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EU-Datenschutzgrundverordnung

Mit dem 25.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Sie führt dazu, dass einige Formalitäten zu beachten sind, insbesondere auf unserem Internetauftritt. Neu bzw. ergänzend sind Datenschutzinformationen …

  • zum Gruppenvertrag der Jahgdhaftpflichtversicherung mit der Gothaer (siehe „Service -> Versicherung“)
  • Datenschutzerklärung
  • Hinweis auf Datenschutzbeauftragten
  • usw.

Es sei nochmals darauf hin gewiesen, dass wir seit Jahren bereits einen Datenschutzbeauftragten habe:
Karl-Heinz-Heukamp
Rockenmühle 1
29585 Jelmstorf
Tel.: 05823 – 336
Mail: datenschutz (at) jaegerschaft-uelzen.net

Aktuelles zur Trichinenprobenabgabe – Stand 5/2018

Übersicht über die Terminänderungen bis zum Frühjahr 2019

Abgabezeiten unverändert im Frühjahr/Sommer 2018 nur montags und freitags

Terminänderungen 2018:

–       21.05.18 (Pfingstmontag) => 22.05.18
–       Mittwoch, 03.10.18 (Tag der Deutschen Einheit) keine Annahme
–       Ab Mittwoch 10.10.18 regelmäßig auch mittwochs Annahme
–       Sofern schon in diesem Jahr Feiertag:
–> am Mittwoch, den 31.10.18 (Reformationstag):
keine Annahme

Annahmetermine zum Jahreswechsel 18/19:

–       Fr., 21.12.1
–       Do., 27.12.18
–       Fr., 28.12.18
–       Mi., 02.01.19

Letzte Annahme mittwochs am 30.01.19

Es ist geplant, an den Annahmestellen (Uelzen/Bevensen/ggf. Mocek) einen Hinweis auf den Link auszuhängen, über den die aktuellen Abgabezeiten und Terminänderungen schnell zu finden sind.

Unter www.uelzen.de Suchbegriff „trichinen“ sollte das ab morgen gehen.

 

 

Erster Fall der Afrikanischen Schweinepest in Ungarn

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat heute den ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ungarn bestätigt. Der Deutsche Jagdverband ruft Jagdreisende nach Ungarn zu größtmöglicher Vorsicht und Mitwirkung bei der Seuchenprävention auf.

(Berlin, 24. April 2018) Die Afrikanische Schweinepest ist erstmals in Ungarn aufgetreten. Das bestätigte die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) am 23. April 2018. Das verendete Wildschwein wurde bereits am 20. April im Kreis Heves in Nord-Ungarn gefunden, etwa 350 Kilometer östlich von der österreichischen Grenze entfernt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft zum Beginn der Jagd auf den Rehbock im Mai Ungarnreisende zu besonderer Vorsicht auf. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) informiert Auslandsjäger, wie sie bei der Seuchenprävention mitwirken können.

Jäger sollten nach dem Jagdaufenthalt ihre Ausrüstung wie Messer, Bekleidung und Stiefel noch im Gastland sorgfältig reinigen und desinfizieren. Das BMEL empfiehlt Jägern, die mit dem eigenen Auto anreisen, dieses möglichst nicht für Revierfahrten zu nutzen und noch vor Antritt der Rückreise zu desinifizieren. Schwarzwild-Trophäen müssen ebenfalls desinifiziert sein. Der Import von Wurst, Fleischwaren oder Hundefutter aus Restriktionszonen sollte unbedingt vermieden werden. Sollte der Jäger gleichzeitig Schweinehalter sein, bittet das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Jagdreisen in betroffene Gebiete zu verzichten.
Quelle: Pressemitteilung des DJV

Neue Jagdhunde-Unfallversicherung – Rahmenvertrag

Neuer Rahmenvertrag zw. LJN und VGH für eine Jagdhunde-Unfallverischerung

Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH sind mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 versichert.

Der Versicherungsschutz

  • erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
  • umfasst ausschließlich Unfallereignisse in  Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern.
  • Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, (z.B. wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird).
  • Die Leistungen sind gedeckelt:
    – Versicherungssumme: 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall.
    – Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR. – Jagdhunde in Ausbildung –> halbierte  Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz erlischt bei  in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden spätestens zum Ende des dritten Lebensjahres.
    – Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten.

 

Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML). Neue Jagdhunde-Unfallversicherung – Rahmenvertrag weiterlesen

Mitgliedsbeitrag erhöht

Erhöhung der Mitgliedsbeiträge

Mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 23.03. 2018 werden die Mitgliedsbeiträge der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. ab 01.01.2019 erhöht:

Erstmitgliedschaft: 70,00 Euro

Zweitmitgliedschaft: 28,00 Euro

Bitte ändern Sie Ihre Daueraufträge entsprechend!

Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben

Schonzeit für Schwarzwild unter Beachtung des § 22 Abs. 4 aufgehoben

Die Schonzeit für Schwarzwild ist unter Beachtung des § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz (Elterntierschutz) seit dem 07.03.2018 aufgehoben . Dies tritt am 14.03. 2018 mit Veröffentlichung in Kraft!

Dies gilt auch für Niedersachsen.

Bäche mit Frischling Foto: B.Heukamp
Bache mit Frischling
Foto: B.Heukamp

Unbedingt den Elterntierschutz beachten!!!!

23018schonzeit_aufgehoben_sw

Neuer Paragraph 28a BJAgdG zu invasiven Arten

Änderung im Bundesjagdgesetz zu invasiven Arten

Ende Juni 2017 hat der Bundestag verschiedene Änderungen von Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz beschlossen. Damit möchte man die weitere Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten eindämmen. Dadurch werden auch die Vorgaben der entsprechenden EU-Verordnung Nr. 1143/2014  umgesetzt.

Wildarten, die zu den invasiven Arten zählen sind beispielsweise Nutria und Waschbär.

Nutria Waschbaer

Neu ist §28a BJagdG (hier der Wortlaut):

Neuer Paragraph 28a BJAgdG zu invasiven Arten weiterlesen