehaltlose Zulassung von Nachtzielgeräten zu sehen, die Jäger künftig nutzen können. Hierzu betonte Müller-Schallenberg jedoch, dass die Geräte nach wie vor nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien- anders als Schalldämpfer. Lediglich in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen gelten Ausnahmen. Müller-Schallenberg wies außerdem darauf hin, dass hier noch erhebliche rechtliche Unsicherheiten bestünden und der Einsatz in der Jagdpraxis besondere Umsicht erfordere.

Kritisch sieht der DJV auch die Ausweitung von Waffenverbotszonen. Denn damit werden oft die Falschen getroffen. Wie der DJV halten Experten der Polizei ein individuelles Waffenverbot für potentielle Gewalttäter für wirkungsvoller. Dazu betonte Marc Henrichmann (CDU) im Plenum des Bundestages, dass die Regelung für Jäger und Sportschützen auf Grund der überprüften Zuverlässigkeit Erleichterungen enthalte. Diese seien für die Länder auch bindend. Henrichmann äußerte sich kritisch zur Nachtzieltechnik und wies auf den Wertungswiderspruch zum Magazinverbot hin. Denn dazu hatten Sicherheitsbehörden und Sachverständige in der öffentlichen Anhörung betont, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestünde.

Der DJV begrüßt eine Regelung zur Überprüfung von Schießstätten: Hierzu haben es die Länder künftig selbst in der Hand, die Zulassung von Sachverständigen zu ermöglichen. Damit wird eine jahrelange Blockade aufgelöst, die Schießstandbetreibern den sicheren Betrieb der Einrichtungen erschwert hatte.

Viele Neuregelungen betreffen in erster Linie Sportschützen, Händler und Hersteller. Geändert werden unter anderem die Bedürfnisprüfung bei Sportschützen, die Markierung wesentlicher Waffenteile und die Meldung an das Nationale Waffenregister. Größere Magazine werden verboten. Darüber hinaus werden alle Magazine erlaubnispflichtig, nicht nur diejenigen für halbautomatische Waffen oder solche mit größerer Kapazität. Dies sei nur ein Beispiel dafür, wie die EU-Richtlinie für sinnlose Verschärfungen missbraucht werde, betonte Müller-Schallenberg.

Der Gesetzentwurf hatte heftige Kritik von fast allen Beteiligten hervorgerufen. Auch der Bundesrat sah Änderungsbedarf und forderte unter anderem die Einführung einer regelmäßigen Verfassungsschutzabfrage und eine Ausweitung von Waffenverbotszonen. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens gab es noch einige Änderungen am Entwurf, unter anderem zum waffenrechtlichen Bedürfnis bei Sportschützen zum Meldeverfahren, eine Verfassungsschutzabfrage bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung, eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen bei der Antragsstellung (in begründeten Ausnahmefällen) und die Ausweitung von Waffenverbotszonen. Die jetzt beschlossene Änderung muss noch den Bundesrat passieren und wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

Quelle: DJV Pressemitteilung 13.12.2019