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Landkreis Uelzen ordnet Aufstallungspflicht für größere Geflügelhaltungen an

Geflügelpest auch im Landkreis Uelzen

Zur Vermeidung der Einschleppung oder auch der Weiterverbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest) hat der Landkreis Uelzen angeordnet, dass Halter von mehr als 50 Stück Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Perlhühner, Fasanen, Rebhühner, Wachteln oder weitere Arten) diese ab spätestens 3.November 2025 in geschlossenen Ställen oder Ställen mit geeigneten Schutzvorrichtungen (Überdachung, seitl. Schutz) zu halten haben.

Der direkte Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel sei zu verhindern. Über den Wildvogelzug ist das Virus auch im LK Uelzen angekommen, so dass es insbesonder in Freilandhaltungen zu Übertragungen kommen könnte.

Die Allgemeinverfügung tritt ab sofort in Kraft.

Sie kann auf der Website des Landkreises Uelzen
(www.landkreis-uelzen.de) unter dem Menüpunkt »Landkreis Uelzen«-> »Politik, Verwaltung, Wirtschaft« – dort unter der Rubrik »Bekanntmachungen« eingesehen werden.

Aufstallung im Landkreis Uelzen – Geflügelpest

Wildgans im LK Uelzen positiv auf Geflügelpest getestet.

Im Landkreis Uelzen (Raum Bienenbüttel)  ist am 14. Januar 2022 bei einer erlegten Wildgans (Nonnengans) die Geflügelpest festgestellt worden.
Auch im Landkreis Lüneburg und im Nachbarlandkreis Lüchow-Dannenberg wurde die aviäre Influenza Anfang des Jahres bei Wildvögeln festgestellt.

Der Landkreis hat nun eine kreisweite Aufstallung von Geflügel angeordnet, um weitere Ausbrüche  – insbesondere auch in Haustierbeständen – zu verhindern.

Totfunde können beim Veterinäramt unter der Telefonnummer  0581/82- 736 gemeldet werden. Das Veterinäramt  übernimmt  die Beprobung und Entsorgung.