Förderung Drohne mit Wärmebildkamera
Das wird Tierschützer und Kitze gleichermaßen freuen: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert wieder die Anschaffung von DROHNEN MIT WÄRMEBILDTECHNIK. Insgesamt drei Millionen Euro stellt das Ministerium dafür bereit. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen die Entscheidung. Jägerschaften können die Förderung in Kürze beantragen – und sollten es auch, denn bis zum 1. September müssen entsprechende Anträge gestellt werden.
Antrag auf Förderung muss bis 1. September gestellt werden
Der Antrag auf Auszahlung kann erst nach dem Kauf der Drohne gestellt werden – eingereicht werden muss dieser bereits bis zum 30. September 2022. Eine Förderung erhalten zum Beispiel Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene als eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Eingetragene Vereine, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben Pflege und Förderung des Jagdwesens, Tier-, Natur- und Landschaftsschutz oder Rettung von Wildtieren gehören, können sich ebenfalls bewerben.
Was wird gefördert und wie läuft das Antragsverfahren ab?
Förderfähig sind Drohnen mit Wärmebildkameras und Home-Return-Funktion ab einer Akkulaufzeit von mindestens 20 Minuten. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Drohne. Je Verein können bis zu zwei Drohnen gefördert werden. Auf den Antrag auf Förderung bei der BLE folgt der Bewilligungsbescheid. Liegt dieser vor, kann die Drohne angeschafft werden. Danach wird der Antrag auf Auszahlung gestellt und die Förderung wird ausgezahlt.
[Quelle: 11. Juli 2022 (DJV/DWR) Berlin/Hamburg]