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Wolfsmanagement: Bestandsentwicklung unterschätzt

Wolfsmanagement: Bestandsentwicklung wird völlig unterschätzt

Wolfspopulation wird weiter rasant wachsen, eine Verdopplung alle drei Jahre ist derzeit realistisch. Notwendige Beweidung von Deichen, Naturschutzflächen und Grünland stehen in Frage.

(Berlin, 01. September 2017) Experten gehen davon aus, dass die Wolfspopulation weiter rasant wachsen wird, eine Verdopplung alle drei Jahre ist derzeit realistisch. Es ist zu beobachten, dass die Akzeptanz für den Wolf dort dramatisch zurückgeht, wo er sich etabliert hat. „Wir müssen den Wolf als Wildtier behandeln. Er muss lernen, sich von Menschen und seinen Nutztieren fernzuhalten“, sagte Helmut Dammann-Tamke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbandes (DJV) als Reaktion auf ein aktuelles Eckpunktepapier zum Wolf, das einige Natur- und Tierschutzverbände gestern vorgestellt haben. Es ist laut DJV realitätsfern, höhere Elektrozäune und Herdenschutzhunde anzupreisen, wenn es darum geht, tausende Quadratkilometer Weideland wolfssicher zu machen.

In dem Eckpunktepapier bezeichnen Natur- und Tierschutzverbände eine extensive Weidetierhaltung zwar als unersetzlich für Natur und Landschaft, praktikable Lösungen für den Erhalt fehlen aber. Die Situation für Kleinbauern und Schäfer ist in einigen Regionen bereits jetzt existenzbedrohend. Die Gesellschaft fordert immer mehr ökologische Tierhaltung, diese wird aber bei weiter rasant ansteigenden Wolfszahlen nicht mehr realisierbar sein.

Neben technischen Hürden beim Aufstellen von Elektrozäunen, etwa beim Sichern von Entwässerungsgräben, kommen Hindernisse für unsere Wildtiere hinzu: Was der Wolf nicht überwinden kann, ist auch Barriere für andere Wildtiere. Eine Verdrahtung der Landschaft torpediert alle Bemühungen zur Biotopvernetzung, die dringend notwendig ist, um Artenvielfalt zu erhalten. Gerade dieser Aspekt sollte von Natur- und Tierschutzverbände berücksichtigt werden, findet aber im vorgelegten Eckpunktepapier keinerlei Erwähnung.

Im Kreis Cuxhaven haben in den vergangenen Monaten die Risse von Nutztieren stark zugenommen, sogar ausgewachsene Rinder werden inzwischen von Wölfen gerissen. Einzelne Tiere oder Rudel, die sich offensichtlich auf Nutztiere spezialisiert haben, müssen schnell und unbürokratisch entnommen werden. Es müssen dafür schnelle Entscheidungswege und rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden. Die Änderung des Wolf-Schutzstatuses von „streng geschützt“ (Anhang 4 der FFH-Richtlinie) auf „geschützt“ (Anhang 5) ist deshalb längst überfällig.

Ebenso dringend – und im Eckpunktepapier ausgelassen – ist die Frage der Vergrämung. Wölfe sollen laut Experten beispielsweise mit Gummigeschossen beschossen werden, wenn sie sich Nutztieren oder Menschen nähern. So sollen sie Respekt vor dem Menschen lernen und unerwünschtes Verhalten verändern. Wer das wie und womit machen soll, ist leider bisher ungeklärt. Der Wolf hat laut DJV keine genetisch verankerte Scheu vor dem Menschen. Diese wird erlernt und an die nächste Generation weitergegeben. Wird diese nicht aktiv trainiert, werden abwandernde Jungwölfe ihren Welpen zeigen, das Nutztiere leichte Beute sind und die Nähe des Menschen ungefährlich ist. Bereits in den 1990er Jahren wurden Wolfsfamilien gefilmt, die in rumänischen Großstädten nachts auf Müllplätzen nach Nahrung gesucht haben. „Wir sind der Auffassung, dass wir am Ende des Tages nicht am Instrument Jagd für ein sachgerechtes Wolfsmanagement vorbeikommen“, so Dammann-Tamke.

Muss lernen sich von Mensch und Nutztier fernzuhalten: der Wolf

Quelle: Rolfes/DJV

Präventionsmaßnahmen im Jagdbetrieb

In der Tschechischen Republik, rund 300 km von Bayern entfernt, ist seit Ende Juni an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendetes Schwarzwild aufgefunden worden.
Die ASP stellt für die landwirtschaftliche Schweinehaltung und für den Schwarzwildbestand ein erhebliches Risiko dar. Deswegen und wegen der tiefgreifenden Folgen, die im Seuchenfall zu ergreifende Maßnahmen auch für den Jagdbetrieb der NLF hätten, hat die BL Kontakt zu den zuständigen Behörden aufgenommen.
Insbesondere folgende Punkte bitte ich zu beachten:

  •  Bei Gemeinschaftsjagden ist Schwarzwild zentral aufzubrechen und der Aufbruch fachgerecht zu entsorgen. Dies ist bei der Organisation der Gemeinschaftsjagden rechtzeitig zu bedenken. Von Freigabeeinschränkungen beim Schwarzwild, die über die
    Schonzeitenverordnung und die Belange des Tierschutzes hinaus gehen, bitte ich im Sinne eines möglichst großen Jagderfolges abzusehen.
  • Mit Schwarzwildaufbruch, der bei der Ausübung der Einzeljagd anfällt, kann wie bisher nach den Grundsätzen guter jagdlicher Praxis verfahren werden.
  • Tot aufgefundenes Schwarzwild, dessen Todesursache nicht eindeutig feststeht, ist einer amtlichen Untersuchung zuzuführen.
  • Bitte informieren Sie auch die Mitjäger, Forstwirte, Unternehmer und Selbstwerber über die Gefährdungslage und den Handlungsleitfaden.

Weitere Informationen zur ASP finden Sie unter
https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/

Die aktuelle Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP ist hier abrufbar:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00003303/ASP_Risikobewertung_2017-07-12.pdf

Bitte suchen und fördern Sie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Veterinärämtern. Ein intensives Flächenmonitoring in Verbindung mit der Verbreitung von Informationen zur ASP stellt das derzeit wirksamste Mittel gegen die Verbreitung der ASP dar.

asp_warnhinweis_foodwaste
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jörg Pfeiffer
www.landkreis-uelzen.de

Risikobewertung und Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

Link zur Risikobewertung des FLI

Einen aktuellen Link zur Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP finden Sie hier:
>>>> Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00003303/ASP_Risikobewertung_2017-07-12.pdf

Ein Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

gibt es hier zum Download:
merkblattbeprobungwildschwein
>>>>> Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

( Beachte: es gibt Vorder- und Rückseite)

Afrikanische Schweinepest in Tschechien

Chronologie der Afrikanischen Schweinepest in Tschechien:

(Stand 05.07.2017)
Offizielle Meldungen aus Tschechien an die EU:

27.06.2017:

  • 21.06.2017 Fund eines toten Wildschweines in der Nähe der Stadt Zlin.
  • 26.06.2017 Kadaver ASP positiv.
  • 22.06.2017 Fund eines weiteren Kadavers ca. 150m entfernt
  • 27.06.2017 Kadaver ASP positiv

29.06.2017:

  • In der Nähe des Fundortes wurden keine weiteren Kadaver gefunden. Schweinehaltungen in der Nähe wurden klinisch untersucht und beprobt. Der nächste bekannte Ausbruchsherd der ASP ist 400km (Ukraine) bzw. 500km (Polen) entfernt. Da die Fundorte in der Nähe einer stark mit LKWs befahrenen Landstraße liegen, werden menschliche Faktoren als
    Einschleppungsursache vermutet.

Seit dem 29.06.2017 wurden 8 weitere Fälle bei der OIE gemeldet (siehe Tabelle). Sämtliche Fundorte befinden sich in einem Gebiet mit einer Ausdehnung von ca. 1x2km in direkter Nähe zu Siedlungsgebieten der tschechischen Stadt Zlín.

Diverses Informationsmaterial für Jäger, Landwirte, Tierärzte  zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie unter:
www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest

Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

auf Grundlage der Schutzmaßregeln gemäß Schweinepest-Verordnung, ergänzt durch die Empfehlungen der niedersächsischen Sachverständigengruppe ASP und der Ergebnisse des Treffens der Jagd- und Veterinärreferenten der Bundesländer im Januar 2017

Einrichtung von Gebieten

  • Einrichtung eines gefährdeten Bezirks mit vorzugsweise 15 km Mindestradius um den Abschuss- oder Fundort. Gebietsgröße und Grenzverlauf nach Risikobewertung unter Einbeziehung folgender Kriterien: Habitat, Jahreszeit, Nahrungsangebot,
    Wildschweinpopulation, Tierbewegungen, natürliche und künstliche Hindernisse, Überwachungsmöglichkeiten;
  • Einrichtung einer Pufferzone um den gefährdeten Bezirk herum; Radius sollte in etwa dem Radius des gefährdeten Bezirks entsprechen.

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Ergänzungsinfo zu Waffenaufbewahrung/Waffenschränken

(DJV-Pressemeldung vom 29.7.17)

Bestandsschutz für Waffenschränke: bisherige Nutzung ausschlaggebend

Forum Waffenrecht weist darauf hin, dass für den Bestandsschutz von A- und B-Waffenschränken die bisherige, rechtmäßige Nutzung relevant ist. Voraussetzung nach §36 Abs. 4 ist nicht die Anmeldung bei der Waffenbehörde.

(Berlin, 29. Juli 2017) Nachdem das neue Waffengesetz in Kraft getreten ist, häufen sich beim DJV Fragen von Jägern zum Bestandsschutz von A- und B-Waffenschränken. Offenbar wollen einige zuständige Behörden die Nachmeldung von Schränken nicht akzeptieren, die vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes in Benutzung, aber nicht bei der Behörde gemeldet waren. Auf DJV-Nachfrage hat der Geschäftsführer des Forum Waffenrecht, Frank Göpper, klargestellt: Die Voraussetzung für den Bestandsschutz nach § 36 Abs. 4 des Waffengesetzes ist nicht die Anmeldung bei der Waffenbehörde, sondern die Aufrechterhaltung der bisherigen rechtmäßigen Nutzung. Wenn also bis zum 6. Juli 2017, dem Tag, an dem das neue Waffengesetz mit seinen Änderungen in Kraft trat, Waffen zulässig in Schränken der Widerstandsgrade A oder B gemäß VDMA 24992 aufbewahrt worden sind, dürfen diese auch weiterhin vom bisherigen Nutzer verwendet werden.

Das Forum Waffenrecht empfiehlt Jägern, der Behörde, die eine Nutzung vor dem Stichtag anzweifelt, entsprechende Nachweise – etwa Zeugen oder Kaufbelege – anzubieten und um eine schriftliche Bestätigung zu bitten. In letzter Konsequenz müsste das Bestehen der bisherigen Nutzung und damit des Bestandsschutzes durch Verwaltungsgerichte festgestellt werden. Um künftig Unsicherheiten auszuschließen, weist das Forum Waffenrecht Besitzer von A- und B-Schränken darauf hin, Belege für die Nutzung der Schränke vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes sorgfältig aufzubewahren und ihren Waffenbehörden die genutzten Waffenschränke zu melden.

Änderung des Waffengesetzes

Pressemeldung DJV

Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

 

Ab 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig: Neue Waffenschränke müssen dann die Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufweisen, für A- und B-Schränke in Gebrauch gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in der Jackentasche ist zwar lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber die Unzuverlässigkeit droht.

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Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechien

Erste Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in der Tschechischen Republik

Ungefähr 300 km südöstlich von Prag wurden zwei verendete Wildschweine entdeckt, die mit ASP infiziert waren. Damit ist die ASP rund 300 km Luftlinie bis an die deutsche Grenze vorgedrungen. Letze „räumlich nahe“  Nachweise waren noch 400 km weiter östlich in der Ukraine zu verzeichnen. Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechien weiterlesen