Halbautomatische Langewaffen wieder erlaubt
(Stand 09/11/2016)
Die Unsicherheit hat ein Ende: Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin wird am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht;
sie tritt am 10. November 2016 in Kraft.
Damit ist der Einsatz von halbautomatischen Langwaffen ab Donnerstag wieder erlaubt.
Der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c lautet: „Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen“.