Jagdstatistik ab Jagdjahr 2024/25 online
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 25 Abs. 5 Satz 5 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) ist die Digitalisierung der Jagdstatistik einzuführen. Ab dem kommenden Jagdjahr (2024/25) müssen Abschussergebnisse von den Revierinhabern bzw. Jagdausübungsberechtigten (JAB) online erfasst werden.
Hierfür ist es erforderlich, dass der Unteren Jagdbehörde (UJB) für jedes Revier ein Onlineverantwortlicher nebst Email-Adresse benannt wird. Dies kann einer der Pächter, der Eigenjagdbesitzer, der Hegeringleiter oder auch ein Nichtjäger sein.
Der Onlineverantwortliche erhält von der UJB Zugangsdaten für das Revier und kann dann sämtliche Abschüsse einschließlich Fallwild selbstständig erfassen. Die Abschussplanung wird künftig ebenfalls über den selben Zugang erfolgen.
Achtung – Frist beachten!
Bitte teilen Sie der Jagdbehörde die/den Onlineverantwortliche/n mit dem beigefügten Vordruck (siehe Download) bis spätestens zum 10.12.2023 mit. Der Meldebogen kann per Post, Email oder Fax an die Jagdbehörde zurückgesandt werden.
Der Streckenbericht für das Jagdjahr 2023/24 wird noch in gewohnter Form erstellt.