Jagdstatistik ab Jagdjahr 2024/25 online Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 25 Abs. 5 Satz 5 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) ist die Digitalisierung der Jagdstatistik einzuführen. Ab dem kommenden Jagdjahr (2024/25) müssen Abschussergebnisse von den Revierinhabern bzw. Jagdausübungsberechtigten (JAB) online erfasst werden.Hierfür ist es erforderlich, dass der Unteren Jagdbehörde (UJB) für jedes Revier ein Onlineverantwortlicher …