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Präventionsmaßnahmen im Jagdbetrieb

In der Tschechischen Republik, rund 300 km von Bayern entfernt, ist seit Ende Juni an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendetes Schwarzwild aufgefunden worden.
Die ASP stellt für die landwirtschaftliche Schweinehaltung und für den Schwarzwildbestand ein erhebliches Risiko dar. Deswegen und wegen der tiefgreifenden Folgen, die im Seuchenfall zu ergreifende Maßnahmen auch für den Jagdbetrieb der NLF hätten, hat die BL Kontakt zu den zuständigen Behörden aufgenommen.
Insbesondere folgende Punkte bitte ich zu beachten:

  •  Bei Gemeinschaftsjagden ist Schwarzwild zentral aufzubrechen und der Aufbruch fachgerecht zu entsorgen. Dies ist bei der Organisation der Gemeinschaftsjagden rechtzeitig zu bedenken. Von Freigabeeinschränkungen beim Schwarzwild, die über die
    Schonzeitenverordnung und die Belange des Tierschutzes hinaus gehen, bitte ich im Sinne eines möglichst großen Jagderfolges abzusehen.
  • Mit Schwarzwildaufbruch, der bei der Ausübung der Einzeljagd anfällt, kann wie bisher nach den Grundsätzen guter jagdlicher Praxis verfahren werden.
  • Tot aufgefundenes Schwarzwild, dessen Todesursache nicht eindeutig feststeht, ist einer amtlichen Untersuchung zuzuführen.
  • Bitte informieren Sie auch die Mitjäger, Forstwirte, Unternehmer und Selbstwerber über die Gefährdungslage und den Handlungsleitfaden.

Weitere Informationen zur ASP finden Sie unter
https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/

Die aktuelle Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP ist hier abrufbar:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00003303/ASP_Risikobewertung_2017-07-12.pdf

Bitte suchen und fördern Sie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Veterinärämtern. Ein intensives Flächenmonitoring in Verbindung mit der Verbreitung von Informationen zur ASP stellt das derzeit wirksamste Mittel gegen die Verbreitung der ASP dar.

asp_warnhinweis_foodwaste
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jörg Pfeiffer
www.landkreis-uelzen.de

Risikobewertung und Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

Link zur Risikobewertung des FLI

Einen aktuellen Link zur Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP finden Sie hier:
>>>> Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00003303/ASP_Risikobewertung_2017-07-12.pdf

Ein Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

gibt es hier zum Download:
merkblattbeprobungwildschwein
>>>>> Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

( Beachte: es gibt Vorder- und Rückseite)

Afrikanische Schweinepest in Tschechien

Chronologie der Afrikanischen Schweinepest in Tschechien:

(Stand 05.07.2017)
Offizielle Meldungen aus Tschechien an die EU:

27.06.2017:

  • 21.06.2017 Fund eines toten Wildschweines in der Nähe der Stadt Zlin.
  • 26.06.2017 Kadaver ASP positiv.
  • 22.06.2017 Fund eines weiteren Kadavers ca. 150m entfernt
  • 27.06.2017 Kadaver ASP positiv

29.06.2017:

  • In der Nähe des Fundortes wurden keine weiteren Kadaver gefunden. Schweinehaltungen in der Nähe wurden klinisch untersucht und beprobt. Der nächste bekannte Ausbruchsherd der ASP ist 400km (Ukraine) bzw. 500km (Polen) entfernt. Da die Fundorte in der Nähe einer stark mit LKWs befahrenen Landstraße liegen, werden menschliche Faktoren als
    Einschleppungsursache vermutet.

Seit dem 29.06.2017 wurden 8 weitere Fälle bei der OIE gemeldet (siehe Tabelle). Sämtliche Fundorte befinden sich in einem Gebiet mit einer Ausdehnung von ca. 1x2km in direkter Nähe zu Siedlungsgebieten der tschechischen Stadt Zlín.

Diverses Informationsmaterial für Jäger, Landwirte, Tierärzte  zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie unter:
www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest

Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

auf Grundlage der Schutzmaßregeln gemäß Schweinepest-Verordnung, ergänzt durch die Empfehlungen der niedersächsischen Sachverständigengruppe ASP und der Ergebnisse des Treffens der Jagd- und Veterinärreferenten der Bundesländer im Januar 2017

Einrichtung von Gebieten

  • Einrichtung eines gefährdeten Bezirks mit vorzugsweise 15 km Mindestradius um den Abschuss- oder Fundort. Gebietsgröße und Grenzverlauf nach Risikobewertung unter Einbeziehung folgender Kriterien: Habitat, Jahreszeit, Nahrungsangebot,
    Wildschweinpopulation, Tierbewegungen, natürliche und künstliche Hindernisse, Überwachungsmöglichkeiten;
  • Einrichtung einer Pufferzone um den gefährdeten Bezirk herum; Radius sollte in etwa dem Radius des gefährdeten Bezirks entsprechen.

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Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechien

Erste Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in der Tschechischen Republik

Ungefähr 300 km südöstlich von Prag wurden zwei verendete Wildschweine entdeckt, die mit ASP infiziert waren. Damit ist die ASP rund 300 km Luftlinie bis an die deutsche Grenze vorgedrungen. Letze „räumlich nahe“  Nachweise waren noch 400 km weiter östlich in der Ukraine zu verzeichnen. Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechien weiterlesen