Archiv der Kategorie: Veterinäramt_Infos

Erneut positiver Befund im Landkreis Ue – Aujeszky- Virus

Im Hegering V sind die Blutproben der Jagden Anfang November 2017 ausgewertet worden; erneut gab es einen Nachweis des Aujeszky Virus: ein Stück Schwarzwild von 20 war positiv.

Insbesondere  Hundeführer werden darauf hingewiesen, dass der Kontakt von (Jagd-)Hunden mit dem rohen Fleisch, den Exkrementen und Sekreten von Wildschweinen  zu vermeiden ist. Bitte halten Sie den Hund von Aufbrüchen fernhalten, damit er sich nicht infizieren kann. Es gibt bisher keinen Impfstoff gegen das AK-Virus.

Infoblatt vom Laves zur Entsorgung von Wild und Wildteilen

Laves informiert über das Verbringen von Aufbruch etc.

Mit einem Infoblatt vom August 2017 informiert das Laves über das Verbringen von Teilen des Wildkörpers (Aufbruch, Decke, Innereien, Haupt, etc…) in der freien Wildbahn.
Auszüge aus dem Infoblatt:
….. Wurde das Wild für eine weitere Verwendung deutlich vom Erlegungsort entfernt (es befindet sich jedoch noch in der Natur), müssen die dann entfernten Tierteile (z.B. Innereien) nach den Bestimmungen des TNP-Rechts in gesonderten Behältnissen gesammelt und über zugelassene Tierkörperbeseitigungsunternehmen entsorgt werden. Dies ist z.B. beim Aufbrechen des Wildes an einem zentralen Sammelstelle der Fall.
……

…… B. Wild oder Wildteile, die für eine weitere Verwendung (z.B. Lebensmittel) aus der Natur entfernt werden:
bei privater Verwendung: die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten Tierteile müssen nach abfallrechtlichen Bestimmungen entsorgt werden.
……

……
Darf erlegtes Wild am Erlegungsort/Fundort aufgebrochen werden und dürfen die Innereien vor Ort verbleiben?
Die beim Aufbrechen gesunden Wildes entnommenen Innereinen dürfen vor Ort liegen bleiben. Auch das Vergraben des Aufbruchs ist möglich. Es ist auf einen ausreichenden Abstand zu Gewässern, zum Grundwasser und zu Wasserschutzgebieten zu achten.
Handelt es sich um Wild, bei dem der Verdacht besteht, dass es an einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit leidet, ist das Verbleiben der Innereien bzw. das Vergraben nicht gestattet. Informieren Sie bitte das für den Fundort zuständige Veterinäramt.
…….

Genauere Informationen finden Sie in dem Infoblatte des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves):
Zum Download  (1,2 MB – pdf-Format):
>>>>> Infoblatt Laves Entsorgung von Wild und Wildteilen

 

Tierischen Nebenprodukte Recht (TNP-Recht)

Präventionsmaßnahmen im Jagdbetrieb

In der Tschechischen Republik, rund 300 km von Bayern entfernt, ist seit Ende Juni an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendetes Schwarzwild aufgefunden worden.
Die ASP stellt für die landwirtschaftliche Schweinehaltung und für den Schwarzwildbestand ein erhebliches Risiko dar. Deswegen und wegen der tiefgreifenden Folgen, die im Seuchenfall zu ergreifende Maßnahmen auch für den Jagdbetrieb der NLF hätten, hat die BL Kontakt zu den zuständigen Behörden aufgenommen.
Insbesondere folgende Punkte bitte ich zu beachten:

  •  Bei Gemeinschaftsjagden ist Schwarzwild zentral aufzubrechen und der Aufbruch fachgerecht zu entsorgen. Dies ist bei der Organisation der Gemeinschaftsjagden rechtzeitig zu bedenken. Von Freigabeeinschränkungen beim Schwarzwild, die über die
    Schonzeitenverordnung und die Belange des Tierschutzes hinaus gehen, bitte ich im Sinne eines möglichst großen Jagderfolges abzusehen.
  • Mit Schwarzwildaufbruch, der bei der Ausübung der Einzeljagd anfällt, kann wie bisher nach den Grundsätzen guter jagdlicher Praxis verfahren werden.
  • Tot aufgefundenes Schwarzwild, dessen Todesursache nicht eindeutig feststeht, ist einer amtlichen Untersuchung zuzuführen.
  • Bitte informieren Sie auch die Mitjäger, Forstwirte, Unternehmer und Selbstwerber über die Gefährdungslage und den Handlungsleitfaden.

Weitere Informationen zur ASP finden Sie unter
https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/

Die aktuelle Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP ist hier abrufbar:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00003303/ASP_Risikobewertung_2017-07-12.pdf

Bitte suchen und fördern Sie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Veterinärämtern. Ein intensives Flächenmonitoring in Verbindung mit der Verbreitung von Informationen zur ASP stellt das derzeit wirksamste Mittel gegen die Verbreitung der ASP dar.

asp_warnhinweis_foodwaste
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jörg Pfeiffer
www.landkreis-uelzen.de

Risikobewertung und Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

Link zur Risikobewertung des FLI

Einen aktuellen Link zur Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP finden Sie hier:
>>>> Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00003303/ASP_Risikobewertung_2017-07-12.pdf

Ein Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

gibt es hier zum Download:
merkblattbeprobungwildschwein
>>>>> Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

( Beachte: es gibt Vorder- und Rückseite)

Afrikanische Schweinepest in Tschechien

Chronologie der Afrikanischen Schweinepest in Tschechien:

(Stand 05.07.2017)
Offizielle Meldungen aus Tschechien an die EU:

27.06.2017:

  • 21.06.2017 Fund eines toten Wildschweines in der Nähe der Stadt Zlin.
  • 26.06.2017 Kadaver ASP positiv.
  • 22.06.2017 Fund eines weiteren Kadavers ca. 150m entfernt
  • 27.06.2017 Kadaver ASP positiv

29.06.2017:

  • In der Nähe des Fundortes wurden keine weiteren Kadaver gefunden. Schweinehaltungen in der Nähe wurden klinisch untersucht und beprobt. Der nächste bekannte Ausbruchsherd der ASP ist 400km (Ukraine) bzw. 500km (Polen) entfernt. Da die Fundorte in der Nähe einer stark mit LKWs befahrenen Landstraße liegen, werden menschliche Faktoren als
    Einschleppungsursache vermutet.

Seit dem 29.06.2017 wurden 8 weitere Fälle bei der OIE gemeldet (siehe Tabelle). Sämtliche Fundorte befinden sich in einem Gebiet mit einer Ausdehnung von ca. 1x2km in direkter Nähe zu Siedlungsgebieten der tschechischen Stadt Zlín.

Diverses Informationsmaterial für Jäger, Landwirte, Tierärzte  zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie unter:
www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest

Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

auf Grundlage der Schutzmaßregeln gemäß Schweinepest-Verordnung, ergänzt durch die Empfehlungen der niedersächsischen Sachverständigengruppe ASP und der Ergebnisse des Treffens der Jagd- und Veterinärreferenten der Bundesländer im Januar 2017

Einrichtung von Gebieten

  • Einrichtung eines gefährdeten Bezirks mit vorzugsweise 15 km Mindestradius um den Abschuss- oder Fundort. Gebietsgröße und Grenzverlauf nach Risikobewertung unter Einbeziehung folgender Kriterien: Habitat, Jahreszeit, Nahrungsangebot,
    Wildschweinpopulation, Tierbewegungen, natürliche und künstliche Hindernisse, Überwachungsmöglichkeiten;
  • Einrichtung einer Pufferzone um den gefährdeten Bezirk herum; Radius sollte in etwa dem Radius des gefährdeten Bezirks entsprechen.

Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest weiterlesen

Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechien

Erste Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in der Tschechischen Republik

Ungefähr 300 km südöstlich von Prag wurden zwei verendete Wildschweine entdeckt, die mit ASP infiziert waren. Damit ist die ASP rund 300 km Luftlinie bis an die deutsche Grenze vorgedrungen. Letze „räumlich nahe“  Nachweise waren noch 400 km weiter östlich in der Ukraine zu verzeichnen. Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechien weiterlesen

Staphylococcus aureus

Im Landkreis Uelzen wurde aktuell bei Schwarzwild eine Infektion mit dem oben genannten Erreger nachgewiesen. Die Stücke wurden ursprünglich mit dem Verdacht auf „Räude“ untersucht, da die äußerlichen Symptome (kahle, teilweise eitrige Stellen, Apathie, etc.) die Vermutung nahe legten.

ACHTUNG: Es ist sowohl eine Übertragung auf Tiere als auch auf Menschen möglich!

Der Erreger kommt häufig in der Natur vor. Zu einem Krankheitsausbruch kommt es aber nur bei für den Erreger günstigen Bedingungen und schwachem Immunsystem.

Der Erreger kann hoch ansteckend sein und ist teilweise multiresistent.

Die Krankheit kann z. B. in eitrigen Entzündungen der Haut, der Schleimhäute, Rachen-, oder Lungenentzündungen, aber auch Hirhautentzüngungen u. a. verlaufen.

Vorfall: Ein Schweißhund im Landkreis Uelzen hatte nur kurz Kontakt mit einer erkrankten Sau. Zwei Tage später roch er extrem aus dem Fang, in den folgenden Tagen schwoll der Hals an, er atmete unter Belastung schwer. Ansonsten verhielt er sich völlig normal und zeigte keine körperlichen Auffälligkeiten. Diagnostiziert wurde eine eitrige Rachenentzündung. Die anderen Hunde im Rudel hatten keinenKontakt mit dem Stück. Sie zeigten erst etwa eine Woche später erste Symptome.