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Afrikanische Schweinepest rückt näher – Polen

Weitere 18 neue Fälle von Schweinepest nahe der  deutschen Grenze

Lt. poln. Veterinäramt ist der Erreger ist bei Wildschweinen nachgewiesen worden, die am Wochenende tot in der Wojwodschaft Lebus aufgefunden worden waren. Somit hat sich die bekannte Zahl der dort an der ASP verendeten Tiere auf 20 Exemplare erhöht.
(19.11.2019)

Polen meldet ASP-Fälle nahe der deutschen Grenze

80 Kilometer von Brandenburg entfernt haben polnische Behörden die Tierseuche bei zwei Wildschweinen nachgewiesen.
Der erste Fund am Freitag kommt lt. Behörden aus der Nähe einer Landstraße zwischen den Ortschaften Nowa Sol und Slawa im Kreis Wschowski, etwa 80 Kilometer von der Grenze zu Brandenburg entfernt.
Der zweite Fund des Erregers wurde bei einem toten Wilddschwein im Bezirk Lebus nachgewiesen.
Nach Errichtung eines Sperrbezirkes wurden weitere 9 verendete Wildschweine gefunden.

Quelle: Spiegel online

Neue Duchführungs-verordnung zum Jagdgesetz Niedersachsen

Das Landwirtschaffsministerium (ML) hat die DVO-NJagdG abgeändert. Die Änderungsverordnung (Nds. GVBl Nr. 16/2019 vom 20.09.2019, S. 266) ist am 21.09.2019 in Kraft getreten. Sie enthält neue Regelungen.

Neu ist im Zuge der Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Jagdgesetz 9/2019 :

  • Dachse: Jagdzeit 1.August – 31.Januar
    Jungdachse sind das ganze Jahr über frei

    Foto: B.Heukamp
  • Blässhuhn: Jagdzeit 11.Sept. – 20.Februar

    Foto: B.Heukamp

Download der aktuellen Jagdzeiten (Stand 20.Sept. 2019): –>> hier

[Quelle: -https://www.ml.niedersachsen.de/download/148050/Aktuelle_Jagdzeiten_in_Niedersachsen_Stand_20._September_2019.pdf]

Das ML ruft die Jäger zu einer verstärkten Bejagung von Schwarzwild auf. Dabei sind weiterhin die Sicherheit und der Elterntierschutz zu gewährleisten. Hier trifft die DVO neue Regelungen und Klarstellungen.

»Jagd von der Ladefläche eines Pickups«:

Bei „Erntejagden“ ist es erforderlich, die Schützen schnell umzusetzen. Daher werden sie häufig auf der Ladefläche eines Pickup oder eines landwirtschaftlichen Anhängers postiert, weil sie dann erhöht stehen und somit ein sicherer Kugelfang gewährleistet ist. In der Praxis wurde bemängelt, hierin liege ein Verstoß gegen das sachliche Verbot der Jagd aus Kraftfahrzeugen (§ 19 Abs. 1 Nr.11 BJagdG). Mit der Verordnung wird klargestellt, dass die Praxis zulässig ist, soweit das Zugfahrzeug während der Jagdausübung steht und das Fahrerhaus nicht besetzt ist. Es handelt sich demnach nicht um einen Jagd „aus“ einem Fahrzeug. Insoweit hat der Verordnungsgeber eine frühere Vereinbarung der LJN mit dem ML und der Berufsgenossenschaft aufgegriffen und auf eine rechtliche Grundlage gestellt.


Foto: B.Heukamp

Wann führt eine Bache?

Gerade bei einer Bewegungsjagd stellt sich die Frage, ob die in einer Rotte anwechselnde Bache, deren Gesäuge nicht erkennbar ist, ihre mitlaufenden Frischlinge „führt“. Der Abschuss eines führenden Elterntiers stellt eine Straftat dar. Um hier bei Schwarzwild Rechtssicherheit zu schaffen, definiert die Verordnung deren Setzzeit: Sie dauert so lange, „wie die Frischlinge der Bache Streifen tragen.“

Saufänge, Fallen:

Schwarzwild darf in Saufängen, Fang- oder Fallgruppen dann bejagt werden, wenn eine entsprechende Genehmigung der Jagdbehörde vorliegt. Angesichts der Gefährdung durch die ASP erprobt das Land in Modellversuchen einen möglichen tierschutzgerechten Abschuss von Sauen im Saufang. Die Verordnung gestattet, dass Schwarzwild in einer Falle durch einen Kopfschuss unter Verwendung von Büchsenpatronen mit einem Kaliber ab 5,6 mm und einer Mündungsenergie von mindestens 400 Joule erlegt wird. Weiter dürfen in diesem Fall – sonst verbotene (§ 19 Abs. 1 Nr. 5a BJagdG) – künstliche Lichtquellen verwandt werden.

Schwarzwildjagd in gefährdeten Gebieten – ASP

Wenn amtlich festgestellt wird, dass bei einem Wildschwein die ASP ausgebrochen ist, legt die Veterinärbehörde ein Gebiet um die Abschuss- oder Fundstelie als „gefährdetes Gebiet“ fest. Für diesen Fall enthält die Verordnung Lockerungen von weiteren sachlichen Verboten (§ 19 Abs. 1 BlagdG). Zum einen ist es dann erlaubt, gestreifte Frischlinge auf höchstens 30 m mit Schrot (mindestens 3 mm) zu schießen. Weiter dürfen dann Zielscheinwerfer und Nachtsichtgeräte genutzt werden, die zurzeit – noch – waffenrechtlich unzulässig sind. Auch fällt in diesem Fall das Verbot, Schwarzwild in Notzeiten in einem Umkreis von weniger als 20 m von einer Fütterung zu erlegen. Auch dürfen in einem gefährdeten Gebiet führende Bachen gejagt werden. Insoweit ist für diesen Ausnahmefall der Elterntierschutz aufgehoben.
[Quelle: Schreiben der LJN (Hons) vom 27.9.2019]

Aufhebung der Bagatellgrenze bei Mehrabschuss von Schwarzwild

Mit Schreiben vom 03.04. 2019 informiert die Landwirtschaftskammer Hannover, dass die Bagatellgrenze bei Mehrabschuss von Schwarzwild rückwirkend aufgehoben wird. Eine Beantragung der Aufwandsentschädigung für den Mehrabschuss im vergangenen Jagdjahr und zukünftig ist nunmehr bereits ab dem ersten Stück Schwarzwild ermöglicht.

Auszug aus dem Schreiben vom 3.4.19:

Afrikanische Schweinepest im Nachbarland Belgien

Afrikanische Schweinepest ist im Nachbarland Belgien aufgetreten

Nachdem vor einigen Tagen laut BMEL auch in Belgien zwei Wildschweine in der Region Wallonie etwa 60 Kilometer entfernt von der deutschen Grenzen tot aufgefunden worden, steigt die Besorgnis über einen Ausbruch der Seuche auch in Deutschland.
Inzwischen sei das Virus bei fünf Wildschweinen nachgewiesen, meldete die Nachrichtenagentur Belga am Montag.

Viele weitere Kadaver werden analysiert. Nach Einschätzung von Experten können bis zu Dutzende oder sogar 300 bis 400 Wildschweine gefunden werden. Die betroffenen Wälder würden gesperrt.


18.09.2018: 63.000 ha Wald in Belgien wurden gesperrt.

Erster Fall der Afrikanischen Schweinepest in Ungarn

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat heute den ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ungarn bestätigt. Der Deutsche Jagdverband ruft Jagdreisende nach Ungarn zu größtmöglicher Vorsicht und Mitwirkung bei der Seuchenprävention auf.

(Berlin, 24. April 2018) Die Afrikanische Schweinepest ist erstmals in Ungarn aufgetreten. Das bestätigte die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) am 23. April 2018. Das verendete Wildschwein wurde bereits am 20. April im Kreis Heves in Nord-Ungarn gefunden, etwa 350 Kilometer östlich von der österreichischen Grenze entfernt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft zum Beginn der Jagd auf den Rehbock im Mai Ungarnreisende zu besonderer Vorsicht auf. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) informiert Auslandsjäger, wie sie bei der Seuchenprävention mitwirken können.

Jäger sollten nach dem Jagdaufenthalt ihre Ausrüstung wie Messer, Bekleidung und Stiefel noch im Gastland sorgfältig reinigen und desinfizieren. Das BMEL empfiehlt Jägern, die mit dem eigenen Auto anreisen, dieses möglichst nicht für Revierfahrten zu nutzen und noch vor Antritt der Rückreise zu desinifizieren. Schwarzwild-Trophäen müssen ebenfalls desinifiziert sein. Der Import von Wurst, Fleischwaren oder Hundefutter aus Restriktionszonen sollte unbedingt vermieden werden. Sollte der Jäger gleichzeitig Schweinehalter sein, bittet das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Jagdreisen in betroffene Gebiete zu verzichten.
Quelle: Pressemitteilung des DJV

Bauernverband und Jagdverband rufen zu verstärkter Wildschweinjagd auf

Bauernverband und Jagdverband rufen zu verstärkter Wildschweinjagd auf 

Die Afrikanische Schweinepest ist nur noch 300 Kilometer von Deutschland entfernt, bedroht sind Haus- und Wildschweine. Das Ansteckungsrisiko im Seuchenfall lässt sich bereits jetzt durch effektive Jagd senken. Die anstehende Maisernte bietet eine gute Möglichkeit dazu.

(Berlin, 01. September 2017) Ab Mitte September beginnt die Maisernte: Für Jäger eine gute Möglichkeit, die Schwarzwildbestände in der Feldflur und somit im Seuchenfall das Ansteckungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu reduzieren. Denn Wildschweine lieben Mais und verbringen ab August viel Zeit in den Feldern. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) appellieren an Jäger, über die gesamte Jagdsaison jede Gelegenheit zu nutzen, Schwarzwild zu bejagen. Die ASP-Ausbreitung findet derzeit hauptsächlich über verunreinigte Lebensmittel statt. Auch infizierte Wild- und Hausschweine übertragen das Virus. Über Tschechien ist die Tierseuche inzwischen bis auf 300 Kilometer an Deutschland herangerückt. Für Menschen ist die Afrikanische Schweinpest ungefährlich.

Für eine erfolgreiche Bejagung sollten sich Jäger und Landwirte frühzeitig über Erntezeiten abstimmen, um Vorbereitungen und Sicherheitsmaßnahmen treffen zu können, raten DBV und DJV. Bereits jetzt, zur Milchreife des Maises, sollten Landwirte Bejagungsschneisen einhächseln, um eine Bejagung überhaupt erst zu ermöglichen. Effektiver ist das Anlegen von Bejagungsschneisen schon während des Einsäens im Frühjahr. So wird eine Jagd über mehrere Monate hinweg möglich – das sorgt auch für weniger Wildschäden.

Jäger und Landwirte sind aufgerufen, ungeklärte Todesfälle bei Wildschweinen unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden, da das Virus hochansteckend und für Schweine immer tödlich ist. DBV und DJV fordern aufgrund der aktuellen Situation Bund und Länder auf, eine effektive und flächendeckende Schwarzwildbejagung in Deutschland sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere, die Jagdruhe in Schutzgebieten aufzuheben. Zudem sollten Behörden bundesweit dem Vorbild einiger Bundesländer und Kommunen folgen und künftig keine Gebühren mehr für die Trichinenuntersuchung von Frischlingen erheben.

Symptome für die Afrikanische Schweinepest – Hinweise des Friedrich-Loeffler-Instituts

Bei Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche.

Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.

Effektive Schwarzwildbejagung dank Schneisen im Maisfeld

Quelle: Mross/DJV

Präventionsmaßnahmen im Jagdbetrieb

In der Tschechischen Republik, rund 300 km von Bayern entfernt, ist seit Ende Juni an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendetes Schwarzwild aufgefunden worden.
Die ASP stellt für die landwirtschaftliche Schweinehaltung und für den Schwarzwildbestand ein erhebliches Risiko dar. Deswegen und wegen der tiefgreifenden Folgen, die im Seuchenfall zu ergreifende Maßnahmen auch für den Jagdbetrieb der NLF hätten, hat die BL Kontakt zu den zuständigen Behörden aufgenommen.
Insbesondere folgende Punkte bitte ich zu beachten:

  •  Bei Gemeinschaftsjagden ist Schwarzwild zentral aufzubrechen und der Aufbruch fachgerecht zu entsorgen. Dies ist bei der Organisation der Gemeinschaftsjagden rechtzeitig zu bedenken. Von Freigabeeinschränkungen beim Schwarzwild, die über die
    Schonzeitenverordnung und die Belange des Tierschutzes hinaus gehen, bitte ich im Sinne eines möglichst großen Jagderfolges abzusehen.
  • Mit Schwarzwildaufbruch, der bei der Ausübung der Einzeljagd anfällt, kann wie bisher nach den Grundsätzen guter jagdlicher Praxis verfahren werden.
  • Tot aufgefundenes Schwarzwild, dessen Todesursache nicht eindeutig feststeht, ist einer amtlichen Untersuchung zuzuführen.
  • Bitte informieren Sie auch die Mitjäger, Forstwirte, Unternehmer und Selbstwerber über die Gefährdungslage und den Handlungsleitfaden.

Weitere Informationen zur ASP finden Sie unter
https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/

Die aktuelle Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP ist hier abrufbar:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00003303/ASP_Risikobewertung_2017-07-12.pdf

Bitte suchen und fördern Sie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Veterinärämtern. Ein intensives Flächenmonitoring in Verbindung mit der Verbreitung von Informationen zur ASP stellt das derzeit wirksamste Mittel gegen die Verbreitung der ASP dar.

asp_warnhinweis_foodwaste
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jörg Pfeiffer
www.landkreis-uelzen.de